Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Mit dem Gesetz ist Mecklenburg-Vorpommern einen großen Schritt vorangekommen. Wir sind noch nicht am Ziel.“
Schwerin – „Das Kabinett hat heute den Landesgleichstellungsbericht beschlossen. Es ist mit der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes deutlich zu erkennen, dass wir ein großes Stück vorangekommen sind. Das Gesetz wirkt. Es gibt Fortschritte in wichtigen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Die Zielvereinbarungen haben sich durchaus als ein erfolgreiches Instrument bewiesen, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Auch die Teilzeitarbeit wird in der Landesverwaltung zunehmend genutzt. Das ortsunabhängige Arbeiten schafft zudem in vielen Bereichen einen besseren Ausgleich für Familie und Beruf als es bislang möglich war. Darüber hinaus wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt, was für eine erfolgreiche Gleichstellungpolitik sehr wichtig ist.
Und ein bedeutendes Zeichen nach außen ist es, dass wir in den Aufsichtsgremien der Landesunternehmen bereits eine paritätische Besetzung für die vom Land entsandten Mitglieder erreicht haben“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung, in der sie den aktuellen Landesgleichstellungsbericht präsentierte.
„Auch wenn wir seit dem Jahr 2016 mit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ein gutes Stück vorangekommen sind, so gibt es in einigen Bereichen weiterhin Handlungsbedarfe, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter zu verbessern. Der öffentliche Dienst des Landes sieht sich in der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes als Vorbild und will damit eine Strahlkraft in andere Bereiche des Landes erzielen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, Wenke Brüdgam: „Es ist festzustellen, dass die Möglichkeit von Teilzeitarbeit, die überwiegend von Frauen genutzt wird, häufig dazu führt, dass Führungsaufgaben nicht übertragen werden. Führen in Teilzeit, Führen auf Distanz und geteilte Führung sind zu bewältigende Herausforderungen der nahen Zukunft. Ein Instrument, um die tatsächliche Gleichstellung herzustellen ist die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe erfordert das Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure“, so die Landesbeauftragte weiter.
Das Gleichstellungsgesetz des Landes sieht vor, dass die Landesregierung im Abstand von fünf Jahren dem Landtag Bericht über die Gleichstellungssituation in Mecklenburg-Vorpommern erstattet.