Meyer: Städte und Gemeinden können auf staatliche Anerkennungen am Ortsein- und -ausgang hinweisen
Schwerin – Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben als zuständige Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, den Gemeinden an ihren Ortsschildern ergänzende Hinweise wie beispielsweise „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu gestatten.
Jetzt wurde der entsprechende Erlass des Verkehrsministeriums erweitert (Erlass über Zusatzzeichen zum Zeichen 310 „Ortstafel“ und zum Zeichen 385 „Ortshinweistafel“). Neu ist, dass nun auch nach einer entsprechenden Anerkennung der Zusatz „staatlich anerkannter Tourismusort“ genutzt werden kann.
„Die zusätzlichen Hinweise an den Ortsein- und -ausgängen geben Urlaubern und Tagesausflüglern eine gute Orientierung zu den attraktiven Regionen in Mecklenburg-Vorpommern. Städte und Gemeinden sollten die Möglichkeit nutzen und mit großem Selbstbewusstsein auf ihre Anerkennungen hinweisen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Bislang war es möglich, mit den folgenden Zusatzzeichen für die Region zu werben: staatlich anerkannter Erholungsort, staatlich anerkanntes Heilbad, staatlich anerkannter Ort mit Heilquellenkurbetrieb, staatlich anerkannter Ort mit Peloidkurbetrieb, staatlich anerkanntes Seeheilbad, staatlich anerkanntes Seebad, staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad, staatlich anerkannter Kneipp-Kurort, staatlich anerkannter heilklimatischer Kurort und staatlich anerkannter Luftkurort.
Neu ist, dass nun auch nach einer entsprechenden Anerkennung der Zusatz „staatlich anerkannter Tourismusort“ genutzt werden kann. Die Regelungen gelten für sogenannte Ortstafeln (Beginn einer geschlossenen Ortschaft – gelbe Schilder) und Orthinweistafeln (Beginn einer Ortsdurchfahrt – grüne Schilder).
In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher 70 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 33 als Erholungsort prädikatisiert. Bad Sülze ist ein Ort mit Peloidkurbetrieb.
Zwei Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat. Göhren auf der Insel Rügen ist sowohl Seebad als auch ein Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft trägt den Titel Kneipp-Kurort und Erholungsort. Elf Städte und Gemeinden im Land sind „anerkannte Tourismusorte“ (Kargow, Ivenack, Stavenhagen, Anklam, Börgerende-Rethwisch, Wittenbeck, Kröpelin, Bastorf, Steffenshagen, Kalkhorst und Rostock).