Neues ESF Plus Programm genehmigt

Meyer: Europäische Kommission gibt grünes Licht für EU-Programm

Schwerin – Die Europäische Kommission hat das Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) – das sogenannte „ESF Plus Programm 2021 – 2027 Mecklenburg-Vorpommern“ – genehmigt.

„Wir haben grünes Licht von der EU bekommen. Im Vordergrund steht die Entwicklung einer wertschöpfungsstarken, innovativen und nachhaltigen Wirtschaft mit attraktiven Arbeitsplätzen. Die Beschäftigung von Menschen, die Fachkräftesicherung und Weiterbildung sowie die Bekämpfung der Armut sind wichtige Säulen des Programms. Unser gemeinsames Ziel ist es, durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen insgesamt rund 556,3 Millionen Euro für das ESF Plus Programm zur Verfügung, davon 333,8 Millionen Euro ESF-Mittel. „Mit der EU-Unterstützung können wir konkrete Projekte vor Ort in den Regionen unseres Landes umsetzen. Es gibt eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen.

Es geht konkret darum, Menschen in den Arbeitsmarkt besser zu integrieren oder Beschäftigte durch Weiterbildung und Qualifizierungen fit für aktuelle Entwicklungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu machen. Das erhöht zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der heimischen Unternehmen hängt von den Kompetenzen und Fähigkeiten seiner Beschäftigten ab. Wichtig ist es auch, Menschen ohne Berufsabschluss berufliche Perspektiven aufzuzeigen“, betonte Meyer.

Mit dem EU-Programm soll Europa sozialer und inklusiver gestaltet werden. Die ESF Plus-Förderung setzt dabei im Wesentlichen auf drei Handlungsfelder:

  1. „Fachkräfte sichern – Arbeitsmarktpotenziale von Frauen besser ausschöpfen – Strukturwandel gestalten“,
  2. „Bildungsbenachteiligungen abbauen – Schulerfolge verbessern“,
  3. „Soziale Inklusion fördern – Demokratie und Toleranz stärken“.

Im ersten Handlungsfeld („Fachkräfte sichern“) liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Maßnahmen vor allem um die Förderungen im Bereich Entrepreneurship und Existenzgründungen sowie Qualifizierung und berufliche Weiterbildung. Hierzu gehören beispielsweise die Neuauflage des Mikrodarlehens, die Existenzgründungsförderung, die Qualifizierungsförderung oder die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk.

„Neu ist in dieser EU-Förderperiode, dass im Bereich der Digitalisierung, zur Förderung der Kompetenzentwicklung in der Digitalisierung durch die Digitalen Innovationszentren, verstärkt ESF Plus-Mittel zur Unterstützung eingesetzt werden“, so Meyer weiter.

Im zweiten Handlungsfeld („Bildungsbenachteiligungen abbauen“) liegt der Schwerpunkt im Bereich der Maßnahmen im schulischen Umfeld und der beruflichen Orientierung. Hierzu zählen beispielsweise Schulsozialarbeit, Berufsorientierungsmaßnahmen oder die Freiwilligen Jahre.

Das dritte Handlungsfeld hat als Schwerpunkt die Förderungen im Bereich der sozialen Inklusion und der Integration von Geflüchteten sowie der Bekämpfung von Kinderarmut. „Hier sind vor allem die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut neu in das Programm aufgenommen worden. Darüber hinaus sind wichtige Schwerpunkte Integrationsprojekte sowie die Berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten, die im Rahmen des EU-Programms gefördert werden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Die Fondsverwaltung des ESF in Mecklenburg-Vorpommern ist im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit angesiedelt. Sie erarbeitet in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern das ESF-Programm für Mecklenburg-Vorpommern und prüft die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der ESF-Mittel, plant, koordiniert und steuert den Mitteleinsatz des ESF und überwacht die Umsetzung der mit ESF-Mitteln finanzierten Fördermaßnahmen.

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

Ausbau des Knotenpunktes bei Neuenrode B5 / K29

Schwerin – Auf der Bundesstraße 5 (B5) bei Neuenrode (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme der vorhandene Knotenpunkt Bundesstraße 5 / Kreisstraße 29 (K29) verkehrsgerecht ausgebaut.

„Die Bundesstraße 5 ist eine bedeutende Straße des überörtlichen Verkehrsnetzes. Im Kreuzungsbereich ist die Unfallgefahr hoch. Hier muss was passieren. Die geplanten Baumaßnahmen sind unumgänglich. Ziel aller geplanten Maßnahmen ist die nachhaltige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vor Ort“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag in Schwerin.

Das Straßenbauamt Schwerin hat die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme bereits abgeschlossen. Im Bereich der Kreuzung ist geplant, eine verkehrsabhängig gesteuerte Ampel aufzustellen. Darüber hinaus soll im Kreuzungsbereich auf einer Länge von ca. 150 Metern ein straßenbegleitender Radweg entstehen.

Zusätzlich werden die vorhandenen vier Bushaltestellen im Verlauf der K29 barrierefrei umgebaut. Sowohl die Fahrbahnen als auch die Radwege im Bereich der Kreuzung werden in Asphalt hergestellt, während die zu erneuernden Busbahnsteige in Pflasterbauweise hergestellt werden.

„Die Baumaßnahmen nutzen nicht allein den Verkehrsteilnehmern und Anwohnern, sondern sie sind auch ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Region. Moderne, leistungsfähige Verkehrswege sind eine wichtige Voraussetzung für lebenswerte Gemeinden und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region“, so Meyer weiter.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 226.500 Euro.

„Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Wett­bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Ummanz – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus beglückwünscht die Gemeinde Ummanz im Landkreis Vorpommern-Rügen zu ihrem Erfolg: „Alle am 11. Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden haben sich als Sieger der Kreiswettbewerbe ihrer Landkreise in überzeugender Qualität und mit einem herausragenden Engagement der Dorfge­meinschaft im Landeswettbewerb bestmöglich präsentiert.

Dabei konnte die Gemeinde Ummanz die Bewertungskommission in besonderer Weise überzeugen. Im Westen Rügens gelegen, errang die Gemeinde Ummanz in der Summe der einzelnen Bewertungsbereiche die höchste Bewertung aller Gemeinden und erzielte ihre besten Ergebnisse in den Bereichen soziales und kulturelles Leben, Baugestaltung und -entwicklung sowie Grüngestaltung. Zu ihrem Sieg im Landeswettbewerb und dem damit verbundenen großartigen Erfolg beglückwünsche ich deshalb die Gemeinde Ummanz sehr herzlich.

Große Anerkennung ist aber auch allen anderen Gemeinden für ihre Teilnahme am Wettbewerb auf Landesebene zu zollen, hier besonders den zweit- und drittplatzierten Gemeinden Jabel und Grambow. Ich freue mich darauf, alle Gemeinden beim Abschlussfest im September dieses Jahres in der Gemeinde Ummanz begrüßen zu dürfen. An dieser Stelle gilt mein Dank auch der hoch engagierten und motivierten Bewertungskommission, die maßgeblich zum Gelingen des Wettbewerbes beitrug“, so Minister Backhaus.

Die fachkompetente Bewertungskommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Architekten­kammer, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e.V. sowie des Wirtschafts-ministeriums MV zusammensetzte, besuchte in den vergangenen Wochen, die am Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden und bewertete sie anhand von einheitlichen Kriterien in mehreren Einzel­bereichen.

Jede Gemeinde präsentierte sich dabei der Bewertungskommission über einen Zeitraum von drei Stunden. Die Gemeinden haben durch ihre interes­santen und vielfältigen Präsentationen zu einer sehr emotionalen, spannenden Wettbewerbsatmosphäre beigetragen. Diese Emotionalität spiegelt sich auch in der großen Stärke aller Gemeinden wieder – nämlich in ihrer ausgeprägten Sozialkompetenz.

Nach der abschließenden Bewertungsberatung der Jury am vergangenen Wochenende ist nun folgendes Ergebnis des 11. Landeswettbewerbes 2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ bekanntzugeben:

–           Platz 1:           Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)

–           Platz 2:           Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

–           Platz 3:           Gemeinde Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Teilgenommen hatten am nun abgeschlossenen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2022 die Sieger der Kreiswettbewerbe 2021.

–           Landkreis Ludwigslust-Parchim:                            Gemeinde Barnin

–           Landkreis Vorpommern-Greifswald:                     Gemeinde Ferdinandshof

–           Landkreis Nordwestmecklenburg:                        Gemeinde Grambow

–           Landkreis Rostock:                                               Gemeinde Groß Wokern

–           Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:            Gemeinde Jabel

–           Landkreis Vorpommern-Rügen:                            Gemeinde Ummanz

Minister Backhaus ergänzt: „Auch wenn bei Wettbewerben kurzfristig immer der Sieger im Vordergrund und damit im Fokus des öffentlichen Interesses steht, ist für alle am Landeswettbewerb teilnehmenden Gemeinden der langfristige, schon allein aus der Teilnahme resultierende Gewinn von großer Bedeutung. In Zeiten pandemiebedingter und kriegsbedingter Konfliktsituationen partizipieren nicht nur die Gemeinden selbst vom inneren Zusammenhalt und der Anerkennung ihrer Leistung, sondern auch alle übrigen Menschen im Land.

Der Dorfwettbewerb ist ein starkes Zeichen dafür, was jeder Einzelne für die Entwicklung der Gemeinschaft beitragen kann – und hierbei zählt auch die kleinste Tat. Ich freue mich sehr über diesen gelungenen Landeswettbewerb und möchte an dieser Stelle auch einmal allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land Dank dafür sagen, die jeden Tag manch kleinere oder auch größere Herausforderung in unterschiedlichsten Lebenslagen für sich selbst, aber auch für die Gemeinschaft meistern.“

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgetragen, bundesweit seit 1961. Damals noch unter dem Titel „Unser Dorf soll schöner werden“. Der Wettbewerb bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden in den ländlichen Räumen Gelegenheit, sich und ihr Dorf zu präsentieren sowie sich dem Wettbewerb mit anderen Dörfern und Gemeinden zu stellen. Ein starker Fokus liegt bei der Bewertung im Wettbewerb dabei auf ehrenamtlichen und gemeinschaftlichen Aktivitäten in den teilnehmenden Dörfern.

Bewertungsbereiche im Landeswettbewerb 2022 waren:

  • Entwicklungskonzepte, wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur
  • Soziales und kulturelles Leben
  • Baugestaltung und -entwicklung
  • Grüngestaltung
  • Gesamteindruck des Dorfes

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus hatte im Januar 2021 in Mecklenburg-Vorpommern den Startschuss für die Durchführung des Wettbewerbs, der über die drei Ebenen Kreiswettbewerb, Landeswettbewerb und Bundeswettbewerb führt, gegeben. Nach den Wettbewerben auf Ebene der Landkreise ist nun auch der Wettbewerb auf Landesebene abgeschlossen. Die Siegergemeinde im Landeswettbewerb wird in der Abschlussveranstaltung im Herbst 2022 von Minister Backhaus vor Ort ausgezeichnet. Sie vertritt danach auch Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

Investitionen in die IT-Ausstattung

Digitalisierung des Beruflichen Bildungszentrums im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Parchim – Am Montag hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer einen Zuwendungsbescheid in Schwerin an den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim Stefan Sternberg für ein verbessertes Angebot der IT-Ausstattung am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum übergeben.

„Mit dem Vorhaben werden die Rahmenbedingungen für die duale Ausbildung wesentlich verbessert. Beste Ausbildungsbedingungen erleichtern den Einstieg in die Berufswelt. Fachkräfte werden in vielen Bereichen gesucht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ausbildungen am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim erfolgen an drei Standorten in Ludwigslust, Parchim und Hagenow. Das Vorhaben umfasst die Beschleunigung des Internets durch Breitbandanschluss. Vor Ort werden die baulichen Gegebenheiten angepasst, um den WLAN-Empfang in den Gebäuden zu verbessern. Die drei Standorte werden darüber hinaus auch mit einer zentralen Servertechnik sowie Computerkabinetten ausgestattet.

„Die Maßnahmen sind ein elementarer Beitrag, das Lehrumfeld attraktiver zu gestalten. Das trägt auch zu einer verbesserten Qualität der Ausbildung bei. Gut ausgebildete Jugendliche sind qualifizierte Fachkräfte von morgen“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Gesamtinvestitionen der Maßnahmen belaufen sich auf 4,54 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsausgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in Höhe von rund 4,0 Millionen Euro.

Verkehrsverbund Westmecklenburg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Montag mit Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und den Landräten der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim, Tino Schomann und Stefan Sternberg, auf dem Betriebshof der Nahverkehr Schwerin GmbH die Kooperationsvereinbarung zum Verkehrsverbund Westmecklenburg unterzeichnet.

„Wir sind mit der Vereinbarung einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zum Verkehrsverbund Westmecklenburg vorangekommen. Ein gemeinsamer Tarif und noch besser abgestimmte Angebote der Verkehrsunternehmen werden künftig den Fahrgästen in der Region Westmecklenburg viele Vorteile bringen. Die Zugangsbarrieren zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) können gesenkt werden. Die Attraktivität, dass mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen, wird deutlich erhöht. Gleichzeitig wird für eine bessere Verzahnung und Auslastung der verschiedenen Verkehrsangebote gesorgt. Darüber hinaus kann der Verkehrsverbund Synergieeffekte zwischen den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Tino Schomann – Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg (Federführung des Projektes) sagte: „Ich freue mich, dass unser Landkreis bei diesem Projekt die Federführung übernehmen durfte und bedanke mich im Namen meiner Verwaltung bei unseren Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gehen wir den nächsten Schritt für einen bürgerfreundlichen Nahverkehr über Kreis- und Stadtgrenzen hinaus.“

„In Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger durch die steigenden Kosten bei Benzin und Lebensmitteln sowie den Energiekosten belastet werden, ist es immens wichtig, dass wir unseren ÖPNV stärken. Genau das erreichen wir mit diesem Verkehrsverbund. Zumal dieser Schritt gerade im ländlichen Raum und in einem Flächenlandkreis wie auch Flächenbundesland von großer Bedeutung ist,“ so Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim

„Mit dem 9-Euro-Ticket wurde innerhalb kürzester Zeit ein deutschlandweiter Verkehrsverbund im Nahverkehr geschaffen, der großen Zuspruch findet. Es funktioniert also. Daran können wir anknüpfen. Die steigenden Benzinpreise und die Auswirkungen des Klimawandels zwingen uns zum schnellen Handeln: Komfortable und bezahlbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sind das Gebot der Stunde!“  fügte Dr. Rico Badenschier – Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, hinzu.

Die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs – die Landeshauptstadt Schwerin und die Landkreise Ludwigslust-Parchim sowie Nordwestmecklenburg bzw. für den Regionalbahnverkehr das Land M-V – und die Verkehrsunternehmen der Region werden nun gemeinsam die Gründung eines Verkehrsverbundes vorantreiben. Ambitioniertes Ziel ist Ende 2024 am Start zu sein.

In Kooperation zur Gründung des neuen Verkehrsverbundes sind mehrere Aufgaben zu bewältigen. Umsetzungsreif auszuarbeiten sind unter anderem: der Aufbau eines gemeinsamen Tarifes, die möglichst optimale Vernetzung von Bahn- und Busangeboten und die weitere Digitalisierung des Angebots – etwa der Fahrgastinformation mit Echtzeitdaten und der Verkauf der neuen Verbundtickets über digitale Vertriebskanäle.

Die Kosten für die Verbundgründung belaufen sich auf 662.000 Euro. Wirtschaftsminister Meyer hat in Schwerin einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 422.300 Euro an den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg Tino Schomann, als Federführer des Projektes, übergeben.

Weitere 150.000 Euro werden als Fördermittel durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) getragen. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt jeweils 29.900 Euro (LK LWL-PCH/LK NWM und die Landeshauptstadt Schwerin – insgesamt: 89.700 Euro).

ASP weiter auf dem Vormarsch

Schwerin – Nachdem aktuell zwei Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen in Brandenburg und Niedersachsen nachgewiesen wurden, appelliert Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, an schweinehaltende Betriebe im Land.

„Wir wissen nicht, wie der Eintrag der Tierseuche in die Betriebe in der Uckermark und im Emsland erfolgt ist. Ich will darüber auch nicht spekulieren, mahne aber dringend, alle Maßnahmen zu ergreifen, die vermeiden können, dass der Mensch die Seuche in die Ställe trägt.

Die Biosicherheit muss höchste Priorität haben. Alle Versuche, die ASP in den Wildschweinbeständen zum Stehen zu bringen, nützen wenig, wenn nicht konsequent die Hygienemaßnahmen in den Betrieben eingehalten werden. In diesem Zusammenhang bitte ich auch die Jägerschaft, weiterhin engagiert das Schwarzwild zu bejagen. Nur so besteht die Chance, das aktive Seuchengeschehen in den Beständen einzudämmen.

Die erneuten Fälle werden zu neuen Restriktionen führen, die die ohnehin angeschlagene Schweinehaltung in Deutschland belasten werden. Ebenso aber auch die betroffenen Landkreise. Meine Amtskollegen in Niedersachsen und Brandenburg, mit denen ich in engem Kontakt stehe, sehen das wie ich mit großer Sorge.

Der Bund muss die Länder im Kampf gegen die ASP stärker unterstützen, damit die Schweinehaltung in Deutschland eine Zukunft behält“, so Minister Backhaus.

Genehmigungsverfahren abgeschlossen

Pasewalk – Der Parlamentarische Staatssekretär Heiko Miraß freut sich, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zur Herstellung von Schuhen der Birkenstock Real Estate GmbH am Standort Pasewalk nunmehr abgeschlossen ist. Im Rahmen des Familien-Sommerfestes der Firma übergibt er den Genehmigungsbescheid.

„Mit der Ansiedlung des Unternehmens entsteht nun einer der künftigen Hauptarbeitgeber in der östlichen Region unseres Landes, der auch in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er die Standortvorteile in unserem Land zu schätzen weiß“, sagt Miraß. Innerhalb von nur 4 Monaten sei das umfassende Genehmigungsverfahren durchgeführt worden, was insbesondere auf die gute Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit den Ansprechpartnern des Unternehmens zurückzuführen sei.

Birkenstock errichtet seine Anlage im mit dem Bebauungsplan Nr. 30/09 der Stadt Pasewalk festgesetzten „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk“. Die Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen (so die offizielle Bezeichnung) soll aus einer PU-Schäumerei mit 10 Gießanlagen und 20 EVA-Spritzgießmaschinen sowie einer Reihe von Nebenanlagen (BHKW, Gaskessel, Kühlanlagen) bestehen und zukünftig bis zu 6.400.000 Paar Schuhe pro Jahr produzieren.

Der über 40-seitige Genehmigungsbescheid konzentriert nahezu alle erforderlichen Genehmigungen und enthält eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, insbesondere zum Immissions- und Arbeitsschutzrecht, aber auch zum Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Denkmal-, Natur- und Baurecht.

57. Sundschwimmen eröffnet

Stralsund – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat heute das 57. Sundschwimmen eröffnet.

„Herzlich willkommen allen rund 1.100 Schwimmerinnen und Schwimmern hier in Stralsund zu diesem besonderen Wettkampf. Ich habe größten Respekt vor allen, die sich dieser Herausforderung stellen. 2.315 Meter von Rügen nach Stralsund schwimmen! Das ist kein Pappenstiel für die Aktiven – egal, ob jung oder alt.“

Bereits zum 57. Mal findet das traditionelle Sundschwimmen statt. Es ist der älteste Wettkampf Deutschlands dieser Art. Es zieht Aktive, ihre Familien und andere Interessierte gleichermaßen an, weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus.

„Ich kann mir vorstellen, wie viel Kraft und Fleiß die Vorbereitungen auf ein solches Ereignis fordern. Aber ich weiß auch, wie viel Spaß es allen Schwimmerinnen und Schwimmern macht, mit dabei zu sein“, sagte Miraß.

Die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung erfordere besonderes Engagement, Präzision und große Umsicht.

„Dafür gebührt allen Organisatorinnen und Organisatoren, insbesondere der DLRG-Ortsgruppe Stralsund, ein großes Dankeschön. Macht ihr und machen Sie weiter so. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt und darüber hinaus. Ich wünsche allen Schwimmerinnen und Schwimmern viel Erfolg beim Wettkampf und den Zuschauerinnen und Zuschauern gute Unterhaltung!“

Neue Reinraumfertigung eröffnet

Schulte: Wertvoller Beitrag des Unternehmens während Corona-Pandemie

Parchim – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat die neue Reinraumfertigung der RoweMed AG – Medical 4 Life in Parchim offiziell eingeweiht. Das kunststoffverarbeitende Medizintechnik-Unternehmen entwickelt, produziert und vermarktet innovative Medizinprodukte für die Bereiche Injektions-, Infusions- und Transfusionstechnik.

„Die RoweMed AG ist vom Standort Parchim aus als Entwickler und Hersteller von medizinischen Spezialprodukten weltweit aktiv. Und vor allem während der Corona-Pandemie hat das Unternehmen einen wertvollen Beitrag geleistet. Es war zu diesen Zeiten besonders wichtig, dass Einmalartikel für Infusions-, Injektions- und Transfusionstechnik verfügbar waren – und dazu hat das Parchimer Unternehmen beigetragen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Freitag vor Ort.

Die RoweMed AG entwickelt und produziert zudem kundenspezifische medizinische Einmalartikel für die Bereiche Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie. Zum Produktionsprogramm gehören das klassische Infusionszubehör (Medical disposables) wie Injektions- und Infusions-Filter, komplexe Schlauchsysteme sowie Entnahme-Spikes.

Anwendungsgebiete sind spezielle medizinische Bereiche, wie beispielsweise Zell- und Gentherapie, Nuklear- und Intensivmedizin, Onkologie und Anästhesie. In Parchim mussten die Fertigungskapazitäten erweitert werden. Jetzt sind für die Montage von Produkten 400 Quadratmeter Reinraumfläche entstanden, in denen medizin-technische Apparate und Materialien hergestellt werden.

Der Neubau und der bestehende Altbau sind mit einer Schleuse verbunden. Zudem wurde in den Maschinenpark investiert und unter anderem eine Spritzgussmaschine, eine Verpackungsmaschine sowie Schweißmaschinen, Klebevorrichtungen und Hochregallager gekauft. „Mit der Erweiterung werden 122 Arbeitsplätze gesichert und 13 neue Jobs geschaffen“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt rund 5,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 962.500 Euro.

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

Nationales Bildungs-Monitoring

Schwächen bei Kernkompetenzen der Kinder

Schwerin – Auf die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 reagiert Bildungsministerin Simone Oldenburg besorgt. Gleichzeitig sieht sie sich im Vorhaben bestätigt, die Kernkompetenzen der Kinder an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken. „Auch wenn die Studie für MV nicht repräsentativ ist, da nur 36 Schulen aus unserem Bundesland teilgenommen haben, haben auch die Grundschülerinnen und Grundschüler unseres Bundeslandes Defizite, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch“, sagt die Ministerin.

Ergebnisse sind:

Kompetenzbereich Lesen: um 22 Punkte gesunken von 493 auf 471 Punkte

Kompetenzbereich Zuhören: um 28 Punkte gesunken von 484 auf 456 Punkte

Kompetenzbereich Orthografie: um 27 Punkte gesunken von 500 auf 473  Punkte

Mathematik: um 21 Punkte gesunken von 483 auf 462 Punkte

Im Kompetenzbereich “Zuhören“ sind die Defizite am gravierendsten. In allen Bereichen befinden sich die Leistungen der Kinder auf der 3. von insgesamt 5 Kompetenzstufen.

„Wir arbeiten intensiv an einer Verbesserung der Kernkompetenzen in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen. Die Defizite im mathematischen Bereich sowie im Fach Deutsch fallen nicht vom Himmel. Wir müssen dringend die Förderung der Kinder in der Grundschule erhöhen, um weniger Lücken entstehen zu lassen und ihnen mehr Zeit zum Üben in der Schule zu geben. Deshalb planen wir eine verbesserte Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch auch in der Grundschule“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Fakt ist, dass sich bei den Viertklässlern während der Pandemie und der daraus resultierenden Schulschließungen sowie des erhöhten Unterrichtsausfalls die Kenntnisse verringert haben.Diese Studie belegt eindeutig, dass Kinder dringend Schulen brauchen: für Unterricht, für Struktur und das soziale Miteinander. Deshalb planen wir:

  • Schulschließungen zu vermeiden durch das Phasenmodell
  • zusätzliche Förderangebote an den Grundschulen zu schaffen, um frühzeitig Wissen zu erwerben und zu festigen
  • vor allem die Grundschulen mit mehr als 100 Schulassistenzkräften auszustatten
  • das Programm „Aufholen nach Corona“ fortzuführen
  • Angebote des ganztägigen Lernens zu nutzen, um die mathematischen Kenntnisse sowie die in der deutschen Sprache zu stärken.“ 

Im Rahmen ihrer Gesamtstrategie zum Bildungs-Monitoring hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, dass regelmäßig überprüft werden soll, inwieweit die in den Bildungsstandards geschriebenen Kompetenzziele in den einzelnen Bundesländern erreicht werden.

F e r i e n j o b s

Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

Schwerin – Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten.

Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen.

„Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten.

Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.

Kein Tierschutz durch Schaufensteranträge

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns über alternative Methoden zu Tierversuchen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Tierversuche stehen seit Jahren in der Kritik und das verwundert kaum. Dem Bundesamt für Risikobe­wertung zufolge lag die Zahl der Tierversuche im Jahr 2020 bei knapp 1,9 Mio.. Der überwiegende Anteil wurde in der Grundlagenforschung benötigt – nämlich 58 Prozent. 19 Prozent der Tiere wurde für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitstests von Chemikalien oder neuen Medikamenten eingesetzt, zum Beispiel gegen Volkskrankheiten wie Diabetes, Krebs, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Infektionen und Immunerkrankungen.

Diese Gesamtzahl beinhaltet auch Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere für Alternativmethoden zu verwenden.

Mäuse und Ratten machen mit fast 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere den Hauptanteil aus.

Zu den „Hochburgen für Tierversuche“ gehören München (301 Datenbankeinträge), Berlin (289), Göttigen (234) und Hannover 209) – Quelle: Ärtze gegen Tierversuche e.V.. Die Standorte aus MV – Rostock (42), Riems (32), Greifswald (15) –  bewegen sich im unteren Mittelfeld.

Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit von Tierversuchen: Für jeden, der Tiere mag oder der selbst Tiere zu Hause hält, sind diese Zahl unvorstellbar und nicht zu akzeptieren.

Sie können sicher sein: Auch ich würde Tierversuche lieber heute als morgen abschaffen – aber ganz so einfach ist das nicht – so lange es keine verlässlichen Alternativen gibt. Wir bewegen uns aber auch jetzt nicht im luftleeren Raum. Tierversuche unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Dafür gibt es ein umfassendes Antrags- und Genehmigungsprozedere.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dafür das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock zuständig. Gemeinsam mit der Tierversuchskommission, in der Wissenschaftler und Vertreter des Tierschutzes vertreten sind, wird jeder einzelne Antrag dort gründlich geprüft.

Denn Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind. Aus diesem Grund sind beispielsweise Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetik und Hygieneprodukten in Deutschland bereits verboten. Untersagt ist auch der Import solcher Produkte, wenn sie an Tieren getestet wurden. In anderen Bereichen kommen wir jedoch noch nicht ohne Tierversuche aus.

Das gilt vor allem für die Grundlagenforschung oder in der Medizin.

Neue Wirkstoffe müssen in Tierversuchen auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen getestet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem sind Tierversuche mitunter für die Erkennung von umweltgefährdenden Einflüssen erforderlich. Auch die Giftigkeit von Chemikalien wird mittels Tierversuchen überprüft. Hierfür werden zwar mittlerweile vermehrt Zellkulturen, künstliche Gewebe und Organe eingesetzt.

Damit lassen sich aber Tests an einem kompletten Organismus nicht gänzlich ersetzen.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, das zu ändern.

Es muss uns gelingen, Tierversuche durch alternative Forschungsmethoden entbehrlich zu machen. Deshalb unterstütze ich die Verbesserung und Stärkung alternativer Forschungsmethoden inhaltlich voll und ganz. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Und vor allem ist das Ganze nicht zum Nulltarif zu haben.

Diese Tatsachen blendet die AfD in ihrem heute gestellten Antrag völlig aus. Außerdem lässt sie unerwähnt, welche Bemühungen auf dem Gebiet bereits unternommen werden:

So wurde 2021 das Tierschutzgesetz geändert und strengere Regeln für Tierversuche eingeführt, um den Schutz der Versuchstiere zu erhöhen. Beispielsweise wurde die Genehmigungspflicht ausgeweitet auf Tierversuche, die zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen. Außerdem wurden die Kontrollregelungen detaillierter ausgestaltet.

Es sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass sich die AfD bei der Abstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren (Drucksache 19/27629) enthalten hat.

Die Fraktion DIE LINKE und andere Abgeordnete brachten dazu ebenfalls einen Antrag ein („Tierversuchsfreie Forschungsmethoden fördern – Den verbindlichen Ausstieg aus dem Tierversuch schaffen“ – Drs. 19/29275).

Dieser Antrag forderte die Bundesregierung insbesondere auf, einen verbindlichen Zeitplan für den schnellstmöglichen und vollständigen Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung zu erarbeiten und dabei Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen entsprechend einzubinden. Der Antrag wurde von der AfD abgelehnt.

So wichtig scheint ihr der Tierschutz denn doch nicht zu sein. Uns hingegen schon.“

Gartenabfälle verbrennen – schlechte Idee

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe jedoch regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus:

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.