Vernetzung von Unternehmen

Schwesig: Je besser Unternehmen vernetzt sind, desto besser für den Export

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der IHK zu Schwerin beim zweiten Exportabend Unternehmen ermuntert, zu exportieren: „Es ist in diesen Zeiten gar nicht einfach, für Export zu werben. In der Coronazeit sind viele internationale Lieferketten unterbrochen worden. Jetzt, mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine, ist unsere Abhängigkeit von Energie das große Thema. Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr trotz aller Schwierigkeiten im Außenhandel zugelegt.

Wir haben unser Außenhandelsvolumen um 2,2 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro gesteigert. Sowohl der Import als auch der Export haben zugenommen. Wir konnten unseren Außenhandel seit 2016 kontinuierlich ausbauen. Das ist trotz und gerade wegen der Krisen wichtig.“

Die meisten der wichtigen Partnerländer im Außenhandel seien Polen, die Niederlande, Dänemark, Großbritannien und Schweden.

Schwesig: „Wir sehen gerade im Ostseeraum noch große Chancen für unsere Wirtschaft.“ Die Ministerpräsidentin lud in diesem Zusammenhang die anwesenden Unternehmen zum Baltic Sea Business Day am 22. September nach Rostock ein: „Es wird bei dieser Wirtschaftskonferenz um die Zusammenarbeit bei den erneuerbaren Energien gehen, um eine CO2-freie Ostsee, Logistik, Robotik, Unterwassertechnologien, Verkehr und Medizintechnik gehen.“ Mecklenburg-Vorpommern präsentiere sich dort als tolerante, weltoffene und aufgeschlossene Region. Der Baltic Sea Business Day sei eine gute Gelegenheit, Kontakte im Ostseeraum aufzufrischen oder auszubauen.

„Daneben haben wir am 24. Juni den MV Kooperationsrat Demokratischer Ostseeraum gegründet. Wir wollen beraten, wie wir mit den demokratischen Ländern rund um die Ostsee besser zusammenarbeiten können: in der Wissenschaft, bei Verkehr, Energie und Digitalisierung, in der Kultur. Und selbstverständlich in der Wirtschaft.“

Die Landesregierung unterstütze kleinere Unternehmen und Startups auch direkt bei der Entwicklung ihres Exportgeschäfts, betonte die Regierungschefin.

„Wir stellen für unsere Außenwirtschaftsförderung insgesamt 1,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Wir haben zum Beispiel gute Erfahrungen mit Delegationsreisen gemacht. Da nutzen wir unsere Kontakte auf politischer Ebene als Türöffner für die Wirtschaftskontakte unserer Unternehmen.

Bei der Messeförderung werden wir ab 2023 den Wegfall der dafür bisher zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel aus dem Landeshaushalt kompensieren. Das ist in unserer angespannten Haushaltssituation nicht leicht. Aber wir machen das, weil wir davon überzeugt sind. Und wir haben die Exporttour. Da bringen wir Unternehmen, die Erfahrung im Export haben, mit Unternehmen zusammen, die sich informieren wollen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung arbeite gut mit den Industrie- und Handelskammern im Land zusammen, mit Wirtschaftsfördergesellschaften und Branchennetzwerken und mit den Unternehmensverbänden. „Je besser Unternehmen auch untereinander vernetzt sind, desto mehr Anknüpfungsmöglichkeiten gibt es auch für den Export. Vielleicht bekommen Sie heute eine gute Anregung. Wir haben viel zu bieten in Mecklenburg-Vorpommern“, so die Regierungschefin.

Wild- und Rinderseuche in M-V

Schwerin – In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt das Auftreten einer sonst in Deutschland weniger im öffentlichen Fokus stehenden Tierkrankheit bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird.

Auslöser dieser außergewöhnlich plötzlich auftretenden Infektionskrankheit sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida („Kapseltypen“ B und E), bei denen das Genom des HS-Typs nachweisbar ist. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine oder Schafe und Ziegen. Bislang liegen keine Hinweise auf Übertragungen dieses Erregers auf den Menschen vor.

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland einzelne Krankheitsausbrüche mit dem Kapseltyp B in einigen Bundesländern, u.a. in Mecklenburg-Vorpommern, beschrieben. Dabei handelt es sich um zeitlich und räumlich begrenzte Ausbrüche. Auch die aktuellen Fälle in Mecklenburg-Vorpommern stammen bisher aus einem lokal eng einzugrenzenden Gebiet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Diagnose Hämorrhagische Septikämie in der jüngeren Vergangenheit im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei einem Rind (5 Monate) im Jahr 2014 festgestellt. Seitdem wurde bislang 25 Fälle durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder) bestätigt, da die Kapseltypbestimmung vom LALLF nicht vorgenommen werden kann. Nachweise verteilen sich dabei auf Rinder  (14), Hausschweine (5), Schwarzwild  (3), Damwild (2) und einen Wasserbüffel.

Als mögliche Übertragungsquelle gelten symptomlos infizierte oder kranke Wildtiere, die den Erreger bei Stress, wie z.B. Hitze, ausscheiden. Der Erreger kann in feuchten Böden und Wasser mehrere Tage überleben. Durch direkten oder indirekten Tierkontakt, wie z.B. durch gemeinsame Wassertränken, kann es zur Übertragung zwischen Wildtieren, aber auch auf Haustiere kommen. Bei Bekanntwerden von Infektionen mit Pasteurella multocida vom Kapseltyp B / HS-Typ sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu verstärken.

So sollte bspw. bei Weiderindern verstärkt auf eine gute Tränkwasserhygiene geachtet werden. Der Zugang von Wild auf Weiden und zu Tränken sollte durch geeignete Einzäunungen verhindert und Wildfütterungsplätze sollten nicht in der Nähe von Weidegebieten eingerichtet werden.

Für Tiere, die eindeutige Krankheitsanzeichen zeigen, kommt meist jede Hilfe zu spät. Sie zeigen plötzliche Niedergeschlagenheit, Bewegungs- und Fressunlust, hohes Fieber und starkes Speicheln. Es können auch Unterhautödeme, blutiger Durchfall, blutiger Nasenausfluss, Husten und Atemnot hinzukommen. Der Tod tritt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein.

Bei gehaltenen Tieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika (nach Erreger- und Resistenzbestimmung) und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden.

Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig.

Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf verendetes Wild zu richten sowie ein vermehrtes Beobachten bzw. Auffinden von kranken oder toten Tieren dem jeweils örtlich zuständigem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen.

Rechtspflegerstudium in M-V

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung seit 1. August 2022 gültig ist.

„In Mecklenburg-Vorpommern ist die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung vom 17. Juni 1994 nun neugefasst. Sie ist mit dem 23. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden erforderlich, da sich die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung geändert haben. Der fachtheoretische Prüfungsteil ist nun erweitert und an das Studienmodell der meisten Bundesländer angeglichen worden.

Somit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justizdienst zur Verwendung im Rechtspflegerdienst eine bessere Vergleichbarkeit ihres Studiums mit den anderen Ländern. Auch wird für das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen eine Regelung zum angemessenen Nachteilsausgleich bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen aufgenommen.

Weitere Änderungen sind bei der Bewertung der Prüfungsleistungen vorgesehen. Mit der Neufassung wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verordnung auch sprachlich zum Ausdruck gebracht“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Das Rechtspflegestudium wird in Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow angeboten. Zum 1. August 2022 wird ein neuer Jahrgang das Studium aufnehmen.

Die Voraussetzungen für die Befähigung zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger regelt § 2 des Rechtspflegergesetzes. Die Befähigung wird im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes und durch das Bestehen der Rechtspflegerprüfung erworben. § 2 des Rechtspflegergesetzes schreibt bundeseinheitlich Fachstudienzeiten an einer Fach­hochschule und berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht bzw. einer Ausbildungsstaatsanwaltschaft vor.

Einzelheiten wie die Gliederung des Vorbereitungsdienstes, die Studieninhalte oder die Prüfung werden durch die von den Ländern erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.