Neue Krebsbratungsstelle in Greifswald

Gesundheitsministerin Drese begrüßt Ausbau ambulanter psychosozialer Versorgungsstrukturen

Greifswald – Heute besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die zweite Krebsberatungsstelle der Krebsgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Greifswald. Die Beratungsstelle bietet eine umfassende psychosoziale Versorgung von Betroffenen und ihren Angehörigen.

Drese: „Krebserkrankungen zählen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur häufigsten Todesursache. Allein bei uns im Land erkranken jedes Jahr mehr als 11.000 Frauen und Männer neu an Krebs. Für sie und ihre Angehörigen ist die Krebsdiagnose ein erschütternder Moment. Es ist deshalb wichtig, dass wir in die ambulanten Krebsberatungsangebote weiter ausbauen. Ich bin froh, dass nach Rostock bei uns im Land mit Greifswald nun schon die zweite Beratungsstelle eröffnet hat.

Das Team in der Beratungsstelle besteht aus je einer Psychologin, Sozialpädagogin und koordinierenden Assistenzkraft. Die Beratung zielt auf die Wiederherstellung des psychischen Gleichgewichts und der Verbesserung der Lebensqualität. Um dies zu erreichen, werden im Beratungsprozess Strategien zur Krankheitsbewältigung und Angstreduktion entwickelt. „Weiterhin helfen die Beraterinnen beim Ausfüllen von Anträgen wie z.B. für Rehabilitationsmaßnahmen oder zum Grad der Pflege und Behinderung“, erklärt Prof. Ernst Klar, Geschäftsführer der Krebsgesellschaft M-V.

Ebenso wie bei der ersten Beratungsstelle in Rostock ist es das erklärte Ziel der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., viele Menschen zu erreichen und ein Angebot in der Fläche zu schaffen. „Wir freuen uns deshalb sehr, dass es gelungen ist, jetzt ein zweites Team zu etablieren, das von Greifswald aus den östlicheren Bereich unseres Bundeslandes versorgt!“, betont Prof. Christian Junghanß, Vorsitzender der Krebsgesellschaft M-V.

Von Greifswald aus werden Außenstellen angefahren, um Ratsuchende möglichst wohnortnah zu erreichen. Aktuell handelt es sich um Stralsund, Neubrandenburg und Loitz, weitere sind in Planung.

Die Ministerin bekräftigte bei ihrem Besuch, dass die Landesregierung die Etablierung weiterer Krebsberatungsstellen entsprechend unterstütze und fördere. Der Aufbau eines dritten mobilen Krebsberatungsteams sei noch in diesem Jahr geplant, wobei der genaue Standort aber noch nicht feststehe.

Die deutsche Gesundheitspolitik räumt der Krebsbekämpfung seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert ein. Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Getragen werden sie unter geringer Selbstbeteiligung der Krebsgesellschaften von den Krankenkassen und den Ländern und Kommunen.

Die Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde seit 2018 mit dem Aufbau von Strukturen der ambulanten Krebsberatung im Rahmen eines Förderprojektes durch das Gesundheitsministerium beauftragt.

Nachhaltig und klimaschonend bauen

Wismar – Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, besucht gemeinsam mit Dr. Till Backhaus, Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) in Gülzow und das Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe in Wismar. Hintergrund ist die Stärkung der Holzverwendung im Baubereich.

„Holzbau hat ein enormes Potential, Treibhausgas­emissionen zu vermindern. Kohlenstoff wird gebunden und die Freisetzung durch die energieaufwändige Herstellung von alternativen Baustoffen wie Zement entfällt. Daher begrüße ich die Holzbauoffensive der Bundesregierung als einen weiteren Schritt, um die Potentiale der Holzverwendung für den Klimaschutz stärker zu nutzen. Das Ziel, die Holzbauquote im Wohnungsbau bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen ist eine wichtige Wegmarke.

Um das Ziel zu erreichen kann eine Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts beitragen. Deswegen bin ich froh, dass die Bauministerkonferenz eine Projektgruppe Holzbau gegründet hat, die es zukünftig ermöglichen kann, technische Entwicklungen im Holzbaubereich zeitnah ins Baurecht aufzunehmen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Agrarministerkonferenz regelmäßig durch die Bauministerkonferenz über die Weiterent­wicklung des Bauordnungsrechtes hinsichtlich des Bauens mit nachwachsenden Rohstoffen informiert wird“, so Minister Backhaus.

„Welches Potential im Holz steckt, kann man hier in Wismar anschaulich erleben“, fährt Backhaus fort. „Die EGGER-Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co.KG gibt es seit 1999. Das Werk hat sich zu einem der größten Arbeitgeber im Nordwesten M-V entwickelt. Die rund 1.000 Mitarbeiter stellen MDF/HDF-Platten, OSB-Platten, Laminat- und Designfußböden sowie Leimerzeugnis-se her. Insgesamt hat EGGER bisher über 500 Mio. Euro in Wismar investiert.

Im August 2019 hat eine neue Produktionslinie für Holzfußböden ihren Betrieb aufgenommen, im September 2020 wurde der neue Logistik Terminal eröffnet. Für weitere 80 Mio. Euro wird das Fertigungszentrum von EGGER mit dem Bau einer neuen Leimfabrik erweitert. In der neuen Anlage sollen Leime für die Holzwerkstoffproduktion und Tränkharze für die Veredlung von Fußbodenlaminat produziert werden. Die Fertigstellung der Leimfabrik ist für Mitte 2023 geplant. Im Industrie- und Gewerbegebiet Haffeld ist insbesondere mit EGGER, Ilim Nordic Timber und Mayr-Melnhof Hüttemann eines der größten und modernsten Holzverarbeitungszentren Europas entstanden.

Neben der maritimen Wirtschaft ist das Holzcluster mit rund 2.000 Arbeitsplätzen zu einem der größten Arbeitgeber in der Region angewachsen. Dank hervorragender Infrastruktur können Synergien zwischen den ansässigen Unternehmen im Cluster optimal genutzt werden. Die direkte Nachbarschaft zum Gelände des Seehafens ermöglicht den weltweiten Export der Holzgüter in die internationalen Häfen“, so der Minister und ergänzt: „Wald und Holz sind Zukunft. Daher bin ich dankbar, dass ich zahlreiche Ansiedlungen auf diesem Sektor begleiten durfte. Der Cluster Forst und Holz umfasst in Mecklenburg-Vorpommern  2.794 Unternehmen, mit 13.280 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,4 Mrd. Euro im Jahr und ist damit einer der führenden Holzverabeitungsstandorte in Deutschland.

Wie man unter ökologischen Gesichtspunkten bauen kann, haben wir auch bei unserem Besuch bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) sehen können. Der 2011 eingeweihte Neubau verfügt über ein modernes Energiekonzept. Bereits 2013 wurde eine moderne Strohheizung am Standort in Gülzow in Betrieb genommen, die die Liegenschaft und weitere Gebäude der Gemeinde mit Wärme versorgt. Eine sehr vorausschauende Investition wie sich heute zeigt“, so Backhaus abschließend.

Wirtschaftstreffen in Schwerin

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern hat Potential für weitere Investoren mit Fokus auf Innovationen und Nachhaltigkeit

Schwerin – In Schwerin hat am Donnerstag der Sommerempfang der landeseigenen Wirtschaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Invest in MV) stattgefunden. Zu dem Treffen sind über 300 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung eingeladen worden.

„Mecklenburg-Vorpommern kann mit seinen Standortvorteilen punkten. Herausragende Merkmale im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Gewerbegebiete an der Kaikante und die zentrale Lage im Ostseeraum. Dazu kommt: Als Land der erneuerbaren Energien bietet Mecklenburg-Vorpommern beste Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaften. Da sehe ich noch Potential für weitere Investitionen. Die Themen Innovation, Nachhaltigkeit und gut bezahlte Arbeitsplätze werden wir in den kommenden Jahren in den Mittelpunkt der Industrie- und Standortoffensive des Landes stellen. Jede neue Investition und jede Unternehmenserweiterung sichert und schafft Arbeitsplätze im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Fortsetzung der proaktiven Vermarktung von Großstandorten für Industrie und Gewerbe sowie von hafennahen Flächen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter anderem zwölf Großgewerbestandorte. Dazu kommen die Häfen als wichtige Drehkreuze für den Transport von Waren, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und die Anlandung von Energieträgern. Das Land plant zudem, in den kommenden Jahren bestehende und neue Gewerbe-/Industrie-Standorte als Grüne Gewerbegebiete zu entwickeln. Mecklenburg-Vorpommern hat dafür eine Initiative für „Grüne Gewerbegebiete“ gestartet. In der zentralen Datenbank www.investguide-mv.de finden interessierte Unternehmer einen Überblick zu Großstandorten, Gewerbegebieten, Büros, Hallen und Sonderimmobilien im Land.

„Mecklenburg-Vorpommern hat als Investitions- und Wirtschaftsstandort ideale Voraussetzung für Investoren. Die Vermarktung regionaler Industrie- und Gewerbegebiete wird zunehmend herausfordernder, da die Anforderungen potenzieller Investoren hinsichtlich Lage, Standortqualität und Infrastruktur steigen. Gemeinsam mit den Wirtschaftsförderern des Landes werden wir mit einer auf Nachhaltigkeit basierenden Ansiedlungsstrategie Investoren aus den Zukunftsbranchen zielgerichtet ansprechen“, sagte Meyer.

Die Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Schwerin) ist die Wirtschaftsfördergesellschaft für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Als „One-Stop-Agency” ist sie Partner für alle Unternehmen, die nach Mecklenburg-Vorpommern expandieren wollen. Sie unterstützt und berät inländische wie ausländische Investoren über Investitionsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei bieten Experten umfassende Projektmanagement- und Support-Services von der Standortanalyse bis zur Realisierung der Investition an.

Impfung gegen Masern

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen – wie derzeit in Deutschland – ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche Betreuung lediglich dann gestatten, wenn die betroffenen Kinder gegen Masern geimpft sind und diese Impfung auch nachgewiesen wird.

Die angegriffenen Vorschriften berühren sowohl das die Gesundheitssorge für ihre Kinder umfassende Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch und vor allem das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechtspositionen sind hier in spezifischer Weise miteinander verknüpft.

Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.