Fortschritte bei der Digitalisierung

Schwesig: MV hat bei der Digitalisierung deutliche Fortschritte gemacht

Schwerin – Mit einem Besuch des Digitalen Innovationszentrums in der Alten Mensa in Greifswald hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute ihre diesjährige MV-Tour fortgesetzt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung gemacht“, bilanzierte die Ministerpräsidentin in Greifswald. „Die Landesregierung hat 2018 eine digitale Agenda für das Land verabschiedet. Seitdem ist der Ausbau des schnellen Internets deutlich vorangekommen. Die Zahl der Haushalte mit einem gigabitfähigen Internetzugang ist zwischen 2018 bis 2021 von 14,9% auf 53,3% angestiegen.

Mecklenburg-Vorpommern hat damit die größte Zuwachsrate aller Bundesländer und die beste Gigabit-Versorgung in den ostdeutschen Bundesländern.“ Mit Unterstützung des Bundes wolle das Land in den nächsten Jahren den Glasfaserausbau insbesondere in den ländlichen Räumen weiter voranbringen und weiße Flecken ohne Internet wie auch graue Flecken mit nur schwacher Anbindung beseitigen.

Zu den Beschlüssen der digitalen Agenda habe außerdem der Aufbau von sechs digitalen Innovationszentren gehört. „Alle Zentren haben ihre Arbeit aufgenommen. Sie unterstützen Existenzgründerinnen und Existenzgründer, beraten aber auch schon am Markt etablierte Unternehmen bei der Erschließung digitaler Geschäftsfelder. Hier in Greifswald soll die Arbeit des digitalen Innovationszentrums in den nächsten Jahren noch ausgeweitet werden. Daran arbeiten Stadt und Land gemeinsam“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Ministerpräsidentin traf bei ihrem Besuch in der Alten Mensa auch mit Vertretern der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Dabei informierten sich Ministerpräsidentin und Kammervertreter über das Forschungsprojekt Campfire. Mit diesem Projekt sollen Verfahren entwickelt werden, mit denen Windenergie in Ammoniak umgewandelt werden kann, das dann für emissionsfreie Antriebe in der Schifffahrt genutzt werden kann. „Auch das ist ein wichtiges Projekt für die Zukunft unseres Landes“, so Schwesig.

Krisenintervention für die Justiz in M-V

Schwerin – Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir haben eine Krisenintervention für Beschäftigte der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingerichtet, um den effektiven Gesundheitsschutz zu sichern.“

Das Ministerium hat eine Diplom-Psychologin gewinnen können, die ab sofort die psychologische Krisenintervention für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernimmt. Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich für diese Stelle eingesetzt: „Wir wollen den Beschäftigten helfen, traumatisierende Erlebnisse besser zu verarbeiten.

Die Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich im Falle von traumatisierenden dienstlichen Vorfällen an die Diplompsychologin wenden zu können, erhöht die Attraktivität des Justizdienstes und stellt einen effektiven Arbeitsschutz sicher. Glücklicherweise sind Vorfälle während der alltäglichen Arbeit der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sehr selten.

Doch jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, da ich Krisenintervention und Supervision für eine Sorgfaltspflicht des dienstvorgesetzten Ministeriums halte“, so Ministerin Bernhardt.

Betroffene können per Telefon, SMS, WhatsApp oder per E-Mail Kontakt zur Krisenintervention aufnehmen. Eine Videosprechstunde ist möglich. Die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Neben der neuen Hilfe für die Beschäftigten in Gerichten und Staatsanwaltschaften hat der Justizvollzug ein eigenes Kriseninterventionsteam.

Corona-Expertenrat tagt

Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung evaluiert Landesstrategie

Schwerin – Am heutigen Dienstag kam der Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung zu einer weiteren Sitzung zusammen. Das Gremium wurde von der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, berufen, um frühzeitig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Minimierung der negativen Auswirkungen zu beraten. Das Ministerium geht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter wieder erhöhen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe ansteigen könnte.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 11 ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an.

Anschließend an die Sitzung vom 5. Juli wertete das Ministerium im Vorfeld umfangreiche durch die Gremiumsmitglieder bearbeitete Fragestellungen bezüglich ihrer Einschätzung diverser Faktoren und Vorschläge aus und erörterte diese in der heutigen Sitzung mit den Expertinnen und Experten.

Zur Diskussion standen unter anderem die einzubeziehenden Kriterien zur Beurteilung der Lage und erweiterte Möglichkeiten zur genaueren Erfassung des tatsächlichen Pandemiegeschehens.

Konsens herrschte darüber, was die Zielsetzung möglicher Maßnahmen angeht: Oberste Priorität hätten nach wie vor die Funktionalität des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen und der Schutz vulnerabler Gruppen, einigte sich das Gremium. Die Landesregierung bekräftigte indes ihren Anspruch, einen praktikablen und transparenten Handlungsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, frühzeitig auf sich dynamisch verändernde Infektionslagen reagieren zu können.

Die Arbeiten am finalen Herbst-Winter-Plan des Landes werden nun weiter fortgesetzt. Nach einer dritten und letzten Sitzung des Expertenrats, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Entscheidungen auf Bundesebene, wird dieser dann Ende August dem Landeskabinett vorgelegt werden.

Vernetzung von Unternehmen

Schwesig: Je besser Unternehmen vernetzt sind, desto besser für den Export

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der IHK zu Schwerin beim zweiten Exportabend Unternehmen ermuntert, zu exportieren: „Es ist in diesen Zeiten gar nicht einfach, für Export zu werben. In der Coronazeit sind viele internationale Lieferketten unterbrochen worden. Jetzt, mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine, ist unsere Abhängigkeit von Energie das große Thema. Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr trotz aller Schwierigkeiten im Außenhandel zugelegt.

Wir haben unser Außenhandelsvolumen um 2,2 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro gesteigert. Sowohl der Import als auch der Export haben zugenommen. Wir konnten unseren Außenhandel seit 2016 kontinuierlich ausbauen. Das ist trotz und gerade wegen der Krisen wichtig.“

Die meisten der wichtigen Partnerländer im Außenhandel seien Polen, die Niederlande, Dänemark, Großbritannien und Schweden.

Schwesig: „Wir sehen gerade im Ostseeraum noch große Chancen für unsere Wirtschaft.“ Die Ministerpräsidentin lud in diesem Zusammenhang die anwesenden Unternehmen zum Baltic Sea Business Day am 22. September nach Rostock ein: „Es wird bei dieser Wirtschaftskonferenz um die Zusammenarbeit bei den erneuerbaren Energien gehen, um eine CO2-freie Ostsee, Logistik, Robotik, Unterwassertechnologien, Verkehr und Medizintechnik gehen.“ Mecklenburg-Vorpommern präsentiere sich dort als tolerante, weltoffene und aufgeschlossene Region. Der Baltic Sea Business Day sei eine gute Gelegenheit, Kontakte im Ostseeraum aufzufrischen oder auszubauen.

„Daneben haben wir am 24. Juni den MV Kooperationsrat Demokratischer Ostseeraum gegründet. Wir wollen beraten, wie wir mit den demokratischen Ländern rund um die Ostsee besser zusammenarbeiten können: in der Wissenschaft, bei Verkehr, Energie und Digitalisierung, in der Kultur. Und selbstverständlich in der Wirtschaft.“

Die Landesregierung unterstütze kleinere Unternehmen und Startups auch direkt bei der Entwicklung ihres Exportgeschäfts, betonte die Regierungschefin.

„Wir stellen für unsere Außenwirtschaftsförderung insgesamt 1,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Wir haben zum Beispiel gute Erfahrungen mit Delegationsreisen gemacht. Da nutzen wir unsere Kontakte auf politischer Ebene als Türöffner für die Wirtschaftskontakte unserer Unternehmen.

Bei der Messeförderung werden wir ab 2023 den Wegfall der dafür bisher zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel aus dem Landeshaushalt kompensieren. Das ist in unserer angespannten Haushaltssituation nicht leicht. Aber wir machen das, weil wir davon überzeugt sind. Und wir haben die Exporttour. Da bringen wir Unternehmen, die Erfahrung im Export haben, mit Unternehmen zusammen, die sich informieren wollen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung arbeite gut mit den Industrie- und Handelskammern im Land zusammen, mit Wirtschaftsfördergesellschaften und Branchennetzwerken und mit den Unternehmensverbänden. „Je besser Unternehmen auch untereinander vernetzt sind, desto mehr Anknüpfungsmöglichkeiten gibt es auch für den Export. Vielleicht bekommen Sie heute eine gute Anregung. Wir haben viel zu bieten in Mecklenburg-Vorpommern“, so die Regierungschefin.

Wild- und Rinderseuche in M-V

Schwerin – In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt das Auftreten einer sonst in Deutschland weniger im öffentlichen Fokus stehenden Tierkrankheit bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird.

Auslöser dieser außergewöhnlich plötzlich auftretenden Infektionskrankheit sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida („Kapseltypen“ B und E), bei denen das Genom des HS-Typs nachweisbar ist. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine oder Schafe und Ziegen. Bislang liegen keine Hinweise auf Übertragungen dieses Erregers auf den Menschen vor.

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland einzelne Krankheitsausbrüche mit dem Kapseltyp B in einigen Bundesländern, u.a. in Mecklenburg-Vorpommern, beschrieben. Dabei handelt es sich um zeitlich und räumlich begrenzte Ausbrüche. Auch die aktuellen Fälle in Mecklenburg-Vorpommern stammen bisher aus einem lokal eng einzugrenzenden Gebiet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Diagnose Hämorrhagische Septikämie in der jüngeren Vergangenheit im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei einem Rind (5 Monate) im Jahr 2014 festgestellt. Seitdem wurde bislang 25 Fälle durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder) bestätigt, da die Kapseltypbestimmung vom LALLF nicht vorgenommen werden kann. Nachweise verteilen sich dabei auf Rinder  (14), Hausschweine (5), Schwarzwild  (3), Damwild (2) und einen Wasserbüffel.

Als mögliche Übertragungsquelle gelten symptomlos infizierte oder kranke Wildtiere, die den Erreger bei Stress, wie z.B. Hitze, ausscheiden. Der Erreger kann in feuchten Böden und Wasser mehrere Tage überleben. Durch direkten oder indirekten Tierkontakt, wie z.B. durch gemeinsame Wassertränken, kann es zur Übertragung zwischen Wildtieren, aber auch auf Haustiere kommen. Bei Bekanntwerden von Infektionen mit Pasteurella multocida vom Kapseltyp B / HS-Typ sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu verstärken.

So sollte bspw. bei Weiderindern verstärkt auf eine gute Tränkwasserhygiene geachtet werden. Der Zugang von Wild auf Weiden und zu Tränken sollte durch geeignete Einzäunungen verhindert und Wildfütterungsplätze sollten nicht in der Nähe von Weidegebieten eingerichtet werden.

Für Tiere, die eindeutige Krankheitsanzeichen zeigen, kommt meist jede Hilfe zu spät. Sie zeigen plötzliche Niedergeschlagenheit, Bewegungs- und Fressunlust, hohes Fieber und starkes Speicheln. Es können auch Unterhautödeme, blutiger Durchfall, blutiger Nasenausfluss, Husten und Atemnot hinzukommen. Der Tod tritt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein.

Bei gehaltenen Tieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika (nach Erreger- und Resistenzbestimmung) und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden.

Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig.

Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf verendetes Wild zu richten sowie ein vermehrtes Beobachten bzw. Auffinden von kranken oder toten Tieren dem jeweils örtlich zuständigem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen.

Rechtspflegerstudium in M-V

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung seit 1. August 2022 gültig ist.

„In Mecklenburg-Vorpommern ist die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung vom 17. Juni 1994 nun neugefasst. Sie ist mit dem 23. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden erforderlich, da sich die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung geändert haben. Der fachtheoretische Prüfungsteil ist nun erweitert und an das Studienmodell der meisten Bundesländer angeglichen worden.

Somit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justizdienst zur Verwendung im Rechtspflegerdienst eine bessere Vergleichbarkeit ihres Studiums mit den anderen Ländern. Auch wird für das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen eine Regelung zum angemessenen Nachteilsausgleich bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen aufgenommen.

Weitere Änderungen sind bei der Bewertung der Prüfungsleistungen vorgesehen. Mit der Neufassung wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verordnung auch sprachlich zum Ausdruck gebracht“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Das Rechtspflegestudium wird in Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow angeboten. Zum 1. August 2022 wird ein neuer Jahrgang das Studium aufnehmen.

Die Voraussetzungen für die Befähigung zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger regelt § 2 des Rechtspflegergesetzes. Die Befähigung wird im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes und durch das Bestehen der Rechtspflegerprüfung erworben. § 2 des Rechtspflegergesetzes schreibt bundeseinheitlich Fachstudienzeiten an einer Fach­hochschule und berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht bzw. einer Ausbildungsstaatsanwaltschaft vor.

Einzelheiten wie die Gliederung des Vorbereitungsdienstes, die Studieninhalte oder die Prüfung werden durch die von den Ländern erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.