Schwerin – Mit Verweis auf den jüngsten Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt Gesundheitsministerin Stefanie Drese allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19- Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff. Die Booster-Impfung sollte im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2. Impfung) oder durchgemachter Infektion erfolgen.
„Primäres Ziel der Corona-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe“, betonte Drese. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes auch rechtlich eine Änderung bei der Definition eines vollständigen Impfschutzes vollzogen werde. Danach liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur vor:
- nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
- nach zwei Einzelimpfungen:
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein
Drese: „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. So sollten sich Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sich vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) eine 2. Booster-Impfung verabreichen lassen.“
Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach Ansicht der STIKO sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.
Auch gesunden Personen unter 60 Jahren mit drei immunologischen Ereignissen (Impfung oder Infektion) rät Drese mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin zu besprechen, ob eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll ist. „Vor allem, wenn die letzte Impfung schon viele Monate zurückliegt, kann das eine wichtige Schutzmaßnahme für den kommenden Herbst und Winter sein“, so Drese.
Generell gilt, in den Arztpraxen und den Impfstützpunkten steht genügend Impfstoff für alle bereit. Eine aktuelle Übersicht zu den Sonderimpfaktionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unter www.mv-corona.de/impfaktion.