Lewitzrand – Die Gemeinde Lewitzrand im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält ein eigenes Wappen. Den Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Sebastian Fynnau übersandt.
„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein zu fördern. Sie spiegeln die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und können deshalb ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde sein. Der Wunsch nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, sagte Innenminister Christian Pegel im Begleitschreiben zum Wappenbrief.
Darin wird das Wappen so beschrieben: „Von Gold über Grün geteilt. Oben zwei schräg gekreuzte rote Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten ein aufrecht stehender silberner dreiblättriger Lindenzweig.“
Die Landschaft der Lewitz ist durch ebene Wiesen- und Ackerflächen, Fischteiche und Wälder geprägt, die bereits im Mittelalter vom Menschen genutzt wurden. „Seit 1990 konnten durch zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen viele verdrängte und selten gewordene Pflanzen und Tiere wieder heimisch werden. Diese enge Verbindung zwischen Mensch und der sie umgebenden Natur kommt nun auch im Wappen zum Ausdruck“, sagt Bürgermeister Fynnau und führt weiter aus: „Die gekreuzten Giebelbretter eines niedersächsischen Bauernhauses stehen für die hier lebenden Menschen mit ihrer langen vor allem landwirtschaftlich geprägten Tradition. Der Lindenzweig symbolisiert die Umwelt und Natur, die diese Menschen umgebend und mit der sie leben.“
Die Gemeinde Lewitzrand kann das Wappen künftig als repräsentatives Aushändeschild unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 382 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 292 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform beim Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben.