Oldenburg: alle Schülerfirmen sollten steuerbefreit sein
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will die Schülerfirmen wieder zum Leben erwecken und unterstützen.
„Infolge der Corona-Pandemie haben viele Schülerfirmen ihren Betrieb einstellen müssen. Um den Neustart und die Weiterführung bestehender Firmen zu unterstützen, wollen wir unter anderem die Stelle eines Landesfachkoordinators schaffen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Außerdem will sie sich dafür einsetzen, dass Schülerfirmen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit werden.
Dafür will sie gemeinsam mit den Schulträgern Regelungen finden.
Simone Oldenburg hat sich wiederholt auch bei der Kultusministerkonferenz eindringlich dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden, die Schülerfirmen von der Besteuerung ausnimmt.
„Auch wenn nach unserer Kenntnis alle Schülerfirmen unter die Kleinunternehmerregelung fallen und damit keine Umsatzsteuer abführen müssen, ist es doch wichtig, grundsätzlich für alle Schülerfirmen Sicherheit und Planbarkeit zu schaffen“, sagt die Bildungsministerin.
„Schülerfirmen können auf vielfältige praktisch-anschauliche Weise Verantwortungsbewusstsein und betriebswirtschaftliches Grundwissen vermitteln. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, so die Ministerin.
Ab Januar könnten durch eine Neuregelung auf Bundesebene bei der Umsatzbesteuerung auch Schülerfirmen betroffen sein. Das wäre dann der Fall, wenn die Umsätze etwa dem öffentlich-rechtlichen Schulträger zuzurechnen wären und über 22.000 Euro im vergangenen sowie über 50.000 Euro im Folgejahr liegen.