Monthly Archives for Dezember 2022
Zuwächse bei den Berufsschulen
Oldenburg: Positiver Trend bestärkt uns
Schwerin – Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/22 eine berufliche Schule in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen haben, steigt leicht.
Von insgesamt 11.243 Absolventinnen und Absolventen haben 9.239 jungen Menschen die berufliche Schule mit einem Abschlusszeugnis verlassen. Im Schuljahr 2020/21 waren es zum Vergleich 11.265 Absolventinnen und Absolventen; davon 9.169 mit Abschlusszeugnis. Ein Abgangszeugnis erhielten laut Statistischem Amt MV im vergangenen Schuljahr 2.004 Schülerinnen und Schüler, im Schuljahr 2020/21 waren es 2.096 junge Leute.
„Dieser Trend bestärkt uns darin, genau dort weiterzuarbeiten, wo wir bereits begonnen haben: Durch das Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‘ wurden die Schülerinnen und Schüler intensiver auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Aufbauend auf die Lernstandserhebungen der Schulen wurden der Unterricht und die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen angepasst. Damit konnten die Abschlussklassen im Schuljahr 2020/21 sofort strukturiert mit der Prüfungsvorbereitung beginnen.
Auch durch die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte aus dem Aktionsprogramm konnten die Jugendlichen noch intensiver begleitet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Einstellung von Lehrkräften an den beruflichen Schulen sowie die Übernahme von Referendarinnen und Referendaren für uns oberste Priorität haben. Dadurch stehen hervorragend ausgebildete Lehrkräfte an den Schulen zur Verfügung und gewährleisten eine hohe Qualität des Unterrichts. Wir müssen alles Mögliche unternehmen, um weitere zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern nach Angaben der Bertelsmann-Studie das Bundesland, in dem die Berufsorientierung besonders gute Fortschritte erzielt. Hier ist die Gruppe der Jugendlichen, die sich zufrieden mit Information und Beratung zeigen, mit Abstand am größten.
„Für den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Schule ist eine gute Berufliche Orientierung maßgeblich. Dieser geben wir, gerade nach den auch durch die Auswirkungen der Pandemie erfolgten Einschränkungen, wieder mehr Aufmerksamkeit in der Schule“, so die Ministerin.
Unterstützungsleistungen für 2023
Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“
Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.
Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.
Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.
Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.
Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.
Digitalisierung der Landespolizei M-V
Landespolizei M-V: Alle Streifenbeamten 2023 mit Dienst-Smartphone im Einsatz
Schwerin – Die Digitalisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt Fahrt auf: Bereits 2023 sollen die mehr als 3.000 operativen Einsatzkräfte mit Dienst-Smartphones ausgestattet sein.
„Ursprünglich sollten bis 2026/2027 alle Streifenbeamten ein Smartphone für die Arbeit nutzen können. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in mittlerweile 13 Revieren, die die moderne Technik seit 2020 im Streifendienst erprobt haben, beschleunigen wir hier nun deutlich“, kündigte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin an.
Er führte weiter aus: „Die Rückmeldung aus diesen Revieren ist durchweg positiv. Eine spezielle App, entwickelt von der Polizei M-V und dem Datenverarbeitungszentrum M-V, ermöglicht es, dass die Kolleginnen und Kollegen gleich am Einsatzort zum Beispiel Personen- und Zulassungsdaten abrufen und überprüfen können. Dank der App können sie auch die Echtheit vieler Dokumente vor Ort prüfen.
Bislang mussten sie dazu einen zweiten Kollegen im Revier telefonisch heranziehen oder auch verdächtige Personen zur Überprüfung aufs Revier bringen. Die moderne Technik spart hier nun Zeit und Kapazitäten – für die Polizei wie für die Verdächtigen. Bei unbestätigtem Verdacht können letztere gleich nach der Überprüfung vor Ort wieder ihrer Wege gehen“, nennt Pegel die Vorteile der Arbeit mit dem Smartphone.
Deren Zahl soll für die Landespolizei im kommenden Jahr von bislang 650 aus der Erprobungsphase auf mehr als 3.000 erhöht werden: 2090 für den Streifendienst, 166 für die Kriminalkommissariate, 85 für die Kriminalpolizeiinspektionen, 388 für die Landesbereitschaftspolizei, 191 für die Landeswasserschutzpolizei sowie eine Reserve von 80 Geräten. Weitere 138 Smartphones sind für das Landeskriminalamt vorgesehen.
„Die Ausstattung der Polizei mit den Smartphones ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Landespolizei. Künftig sollen die Beamtinnen und Beamten darüber gleich eine elektronische Akte anlegen und bereits angelegte Vorgänge weiterbearbeiten können. Sie müssen dann nicht mehr erst handschriftlich alles festhalten und später in den Computer tippen“, sagt der Innenminister mit Blick in die Zukunft.
Er fügt hinzu: „Schon heute gibt es bundesweit eine Vielzahl von Apps für den Polizeidienst wie, um nur zwei Beispiele zu nennen, ein Digitales Notizbuch und die Ordnungswidrigkeiten-App. Wir prüfen, welche davon schnellstmöglich auch in MV eingeführt und somit schon bald die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen erleichtern können.“
Das Innenministerium investiert für die zusätzlichen Smartphones inklusive Zubehör wie WLAN in den Dienststellen und Akkuladestationen sowie Lizenzen mehr als 2,6 Millionen Euro. Zudem werden die künftigen Nutzerinnen und Nutzer Schulung innerhalb ihrer Behörde für den Umgang mit der neuen Technik geschult.
Neue Wirtschaftsförderung ab Januar 2023
Schwerin – Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.
„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.
„Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.
Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch.
„Neu ist, dass nunmehr auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Somit können verstärkt Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden. Das ist perspektivisch auch ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort“, so Meyer weiter.
Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen.
Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).
Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.
Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):
- Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
- Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
- Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
- Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.
Hilfen aus dem Härtefallfonds
Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.
„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.
„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.
20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“
Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.
Wohngeld: Einkommensgrenze steigt deutlich
Schwerin – Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen.
Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: „Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten.
Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich.“
Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.
„Die Kommunen stehen durch die Wohngeldreform vor großen Herausforderungen. Ich danke allen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben, um die Reform erfolgreich umzusetzen. Die Fachanwendungen in den Wohngeldbehörden wurden umgestellt, sodass ab Anfang Januar 2023 Bescheide zum neuen Wohngeld erteilt werden können.
Durch die Steigerung der Einkommensgrenzen wird es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen kommen. Ich bitte die Antragstellerinnen und Antragsteller um etwas Geduld. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.
Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2023 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.
Deutschlandticket 2023
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat eine schnelle Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro gefordert.
„Das ist eines der drängendsten Aufgaben für das kommende Frühjahr. Das Ticket revolutioniert die bisherigen Tarifstrukturen bundesweit. Die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Mit der geplanten Einführung des Deutschlandtickets wird erstmalig und dauerhaft ein bundesweit geltendes Nahverkehrsticket geschaffen.
Die Länder peilen als Start den 1. April an. Das muss das Ziel bis zur Einführung bleiben. Bund und Länder teilen sich die Kosten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Das Deutschlandticket soll an das stark nachgefragte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer dieses Jahres anknüpfen.
Das Deutschlandticket soll für Busse und Bahnen im Nahverkehr mit einem Einführungspreis von 49 Euro je Monat kommen. Mit dem Deutschlandticket sind neue Erlös- und Tarifstrukturen aufzubauen.
„Mit der neuen Tarifstruktur ist ein grundlegender Paradigmenwechsel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Das Bus-und-Bahn-Fahren wird für die Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets erheblich einfacher werden. Ein Preis für ein Ticket, um durch ganz Deutschland zu fahren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen“, so Verkehrsminister Meyer.
Darüber hinaus werden Varianten für ergänzende länderspezifische Rabattierungen zum Deutschlandticket diskutiert. „Wir prüfen beispielsweise eine Variante, nach der ausgewählte Kundengruppen mit einem eher geringen Einkommen – beispielsweise wie Auszubildende und Senioren – einen rabattierten Preis für das Deutschlandticket zahlen würden“, sagte Minister Meyer. Er verwies auch auf das bereits bestehend 365-Euro-Ticket für Auszubildende.
Bei allen zusätzlichen landesspezifischen Ticketrabattierungen müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. „Diese Mittel werden gleichzeitig gebraucht, um das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV zu sichern und auszubauen. Dazu zählt, die anteilige Finanzierung von wichtigen Infrastrukturprojekten für den SPNV durch das Land zu gewährleisten. Auch die Digitalisierung im ÖPNV des Landes muss vorangetrieben werden“, so Meyer.
Verkehrsminister Meyer fordert vom Bund eine klare Finanzierungszusage der Fahrgeldmindereinnahmen über das Einführungsjahr 2023 hinaus. „Das ist notwendig, um Wirtschaftlichkeit und Liquidität zu erhalten. Verkehrsunternehmen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Verkehrsunternehmen brauchen Planbarkeit“, machte Meyer deutlich. Die Länder und der Bund sind bereit, über ihren jeweiligen Finanzierungsanteil von 1,5 Milliarden Euro hinaus auch eine Nachschusspflicht paritätisch mitzufinanzieren.
„Ein günstiges Ticketangebot ist ohne ein qualitativ vernünftiges ÖPNV-Angebot kein wirkliches Angebot für viele Menschen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.
„Das gilt vor allem auch für die Nahverkehrsversorgung im ländlichen Raum. Daher führen wir ab 2024 ein landesweites, nach einheitlichen Standards organisiertes Rufbussystem ein und bauen auch das Taktbusliniennetz entsprechend aus. Es ist unser Ziel, dass jeder Rufbus an einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder einen Taktbusverkehr angebunden wird. Damit werden auch Menschen in den ländlichen Räumen das bestehende ÖPNV-Angebot besser erreichen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.
Dabei verwies er darauf, dass es für Lehrlinge bereits das Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr gebe, das nun in einem nächsten Schritt auch auf Senioren ausgedehnt werden solle.
Umgang mit Feuerwerk
Schwerin – Zum bevorstehenden Jahresende bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bürgerinnen und Bürger darum, im Umgang mit Feuerwerk und Böllern Vorsicht walten zu lassen: „Der Start in das neue Jahr sollte ein Grund zum Feiern sein und nicht in den überlasteten Notaufnahmen enden“, betonte die Ministerin.
Jedes Jahr käme es in der Silvesternacht zu schlimmsten Verletzungen, so die Ministerin. „Dieses Jahr arbeiten die Mitarbeitenden der Kliniken und Notaufnahmen vielfach bereits am Limit. Ein sachgemäßer Umgang mit Feuerwerk belastet diese nicht noch zusätzlich und bringt sie selbst und ihre Mitmenschen gesund in das neue Jahr“, so Drese.
Beim Kauf von Feuerwerk rät die Ministerin deshalb dazu, auf das CE-Prüfsiegel in Verbindung mit der entsprechenden Kennnummer der Prüfstelle zu achten. Geprüftes Feuerwerk müsse beide Kennzeichen aufweisen. Fehlen diese, so sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zu geprüften Alternativen greifen.
Darüber hinaus warnt Ministerin Drese ausdrücklich vor dem Gebrauch von illegal importierter Ware: „Bei uns im namenhaften Einzelhandel erhältliches Feuerwerk unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften und ist damit im Gebrauch deutlich sicherer, als illegal importierte Ware. Diese können Mängel aufweisen und enthalten häufig neben Schwarzpulver auch stärker reagierende Blitzknallsätze oder eine größere Nettoexplosionsmasse. Damit können sie schnell zu einer unterschätzten Gefahr werden.“
Grundsätzlich verweist die Ministerin auf einige generelle Richtlinien im Umgang mit Feuerwerk: „Lesen Sie vor Benutzung die beigelegte Gebrauchsanweisung und halten Sie sich an die dort angegebenen Sicherheitsmaßnahmen und an die Altersfreigaben der Produkte. Stellen Sie sicher, dass Raketen in einer stabilen Abschussposition stehen, entfernen Sie sich nach dem Anzünden des Feuerwerks unverzüglich und entzünden Sie Blindgänger nie ein zweites Mal.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darüber hinaus immer auf einen festen und geraden Untergrund achten und Feuerwerk nie in der Hand zünden.
Bei einem verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerksartikeln stehe einem friedlichen Silvester-Abend nichts im Wege, so die Ministerin. „Damit wünsche ich Ihnen einen guten und gesunden Rutsch in das neue Jahr.“
Minister Backhaus: „Bäume statt Böller!“
Schwerin – „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.
„Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land MV bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen. Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen“, so Minister Backhaus.
Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen wie Bürgerinnen und Bürgern, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFuture, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.
Neu im Angebot ist seit diesem Jahr der Heckenscheck, über den Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.
Die Funktionsweise der Waldaktie erklärt Minister Backhaus so: „Das Land MV stellt Flächen bereit, auf denen ein neuer Wald gepflanzt werden kann. Diese Flächen mit Leben zu erfüllen, das übernimmt dann die Landesforstanstalt. Mit schon kleinen Geldbeträgen, aktuell 10 Euro, wird jeweils 5 m² neuer Wald angepflanzt. Ob als Unternehmen oder als Familienprojekt, jede und jeder kann daran mitwirken. Für jede Waldaktie gibt es dann auch ein Zertifikat.“
Erworben werden können die Ökowertpapiere unter: Unsere Ökowertpapiere – z-eco.de
Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023
Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch
Nürnberg – Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.
Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich.
Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.
Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.
Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.
Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und fördert mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung
Bildung auf die Ohren
Oldenburg: beliebtes Podcast-Format, um Bildungsthemen zu vertiefen
Schwerin – Sich beim Joggen oder während einer Reise fortbilden: Möglich ist das mit dem neuen Podcast, den das Bildungsministerium mit dem Institut für Qualitätsentwicklung herausgebracht hat. Die Reihe trägt den Titel „IQ M-V trifft… – Fortbildung mal anders“.
Die Fortbildungsreihe richtet sich an Lehrkräfte, aber auch an alle, die sich für Bildungsthemen und aktuelle pädagogische Fragen und Anregungen im Schulalltag interessieren.
Moderatorin Susanne Bliemel spricht mit Gästen aus der Schulpraxis, aus Wissenschaft, Kunst, Kultur und von Behörden.
Die erste Folge „5 Elemente – wie Lernen alle glücklich machen kann“ hat die Moderatorin Michaela Brohm-Badry, Professorin für Empirische Lehr-Lern-Forschung der Universität Trier, ans Mikrofon geholt. Mit ihr diskutiert sie darüber, wie Schule aus wissenschaftlicher Sicht gestaltet sein sollte, um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften die bestmögliche Entwicklung und Wohlbefinden zu ermöglichen.
„Mich freut, dass hier Bildungsthemen in einem beliebten Format vertieft werden und zum Beispiel Schulleiterinnen und Schulleiter Einblicke in ihren Schulalltag geben. Themen wie das Familienklassenzimmer und Beispiele aus der Praxis, um der Vielfalt an der eigenen Schule gerecht werden zu können, erreichen so noch mehr Menschen und schaffen ein noch größeres Verständnis für das Bildungs- und Schulwesen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Der Podcast „IQ M-V trifft… – Fortbildung mal anders“ ist auch auf itslearning, auf dem Bildungsserver und auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar.
Notfallvorsorge: 100.000 Ratgeber für M-V
Schwerin – Das Innenministerium stellt den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 100.000 gedruckte Broschüren „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ zur Verfügung. Diese Broschüre mit praktischen Tipps zur Eigenvorsorge für Not- und Krisensituationen wurde durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt und durch das Land in Druck gegeben.
„Mit Druck und Auslieferung dieser Broschüre wollen wir als Landesregierung einen weiteren praktischen Beitrag zur Vorsorge im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in unserem Bundesland leisten. Die Hinweise und Verhaltens-tipps in dem Ratgeber helfen jedem Einzelnen von uns, sich unkompliziert auf eine mögliche Not- oder Krisensituation vorzubereiten. Das kann ein Stromausfall sein, ein Ausfall der Trinkwasserversorgung oder auch zum Beispiel so heftiger Schneefall, dass Sie mehrere Tage nicht aus dem Haus kommen“, wirbt Innenminister Christian Pegel für den Ratgeber und sagt weiter:
„Kernstück der Broschüre ist eine herausnehmbare Checkliste zur eigenen Vorsorge. Neben praktischen Tipps für die richtige Menge an Lebensmittelvorräten je nach Haushaltsgröße gibt es Hinweise für weitere wichtige Hilfsmittel im Notfall. Dazu gehört zum Beispiel ein mit Batterie oder Kurbel betriebenes Radio, um sich auch bei kurzzeitigem Ausfall von Fernsehen, Internet und anderen Medien informieren zu können.“
Der Minister appelliert: „Jede und jeder von uns kann und sollte vorsorgen, wie es unsere Großeltern und Urgroßeltern übrigens ganz selbstverständlich getan haben. In den vergangenen Jahrzehnten mag zuweilen der Eindruck entstanden sein, dass eine vernünftige Vorratshaltung für einen extrem starken Sturm und seine Folgen oder ein kurzzeitiges Schneechaos ‚aus der Mode gekommen‘ ist.
Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Unsere Groß- und Urgroßeltern wussten schlicht, dass es Dinge im Leben gibt, die nicht allein in unserer Hand liegen und für die es gut ist, mit einem soliden Notvorrat vorzusorgen. Wir sollten die Krisen und Herausforderungen der vergangenen drei Jahre wie die Corona-Pandemie und die aktuellen Energiemarktentwicklungen infolge des Kriegs in der Ukraine zum Anlass nehmen, diese gute alte Gewohnheit unserer Vorfahren wieder ernst- und aufzunehmen. In einem Notfall – aus welchen Gründen auch immer – sollte jede und jeder von uns in der Lage sein, sich und seine Liebsten für ein paar Tage aus der eigenen Speisekammer versorgen zu können.“
Christian Pegel weist auch darauf hin, dass Katastrophen- und Bevölkerungsschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist: „Bund, Länder und Kommunen, Haupt- und Ehrenamtliche und jede Bürgerin und jeder Bürger können nur gemeinsam dafür sorgen, dass wir alle vorbereitet sind auf Fälle, von denen wir gemeinsam hoffen und uns dafür engagieren, dass sie niemals eintreten.“
Die Kosten für Druck und Verteilung der Broschüre in Höhe von ca. 75.000 Euro werden aus dem Etat des Innenministeriums finanziert. Die gedruckten Exemplare werden ab Mitte Januar an die mehr als 120 Verwaltungssitze in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert. Sie können sich dann Ihr Druckexemplar bei der Verwaltung Ihres Landkreises, Amtes oder Ihrer amtsfreien Gemeinde abholen. Sie bekommen Sie aber auch online unter https://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Meldungen/?id=184973&processor=processor.sa.pressemitteilung
oder online direkt beim BBK unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.
„Als Minister auch für Digitalisierung plädiere ich in der Regel dafür, auf den aufwändigen Druck von Papierbroschüren zu verzichten und Informationen lieber online zugänglich zu machen. Dieser Ratgeber, den eine Bundesbehörde entwickelt hat, ist allerdings so gut aufbereitet und wichtig, dass er auch all‘ jenen, die sich nicht so viel im Internet bewegen, ins Auge springen sollte. Genau diese Menschen wollen wir mit der Druckausgabe erreichen, sobald sie sich das nächste Mal auf den Weg zu ihrer Verwaltung machen“, so Christian Pegel.
Tourismusbilanz für 2022
Meyer: Tourismus zieht im Gesamtjahr an – verändertes Buchungsverhalten ist Herausforderung – Fachkräftesicherung gemeinsam mit der Wirtschaft angehen
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat für das Tourismusjahr 2022 zum Jahresausklang Bilanz gezogen. „Mecklenburg-Vorpommern ist nach zwei Corona-Jahren (2020 und 2021) wieder ein sehr gefragtes Urlaubsland. Unter erschwerten Rahmenbedingungen hat die Tourismusbranche in den ersten acht Monaten 2022 ein gutes Ergebnis erzielt. Zwar verbessert sich die wirtschaftliche Lage touristischer Betriebe gerade in den stärker besuchten Sommermonaten, aber die Situation bleibt insgesamt weiter angespannt.
Wir sind längst noch nicht auf dem Vor-Coronaniveau von 2019. Corona und die Folgen des Ukrainekrieges machen der Branche weiter insgesamt zu schaffen. Warme Monate ziehen Touristen in unser Land. Das reicht aber nicht. Der Blick sollte noch stärker auf das Gesamtjahr gerichtet werden. Wir müssen vor allem auch in der Vor- und Nachsaison weiter mit starken Angeboten überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Von Januar bis September 2022 sind nach Angaben des Statistischen Amtes 26,5 Millionen Übernachtungen registriert worden. Das sind rund 28 Prozent mehr Übernachtungen in MV als im Vorjahreszeitraum 2021. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt das Land bei den Übernachtungen leicht niedriger. Bis einschließlich September wurden in 2019 rund 28,4 Millionen Übernachtungen gezählt.
„Durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdowns haben die Branche in 2020 und 2021 teilweise runterfahren müssen. Für das Gesamtjahr 2022 könnten wir am Ende bei um die 30 Millionen Übernachtungen liegen“, so Tourismusminister Meyer.
Der Tourismus sieht sich auch aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. „Besonders das kurzfristige Buchungsverhalten macht der Branche zu schaffen. Das erschwert vor allem auch die Personal- und Warenplanung in den touristischen Unternehmen.
Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen. Das bedeutet im Ergebnis auch, dass ein Urlaub wegfallen kann. Das merken Hoteliers und Gastronomen besonders in der jetzigen Situation“, erläuterte Meyer weiter.
Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat darüber hinaus für die Einrichtung einer Tourismusakademie geworben. „Wir müssen dem Fachkräftemangel in der wirtschaftlich wichtigen Schlüsselbranche, dem Tourismus, begegnen. Innovative Ideen sind gefragt, um Fachkräfte im Land zu halten und zu sichern. Deshalb wollen wir gemeinsam eine Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen.
Die Rekrutierung und die Sicherung der touristischen Fachkräfte kann nur gemeinsam unter Beteiligung der Wirtschaft im Land gelingen. Darüber hinaus benötigen wir das Know-how der Aus- und Weiterbildungsakteure. Teilweise gibt es schon unterschiedliche Konzepte für die Aus- und Fortbildung sowie die akademische Bildung im Land. Eine bessere Verknüpfung und Vermarktung ist notwendig. Unser Land braucht eine moderne touristische Bildung mit starkem Praxisbezug.
Diese soll passgenau und bedarfsgerecht sein, damit die touristischen Unternehmen im Land direkt davon profitieren“, betonte Meyer. „Zunächst geht es um Inhalte der Akademie, der mögliche Ort wird später festgelegt.“ Inzwischen haben mehre Standorte Interesse zur Etablierung einer Tourismusakademie geäußert. Hierzu zählen unter anderem Bergen auf Rügen, Rostock, Schwerin, Plau am See, Mirow, Gadebusch, Bad Doberan und Neustrelitz.
In Stralsund und in Greifswald ist in diesem Jahr die Bettensteuer eingeführt worden. Darüber hinaus wird diese Steuer auch in Schwerin und in Wismar erhoben. „Es macht wenig Sinn eine Bettensteuer zu erheben. Diese landet in den allgemeinen kommunalen Haushalten. Sie ist häufig ohne Zweckbindung und wird leider eher nicht für den Tourismus eingesetzt.
Um für unser Land eine gerechte und langfristig stabile Tourismusfinanzierung zu sichern, arbeiten wir an der Einführung eines Tourismusgesetzes. Dieses soll durch gäste- und unternehmensbezogene Abgaben erfolgen, die dann im Gegensatz zur Bettensteuer zweckgebunden für den Tourismus eingesetzt werden“, forderte Tourismusminister Meyer.
Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr haben 20 Tourismusorte und eine Tourismusregion die Auszeichnung erlangt. „Die Anerkennung berechtigt die Kommunen, eine Kurabgabe einzuführen. Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, um touristisch relevante Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote anzubieten.
Entscheidend ist, dass in Infrastruktur, Mobilität und Qualität investiert wird“, sagte Meyer. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.
Abschließend forderte Meyer, stetig weiter an der überregionalen und auch internationalen Wahrnehmung unseres Landes zu arbeiten. „Wir müssen auf die touristischen Vorzüge stärker aufmerksam machen. Intensives Marketing ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Tourismus. Es geht darum, neue Gäste zu werben und auch Gründe zum Wiederkommen zu liefern. Ziel ist es, dass Urlauber, die einmal da waren, auch gern wiederkommen.
Dabei muss es auch gelingen, neue Zielgruppen zu erschließen. Im kommenden Jahr wollen wir auch wieder auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vor Ort sein“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Die ITB Berlin findet im kommenden Jahr vom 07. März bis 09. März als Fachmesse statt.
„Mein Kind kommt in die Schule“
Oldenburg: Eltern-Wegweiser für einen leichteren Übergang von der Kita in die Schule
Schwerin – Das Bildungsministerium gibt den Familien mit Kindern, die eingeschult werden, erstmalig einen Wegweiser an die Hand. Die Broschüre „Mein Kind kommt in die Schule“ soll Familien und Kindern den Übergang von der Kita in die Schule erleichtern. Sie informiert in einem kompakten Überblick über wichtige Schritte der Kinder auf dem Weg in die Schule.
„Mit dieser Broschüre möchten wir den Eltern Anregungen geben, wie sie ihr Kind auf dem Weg in die Schule unterstützen können. Auch enthält sie wichtige Informationen, wie es den Eltern gelingt, grundlegende sprachliche, mathematische und sozial-emotionale Kompetenzen ihrer Kinder zu fördern. Im Familienalltag bieten sich viele Gelegenheiten, gemeinsam mit dem Kind spielerisch und praktisch zu lernen. Eine gute Vorbereitung auf die Schule wird den Kindern den Start erleichtern und das Lernen positiv beeinflussen “, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Darüber hinaus gibt die Broschüre auch praktische Tipps und Hinweise – etwa zum letzten Jahr in der Kindertageseinrichtung und zur Schulanmeldung.
Sie ist als Download bereits online über den Bildungsserver und das Regierungsportal des Bildungsministeriums verfügbar unter:
Mein Kind kommt in die Schule – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Anfang des neuen Kalenderjahres wird die Broschüre auch als Heft über die Kindertageseinrichtungen kostenlos erhältlich sein.
Mecklenburg-Vorpommern stärkt mit einem umfangreichen Maßnahmepaket die frühkindliche Bildung beim Übergang von der Kita in die Grundschule sowie innerhalb der Grundschule. Damit soll eine wachsende Zahl von Grundschülerinnen und Grundschülern die Mindeststandards in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik schneller und effektiver erreichen.