M-V: solide Haushaltspolitik

Stabilitätsrat bescheinigt Mecklenburg-Vorpommern solide Haushaltspolitik

Schwerin – Am heutigen 16. Dezember hat die 26. Sitzung des Stabilitätsrates unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, und der Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen stattgefunden.

Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion über die Einhaltung der Schuldenbremse hat der Stabilitätsrat in der Sitzung unter anderem zur Kenntnis genommen, dass Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2021, 2022 und 2023 die landesrechtlichen Regelungen seiner Schuldenbremse vollumfänglich einhält.

Ferner hat der Stabilitätsrat auf der Basis des Stabilitätsberichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2022 die Haushaltslage des Landes für die Jahre 2020 bis 2026 überprüft. Er stellte im Rahmen dieser fortlaufenden Haushaltsüberwachung fest, dass dem Land keine Haushaltsnotlage droht.

„Die positiven Feststellungen des Stabilitätsrates sind erfreuliche Nachrichten für das Land. Sie untermauern die solide Haushaltspolitik des Landes – auch in Krisenzeiten“, sagt Finanzminister Dr. Geue.

Der Stabilitätsrat wies in seiner Sitzung auch darauf hin, dass die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte durch die Entwicklungen in den letzten Monaten spürbar gestiegen sind. Die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachte und andauernde Energiekrise beeinträchtigt die konjunkturelle Entwicklung und zieht – nach den erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie – eine weitere erhebliche Belastung für die öffentlichen Haushalte nach sich. Bund und Länder arbeiten in dieser außergewöhnlichen Lage gemeinsam daran, die negativen Auswirkungen der Energiekrise auf die Volkswirtschaft abzufedern.

Zentrum für psychosoziale Medizin

3 Millionen Euro für das Zentrum für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West: Ministerin Drese übergibt Fördermittelbescheid

Stralsund – Das Helios Hanseklinikum Stralsund erhielt am heutigen 16. Dezember einen Fördermittelbescheid in Höhe von 3 Millionen Euro. Ministerin Drese übergab den Bescheid persönlich an Daniel Kayser, den Geschäftsführer des Klinikums, und an Dr. med. Deborah Janowitz, Chefärztin des Fachbereiches Psychiatrie.

„Der Bedarf an Behandlungsplätzen in der teilstationären und stationären Psychiatrie steigt in Mecklenburg-Vorpommern weiter an. Die Baumaßnahmen am Zentrum für psychosoziale Medizin am Helios Krankenhaus in Stralsund sind damit ein wichtiger und notwendiger Baustein für eine bedarfsgerechte Versorgung im Land“, erklärte Drese während ihres Besuchs.

Die Förderung durch das Land ermögliche dabei unter anderem eine Erweiterung der Therapie- und Aufenthaltsräume, sowie einen Ausbau der Ambulanzen für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie, so die Ministerin.

Drese: „Durch diesen Ausbau können wir eine gute und moderne Versorgung für die Patientinnen und Patienten gewährleisten – auch im höheren Alter. Denn vor dem Hintergrund der Altersstruktur Mecklenburg-Vorpommerns ist der Ausbau der Gerontopsychiatrie am psychosozialen Zentrum besonders lobenswert und eine wegweisende Investition für die Zukunft.“

Gemeinsam mit den bereits in den Jahren 2020 und 2021 erteilten Fördermittelbescheiden fördert das Land das Vorhaben in Stralsund damit mit insgesamt 8 Millionen Euro.

Mehrzweckboot für den Katastrophenschutz

Rostock – Innenminister Christian Pegel hat heute der Wassergefahrengruppe Rostock-Warnemünde ein neues Mehrzweckboot für den Katastrophenschutz überreicht.

„Das moderne und vielseitig verwendbare Mehrzweckboot wird bei der Freiwilligen Feuerwehr Warnemünde eingesetzt. Die Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten mit moderner Technik ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel bei der Übergabe des Boots heute bei der „Feuerwache See“ im Rostocker Ortsteil Groß Klein-Dorf.

Weiter sagte er: „Im Landeshaushalt stehen jährlich eine Million Euro bereit, um den Landkreisen und kreisfreien Städten Katastrophenschutzfahrzeuge als Erstausstattung der Einheiten zur Verfügung zu stellen. Für dieses Boot mit Trailer haben wir die Gesamtkosten in Höhe von rund 111.475 Euro bereitgestellt. Ich danke ganz herzlich den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz, die mit ganz viel Motivation und Engagement ihre Freizeit für unser aller Sicherheit in zuweilen auch extrem gefährlichen Situationen einsetzen. Ich hoffe, dass solch‘ moderne Technik auch sehr klar die große Wertschätzung des Landes und von uns allen für dieses extrem wichtige ehrenamtliche Engagement deutlich macht und die ehrenamtlich Aktiven zusätzlich motiviert.“

Die Hansestadt Rostock hat keinen Eigenanteil zu leisten, ist aber anschließend für die Unterhaltung der Technik zuständig.

Brandoberrat Ralf Gesk nahm als amtierender Amtsleiter des Brandschutz – und Rettungsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock symbolisch ein Paddel von Minister Pegel entgegen. Er freut sich, dass das Land auch weiterhin regelmäßig seiner Aufgabe der Erstausstattung der Katastrophenschutzeinheiten nachkommt.

Die Hanse- und Universitätsstadt wird neben der bereits bestehenden Wassergefahrengruppe bei der Feuerwehr Stadt-Mitte mit der Indienststellung der neuen Technik in Warnemünde eine zweite Wassergefahrengruppe einrichten. Grundlage dafür ist der Erlass zur Festlegung der Grundstrukturen im Katstrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, der die landesweit einheitlichen Anforderungen an die Katastrophenschutzeinheiten regelt.

Die Anforderungen, die das Boot erfüllen muss, haben das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt und das Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz gemeinsam erarbeitet.

Bei der Ausschreibung durch das Land erhielt das Rostocker Unternehmen „Nordland Hansa“ den Zuschlag für den Bau und die Ausrüstung des Boots. Dazu sagte Christian Pegel:

„Ich freue mich sehr, dass der Auftrag in der Region geblieben ist. Die Boote, die das Unternehmen bisher fertiggestellt hat, bewähren sich seit Jahren erfolgreich auf Küsten- und Binnengewässern im In- und Ausland und sind u.a. bei Rettungseinheiten, Feuerwehr und Polizei im Einsatz.“

Durch den Doppelrumpf hat das Boot eine stabile Wasserlage insbesondere auch bei schneller Fahrt. Es erreicht Geschwindigkeiten von mehr als 50 Kilometer pro Stunde. Das Boot verfügt über eine hydraulisch betätigte Bugklappe, über die bis zu acht verunglückte Personen aufgenommen werden können.

Für Taucher oder Rettungsschwimmer steht eine Leiter, die an der Bugklappe befestigt werden kann, zur Verfügung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine Tragkraftspritze und einen Löschmonitor zu montieren, so dass dieses Mehrzweckboot auch zum Löschen eingesetzt werden kann. Ebenso stehen spezielle Halterungen zur Befestigung einer Krankentrage für den liegenden Transport einer verletzten Person zur Verfügung.

Der Trailer ist ein Doppelachstrailer aus Aluminium u.a. mit einer verstellbaren Deichsel und einer wasserdichten, fest montierten LED-Beleuchtung.

Konstruktive Lösungen für Kleingärten in M-V

Schwerin – Der Landeskleingartenausschuss des Landes MV tagte am 14.12.2022 im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung standen wichtige Themen, wie die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten und die Förderung von Kleingartenvereinen und Schulgärten. Beim Thema Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten konnte eine konstruktive Lösung für die zukünftige Ausbildung gefunden werden:

Der DWA-Landesverband Nord-Ost wird demnach nach 6 Jahren wieder reguläre Sachkundelehrgänge für die DIN-gerechte Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen. Bei positivem Prüfungsabschluss erhalten die Teilnehmenden ein personengebundenes DWA-Zertifikat als Nachweis der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die anwesenden Mitglieder des Kleingartenausschusses waren sich einig, dass dieses Ausbildungsangebot einen guten und gangbaren Weg darstellen kann, um die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten neu und den rechtlichen Bestimmungen entsprechend zu organisieren. Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. wird das Thema am 16.12.2022 im Rahmen einer außerordentlichen erweiterten Vorstandssitzung besprechen.

Ein erster Lehrgang wird bereits vom 16.-18.01.2023 in Schwerin stattfinden. Neben gewerblichen Teilnehmenden hat es auch erste Anmeldungen aus dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin gegeben. Das LM prüft die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für die ergänzende Ausstattung der Verbände mit notwendigem Prüfequipment und der Teilnehmergebühren in 2023 als Anreiz für eine rasche Ausbildung.

Weiterhin unterstützt das Land das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schu-lungen der Vereinsmitglieder.

Besonders aktiv waren die Kleingärtner in den vergangenen 5 Jahren bei der Instandhaltung und Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen. In den Jahren 2018-2021 wurden für diesen Förderzweck Zuschüsse von nahezu 160.000 Euro durch das Land ausgereicht. Für die Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen allgemein wurden über 264.000 Euro Zuschüsse seit 2018 ausgezahlt. In den letzten 23 Jahren sind über 1,8 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.

Um Schulen und Kleingartenvereine besser miteinander zu knüpfen, ist auch das Thema Schulgärten auf der Tagesordnung des Landeskleingartenausschusses diskutiert worden. Eine Vertreterin des fachlich zuständigen Bildungsministeriums sagte auf der Sitzung zu, Vertreter des Landesverbandes der Gartenfreunde e.V. zukünftig in Kooperationen mit einzubeziehen. Weitere Abstimmungen und Termine werden daher, unabhängig vom Landeskleingartenausschuss, durch das BM organisiert. Diese Vernetzung wurde sehr dankbar aufgenommen. Kinder sollen besser an die Themen Natur, Umwelt und gesunde Ernährung herangeführt werden.

Zum Abschluss würdigte auch der Landeskleingartenausschuss noch einmal die Arbeit und das Engagement des Kleingartenwesens für das Gemeinwohl.

Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Klein-gärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.

Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereinsmitglieder. Damit sind in den letzten 20 Jahren insgesamt fast 1,8 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden.

Weihnachtsmarkt im Forstamt Dargun

Finkenthal – Am Sonnabend, dem 17. Dezember 2022, eröffnet Minister Dr. Till Backhaus um 10 Uhr den traditionellen Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsbaumverkauf im Forstamt Dargun in Finkenthal. Insgesamt verkauft das Forstamt jährlich zwischen 700 bis 800 Weihnachtsbäume. Am beliebtesten ist die Nordmanntanne, deren Nadeln nicht pieken und lange am Baum bleiben. Neben Weihnachtsbäumen gibt es am Sonnabend auch Wildprodukte, Fisch, Obst vom Obsthof Schönemeyer und kunstgewerbliche Besonderheiten.

„Mit einem Weihnachtsbaum vom Förster kann man sicher sein, einen Baum zu erhalten, der natürlich wächst, ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zusätzlichem Dünger, was in gewerblichen Plantagen eingesetzt wird, um schnelles Wachstum zu garantieren. Außerdem ist er frisch und er hält lange. Transporte quer durch Europa werden vermieden und damit auch erheblich CO2 eingespart. Wir reden hier also von einem regionalen und nachhaltigen Produkt, das regionale Wirtschaftskreisläufe und Jobs in der Region sichert und gleichzeitig dem Klimaschutz dient. Man kann den Baum auch ohne Bedenken nach den Festtagen auf den heimischen Kompost werfen. Auf diese Weise verkleinert man seinen ökologischen Fußabdruck“, sagte Minister Backhaus im Vorfeld.

Besonders erfreut zeigte sich Backhaus über die abgeschlossene Sanierung des Forsthofes Finkenthal unter Regie von Forstamtsleiter Rüdiger Neise. Das heutige Forstamtsgebäude wurde 1855 als Forstamt Finkenthal erbaut. Nach unterschiedlichen Nutzungen und Eigentümern, unter anderem durch eine LPG, zog im Jahr 2000 nach dreijährigem Leerstand schließlich das Forstamt Dargun ein. Der Forsthof mit Verwaltungsgebäude, Scheune und Stallgebäude (Dreiseitenhof) steht unter Denkmalschutz. Er wurde in Abstimmung mit der Kreisdenkmal Behörde saniert.

Die Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes erfolgte bereits zwischen 1999 und 2000. Von 2013 bis 2022 wurden weitere rund 333.000 Euro aus dem Baufonds der Landesforstanstalt investiert.

„Das gesamte Eichenholz für das Fachwerk der Wände und der Giebel sowie das Douglasienholz für den Innenausbau stammt aus Beständen des Forstamtes Dargun. Die Scheune wird künftig als Werkstatt, Lagerraum und als Eventscheune für Veranstaltungen genutzt. Sie wird aber auch eine Kühlzelle für die Reviere Dargun, Brudersdorf und Fürstenhof beinhalten, um frisch erlegtes Wild bis zur Vermarktung zu lagern. Meine oft wiederholte Forderung: ‚Schutz durch Nutzung‘ wird hier praktisch gelebt. Außerdem sind historische Gebäudeensemble wie diese prägend für unsere ländlichen Räume, sie geben unserem Land ein Gesicht und Charakter“, erklärte der Minister.

Leistungen bei Schulabschlüssen unverändert

Oldenburg: Der Erwerb von Schulabschlüssen wird auch künftig nicht erleichtert

Schwerin – Mit der neuen Schulabschlussverordnung, die die Prüfungen zur Mittleren Reife regelt, wird es keinem Jugendlichen erleichtert, diesen Schulabschluss zu erwerben.

„Es bleibt grundsätzlich dabei: drei schriftliche Prüfungen sowie maximal vier mündliche Prüfungen müssen die Jugendlichen für den Schulabschluss der Mittleren Reife ablegen.

Somit gibt es keine Erleichterungen, aber sie kann hervorragende Leistungen honorieren, indem der neue Schulabschluss – die qualifizierte Mittlere Reife – für all jene Schülerinnen und Schüler eingeführt wird, deren Gesamtergebnis den Durchschnitt von 1,4 und besser beträgt.

Der Abschluss der Mittleren Reife wird also nicht vereinfacht, es werden vielmehr fünf Verordnungen zu einer Verordnung zusammengeführt“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Erwerb des Schulabschlusses der Berufsreife ist seit Jahren in unserem Bundesland nicht an Prüfungen gebunden, sondern kann durch Jahresleistungen in jedem einzelnen Fach erworben werden. Hier ändert sich auch künftig nichts. Die Neuregelung zum Erwerb des Schulabschlusses der Berufsreife betrifft einzig und allein die Schulstandorte, an denen dieser Schulabschluss in einem freiwilligen 10. Schuljahr erworben werden kann.

Bisher gab es dieses Angebot nur an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Ab dem neuen Schuljahr wird das freiwillige 10.Schuljahr nun an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen angeboten.

Das heißt, dass bisher hauptsächlich Schülerinnen und Schüler von Förderschulen dieses Angebot genutzt haben, aber kaum Schülerinnen und Schüler der anderen weiterführenden Schularten.

Mit dieser Neuregelung wird also mehr Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, in einem zusätzlichen Schuljahr den Schulabschluss der Berufsreife zu erwerben.

Nicht der Inhalt ändert sich, sondern die Standorte“, betont die Ministerin.