Zukunftsfähige Feuerwehren

Land erteilt Aufträge für weitere Löschfahrzeuge

Schwerin – Das 50-Millionen-Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ 2020 bis 2023 geht in die letzte Runde: Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufträge für die Herstellung und Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 20 (LF 20) und Tanklöschfahrzeugen 3000 (TLF 3000) vergeben. Den Zuschlag für die LF 20 erhielt „Rosenbauer Deutschland“, für die TLF 3000 die Firma Schmitz Feuerwehrtechnik aus Sachsen-Anhalt.

„Nach den kleineren Feuerwehren, die im ersten Programmteil neue Tragkraftspritzenfahrzeuge erhalten, setzen wir nun auch den zweiten Teil um mit Löschfahrzeugen für die Feuerwehren, die auch überörtliche Aufgaben wahrnehmen“, sagte Innenminister Christian Pegel. Das Unternehmen Rosenbauer, das bereits 2020 den Sammelauftrag für 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser, kurz TSF-W, gewonnen hatte, werde jetzt auch bis zu 40 Löschgruppenfahrzeuge ans Land liefern.

„Sobald das LPBK voraussichtlich im kommenden Frühjahr das Musterfahrzeug als Prototyp abgenommen hat, werden wir auch 2024 monatlich verschiedene Chargen an die Feuerwehren im Land übergeben. Ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2023 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LPBK das Musterfahrzeug für die Tanklöschfahrzeuge in Augenschein nehmen. Diese werden dann bis 2025 ausgeliefert“, so Christian Pegel.

Inhalt beider Aufträge ist der Bau, die Ausrüstung und Lieferung von jeweils 14 bis 40 Stück beider Fahrzeugtypen. Es besteht für die Kommunen im Land und ihre Feuerwehren auch die Möglichkeit, Fahrzeuge des jeweiligen Fahrzeugtyps außerhalb des Förderprogramms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ zu den Vorzugskonditionen des Landes abzurufen. Für diese Fahrzeuge können die sonst üblichen Förderungen wie beispielsweise durch die Feuerschutzsteuer oder Sonderbedarfszuweisungen etc. beantragt werden. Die „Abnahmeerklärung“, mit der Gemeinden die Fahrzeuge für ihre Feuerwehren bestellen können, finden Sie ebenso wie weitere Informationen zu den Rahmenvereinbarungen und den Fahrzeugen auf der Internetseite des LPBK.

Technik und Ausstattung

LF 20: Das Löschgruppenfahrzeug ist für den Einsatz bei Bränden konzipiert. Es wird mit einem Automatik-Schaltgetriebe mit Allradantrieb mit Differenzialsperren ausgestattet sein. Der Löschwasserbehälter fasst 2.500, der Schaummittelbehälter 120 Liter Inhalt. Die Fahrzeuge werden über eine Wärmebildkamera, vier Atemschutzgeräte in der Mannschaftskabine sowie eine Zusatzausrüstung für den Einsatz bei Waldbränden und Wasserschäden verfügen.

TLF 3000: Diese Tanklöschfahrzeuge werden meist zur Bereitstellung von größeren Wassermengen und Löschwasserversorgung abseits befestigter Straßen eingesetzt. Sie werden mit Löschwasserbehältern mit 3.500 und Schaummittelbehältern mit 200 Liter Fassungsvermögen ausgestattet. Als zusätzliche Beladung werden die TLF 3000 einen selbstaufrichtenden Faltbehälter mit 10.000 Liter Fassungsvermögen für Löschwasser bekommen.

Hintergrund

Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Dafür stehen zwei Vorhaben im Fokus, bei denen die vom Land organisierte Zentralbeschaffung zu höherer Wirtschaftlichkeit führen soll:

Im bereits gestarteten ersten Projektteil werden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Bisher hat das Land 211 dieser Modelle an Wehren im Land übergeben. Die übrigen sollen 2023 hergestellt und ausgeliefert werden.

Im zweiten Projektteil werden zugunsten der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben Tanklöschfahrzeuge (TLF 3000) und Löschgruppenfahrzeuge (LF 20) beschafft.

Auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben von dem Förderprogramm profitiert und – basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 – insgesamt elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge speziell für den Waldbrandschutz erhalten.

Mehr Infos zum Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ finden Sie auf den Webseiten des Innenministeriums.

Bilanz Wirtschaft 2022 und Ausblick 2023

Meyer: Wirtschaft erweist sich als robust – Chancen durch Strukturwandel nutzen

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat zum Ende dieses Jahres eine eher durchwachsene Wirtschaftsbilanz gezogen. „Es gibt Licht und Schatten. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich insgesamt trotz der wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten robust. Industrie, Handwerk und Gesundheitswirtschaft sind stabile Anker der heimischen Wirtschaft. Auch der Tourismus zieht wieder an. Unternehmen siedeln sich weiter an, neue Jobs entstehen.

Es ist gelungen, die maritimen Standorte Rostock, Wismar und Stralsund wirtschaftlich weiterzuentwickeln und neue Perspektiven aufzuzeigen. Allerdings machen die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges sowie die hohe Inflation den Unternehmen weiter zu schaffen. Teilweise veränderte Lieferketten, fehlende Materialien und das Suchen nach Fachkräften sind aktuell große Herausforderungen für die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Gesamtjahr 2022 wird die Wirtschaft voraussichtlich weiter wachsen. „Wir rechnen mit einem moderaten Anstieg der Wirtschaftsleistung. Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern dürfte im Rahmen der von der Bundesregierung und den Wirtschaftsforschungsinstituten für Gesamtdeutschland prognostizierten Werte zwischen 1,0 und 1,5 Prozent liegen“, erläuterte der Minister.

Für das kommende Jahr 2023 sind die Prognosen insgesamt noch sehr vage. „Sie variieren für Deutschland zwischen einem Rückgang, Stagnation oder einem leichten Wachstum der Wirtschaftsleistung. Zuverlässige Prognosen sind aufgrund der bestehenden Unsicherheiten nur sehr schwer möglich“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Im Jahr 2022 wurden für 107 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 46 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 175,9 Millionen Euro realisiert werden. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 361 Arbeitsplätze neu entstanden und rund 3.050 Arbeitsplätze gesichert (Stand: 14. Dezember 2022) sein. „Es wird trotz Corona-Pandemie und Energiekrise weiter investiert, Unternehmen siedeln sich an“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Der Weltkonzern Birkenstock siedelt sich in Pasewalk an. Hier soll modernes Schuhwerk produziert werden. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze werden dabei entstehen. Ein Beispiel für eine Neuansiedlung in Wismar ist die Eppendorf Polymere GmbH. Eppendorf ist ein führendes Life-Science-Unternehmen; es entwickelt, produziert und vertreibt Systeme für den Einsatz in Laboren auf der ganzen Welt. Im Businesspark Valluhn-Gallin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hat sich im Sommer die Firma Wollenhaupt Vanille GmbH neu angesiedelt. Etwa 50 Jobs werden hier geschaffen.

In den vergangenen Monaten haben Bund, Land und Insolvenzverwaltung für die Werftstandorte Rostock, Wismar und Stralsund Lösungen erarbeitet und auch gefunden. „Im Januar dieses Jahres hatten die MV Werften Insolvenz angemeldet. Wir haben für alle drei Standorte in Rostock, Wismar und Stralsund Perspektiven gefunden, trotz eines global insgesamt schwierigen Marktumfeldes in der maritimen Wirtschaft.

Diese Entwicklung wäre ohne den Insolvenzverwalter, die kommunale Unterstützung, die Wirtschaftskammern, der IG Metall und die heimische Wirtschaft kaum umsetzbar gewesen. Es gibt noch viel zu tun. Entscheidend ist, dass die Menschen wieder in eine dauerhafte gute Beschäftigung kommen und das möglichst in der Region. Hier sind wir auf einem guten Weg“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Der Rostocker Standort der MV Werften wurde durch die Deutsche Marine übernommen. Im Marinearsenal werden künftig Schiffe der Marine instandgesetzt. In Wismar siedelt sich die thyssenkrupp Marine Systems GmbH an. Darüber hinaus wurde die Betriebsstätte der MV Werften Kabinenproduktion (ebenfalls in Wismar) durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Künftig werden hochwertige Laborverbrauchsmaterialien aus funktionellen Hightech-Kunststoffen produziert.

Die amerikanische Kreuzfahrtreederei Disney Cruise Line hat das Kreuzfahrtschiff „Global 1“ gekauft. Das Unternehmen gehört zu „The Walt Disney Company“. Die Fertigstellung des Schiffes soll durch die Meyer Werft Papenburg in Wismar erfolgen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entwickelt die Kommune einen maritimen Gewerbepark, wo sich Unternehmen ansiedeln bzw. einige auch schon angesiedelt haben.

Mecklenburg-Vorpommern wird die Chancen nutzen, die sich aus der Dekarbonisierung und den veränderten Bedingungen aufgrund des Ukrainekrieges ergeben.

„Unser Land steckt mitten im industriellen Strukturwandel. Die hieraus resultierenden Möglichkeiten müssen wir nutzen. Erneuerbare Energien sind dabei eine riesige Chance für die Zukunft unseres Bundeslandes. Die hervorragenden Voraussetzungen, die wir hier im Land für die Erzeugung erneuerbarer Energien haben, stellen eine einmalige Möglichkeit für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar.

Im Fokus stehen dabei insbesondere klimafreundliche Industrien auf Basis von erneuerbaren Energien und Wasserstoff. Gerade beim Thema Wasserstoff ist es wichtig, neben der energiepolitischen Bedeutung auch die wirtschaftlichen Potenziale von Anfang an für mehr Wertschöpfung zu nutzen. Wir legen in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Augenmerk darauf, dass nicht nur Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff aufgebaut werden, sondern dass wir komplette Wertschöpfungsketten inklusive des Verbrauchs hier im Land errichten.

Hier steckt viel Potential für Innovation und qualifizierte Beschäftigung im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Darüber hinaus soll der Ausbau des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere im Bereich der anwendungsnahen Forschung ausgebaut werden.

23 Vorschläge zur „Frau des Jahres“ 2023

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt informierter darüber, dass die Vorschläge aus ganz M-V kamen und ein bemerkenswertes Engagement im ganzen Land aifwiesen.

„Die Ehrung zur Frau des Jahres wird es im nächsten Jahr zum fünften Mal geben. Gleichzeitig wird es die erste Ehrung aus Anlass eines gesetzlichen Feiertags. Insgesamt wurden für den Preis 23 Vorschläge eingereicht. Die Vorschläge kamen von Vereinen, Verbänden, Privatpersonen sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass in allen Regionen unseres Landes engagierte Frauen leben, denn aus allen Regionen gab es Vorschläge.

Die meisten benannten Frauen zeichnen sich durch überdurchschnittliches berufliches und ehrenamtliches Engagement aus. Ich danke jedenfalls allen 23 Frauen für ihren Einsatz für unser Land und die Gemeinschaft.

Durch diese Frauen wird so viel Wärme in den Alltag, in den sozialen Bereich oder einfach auch nur in die Nachbarschaft gebracht, dass sie alle einen Preis verdient hätten. Jeder Vorschlag selbst zeugt aber bereits vom Respekt und von der Dankbarkeit ihrer Vorschlagenden. Wir machen diese Frauen sichtbar mit der Ehrung zum Frauentag. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir diesen Frauentag zum gesetzlichen Feiertag erhoben haben“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Eine Jury unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam sichtet, bewertet und entscheidet über die Vorschläge. „Die Auszeichnung zur Frau des Jahres setzt ein starkes Zeichen für die vielen starken und engagierten Frauen in unserem Land.

Frauen schaffen so vieles im Alltag, was oft nicht gesehen und beachtet wird, Frauen sind oft die stillen Heldinnen für ein gelungenes Zusammenleben. Diese Frauen zu würdigen, sie ins Rampenlicht zu stellen und damit ihr Engagement zu würdigen schafft einerseits starke Vorbilder und sensibilisiert andererseits besser hinzusehen und die Leistung zu würdigen die viel zu oft untergeht.

Dass es ausgerechnet Frauen sind die für ihr Engagement ausgezeichnet werden ist von besonderer Bedeutung, denn noch immer und viel zu oft wird darüber hinweggesehen, dass Frauen Mehrfachbelastungen und einem Balanceakt zwischen Erwerbs- und Privatleben ausgesetzt sind. Umso wichtiger ist es, ihre Leistungen sichtbar zu machen und Danke zu sagen“, so die Landesbeauftragte Brüdgam.

In der von ihr geleiteten Jury sind Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei, des Landesfrauenrates, Landesarbeitsgruppe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, des Verband deutscher Unternehmerinnen Regionalgruppe M-V, des DGB sowie des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Die Bekanntgabe und Ehrung der Preisträgerin erfolgt auf dem Festakt anlässlich des Internationalen Frauentages 2023 auf Einladung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Weihnachtsansprache der Ministerpräsidentin

Schwesig: Wir lassen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Stich

Schwerin – Den sozialen Frieden zu bewahren, sei die momentan wichtigste politische Aufgabe in Mecklenburg-Vorpommern. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Weihnachtsansprache im NDR-Fernsehen.

„Wir können glücklich und dankbar sein, dass wir in Deutschland in Frieden leben. Aber es ist schrecklich, dass es wieder Krieg gibt in Europa. Putins Russland hat den Frieden gebrochen und Angst, Leid und Tod in die Ukraine gebracht. Wir alle wünschen den Menschen in der Ukraine, dass es schnell wieder Frieden gibt. Und ich danke allen, die hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Flüchtlingen aus der Ukraine Schutz geben und sie in ihrem Alltag unterstützen.“

Die Auswirkungen des Krieges seien auch hierzulande zu spüren. Viele Menschen litten unter den steigenden Preisen und machten sich Sorgen, wie sie über den Monat kämen und wie es weiterginge. „In solchen Krisenzeiten ist es für mich die wichtigste politische Aufgabe, den inneren Frieden bei uns im Land zu bewahren. Den sozialen Frieden. Wir lassen Sie nicht im Stich. Wir haben uns erfolgreich in Berlin dafür eingesetzt, dass die Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme für alle kommt. Auch für Öl, Pellets und Flüssiggas soll es Unterstützung geben. Außerdem haben wir einen MV-Härtefallfonds zur Unterstützung von Unternehmen, kulturellen und sozialen Einrichtungen aufgelegt. Im nächsten Jahr gibt es mehr Kindergeld und mehr Wohngeld. Das hilft den Menschen und schützt den sozialen Frieden in unserem Land.“

Die Landesregierung werde weiter alles dafür tun, um Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch die Krise zu bringen – wie schon in der Corona-Pandemie „Ich bin zuversichtlich: Wenn wir zusammenhalten, werden wir auch diese schwierige Zeit überstehen“, erklärte Schwesig. „In den vergangenen Jahren war Weihnachten immer von der Pandemie geprägt. Jetzt können wir Weihnachten endlich wieder ohne Einschränkungen feiern. Ich freue mich sehr darauf. Ich bin allen dankbar, die uns geholfen haben, die Coronazeit gemeinsam zu überstehen. Und ich danke allen, die in den Krankenhäusern, bei der Polizei oder bei der Feuerwehr auch an den Feiertagen für uns da sind, damit wir sicher Weihnachten feiern können.“

Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünschte die Ministerpräsidentin ruhige und entspannte Festtage. „Der Friede auf Erden fängt zu Hause an. In der Familie und bei jeder und jedem persönlich. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in diesen Weihnachtstagen Frieden finden. Ich wünsche allen, die in diesen Tagen krank sind, gute Besserung. Die Infektionswelle hat in den letzten Wochen auch unser Land getroffen. Deshalb ein besonderes Dankeschön an die Arztpraxen und Kliniken im Land, die großartige Hilfe leisten.

Und besondere Wünsche an alle kranken Kinder: Hoffentlich werdet ihr bis zum Heiligabend wieder gesund! Genießen Sie die Weihnachtstage. Ich wünsche Ihnen von Herzen friedliche und frohe Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr!“

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

Nürnberg – Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.

Unterstützung für die Wirtschaft

Land baut Unterstützung für die Wirtschaft bei hohen Energiemehrkosten aus

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag in einer Videokonferenz mit Vertretern aus der Wirtschaft Grundzüge für Härtefallregelungen für Unternehmen bei hohen Energiekosten vorgestellt.

„Der Bund hat mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme weitgehende Regelungen geschaffen, um die Folgen der Preisentwicklung zu dämpfen und so die Belastung für die Unternehmen zu begrenzen. Wir vertrauen darauf, dass die Bremsen in den allermeisten Fällen die benötigte Unterstützung für Energiekosten leisten.

Die Bremsen greifen aber allgemein und können aufgrund des Programmumfangs keine Einzellösungen vorsehen. Da wollen wir als Land unterstützen und Fälle von besonderen Härten auffangen. Damit bauen wir unsere Unterstützung für Unternehmen weiter aus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

„Jetzt geht es in die Feinplanung. Ziel ist, dass für die ergänzenden Maßnahmen Mitte Februar 2023 die Anträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden können“, sagte Meyer.

Die derzeitigen Planungen sehen neben den bereits bestehenden Hilfsangeboten drei neue Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro (als Bestandteil der oben genannten 50 Millionen Euro) zur Unterstützung bei hohen Energiemehrkosten vor:

Maßnahme 1: Weitergehende Unterstützung bei Strom und Gas für das Jahr 2022

Unternehmen, die im Zeitraum Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens den vierfachen Preis für Strom und/oder Gas zahlen mussten, sollen eine Einmalzahlung in Höhe eines Abschlages beantragen können.

Maßnahme 2: Abmilderung besonders hoher Mehrkosten für das Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern

Im Blick dieser Unterstützung sind energieintensivere Unternehmen mit einem anderen Hauptenergieträger als Strom, Fernwärme und Gas. Das sind beispielsweise Heizöl, Kohle oder Pellets. Vorgesehen ist ein einmaliger Zuschuss zu den Energiemehrkosten im Jahr 2022 (Zeitraum Januar bis November) oberhalb der Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung soll eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sein. Das heißt: Die Energiekosten im Unternehmen müssen im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen.

Maßnahme 3: Einrichtung einer Härtefallkommission für die Regelung anderweitiger besonderer Härtefälle von Energiemehrkosten

„Trotz der geplanten Unterstützung wird es weitere Einzelfälle von besonderer Härte geben, die nicht vorab vollständig definiert werden können. Diese werden wir gesondert betrachten, um Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

In der Härtefallkommission sollen unter anderem die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern vertreten sein.

„Nun gilt es, weitere Details der Härtefallhilfen zu präzisieren. Auch stehen letzte Abstimmungen mit dem Bund noch aus. Das Kabinett der Landesregierung wird sich gleich zu Beginn des Jahres 2023 mit den Härtefallhilfen befassen. Danach geht es in die Feinabstimmung mit dem Landesförderinstitut“, sagte Wirtschaft- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-15588 bereit.

1.000. EhrenamtsKarte im Landkreis Rostock

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese hat am heutigen 22. Dezember die 1.000 EhrenamtsKarte im Landkreis Rostock übergeben. „Damit konnten wir in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt bereits über 5.700 EhrenamtsKarten vergeben und ein kleines Dankeschön auf diesem Weg aussprechen.“

Die EhrenamtsKarte MV startete im Jahr 2020. Seither können ehrenamtlich Engagierte die Bonuskarte bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

Drese: „Auch in diesem Jahr konnten wieder über 1.000 Karten übergeben werden. Dass davon mehr als jede zehnte Karte an Engagierte bis 18 Jahre ging, freut mich besonders.“

Gerade bei Jugendlichen sei der Alltag durch die Schule und Freizeitaktivitäten oft eng getaktet, so Drese. „Die Bereitschaft, sich schon in diesem Alter ehrenamtlich einzubringen, verdient deshalb ganz besondere Wertschätzung.“

Um die EhrenamtsKarte zu erhalten, weisen die Karteninhaberinnen und -Inhaber unter anderem nach, dass sie wöchentlich mindestens fünf Stunden ihrer Zeit für ihr Ehrenamt aufbringen. „Damit ermöglichen sie erst viele wichtige Angebote in unserem Land“, betont die Ministerin.

Die Karteninhaberinnen und -inhaber profitieren von vielen Aktionen und Ermäßigungen von über 250 Partnern im ganzen Bundesland. Drese: „Ich möchte auch allen Partnern der EhrenamtsKarte ganz herzlich danken. Erfreulicherweise konnten wir auch in diesem Jahr wieder viele neue Unternehmen und Betriebe gewinnen.“

Eingeführt wurde die Ehrenamtskarte im Jahr 2020. Beantragen kann sie, wer sich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan hat. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren genügt ein Jahr.

Karteninhaber erhalten bei vielen Partnern im Land Vergünstigungen und Rabatte, die unter www.ehrenamtskarte-mv.de/ einsehbar sind. Auch Unternehmen, die Partner werden wollen, finden dort die entsprechenden Informationen.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Sozialministeriums und der Stiftung für Ehrenemt und bürgerschaftliches Engagement in MV. Über die Mitmachzentralen der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

IT-Ausbau an Schulen

Oldenburg: technische Umsetzung vor Ort muss begleitet werden

Schwerin – Mit einem weiteren Sonderförderprogramm unterstützt das Land den zügigen Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen. Damit erhalten die Schulträger finanzielle Mittel, um Administratorinnen und Administratoren vor Ort zu finanzieren, die in den Schulen die digitale Technik warten und somit künftig deutlich schneller aktiv werden können.

Das Administratorenprogramm im Rahmen des DigitalPakt Schule umfasst bundesweit 500 Millionen Euro. In MV stehen rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, die das Land mit einer weiteren Million Euro kofinanziert.

„Das ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Schulen. Die technische Umsetzung der Digitalisierung vor Ort muss begleitet werden, da die Anforderungen an die Wartung und Pflege der Hard- und Software steigen.

Wir stellen den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung. Anträge können alle Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen einreichen. Sie können die Fördermittel für die Einstellung von IT-Administratorinnen und –Administratoren verwenden.

Diese kümmern sich um die technische Planung, die Installation sowie Pflege der digitalen Infrastruktur und der mobilen Endgeräte und warten die Anlagen und Systeme in einer oder in mehreren Schulen. Außerdem können Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote von einmalig bis zu 10.000 Euro pro Fachkraft finanziert werden“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land hat allen öffentlichen und freien Schulträgern rückwirkend einen vorzeitigen Beginn des Vorhabens gewährt: Damit können sie alle zuwendungsfähigen Ausgaben geltend machen, die zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 16. Mai 2024 anfallen.

Notfallversorgung sichern

Aufruf von Ministerin Drese an Krankenhäuser: Notfallversorgung voranstellen

Schwerin – In einem offiziellen Brief bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Krankenhäuser des Landes darum, primär die Notfallversorgung zu sichern und elektive Eingriffe auf ein Minimum zu beschränken: „Sollte sich die angespannte Lage in den Klinken weiter verschärfen, ist es notwendig, die begrenzten Versorgungskapazitäten zu Gunsten der Notfallversorgung zu nutzen.“

Seit mehreren Wochen belasten die hohen Infektionszahlen bei Atemwegserkrankungen die Krankenhäuser im Land. In der vergangenen Woche ist die Zahl der Atemwegsinfekte in der dritten Woche in Folge deutlich angestiegen.

Drese: „Sorge bereiten uns vor allem die rasant steigenden Infektionen mit dem Influenza-Virus. Allein in der 49. Kalenderwoche wurden fast doppelt so viele Grippe-Infektionen gemeldet als in der Woche davor – und ein Rückwärtstrend ist leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

Die Ministerin verweist in ihrem Schreiben an die Kliniken auch auf die im Zuge der Corona-Pandemie etablierten Maßnahmen. „Die organisatorischen Maßnahmen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie können auch bei anderen Viren zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals beitragen.“ Laut Drese könnten demnach erhöhte Hygieneanforderungen bei der Behandlung von Atemwegsinfekten Engpässen in den Häusern entgegenwirken.

Auch sei eine niedrigschwellige Zusammenarbeit aller an der Versorgung Beteiligten in dieser Phase besonders wichtig. „Eine einrichtungsübergreifende Kommunikation und der Austausch von Ressourcen tragen dazu bei, die Versorgung in allen Einrichtungen aufrechtzuerhalten. Die Nutzung von bestehenden Netzwerken kann ebenfalls zu einer Entlastung führen“, betont Drese.

Darüber hinaus sprach die Ministerin den Beschäftigten in den Klinken ihren ausdrücklichen Dank aus: „Ich danke allen Mitarbeitenden dafür, dass sie trotz hoher Belastung  mit ihrem großen Einsatz die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen – auch und insbesondere über die bevorstehende Weihnachts- und Urlaubszeit.

Gingster Grundschüler als Adventssinger

Pastor Joachim Gerber begrüßt musikalische Grundschule in der Sankt-Jakob-Kirche

Insel Rügen – Endlich! Eine gemeinsame Tradition von Schule und Kirche in Gingst lebte am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien wieder auf. Pastor Joachim Gerber begrüßte in der Sankt-Jakob-Kirche die 150 Jungen und Mädchen aus der Grundschule zu einem gemeinsamen Adventssingen. „Wir freuen uns darüber, dass wir nach einer Wartezeit von zwei Jahren wieder die Tradition aufnehmen dürfen“, sagt Joachim Gerber gleich zu Beginn der Veranstaltung.

Unter der Regie von Nicole Hoppe entstand in der Adventszeit ein buntes Programm aus Gesang, Rezitation und Instrumentalstücken, das nun alle Kinder und Lehrer sowie einige Eltern erlebten. Sie leitet über das Jahr verschiedene Musikprojekte an der Schule und ist sichtbar zufrieden mit der Gemeinschaftsarbeit im Advent: „Aus allen Klassen haben wir Beiträge gesammelt, aufeinander abgestimmt und geprobt“, erklärt sie das gelungene Zusammenspiel der Lieder und Gedichte zum Weihnachtsfest.

Gingster Grundschüler trafen sich am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien zum Adventssingen in der Sankt-Jakob-Kirche ihres Schulortes. Foto: Martina Zabel

Gingster Grundschüler trafen sich am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien zum Adventssingen in der Sankt-Jakob-Kirche ihres Schulortes. Foto: Martina Zabel

Sichtbar stolz ist sie auf die Kinder aus den ersten Klassen, die ein Lied von den finnischen Heinzelmännchen sangen. Das hat sie nämlich von einem Besuch ihrer dort lernenden Tochter mitgebracht und hier mit den Jüngsten des Hauses einstudiert. Großen Applaus bekam auch Thea Hesemann aus der 2b, die trotz der Kirchenkälte auf dem Klavier „Fröhliche Weihnacht überall“ spielte. Und die 4. Klasse kam mit ihrem Gitarre spielenden Lehrer Clemens Oppermann ganz international daher, denn sie begeisterten die Zuschauer mit dem Song „Santa Claus is coming to town.“

Pastor Joachim Gerber, Nicole Hoppe und Dorothee Gerber freuen sich über das Adventssingen mit den Gingster Grundschülern, wie zum Beispiel Lotta Ribitzki, Thea Hesemann und Pauline Brussig (jeweils v. l. n. r.) Foto: Martina Zabel

Pastor Joachim Gerber, Nicole Hoppe und Dorothee Gerber freuen sich über das Adventssingen mit den Gingster Grundschülern, wie zum Beispiel Lotta Ribitzki, Thea Hesemann und Pauline Brussig (jeweils v. l. n. r.) Foto: Martina Zabel

„Das war eine stimmungsvolle Musikstunde“, meint Schulleiter André Farin, der zusammen mit seiner Stellvertreterin Martina Zabel und Bürgermeisterin Gerlinde Bieker das Adventssingen der Schule erlebte. Gerade in der weihnachtlich geschmückten Kirche und mit einem herrlichen Orgelspiel von Dorothee Gerber käme die vorweihnachtliche Stimmung zum Tragen. Das gemeinsame Singen altbekannter Weihnachtsliedern präge das Schülerleben in besonderer Weise. Daher werde die Schule Gingst die perfekt abgestimmte Kooperation mit der hiesigen Kirche fortsetzen.

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.

Testbetrieb der Regasifizierung genehmigt

Lubmin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern hat als zuständige Behörde Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Regasifizierungsanlage im Hafen von Lubmin genehmigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Bei der Anlage in Lubmin geht es um hochkomplexe technische Abläufe, die vor einem Dauerbetrieb getestet werden müssen. Es ist mir aber wichtig darauf hinzuweisen, dass es für diesen noch keine Genehmigung gibt.

Unsere Fachleute arbeiten unter Hochdruck an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar 2023 mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen können.

Lubmin ist ein Energie-Knotenpunkt und kann auch zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten für die Energiesicherheit Deutschlands und Europas. Klar ist aber, dass die Versorgung mit LNG – so wie sie derzeit geplant ist –  nur eine Brückentechnologie sein kann. Wir müssen so schnell wie möglich weg von der Nutzung fossiler Energien, hin zu grünem Wasserstoff“, so Backhaus.  

M-V startet in die Weihnachtsferien

Schwerin – Am 22. Dezember 2022 beginnen für viele Schulkinder und Jugendliche die Weihnachtsferien.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und Eltern eine sehr erholsame und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise ihrer Lieben und Familien. Vor allen Dingen wünsche ich ihnen einen gesunden Start in das neue Jahr 2023“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit dem Schulstart nach den Feiertagen am Dienstag, den 3. Januar 2023, gilt die vorübergehend erweiterte Anwendung des bewährten Phasenmodells. Dadurch kann jede Schule individuell auf die sich täglich ändernden Gegebenheiten reagieren und täglich neu entscheiden, um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten“, so die Ministerin.

Auch für die Zeit nach den Weihnachtsferien gilt für den Bereich der Schulen weiterhin eine anlassbezogene Testpflicht, wenn COVID-19-Symptome vorliegen. Dazu hat das Bildungsministerium den Schulen Selbsttests zu Verfügung gestellt.

Das Bildungsministerium beobachtet – wie in der Vergangenheit auch – wie sich das aktuelle Infektionsgeschehen entwickelt und steht dabei in engem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat.