Bau weiterer Mobilfunkmasten

Schwerin – Die landeseigene Funkmastengesellschaft bereitet zurzeit sieben weitere Standorte vor, an denen mit Unterstützung des Landes Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

„Aktuell befindet sich ein Standort bei Cantnitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Ausschreibung für den Bau eines Mobilfunkmastes durch das Land. Für weitere mögliche Standorte haben Mobilfunknetzbetreiber bereits eine Nutzung zugesagt beziehungsweise erfolgen aktuell Vertragsabstimmungen mit den Mobilfunknetzbetreibern“, teilte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in seinem Kabinettsbericht zum Stand des Mobilfunkausbaus durch die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (FMI) mit.

Für die in Rede stehenden weiteren Standorte werden Flächen der Landesforstanstalt, in Nationalparks oder Biosphärenreservaten sowie auch Flächen Dritter benötigt. „Dazu werden bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt“, sagte der Minister und führte weiter aus:

„Diese Standorte sind bislang gar nicht versorgt. Da sie sehr dünn besiedelt sind, rechnet es sich für die eigenwirtschaftlich arbeitenden Mobilfunkunternehmen nicht, dort selbst Funkmasten zu bauen. Das Land stellt diese daher – mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Union – zur Verfügung, damit die Mobilfunkunternehmen dann dort nur noch ihre Mobilfunkdienste bereitstellen müssen. Dies ist günstiger als der Bau eines eigenen Funkmasts.“

Die FMI darf in unversorgten Gebieten nur dann einen Funkmast errichten, wenn dort in den folgenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber geplant ist und mindestens ein Netzbetreiber verbindlich die Nutzung eines durch die FMI errichteten Funkmast zugesagt hat.

Dazu war zunächst ein landesweites Markterkundungsverfahren erforderlich, um die mit Mobilfunk unversorgten Gebiete („weiße Flecken“) im Land festzustellen. Diese zum Teil sehr kleinen weißen Flecken wurden zu möglichen Ausbaugebieten zusammengefasst und bei den Mobilfunknetzbetreibern abgefragt. Im Ergebnis haben die Netzbetreiber für 22 Ausbaugebiete ihr Interesse bekundet, die Masten aus dem Landesprogramm künftig nutzen zu wollen. Für 24 Ausbaugebiete haben sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.

„Im September vergangenen Jahres konnten wir den ersten so aus Landesmitteln finanzierten Funkmast bei Göllin-Glambeck im Landkreis Rostock in Betrieb nehmen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr die Baugenehmigung für weitere Masten beantragen können, so Christian Pegel.

Mehr Informationen zum Landesprogramm Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und zur FMI finden Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft.

Corona-Schutzverordnung für M-V endet

Schwerin – Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben.

Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen.

Ministerpräsidentin Schwesig nahm das Ende der Corona-Landesverordnung zum Anlass, um sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich in den letzten drei Jahren an die Corona-Regeln gehalten haben.

„Die Regeln waren zum Teil mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Aber sie waren notwendig, um die Gesundheit und das Leben der Anderen zu schützen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Das verdanken wir vor allem der Vernunft und der Solidarität der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich freue mich, dass die Corona-Verordnungen nach über 1.000 Tagen ein Ende finden und hoffe, dass wir sie in Zukunft nie wieder brauchen“, betonte Schwesig.

„Wir können diesen Schritt gehen, da in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Situation beherrschbar ist durch eine niedrige 7-Tage-Inzidenz, eine geringe Hospitalisierungsrate und ITS-Auslastung in den Krankenhäusern sowie einen hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen“, teilte Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm nach der Sitzung des Kabinetts mit.

„Damit endet nach 1.078 Tagen die landesrechtliche Regelung der Corona-Pandemie“, verdeutlichte Grimm. Am 17. März 2020 trat die erste Verordnung der Landesregierung über „Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft“.

Corona sei allerdings nicht vorbei, so die Staatssekretärin. „An die Stelle des Öffentlichen Gesundheitsschutzes ist der individuelle Gesundheitsschutz getreten. Wichtig sind deshalb weiterhin die Eigenverantwortung und der Schutz vulnerabler Gruppen“, betonte Grimm.

Dazu gehöre vor allem auch die Einhaltung von einrichtungsbezogenen Hygienekonzepten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“, betonte Grimm. Zur Unterstützung habe das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet. Das LAGuS stehe zudem gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte für Rückfragen der Einrichtungen zur Verfügung.

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

sowie

für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

  • Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste.

Es gelten die bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht.

Konsumklima setzt Erholung fort

Nürnberg – Die Verbraucherstimmung in Deutschland bleibt auch im Februar klar auf Erholungskurs. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung legen spürbar zu. Die Anschaffungsneigung setzt dagegen ihr ständiges Auf und Ab fort und gewinnt aktuell nur leicht hinzu.

GfK prognostiziert für das Konsumklima für März -30,5 Punkte und damit 3,3 Punkte mehr als im Februar dieses Jahres (revidiert -33,8 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Februar 2023.

Damit setzt die Konsumstimmung ihre im Herbst 2022 begonnene Verbesserung nach dem Rekordtief weiter fort. Für das Konsumklima ist dies bereits der fünfte Anstieg in Folge.

„Trotz anhaltender Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, einer schwächelnden Weltwirtschaft sowie hohen Inflationsraten, kann das Konsumklima ein weiteres Mal spürbar zulegen. Es bleibt damit klar auf Erholungskurs, wenn das Niveau auch weiterhin niedrig bleibt. Der Pessimismus der Verbraucher, der im Herbst des vergangenen Jahres seinen absoluten Höhepunkt hatte, schwindet zusehends“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte.

„Zuletzt gesunkene Preise für Energie, aber auch Meldungen, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland nach Einschätzung der Experten nun doch vermieden werden kann, lassen den Optimismus ganz langsam zurückkehren.“

Trotz des zuletzt deutlich besseren Konsumklimas bleibt das Niveau des Indikators allerdings niedrig. Dies deutet darauf hin, dass der private Konsum in diesem Jahr keinen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland leisten kann.

Einkommensaussichten bleiben im Aufwind

Die Einkommenserwartungen der deutschen Konsumenten setzen ihren Aufwärtstrend ebenfalls fort. Der Indikator klettert nach einem Plus von 4,9 Punkten auf -27,3 Zähler. Auch hier ist es der fünfte Anstieg in Folge. Bemerkenswert ist zudem, dass die Einkommensstimmung seit ihrem absoluten Tief im September 2022 gut 40 Punkte hinzugewonnen hat.

Neben dem stabilen Arbeitsmarkt sorgen die zuletzt weniger stark gestiegenen Energiepreise für den zunehmenden Optimismus. Dennoch müssen die deutschen Verbraucher von einer negativen Entwicklung ihrer realen verfügbaren Einkommen ausgehen. Schuld daran ist die Preisentwicklung, die nach bisherigen Prognosen in diesem Jahr etwas höher sein wird als der Zuwachs der Einkommen der Haushalte.

Anschaffungsneigung zwischen Hoffen und Bangen

Das ständige Auf und Ab der Anschaffungsneigung, das seit September 2022 zu beobachten ist, setzt sich auch in diesem Monat fort. Nach den leichten Verlusten des Vormonats legt der Indikator nun wieder etwas zu. Mit einem Plus von 1,4 Punkten weist die Konsumneigung nun -17,3 Punkte auf.

Damit kann die Anschaffungsneigung wiederum nicht von der deutlichen Erholung der Einkommenserwartungen profitieren. Dies ist sicherlich Ausdruck der anhaltenden Verunsicherung, die neben den Krisen vor allem durch die hohe Inflation verursacht wird. Wenn auch bei Energie zuletzt der extreme Preisdruck etwas nachgelassen hat, wird die Inflation in diesem Jahr hoch bleiben und die Anschaffungsneigung weiter belasten. Denn wenn deutlich mehr für Energie und Lebensmittel bezahlt werden muss, fehlen finanzielle Mittel für andere Ausgaben beziehungsweise Anschaffungen.

Konjunkturerwartung setzt Aufwärtstrend fort

Im Gleichklang mit den Einkommenserwartungen setzen auch die Konjunkturaussichten ihren klaren Aufwärtstrend in diesem Monat fort. Nach einem Plus von 6,6 Punkten klettert der Indikator auf 6,0 Punkte. Mit dem vierten Anstieg in Folge liegt er erstmals seit Ausbruch des Krieges wieder über seinem langjährigen Durchschnittswert von etwa null.

Offenbar sind die Konsumenten, ebenso wie die überwiegende Mehrheit der Experten, der Meinung, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland – wenn auch knapp – vermieden werden kann. Noch im Herbst des vergangenen Jahres ging man davon aus, dass eine Rezession in diesem Jahr nicht zu verhindern ist. Nach den aktuellen Prognosen der Bundesregierung in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht sowie der Europäischen Kommission wird nun allerdings ein minimales Plus des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 0,2 Prozent prognostiziert.

Keine Ölverschmutzung Südost-Rügen

Insel Rügen – Am 26.02.2023 wurden im Bereich Südost-Rügen Anlandungen von vermeintlich ölhaltigen Stoffen gemeldet. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Wir nehmen Hinweise auf Verschmutzungen sehr ernst und gehen diesen auch unverzüglich nach. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Fall wohl sehr schnell Entwarnung geben können. Wir haben es offensichtlich nicht mit einer Ölverschmutzung zu tun“, so Backhaus,

Bei heutigen Strandbegehungen durch Amtsverwaltung und Wasserschutzpolizei waren nur sehr vereinzelte Funde im Bereich Sellin, Baabe bis Göhren Nordstrand feststellbar. Auch für den Bereich des Göhrener Südstrandes liegen Meldungen zu einzelnen Funden vor. Die Funde deuten nach einer ersten optischen Begutachtung allerdings nicht wie ursprünglich befürchtet auf Schweröl hin.

„Es scheint sich vielmehr um abgestorbene und verwesende Reste von Großalgen mit organischen Anheftungen zu handeln, die mit dem Sturm der letzten Tage an den Strand gespült wurden“, erklärt Backhaus, der sich Ende der Woche selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen wird.

Um eine Verschmutzung mit Schweröl auszuschließen, wurden durch die Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Proben genommen. Diese werden zur Analyse an die Öl-Forensik des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg übermittelt.

Im Bereich Sellin wurden die Anlandungen bereits eingesammelt, für die anderen Bereiche wurde dies durch die örtlichen Behörden veranlasst. Aus den derzeitigen Erkenntnissen lässt sich ein konkreter Zusammenhang mit den Aktivitäten der LNG-Schiffe vor Rügen nicht ableiten.

Stellen für Lehrkräfte im ländlichen Raum

Neues Vorhaben des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ auf den Weg gebracht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können vom kommenden Schuljahr an Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben, die nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten. Auf die Einführung dieser Zuschläge, um Personal zu gewinnen, haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

 „Alle Schulen im Land sollen Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung vermitteln“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil das Angebot an freien Stellen für Lehrkräfte deutschlandweit sehr groß ist, gehen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes diesen Schritt, um Einstellungen in den Bedarfsfächern an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Wir brauchen auch an den Schulen im ländlichen Raum gut ausgebildete Lehrkräfte, weil wir nur so die Qualität der Bildung flächendeckend halten und die Unterrichtsversorgung verbessern können“, sagte Oldenburg.

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere für die ländlichen Regionen und MINT-Fächer, Lehrkräfte zu gewinnen“, sagte der Landesvorsitzende der GEW MV, Nico Leschinski. „Dies ist auch ein direkter Beitrag zur Arbeitsentlastung. In der Vergangenheit standen wir ähnlichen Initiativen kritisch gegenüber. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass wir vor der Herausforderung stehen, den Unterricht abzusichern und es dafür womöglich auch andere Wege als bisher bei der Personalgewinnung braucht. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen die Schulen als Arbeitsplatz insgesamt attraktiver machen. Das werden wir im Bildungspakt weiterhin verhandeln“, so Leschinski.

„Gerade im ländlichen Raum haben wir große Probleme, offene Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen“, erläuterte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Michael Blanck. „Somit war es uns als VBE wichtig, dass hier Anreize für Bewerberinnen und Bewerber geschaffen werden. Das gilt auch für Referendariatsstellen. Die Zulagenzahlungen sind deshalb ein gutes Signal. Die Vorteile der Schulen im ländlichen Raum werden die Bewerberinnen und Bewerber dann in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vor Ort kennenlernen“, so Blanck.

Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Bildungsministerium vor jeder Ausschreibung fest. Insgesamt können für ein Schuljahr 50 Stellen mit einem Zuschlag versehen werden. Der Zuschlag wird monatlich in Höhe von 424,25 Euro für verbeamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gezahlt. Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von vier Jahren gewährt und sieht keine Bindungsklausel vor.

Voraussetzungen für Lehrkräfte, um einen Zuschlag zu erhalten:

  • grundständige Lehramtsausbildung im Sinne von § 6 Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen, auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium)
  • Verfügen über ein sogenanntes MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik)
  • neu eingestellte Lehrkräfte in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach einer Bewerbung auf eine zuschlagsfähige Stelle
  • Einstellung an Regionalen Schulen in ländlich geprägten Regionen außerhalb der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Schwerin – Am morgigen Dienstag beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.

„Insgesamt werden mehr als zwölf Millionen Euro ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch“, teilte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin mit.

Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.

Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.

„Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten“, so Minister Pegel und ergänzt:

„Wer den zweiten Heizkostenzuschuss nicht am Dienstag erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats.“

Berufsbegleitende Qualifizierungen

Meyer: Unternehmen sind aufgerufen, Augenmerk stärker auf Weiterbildung zu richten

Schwerin – Rückwirkend zum 01. Januar 2023 tritt die „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ in Kraft.

„Angesichts der immer prägnanter werdenden Fachkräfteproblematik sind die Unternehmen aufgerufen, ihr Augenmerk noch stärker auf das Potenzial von beruflicher Weiterbildung zu richten. Das soll ihre Mitarbeitenden so befähigen, künftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Die den aktuellen Erfordernissen angepasste Qualifizierungsrichtlinie steht dabei als hilfreiches Instrument zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Richtlinie wird heute (27.02.2023) im Amtsblatt veröffentlicht.

In der aktuellen EU-Förderperiode soll die Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen aus Mitteln des „Programm ESF+ Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027“ fortgeführt werden. Dazu wurde die bislang geltende Richtlinie überarbeitet und novelliert. Beibehalten wird die Förderung durch Bildungsschecks und unternehmensspezifische Vorhaben. Darüber hinaus erfolgte eine Erweiterung einiger Förderkonditionen, um die Richtlinie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Im Wesentlichen wurden:

  • der Kreis der Zuwendungsempfänger im Bereich der unternehmensspezifischen Vorhaben grundsätzlich auf Unternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben, ausgeweitet;
  • ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent eingeführt;
  • eine einheitliche Begrenzung der Bildungsscheck-Förderung auf maximal 3.000 Euro pro Scheck festgelegt;
  • die Vorgaben zum Mindestumfang der Maßnahmekosten bei der Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben aufgehoben (bislang Förderung von Vorhaben erst ab 10.000 Euro Gesamtausgaben je Antrag).

„Uns stehen für diese Maßnahme bis zum Jahr 2027 insgesamt rund sieben Millionen Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Das ist eine Million mehr als in der vergangenen Förderperiode. Unternehmen sollten für ihre Mitarbeitenden unbedingt die Chance nutzen, sich Unterstützung bei notwendigen Qualifizierungen zu suchen“, sagte Meyer.

Im Rahmen der bislang geltenden Qualifizierungsrichtlinie wurden in den Jahren 2015 bis 2022 rund 20.000 Bildungsschecks mit rund 5,3 Millionen Euro gefördert. Weiterhin erfolgte die Unterstützung von 29 unternehmensspezifischen Vorhaben im Umfang von rund 580.000 Euro (Stand Förderzahlen per 31.01.2023).

Anträge für die Förderung können bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, Tel. 0385/55 77 50, gestellt werden.

Lehrkräfte an der Werkbank  

Oldenburg: Sicherheit steht an erster Stelle

Rostock – Für einen sicheren Werkunterricht stellen sich heute die ersten 12 Lehrkräfte an die Werkbank. Sie sind die ersten einer großangelegten Weiterbildung für insgesamt etwa 360 Lehrerinnen und Lehrer in Rostock.

Um das dafür nötige Fachwissen zur Arbeitssicherheit zu vermitteln, kooperiert das Bildungsministerium mit dem TÜV Nord Schulungszentrum in Rostock.Während der zweitägigen Ausbildung beschäftigen sich die Lehrkräfte unter Anleitung des TÜV Nord mit präventiven Maßnahmen, um die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler im Werkunterricht zu gewährleisten. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an Regionalen Schulen, Grund- und Förderschulen. Sie fertigen während der Fortbildung in Rostock auch eigene Werkstücke.

„Umsichtiges Handeln steht dabei an oberster Stelle, vor allem wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht. Lehrkräfte werden für den sicheren Umgang mit Maschinen geschult und bekommen pädagogische Methoden für einen fachgerechten Unterricht an die Hand. Zugleich wird die Möglichkeit geboten, den Maschinenschein – beispielsweise für die Senk-Bohrmaschine, die Tischkreissäge oder die Schleifmaschine – zu erwerben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Neben den zahlreichen gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungen ist das TÜV NORD Schulungszentrum in der pädagogischen Weiterbildung aktiv, damit Lehrtätigkeiten auch für einen Seiten- und Quereinstieg attraktiv werden: „Wir wissen, dass Schulen einen hohen Nachwuchsbedarf haben. Mit unseren praxisnahen, pädagogischen Weiterbildungen können wir den Seiteneinstieg in die Lehrtätigkeiten gezielt unterstützen. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken“, betont der promovierte Diplom-Holzwirt Claus Frankenstein.

Alleenbestand aufgefrischt

193 Bäume entlang der B 195 gepflanzt

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Montag mit dem symbolischen Setzen eines Alleenbaumes die Pflanzaktion entlang der Bundesstraße B 195 im Bereich von Lüttow offiziell abgeschlossen.

„Die beeindruckenden Alleen sind ein charakteristisches Natur- und Kulturgut in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist wichtig, sie zu erhalten und zu pflegen. Neben einer Schutzfunktion bieten sie auch vielen Tieren einen Lebensraum. Die Straßenbauämter des Landes übernehmen die wertvolle Aufgabe, die malerischen Alleen zu erhalten und zu mehren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Ostseite der B 195 wurden durch das Unternehmen Agrar-Service Hof Demen insgesamt 90 Vogelkirschen in Alleebaumqualität gepflanzt. Der ehemalige Intensivacker-Standort wird zudem mit zertifiziertem Wildpflanzensaatgut aus Nordostdeutschland angesät, um die Artenvielfalt zu fördern.

Gleichzeitig erfolgt die ackerseitige Sicherung mit Eichenspaltpfählen. Auf der westlichen Seite der Bundesstraße erfolgt die Pflanzung von 103 Alleebäumen zwischen dem vorhandenen Radweg und der Bundesstraße. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Alleenfonds, in den die Straßenbaulastträger einzahlen, sofern eine Kompensation gefällter Bäume nicht durch Neupflanzungen möglich ist.

Die Kosten für diese Pflanzmaßnahme inklusive einer fünfjährigen Pflege betragen rund 158.000 Euro. „In diesem Jahr sollen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim insgesamt 1.563 Pflanzungen durchgeführt werden“, sagte Meyer.

Das Straßenbauamt Schwerin ist eines von drei Straßenbauämtern in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist für rund 660 Kilometer Bundes- und 981 Kilometer Landesstraßen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim zuständig. Im Bereich des Straßenbauamtes Schwerin wurden im Jahr 2022 insgesamt 1.059 Hochstämme, 2.939 Sträucher, 560 Stauden sowie 462 Geophyten (= Erdpflanze, die Trocken- und Kältezeiten mit unterirdischen Knospen überdauert) gepflanzt.

Knapp 40 Prozent der insgesamt 5.306 Kilometer Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern werden von Alleen und Baumreihen gesäumt. Auf der digitalen Alleenkarte der Straßenbauverwaltung können zu jedem einzelnen Baum Informationen eingesehen werden, wie beispielsweise Art, Durchmesser, Pflanzjahr und Standort.

Sportlergala des Landessportsportbundes

Schwesig: Wir sind stolz auf die Sportlerinnen und Sportler aus M-V

Linstow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute bei der Sportlergala des Landessportsportbundes die erfolgreichsten Athletinnen und Athleten des Jahres 2022 gewürdigt.

„Was war das für ein erfolgreiches Sportjahr für Mecklenburg-Vorpommern! Ich denke beispielsweise an den Aufstieg der Rostock Seawolves in die 1. Basketball-Bundesliga oder die Medaillen von Lea Sophie Friedrich und Claudine Vita bei Welt- und Europameisterschaften. Wir sind stolz auf die Sportlerinnen und Sportler aus unserem Land und gratulieren zu herausragenden Leistungen“, sagte Schwesig.

Gleichzeitig seien all diese Leistungen im Spitzensport ohne den Breitensport und die vielen Ehrenamtlichen nicht möglich, betonte die Ministerpräsidentin. „Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sorgen dafür, dass es in M-V tollen und vielfältigen Breitensport gibt. Die Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern haben mehr als 260.000 Mitglieder. Und das ist das Fundament, auf dem Spitzen- und Profisport aufbauen.“

Sport sei eben nicht nur Bewegung, sondern wichtig für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. „Auch deshalb stehen wir dem Sport bei uns im Land zur Seite. Wir haben die Sportfördermittel dauerhaft auf 11,92 Millionen Euro im Jahr erhöht. Und in der Corona-Pandemie haben wir die Sportvereine- und verbände besonders unterstützt. Das machen wir jetzt auch in der Energiekrise. Wir haben im Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise 2,5 Millionen Euro für den Sport eingeplant“, sagte die Ministerpräsidentin.

 „Mit diesen Mitteln wollen wir Vereine und Verbände unterstützen, die mit deutlich gestiegenen Energiekosten für ihre Sportstätten, Vereinsheime oder Geschäftsstellen zu kämpfen haben. Wir werden diese Hilfen für den Sport demnächst im Kabinett auf den Weg bringen“, kündigte die Ministerpräsidentin an. Die Abwicklung der Hilfen erfolge über den Landessportbund. „Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Deshalb unterstützen wir den Sport gerade auch in schwierigen Zeiten.“

Vorpremiere von „Die Eiche“ in Schwerin

Schwerin – Am 04. März feiert der neueste Film der preisgekrönten Regisseure Laurent Charbonnier (Nomaden der Lüfte, Unsere Ozeane) und Michel Seydoux (Cyrano von Bergerac, Birnenkuchen mit Lavendel) in Schwerin seine Vorpremiere, bevor er am 09. März regulär in den Kinos anläuft.

Minister Backhaus wird im Anschluss der Veranstaltung mit den Gästen über Themen des Waldes ins Gespräch kommen. Außerdem werden als Experten auch Peter Rabe von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und Dr. Ursula Rüping, Referatsleiterin im Umweltministerium für die Themen Waldökologie und nachhaltige Waldbewirtschaftung, für Gespräche zur Verfügung stehen.

Minister Backhaus begrüßt den Film als wichtigen Beitrag zur öffentlichen Wertschätzung des Waldes: „Ich freue mich, dass der Film schon bald große und kleine Gäste begeistern und das Publikum für die Schönheit unserer Naturlandschaften sensibilisieren wird. Häufig sehen wir den Wald vor Bäumen nicht, dabei liegen direkt vor unserer Haustür großartige Schätze. Dafür muss man hier nicht weit reisen. Ivenack statt Bali.

Mit dem Film wird vielleicht dem einen oder anderen nochmal bewusst, wie wichtig ein achtsamer Umgang mit unseren Ökosystemen ist und dass wir alle einen Beitrag zu leisten haben, diese zu erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Möglichkeiten, mitzuhelfen und den Wald nicht nur zu schützen, sondern ihn auch aufleben zu lassen.

So können sich beispielsweise auch Privatpersonen an der Waldmehrung beteiligen. Über die Waldaktie kann schon ab 10€ ein Stück neuer Wald gepflanzt werden – je Standort sind das dann auch junge Eichen, die einestages auch mal von Eichhörnchen bewohnt werden könnten.“

Auch Peter Rabe von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald freut sich über den positiven Effekt des Films: „Es lohnt sich, bei einem Waldbesuch einmal genauer hinzuschauen und das Netzwerk Natur das ganze Jahr zu erleben. Natur ist unsere Lebensgrundlage und nicht nur Kulisse. Wer wie im Film die Details entdeckt, der wird beschenkt und versteht, dass alles seinen Platz hat und seine Zeit. Das ist eine schöne Botschaft“

Die aufwendig produzierte Naturdoku über die „Königin des Waldes“ feierte bereits ihr Debut auf der Berlinale 2022. Während der Film in Frankreich derzeit bereits eine halbe Million Zuschauerinnen und Zuschauer begeistert, soll er hierzulande dann auch am 09. März bundesweit zu sehen sein. Tickets für die Vorpremiere können erworben werden unter: Filmpalast Capitol Schwerin : Die Eiche – Mein Zuhause

Zusätzliche Entlastungen für Lehrkräfte

Oldenburg: Entlastungen für Lehrkräfte in Höhe von 17 Millionen Euro

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll es trotz angespannter Lage auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt weiterhin Entlastungen geben. Bildungsministerin Simone Oldenburg erteilt Vorstößen von Bildungsforschern, hier Einschränkungen vorzunehmen, eine klare Absage.

„Wir werden keine Entlastung für Lehrkräfte zurücknehmen. Im Gegenteil, wir werden weitere Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Lehrkräfte weiterhin entlastet werden. Niemand hat etwas davon, wenn wir die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Da vermisse ich von den Bildungsforschern jegliches Verständnis für die berufliche Wirklichkeit“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Statt Teilzeit zu beschränken, weiten wir die Dauer der Altersanrechnungsstunden aus. Mecklenburg-Vorpommern gewährt ab dem 57. Lebensjahr eine Anrechnungsstunde, ab dem 60. Lebensjahr die zweite und ab dem 63. Lebensjahr die dritte und vierte Altersanrechnungsstunde. Diese wurden bisher erst im darauffolgenden Jahr, in dem die Altersgrenze erreicht wurde, gewährt. Das ändern wir, so dass viele Lehrkräfte früher entlastet werden. So unterrichtet z. B. eine 60jährige Lehrkraft nicht mehr 27 Stunden pro Woche, sondern 25 Stunden.

Dadurch werden die Lehrkräfte schon zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres, in dem sie das jeweilige Alter erreichen, in der Unterrichtsverpflichtung entlastet. Die bisherige Regelung sah erst eine Entlastung zum darauffolgenden Jahr, in dem die jeweilige Altersstufe erreicht wurde, vor.

Von der Neuerung profitieren in unserem Land zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte; zirka 1.000 von ihnen werden die Altersanrechnungsstunden bereits zu diesem Zeitpunkt früher gewährt“, sagt die Ministerin.

So hat das Land allein im Schuljahr 2020/2021 Altersanrechnungsstunden in Höhe von 200 Lehrerstellen gewährt. Damit werden knapp 3.200 erfahrene Lehrerinnen und Lehrer ab dem 57. Lebensjahr entlastet. Für diese Maßnahme gewährt das Land jährlich 17 Millionen Euro.

„Wir müssen für weitere attraktive Arbeitsbedingungen sorgen, damit Lehrerinnen und Lehrer gern an unseren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Daher gehen wir mit den Gewerkschaften und Verbänden neue Wege, um den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten. Einige Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt, andere sind geplant“, so die Bildungsministerin.

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) hatte Empfehlungen gegen den Lehrkräftemangel vorgestellt. Um die Lage zu entspannen, schlägt das Beratergremium eine Mehrbelastung für Lehrkräfte vor: unter anderem durch ein höheres Unterrichtspensum und die Begrenzung von Teilzeitarbeit.

Der Jenaer Professor für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung und ehemalige Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Roland Merten, fordert, dass Stundenermäßigungen für Lehrkräfte reduziert werden. Seiner Meinung nach gibt es ohnehin zu viele Anrechnungsstunden.

Solidarität mit der Ukraine

Schwerin – Vor genau einem Jahr überfiel Russland die Ukraine. Der Angriffskrieg hat bis heute vielen Tausend Menschen das Leben gekostet. Seit einem Jahr werden Kinder, Frauen und Männer ermordet, verletzt, verschleppt und vertrieben. Städte, Dörfer und zivile Infrastruktur werden zerstört. Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sehen sich zur Flucht aus ihrem Heimatland gezwungen.

Mit einem von der Integrationsbeauftragten des Landes, Jana Michael, organisierten Gottesdienst und einer anschließenden Gedenkveranstaltung mit ukrainischen Geflüchteten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstreicht das Land Mecklenburg-Vorpommern am (heutigen) Freitag seine Solidarität mit dem ukrainischen Volk und die Forderung nach einem Ende der russischen Aggression.

„In Mecklenburg-Vorpommern setzte bereits kurz nach Kriegsbeginn eine große Hilfsbereitschaft ein“, betonte die Integrationsbeauftragte zum Jahrestag des russischen Einmarschs. „Zahlreiche Menschen und Initiativen engagieren sich, um die Geflüchteten, die bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Schutz und Zuflucht gefunden haben, zu unterstützen. Auch die Kommunen und Landkreise haben dabei eine enorme Leistung erbracht, etwa bei der Unterbringung und Registrierung oder bei der Integration in Kita und Schule. Ihnen allen gilt mein Dank für das Geleistete in den vergangenen zwölf Monaten“, so Michael.

Dieses Engagement zeige, unsere Stärke sind Solidarität und Empathie, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. „Egal woher wir kommen, egal was wir in den letzten Jahren alles gemacht haben, uns verbindet Solidarität und Hilfsbereitschaft, manchmal auch Hilfslosigkeit. Uns verbindet die Bereitschaft füreinander da zu sein, sich für den anderen einzusetzen“, sagte Michael mit Blick auf die vielen Helferinnen und Helfer. Viele vertriebene Menschen hätten in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Zuhause gefunden, meist in der Hoffnung, schon bald in die Heimat zurückkehren zu können.

Neue Waldbrandeinsatzkarten in M-V

MV ist vorbereitet für die neue Waldbrandsaison

Schwerin – Die Gefahr eines Waldbrandes hat mit den Klimaextremen der vergangenen Sommer immer weiter zugenommen. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Auf der Karte sind unter anderem Informationen über Infrastruktur, Löschwasser­entnahmestellen, Walddaten und Rettungspunkte enthalten.

Die neue Waldbrandeinsatzkarte wurde in den vergangenen Wochen an die Einsatzkräfte für Brand- und Katastrophenschutz im Rahmen von Schulungen verteilt. Damit startet MV gut in die am 1. März beginnende neue Waldbrandsaison.

„Ohne ein gemeinsames Verständnis für das Kartenmaterial wird die Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen im Fall eines Waldbrandes erschwert und verzögert. Ein schnellerer Eingriff stellt eine unmittelbare Verbesserung dar, der die weitere Ausbreitung eines Waldbrandes verhindern kann“, erläutert Forstminister Backhaus bei der Ausgabe der neuen Waldbrandeinsatzkarte. „Hier zeigt sich die große Bedeutung einer guten Zusammenarbeit von Forst und Feuerwehr“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern hat mit dieser aktualisierten Waldbrandeinsatzkarte im Ländervergleich eine Führungsrolle eingenommen. „Nicht alle Bundesländer haben eine Waldbrandeinsatzkarte. Daher werden wir unsere Karten beispielsgebend zur Verfügung stellen. Auch werden im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit auf unserer Arbeitsgrundlage Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten erarbeitet“, berichtet Backhaus.

Fördermittel für Kita-Neubau

Wittenförden – Landrat Stefan Sternberg und Staatssekretärin für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Elisabeth Aßmann, haben heute Vormittag an die Gemeinde Wittenförden  einen Fördermittelbescheid in Höhe von 750.000 Euro überreicht. Damit wird ein Teilneubau der Kita „Zwergenland“ unterstützt.

„Kinder sollen behütet und beschützt aufwachsen. Dazu zählt auch eine Kindertagesstätte. Unsere Kinder verbringen viel Zeit am Vormittag in diesen Einrichtungen. Diese sollten sicher sein. Deshalb freut es mich, dass wir nach einer langen Zeit nun den Fördermittelbescheid überreichen können. Damit steht einem Teilneubau nichts mehr im Wege“, sagte Landrat Stefan Sternberg.

Staatssekretärin Elisabeth Aßmann betonte: „MV tut gut. Das ist für mich viel mehr als nur ein Werbeslogan, ich verstehe das als klaren Auftrag unserer Politik. Der Teilneubau hier in Wittenförden ist dringend nötig und sichert den Lebens- und Lernort für die Kleinsten. Für die Gemeinde wird so eine Grundversorgungseinrichtung erhalten, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt. So wirken wir der Abwanderung junger Familien entgegen.

Das liegt mir persönlich sehr am Herzen und ist ein Punkt für den der Bürgermeister und die Gemeindevertretung sich über Jahre stark gemacht haben. Es verbessern sich die räumlichen und materiellen Bedingungen für die Kinder und die sie betreuenden Erwachsenen nach der langen Übergangsphase im Gemeindehaus erheblich. Das ist entscheidend für eine qualitativ hochwertige, altersgerechte Betreuung.“

Die Kindertagesstätte „Zwergenland“, dessen Träger die Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH ist, musste aufgrund von baulichen Mängeln geräumt werden. Die Kinder wurden in den vergangenen Jahren im Gemeindehaus untergebracht. Die Gemeindevertretung entschied sich in einer ihrer Sitzungen für den Rückbau und Neubau eines Teilbereiches.

In den kommenden Monaten werden das westliche Gebäude, der Verbinder sowie der Eingangsbereich zurückgebaut und anschließend neu errichtet. Der Ersatzneubau des Teilbereiches bietet 36 Krippen- und 30 Kindergartenplätze. Nach Abschluss der Baumaßnahme hat die Kita „Zwergenland“ eine Kapazität von 111 Plätzen.

Insgesamt beläuft sich die Baumaßnahme auf rund 3,2 Millionen Euro. Gefördert wird das Projekt unter Beteiligung des Bundes innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.