Medizinische Forschung in M-V

Warnemünde – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute (07. Februar) das Institut für ImplantatTechnologie und Biomaterialien e.V (IIB e.V.) in Rostock Warnemünde. Die Ministerin verdeutlichte im Zuge des Termins den großen Stellenwert der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die damit einhergehenden Chancen für die medizinische Versorgung hierzulande und weit über die Landesgrenzen hinaus.

Drese: „Die medizinische Forschung und Lehre sowie die Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern setzen bereits heute hohe Maßstäbe. Die beeindruckende Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am IIB ist ein weiteres strahlendes Beispiel für die hohen und innovativen Standards im Gesundheitsland M-V.“

Das IIB e. V. ist ein An-Institut der Universität Rostock. Die Forschung und Entwicklung wird in enger Kooperation mit dem Institut für Biomedizinische Technik der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt.

Drese hebt hervor, dass das Institut seit seiner Gründung im Jahr 1996 Partner für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Medizintechnik sei: „Damit trägt das IIB maßgeblich dazu bei, Mecklenburg-Vorpommern als Technologiestandort in Deutschland mit internationaler Wahrnehmung zu stärken.“

Die Forschungsbereiche des IIB e.V. umfassen Werkstoff- und, Strömungsmechanik, Strukturmechanik, chemische und biologische Analytik, Mikro- und Nanostrukturanalyse und Prototypiesierung.

Gemeinsam mit Prof. Zygmunt von der Frauenklinik der Universitätsmedizin Greifswald erlangte das Institut internationale Aufmerksamkeit mit der Entwicklung eines sogenannten Eileiterstents gegen ungewollte Kinderlosigkeit aufgrund einer Eilleiterstenose. Drese: „Jeder vierte Fall von ungewollter Kinderlosigkeit ist auf eine solche Erkrankung zurückzuführen. Für Frauen und Paare ist der unerfüllte Kinderwunsch oft eine große Belastung. Die Forschung an dem neuartigen Verfahren ist daher vielversprechend und eine große Chance für die Zukunft.“

Bisher verursachen chirurgische Eingriffe bei einer Eileiterstenose hohe Kosten und erzielen eine Schwangerschaftserfolgsquote von 30 Prozent. Die alternative, minimalinvasive Therapieform befindet sich derzeit noch in der Entwicklung.

Planungserlass Wind-an-Land

Kriterien für Windenergiegebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt.

Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Aus meiner Sicht ist der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende für unser Bundesland in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsfrage: Er ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Er dient der Energiesicherheit, weil sich MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten macht.

Er verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und er sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist“, ergänzte Klima- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern zuständig ist.

Im konzentrierten Genehmigungsverfahren spielen laut Backhaus aber auch andere Aspekte wie der Artenschutz und der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden habe in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Genehmigungsverfahren ins Stocken geraten sind.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Umweltministerium M-V einen wichtigen Punkt gesetzt: „Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird hierzulande künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen.

Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir den Natur- und Artenschutz aushebeln, sondern, dass wir Klima- und Umweltbelange in Einklang bringen wollen.

Denn das eine funktioniert nicht ohne das andere. Deshalb haben wir bei der Ausweisung von Windenergiegebieten klare Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter durchgesetzt“, erläuterte Minister Backhaus.

Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Da geht es um Siedlungsabstände sowie um den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, Wasser und Infrastruktur.

Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen“, sagte Meyer.

Bereiche, in denen landesweit keine Windenergiegebiete festgelegt werden – „Kriterien für besondere Schutzgüter“

Siedlungsabstände:

  • 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Bereichen gemäß §§ 30 und 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsfunktion,
  • 800 Meter Siedlungsabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich.

Natur- und Landschaftsschutz; Wald, Moorschutz

  • Naturschutzgebiete, Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion, zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungen,
  • gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe,
  • europäische Vogelschutzgebiete,
  • Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege,
  • tiefgründige Moore ab fünf Hektar.

Artenschutz

  • Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten,
  • zentraler Prüfbereich des Schreiadlers.

Wasser

  • Binnengewässer aller Ordnungen,
  • zu sichernde Überschwemmungsgebiete einschließlich Hochwasser- und Küstenschutzanlagen mit den beiderseitigen Schutzstreifen,
  • innere Schutzzone (Zonen I und II) von Trinkwasserschutzgebieten und Vorranggebiete Trinkwasser.

Infrastruktur

  • militärische Liegenschaften und Anlagen einschließlich ihrer Schutzbereiche,
  • Flugplätze (Flughäfen und Landeplätze), einschließlich Bauschutzbereiche,
  • Wetterradar und Windprofiler einschließlich Schutzabstand 5 Kilometer,
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten.

Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

„Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten vor. Der erste Teil mit landesweiten Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter ist heute vom Kabinett beschlossen und soll am 20. Februar im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der zweite Teil wird im April folgen.

Dabei geht es um weitere Abwägungskriterien, zu denen unter anderem das Thema Denkmalschutz zählt. Hier gibt es noch weiteren Konkretisierungsbedarf zwischen den Ressorts“, sagte Meyer.

MV hebt Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf

Schwerin – Die Landesregierung hat heute auf ihrer Kabinettssitzung beschlossen, zum 12. Februar die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben und die Corona Landesverordnung entsprechend zu ändern.

„Mit Blick auf die Corona-Entwicklung ist heute ein sehr guter Tag“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese im Rahmen der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Das Corona-Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle. Wir haben ein niedriges Plateau erreicht bei den Inzidenzen und schweren Verläufen, die Immunisierung der Bevölkerung ist hoch. Einer Überlastung des Gesundheitssystems und der sonstigen Kritischen Infrastrukturen konnte vorgebeugt werden. Deshalb können wir planmäßig eine weitere Corona-Basisschutzmaßnahme aufheben“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht gewinne gleichzeitig die Eigenverantwortung an Bedeutung. „Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause“, so Drese.

Der 12. Februar wurde nach Angaben von Drese in Abstimmung mit den Nachbarländern Berlin und Brandenburg ausgewählt, um wie schon bei der Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ein koordiniertes Vorgehen zwischen den drei Ländern zu gewährleisten.

Nach Beschluss des Kabinetts gelten zum 12. Februar 2023 folgende Regelungen:

  • Die Isolationspflicht für die Bürgerinnen und Bürger entfällt zum 12.2.
  • Zum Schutz der vulnerablen Gruppen bleiben die Isolations-Regelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit positiver Testung auf das Corona-Virus müssen ihrem Arbeitgeber vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis vorlegen.
  • Weiterhin gilt bundesgesetzlich die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für ungeimpfte Besuchende eine Testpflicht vor Betreten dieser Einrichtungen
  • Zudem gilt auch bundesgesetzlich weiterhin die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, etc.
  • Hinweis: Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen

Schwerin – „Im Landeskabinett haben wir heute die Handlungsempfehlungen ‚Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen‘ beschlossen. Damit geben wir einheitliche praktische Hilfestellungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzen und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Sie sind deshalb geschlechtergerecht zu formulieren. So sieht es das Gleichstellungsgesetz unseres Landes vor und dies ist mir persönlich sehr wichtig. Denn Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen in Rechtsnormen angesprochen fühlen. Geschlechtergerechtigkeit, auch in der Sprache, ist ein wichtiges Ziel der rot-roten Landesregierung.“, so Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Gesetzen und Verordnungen herrscht Unsicherheit. Daher hat die Landesregierung sich für einen pragmatischen, aber gleichwohl geschlechtergerechten Weg entschieden, und diesen in den Handlungsempfehlungen festgelegt.

Die Handlungsempfehlungen für Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass immer dann, wenn Frauen und Männer als natürliche konkrete Personen direkt angesprochen sind, diese auch in den Rechtsvorschriften erkennbar so benannt werden. Dies ist etwa bei Berufsbezeichnungen oft der Fall, die die Angesprochenen selbst verwenden.

Auch in 20 Jahren werden noch alle verstehen können, was gemeint ist, wenn von ‚Ärztinnen und Ärzten‘ oder von ‚Lehrerinnen und Lehrern‘ im Gesetz die Rede ist. Diese Bezeichnungen sollten heutzutage gegenüber den entsprechenden konkreten Personen selbstverständlich gebraucht werden.

Bei den meisten Rechtsvorschriften ist das Geschlecht der angesprochenen Personen aber nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Männer und Frauen eben nicht unterschiedlich behandelt werden. In diesen Fällen geben die Handlungsempfehlungen vor, Formulierungen zu verwenden, für die es auf das Geschlecht sprachlich nicht ankommt, etwa wenn die ‚Leitung‘ einer Einrichtung angesprochen wird, anstatt ‚die Leiterin oder der Leiter‘.“, stellt die Ministerin klar.

Damit die aktuellen sprachlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden können, wird die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2025 die beschlossenen Handlungsempfehlungen erneut überprüfen.

Entlastung für Lehrkräfte

Altersanrechnungsstunden früher gewähren

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will Lehrkräften Altersanrechnungsstunden künftig früher gewähren. Sie sollen schon zu Beginn eines nächsten Schulhalbjahres und nicht erst – wie bisher – zum neuen Schuljahr entsprechend weniger Unterricht erteilen müssen.

Das geht aus der geänderten Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung hervor, die sich derzeit in der Anhörung befindet. Gewerkschaften, Verbände und weitere Partnerinnen und Partner haben die Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

„Mit dieser Neuregelung kommen wir dem Wunsch vieler Lehrkräfte nach, die Anrechnungsstunden schneller zu gewähren. Wir wollen insbesondere die älteren Lehrkräfte entlasten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schuljahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft noch 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Künftig sollen den Lehrkräften diese Stunden schon im darauffolgenden Schulhalbjahr zu Gute kommen. Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

„Des Weiteren werden wir über 100 Stellen für Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg beziehungsweise die Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bereitstellen und somit die Stellenzahl verdreifachen.

Wir entlasten auf diese Weise diejenigen, die sich bereits neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft in den Qualifizierungsprogrammen befinden von ihrer Unterrichtsverpflichtung, damit sie schnellstmöglich das notwendige Rüstzeug für eine langjährige Tätigkeit als Lehrkraft erwerben und gut vorbereitet in ihrem Beruf arbeiten können“, erläuterte die Ministerin.

Die mit der Änderungsverordnung vorgesehenen Verbesserungen für Lehrkräfte belaufen sich auf insgesamt bis zu 13,3 Millionen Euro pro Jahr.

Hilfen für Firmen mit Heizöl, Holz oder Pellets

Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplantes Einlenken beim Bund 

Schwerin – Der Bund plant offenbar, nun doch Härtefallhilfen für Unternehmen mit Heizöl, Holz oder Pellets zuzulassen. Über einen entsprechenden Beschlussentwurf für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages soll heute entschieden werden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Einlenken auf Bundesebene.

„Das ist das absolut richtige Signal, auf das die Wirtschaft lange gewartet hat. Damit wird vor allem auch dem Druck der Bundesländer Rechnung getragen. Durch das Hin und Her in Berlin ist unnötig Zeit verloren worden.

Es ist umso wichtiger, dass Unternehmen mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holz oder Pellets unter den Anwendungsbereich der geplanten Förderung fallen. Eins ist klar, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen – wie Verbraucherinnen und Verbraucher auch – weiter entlastet werden.

Entscheidend ist, dass die ursprünglich vereinbarte Unterstützung für Härtefallhilfen vollständig zur Verfügung gestellt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.