Oldenburg: Beitragsfreiheit bleibt unangetastet
Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, im darauffolgenden Jahr waren es 739 Millionen Euro. 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.
„Obwohl die Finanzierung der Kindertagesförderung für alle Partner eine Kraftanstrengung ist, sind sich alle einig, dass die Beitragsfreiheit unangetastet bleibt, damit allen Kindern gleichermaßen die Förderung und Betreuung – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – offensteht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unser Land hat bei den 0- bis 3-Jährigen die höchste Betreuungsquote bundesweit. Das heißt, in keinem anderen Bundesland besuchen mehr Kinder eine Krippe als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegen wir bei einer Betreuungsquote von über 95 Prozent und damit auch über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Im Ländervergleich haben wir die meisten Einrichtungen mit Öffnungszeiten von mehr als 11 Stunden. Dies alles ist möglich, weil die Erzieherinnen und Erzieher eine hervorragende Arbeit leisten. Die Arbeitsbedingungen gilt es in den kommenden Jahren noch besser auszugestalten“, so Oldenburg.
Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte sie.
Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.
„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres. Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden“, sagte Oldenburg.
Vorgesehen ist eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der sich die Kita-Träger entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis anrechnen. Rein rechnerisch müssen von den Kita-Trägern bei einer Nicht-Anrechnung insgesamt ca. 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden.