Oldenburg: Anträge können ab sofort gestellt werden
Schwerin – Das Land hat die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und unbürokratische Auszahlung von Zuschüssen zur Unterstützung der Schulen bei den gestiegenen Energiekosten geschaffen.
Es unterstützt die Schulträger mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.
Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, sind mit dem Nachtragshaushalt 2023 zusätzliche Mittel in den Landeshaushalt eingestellt worden. Diese stehen nunmehr im Rahmen des „Härtefallfonds Mecklenburg-Vorpommern“ zur Verfügung.
Die Mittel werden einmalig an die Schulträger als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
„Damit entlasten wir alle Schulträger von den gestiegenen Preisen für die Energieversorgung erheblich und schließen mögliche Lücken bei der Finanzierung. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.
Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch weiterhin in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Ausgehend von derzeit etwa 196.000 Schülerlinnen und Schülern an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wird den Schulträgern je Schülerin bzw. Schüler ein Zuschuss in Höhe von 51,02 Euro gewährt.
Das Bildungsministerium hat sich bei der Auszahlung für ein einfaches Verwaltungsverfahren entschieden. Die öffentlichen Schulträger erhalten das Geld ohne Antrag. Die Zuschüsse werden von den Landkreisen an die zuständigen Gemeinden weitergeleitet.
Die freien Schulträger erhalten die Zuschüsse auf Antrag. Die Anträge können ab sofort auf dem Postweg gestellt werden – und zwar einmalig für alle Ersatzschulen in ihrer Trägerschaft.
Die Einmalzahlung wird zu den laufenden Ausgaben, vorrangig für die Betriebskosten (Heizung und Strom) der Schulgebäude, gewährt.
„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen erhalten ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds Energie Etwaige Mehrkosten werden im bestehenden Regelfinanzierungssystem des Kindertagesförderungsgesetzes MV von den Kostenträgern, den Kommunen und dem Land, übernommen. Das Land hat für seinen Finanzierungsanteil 5 Millionen Euro eingeplant.