Berichterstattung der OZ zurückgewiesen

Schwerin – Zur heutigen Berichterstattung der Ostsee-Zeitung über E-Mails der Nord Stream 2 AG an die Ministerpräsidentin und die Staatskanzlei erklärte Regierungssprecher Andreas Timm heute in Schwerin: „Die Landesregierung hat ihre Entscheidungen immer eigenständig getroffen. Die Ministerpräsidentin und ihre Landesregierung haben sich damals aus voller Überzeugung für den Bau der Ostseepipeline eingesetzt.

Damit standen wir nicht allein. Auch die damalige Bundesregierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, große Teile der deutschen Wirtschaft und eine klare Mehrheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland haben den Bau der Ostsee-Pipeline befürwortet.

Die Ostsee-Zeitung selbst hat im Januar 2021, wenige Tage nach Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz, eine repräsentative Meinungsumfrage durchführen lassen. Damals sprachen sich 71% der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für den Weiterbau der Pipeline aus, weil sie als wichtig für die Energieversorgung Deutschlands eingeschätzt wurde.

Vor diesem Hintergrund können wir alle Versuche der zu Wort kommenden Oppositionsabgeordneten, das Handeln von Ministerpräsidentin Schwesig auf E-Mails und Newsletter vom Nord Stream 2 zurückzuführen, nur als absurd bezeichnen.

Zudem sind diese auf der zentralen öffentlichen Posteingangsadresse Manuela.Schwesig@stk.mv-regierung.de eingegangen, auf der täglich eine Vielzahl von Nachrichten ankommt. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Nachrichten auch von der Ministerpräsidentin persönlich zur Kenntnis genommen wurden.

All diese Unterlagen hat die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss transparent vorgelegt. Viele davon dürften bereits aus den in Folge von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz im April 2022 herausgegebenen Unterlagen bekannt sein.“

Darüber hinaus enthält die Berichterstattung der Ostsee-Zeitung bedauerlicherweise mehrere Falschaussagen: „Die Ostsee-Zeitung behauptet in ihrer Online-Ausgabe, Ministerpräsidentin Schwesig drücke sich seit Wochen um eine Aussage, wann sie von der verbrannten Steuerakte im Finanzamt Ribnitz-Damgarten gewusst habe. Tatsächlich hat die Ministerpräsidentin im ARD-Bericht aus Berlin vom 5. März 2023 und im NDR-Nordmagazin vom 17. März 2023 erklärt, dass sie nicht über die verbrannte Steuerakte informiert war und erst durch die Berichterstattung des Cicero davon erfahren hat.

Die Ostsee-Zeitung behauptet, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig habe ihre Kontakte zu Nord Stream stets heruntergespielt. Tatsächlich hat die Ministerpräsidentin sowohl in der Landtagssitzung vom 27. August 2020 als auch in der Landtagssitzung zur Gründung der Ostseepipeline vom 7. Januar 2021 auf Gespräche mit Nord Stream bzw. dessen Ergebnisse verwiesen.

Am 11. August 2020 hat die Ministerpräsidentin nach einem Gespräch mit Nord Stream sogar zu einem Pressestatement vor die Staatskanzlei geladen. Dass die Landesregierung und auch die Ministerpräsidentin Gespräche mit Nord Stream geführt hat, ist nie ein Geheimnis gewesen.

Die Ostsee-Zeitung behauptet, die E-Mails würden belegen, dass die Kontakte zur Klimaschutzstiftung näher seien als bisher behauptet. Tatsächlich sagen E-Mails, in denen Nord Stream die Landesregierung über Fortschritte beim Bau der Ostseepipeline unterrichtet, nichts über Kontakte zwischen der Landesregierung und der Klimaschutzstiftung aus.

Zudem ist in der Ostsee-Zeitung aufgelisteten Chronologie zumindest der Eintrag vom 6. März 2020 falsch. Nord Stream hat an diesem Tag die Ministerpräsidentin nicht über Drohungen gegen den Hafen Mukran informiert.

Ein kurzer Blick ins Online-Archiv der Ostsee-Zeitung hätte ausgereicht, um festzustellen, dass es im Sommer 2020 Drohungen von US-Senatoren gegen den Hafen gab, die damals viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern empört haben.  Möglicherweise ist ein Schreiben von Nord Stream vom 6. August 2020 gemeint.“

Preis der Wirtschaft

Noch bis 26. März läuft Bewerbungsphase für den Preis der Wirtschaft

Schwerin – Noch bis zum Sonntag, den 26. März 2023, läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für die landesweite Auszeichnung „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres“.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von tatkräftigen Unternehmerpersönlichkeiten, spektakulären Unternehmensentwicklungen, innovativen Nachhaltigkeitsideen sowie herausragende Beispiele zur Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit in den Betrieben. Dieses Engagement wollen wir mit dem Preis öffentlich würdigen. In wenigen Tagen endet die Bewerbungsfrist – ich lade Sie herzlich ein, sich selbst zu bewerben oder andere für den Preis vorzuschlagen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Die Verleihung ist am 5. Juli 2023 geplant. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen.

In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien. Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.