Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge

Büsum – Am 23. Und 24. März kommen in Büsum die Agrarminister der Länder zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Für das Agrarland Mecklenburg-Vorpommern sind nach Ansicht des Ressortchefs, Minister Dr. Till Backhaus mehrere Punkte der Tagesordnung zentral.

„Die Ernährungssicherung durch die Landwirtschaft muss ein Schutzgut von überragendem öffentlichem Interesse sein,“ fordert Backhaus insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur Ausweitung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

„Der Preis ist zu hoch, wenn allein für  Energie mit hohen Gewinnmargen neue Abhängigkeiten entstehen, wie wir sie auf den Energiesektor gerade teuer abzuschaffen bemüht sind. Ziel muss es sein auf so wenig neu versiegelter Fläche wie möglich Erneuerbare Energie zu erzeugen, dafür aber mit hocheffizienten Anlagen. Flächen von hoher Qualität zur landwirtschaftlichen Produktion müssen zur Versorgungssicherheit im eigenen Land erhalten bleiben.

Die Doppelnutzung von Flächen wie z.B. durch Agri-Pv muss stärker in den Fokus rücken. Dazu bedarf es aber einer Vereinfachung der Genehmigungs­verfahren. Es ist aber auch erforderlich, dass die Ernährungsgewohnheiten der westlichen Welt deutlich stärker auf regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeit sowie die Schonung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet werden. Dazu müssen wir die Verbraucherbildung und -beratung intensivieren“, erklärt der Minister und ergänzt:

„Neben den bereits bestehenden Herausforderungen des Klimawandels und dem Rückgang der Biodiversität hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur für den Energiesektor, sondern auch für den Agrarsektor eine drastisch veränderte Situation ergeben. Der russische Angriffskrieg hat erhebliche Folgen für die Welternährung. Deutschland und die EU haben als agrarische Gunststandorte eine globale Mitverantwortung für die Versorgung mit Nahrungs­mitteln.

Mit Blick auf Belange der öffentlichen Sicherheit und der Verantwortung für andere Regionen der Welt muss der Ernährungssicherung derselbe Stellenwert zukommen wie der Absicherung der Energieversorgung. Die Bedrohungen durch Lebens- und Futtermittelknappheit sind mit jenen der Energiekrise vergleichbar (Unterbrechung von Lieferketten, Preisexplosionen, Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion in betroffenen Ländern).

Die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen für die Agrarproduktion ist daher von überragendem öffentlichen Interesse und muss entsprechend gestärkt werden. Eine raumordnerische Lenkung auf ertrags­schwache, auf denen vor dem Hintergrund des Klimawandels in Zukunft kaum noch landwirtschaftliche Produktion möglich sein wird, Böden aber auch auf wiedervernässte Moore ist dringend geboten. Damit würden auch gezielt ländlichen Regionen mit schwachem Ertragspotenzial neue Wertschöpfungs­modelle im Energiesektor eingeräumt.“

Ernährungs- und Versorgungssicherheit spiele auch im Bereich der Tierhaltung eine wesentliche Rolle, so Minister Backhaus: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit seinem Eckpunktepapier eine geeignete Grundlage für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen vorgelegt. Es muss aber dringend überarbeitet werden.

Eine „eins-zu-eins“ Umsetzung würde bedeuten, dass künftig etwa 33% weniger Tiere je Einheit gehalten werden dürfen und sich der Deckungsbeitrag für die Betriebe folglich um mind. 33% reduzieren wird. Dies ist durch die Putenhaltung in Deutschland nicht zu leisten und bedeutet das wirtschaftliche Aus für den gesamten Sektor“, erklärt der Minister.

Bereits heute stehe der Markt unter erheblichem Druck durch Importe aus anderen Mitglieds- aber auch aus Drittstaaten, insbesondere aber auch durch das inzwischen permanente Auftreten von Aviärer Influenza (AI) und die zu erwartenden höheren Tierseuchen­kassen­beiträge.

„Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland für Putenfleisch beträgt aktuell 70-80%, dürfte bei Umsetzung der Eckwerte allerdings entsprechend weiter sinken“, befürchtet der Minister und verweist auf das Beispiel Österreich, wo eine Besatzdichte von 40kg/m2 bei Putenhähnen gilt und ein SVG mit sinkender Tendenz von aktuell nur noch 30% realisiert werde.

„Für den Umbau der Tierhaltung in Deutschland muss es ein Gesamtkonzept geben, damit die Tierhalterinnen und Tierhalter den Umbau in eine tier- und umwelt­gerechte Tierhaltung bewältigen können. Dieses gebietet der Ausgleich zwischen den verfassungs­rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter einer­seits sowie den Belangen des Tierschutzes anderer­seits“, ergänzt der Minister. „Was bisher von Seiten des Bundes vorliegt, ist nicht ausreichen, um den Veredelungsstandort Deutschland zu erhalten oder gar zu stärken. Unsere Forderungen nach einem staatlichen Tierwohllabel und Haltungskennzeichnungsgesetz wurden nicht erfüllt. Das schadet dem gesamten Sektor.“

Dies leite direkt zu einem weiteren wichtigen Punkt der Tagesordnung über, sagt Minister Backhaus, der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM): „Grundsätzlich trage ich die Idee mit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Aber ich sage „so wenig wie möglich – so viel wie nötig“. Denn: Ein pauschales Anwendungsverbot von Pflanzenschutz­mitteln in großen Teilen der landwirtschaftlichen Nutzfläche stellt eine Bedrohung für die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln dar. Zahlreiche Kulturen – insbesondere Sonderkulturen – sind auf schützende Maßnahmen angewiesen.

Hier gilt für mich der One-Health-Ansatz. Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind eng miteinander verknüpft. Man kann nicht ein Glied aus der Kette herausnehmen und denken, dies bliebe ohne Auswirkungen. Dort wo keine PSM angewandt werden sollen, müssen andere Verfahren Anwendung finden können. Mitunter müssen diese erst noch entwickelt werden können. Da ist die Forschung gefragt und die braucht Unterstützung durch den Bund.  Auch kann es deutlich erhöhte Umwelt­standards nicht zum Nulltarif geben, das muss uns allen bewusst sein. Die damit einhergehenden Einkommens­verluste landwirtschaftlicher Betriebe müssen durch höhere Preise ausgeglichen werden “, so Backhaus.

Das Thema „Schutz von Weidewirtschaft und Biodiversität“ sei inzwischen ein Dauerthema der Konferenz: „Weidewirtschaft als naturnahe und tierwohlgerechte Form der Landwirtschaft hat vor allem mit Blick auf die Förderung der Biodiversität aktuell und auch in Zukunft eine wichtige Rolle. Nicht nur auf Grenzertragsstand­orten, Almen und Alpen und Deichen trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen bei. Diese zentrale Funktion wird jedoch durch die zunehmende Ausbreitung des Wolfes gefährdet. Wer könnte das noch leugnen?

Erneut bitten wir den Bund daher, die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abzu­bilden. Um den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf in Deutschland tatsächlich feststellen zu können, ist der Bund gefordert, zeitnah greifbare Ergebnisse der länderoffenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Ermittlung der reproduktionsfähigen Individuen sowie weiterer Parameter und Unterparameter für die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands der Art Wolf vorzulegen und darüber zur Herbst-AMK zu berichten.

Die Umweltminister hatten dies bereits auf der letzten UMK vom Umweltministerium verlangt. Geliefert wurde bisher nichts. Da ist Frau Lemke weiterhin in der Pflicht. Denn die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ist Grundvoraussetzung, um den aktuellen Schutzstatus des Wolfes anpassen zu können und zu einem europarechtskonformen und regional differenzierten Bestandsmanagement zu kommen.  Sonst werden wir ein echtes Wolfmanage­ment erst haben, wenn Canis Lupus sich auch auf Helgoland ausgebreitet hat,“ so der Minister abschließend.

Brandkatastrophe Alt Tellin

Bund lässt Länder allein

Schwerin – Während der Debatte um den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen widerspricht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Vorwürfen der grünen Opposition. Das Land habe sehr wohl seine Hausaufgaben gemacht. Mangelhaft sei dagegen die Unterstützung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft.

„Unmittelbar nach der Tragödie in Alt Tellin hat MV eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene beauftragt, den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Mit klaren Forderungen habe wir uns auf allen Ebenen für konkrete Maßnahmen ausgesprochen. Die wiederhole ich an dieser Stelle, weil wir bis heute kein Gehör und keine Unterstützung erfahren haben:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Aus Berlin höre ich dazu nichts. Das führt dazu, dass der Bestandsabbau bei den Tierhaltungen in Deutschland weitergeht. Das ist nicht hinzunehmen, denn Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge.

Wenn Tierhaltungen aus Deutschland ins ost- und südeuropäische Ausland abwandern, drohen uns Abhängigkeiten, wie wir sie auf dem Energiesektor gerade teuer abbauen wollen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sollte uns doch klar vor Augen geführt haben, dass Ernährungssicherheit und Wertschöpfung im eigenen Land wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie Deutschlands sein muss“, so Backhaus.

Flussgebietsbewirtschaftung Obere Havel

Schwerin – Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die Senatsverwaltung Berlin und der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet.

Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Verein­barung zum Daten- und Informationsaustausch.

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bund-länderübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungs­grundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasser­wirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebiets­bewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen.

Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasser­periode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt.

Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie z.B. die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, u.a. die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

Qualitätsverbesserung in Kitas

Oldenburg: Über 800 Millionen Euro werden in diesem Jahr in die Kindertagesförderung investiert

Schwerin – Der Landtag hat das Kindertagesförderungsgesetz in 2. Lesung beschlossen. Damit geht das Land einen weiteren wichtigen Schritt für eine höhere Qualität in den Kitas.

Mecklenburg-Vorpommern wird seine Ausgaben für die Kinderbetreuung und eine bessere Personalausstattung erneut aufstocken. Die Gesetzesänderung ist Teil einer Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung.

„Das ist ein weiterer Baustein in der Verbesserung der Kita-Förderung: Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/24 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Damit verbessern sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen gravierend, sondern dadurch wird auch der Fachkräfteschlüssel erhöht, denn es können zusätzlich 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang werden auch angehende Erzieherinnen und Erzieher in den Personalschlüssel eingerechnet – mit 30 bzw. 40 Prozent.

„Das führte zu Nachteilen für Einrichtungen, die sich an der seit 2017 möglichen dreijährigen dualen Ausbildung beteiligen“, so die Ministerin.

Zum neuen Ausbildungsjahr im August 2023 werden etwa 240 Frauen und Männer ihre ENZ-Ausbildung beginnen. Das Land wird für diesen Jahrgang die Kosten der Nicht-Anrechnung für die ersten beiden Ausbildungsjahre übernehmen. Für den im August beginnenden Ausbildungsjahrgang sind das etwa 7,5 Millionen Euro.

Seit 2017 haben fast 10.000 junge Menschen in MV eine Ausbildung als pädagogisches Personal absolviert.

An den öffentlichen beruflichen Schulen in MV haben im vergangenen Schuljahr 2021/2022 insgesamt 727 Absolventinnen und Absolventen erfolgreich sozialpädagogische Ausbildungen abgeschlossen. Sie wurden zu Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 27-Jährige, zu Heilerziehungspflegerinnen und –pflegern, zu Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ausgebildet. Landesweit erwarben sowohl an den öffentlichen und privaten beruflichen Schulen in MV im Schuljahr 2021/22 insgesamt 1.675 Absolventinnen und Absolventen einen entsprechenden Abschluss. Unter ihnen waren 784 Sozialassistentinnen und –assistenten.

Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen

Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte Bildungsministerin Oldenburg.

Um eine gerechte Teilhabe an Bildung und eine höhere Qualität zu ermöglichen und Eltern von den Kosten zu entlasten, wurde pünktlich zu den Sommerferien der beitragsfreie Hort eingeführt. Eltern brauchen nun auch bei bis zu 10 Stunden Betreuungsbedarf für ihre Kinder keine Beiträge mehr zahlen.

Um Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen weiterhin zu entlasten, soll das Programm für die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer durch eine Finanzierung des Landes vorerst bis zum Ende des Jahres 2024 verstetigt werden.

Auch die Sprach-Kitas führt das Land fort. Ende Juni läuft die Übergangsfinanzierung des Bundes zum Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aus. Ab dem 01.07.2023 übernimmt das Land die Förderung für die Sprach-Kitas. Die Vorbereitungen zur weiteren Landesfinanzierung werden derzeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Regiestelle, dem Sozialpädagogischen Institut Berlin, länderübergreifend abgestimmt.

In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung.

„In diesem Jahr werden wir die 800-Millionen-Euro-Marke in der Kindertagesförderung überschreiten. Das sind 2,2 Millionen täglich, die in die Förderung, Bildung und Betreuung der Kleinsten fließen“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

M-V erarbeitet Wasserstrategie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern begegnet den Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Wassers mit einer umfassenden Landeswasserstrategie. Sie soll u.a. erreichen, dass das Grundwasser und die Gewässer im Land vor Stoffeinträgen geschützt werden, überall bezahlbares Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht und Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten weitestgehend vermieden werden, sagte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an seinem Dienstsitz in Schwerin anlässlich des Internationalen Tages des Wassers.

„Wie sich Wassermangel aufgrund des Klimawandels auswirkt, erleben wir derzeit in Norditalien und Südfrankreich. Dort beten die Landwirte für Regen. Mecklenburg-Vorpommern befindet sich zwar in einer Gunstregion. Doch auch bei uns macht sich der Wassermangel bemerkbar. Wenngleich es zuletzt schien, als würde es ausreichend Niederschläge gegeben haben, fehlen zum Besipiel im Schweriner See 13 cm Wasser und in den Mecklenburgischen Oberseen 15 cm bis zum Stauziel für den ersten April. Die Grundwasserkörper liegen überwiegend auf ihren Tiefstständen.

Als Vorsitzland der Umweltministerkonferenz hatte Mecklenburg-Vorpommern 2021 daher bereits die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie maßgeblich mitgeprägt. Wir konnten dazu beitragen, dass sich Bund und Länder auf diese zentralen Themen und Maßnahmen der nationalen Wasserstrategie verständigen. Inzwischen wurde das Dokument durch das Bundeskabinett verabschiedet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben der Schutz der Ressource Wasser und der Schutz vor Überschwemmungen und Sturmfluten einen hohen Stellenwert. Wir sind das wasserreichste Bundesland Deutschlands und mit über 30 Mio. Übernachtungen jährlich beliebtestes Urlaubsziel der Deutschen. Darauf sind wir stolz und gleichwohl geht damit eine große Verantwortung einher. Deswegen arbeiten wir in Anlehnung an die Nationale Wasserstrategie und die europäischen Initiativen, wie dem „green deal“, an einer eigenen Wasserstrategie für M-V, die jedoch landesspezifische Schwerpunkte setzt“, sagte Backhaus weiter.

Die wichtigsten Handlungsfelder der Wasserstrategie M-V seien:

  • Gewässer vor Stoffeinträgen schützen
  • Wasservorräte nachhaltig nutzen und den Wasserhaushalt als Dürrevorsorge stabilisieren
  • Gewässer- und ihre Niederungen sowie Moore renaturieren
  • Vor Sturmfluten an der Küste schützen
  • An den steigenden Meeresspiegel anpassen
  • Vor Hochwasser an Fließgewässern schützen
  • Städten und Gemeinden an Klimaextreme anpassen
  • Flankierende Maßnahmen umsetzen, z.B. förderrechtliche Rahmenbedingungen, Ausbildung von Fachkräften, Verbesserung der Wissensbasis über Klimafolgen

Darüber hinaus hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt das „Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ zum zweiten Mal fortgeschrieben“, informierte Minister Backhaus und lobte die Zusammenarbeit der Fachleute aus Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, Interessenvertretern des Bauernverbandes, der Umweltverbände und Wasserversorgern, die sich in den vergangenen 15 Jahren sehr intensiviert habe.

Ziel des Konzepts sei die Beschreibung der geplanten ergänzenden Maßnahmen bis zum Jahr 2027, die zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen in M-V beitragen sollen. Es stelle damit eine Untersetzung und Konkretisierung der in den WRRL-Maßnahmenprogrammen veranschlagten Maßnahmen dar und richte sich an alle Akteure, die sich über mögliche Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren wollen, so Backhaus.

Der Minister betonte gleichzeitig, dass das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser in MV jedoch eine sehr gute Qualität habe, da es meist aus tieferliegenden, gut geschützten Grundwasserleitern gewonnen werde.

Abschließend sagte er: „Die nachhaltige Nutzung des Wassers, der Schutz von Menge und Beschaffenheit unserer Wasser­vorräte und die Anpassung an den bereits eingetretenen Klimawandel gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben dieser Zeit.  In vielen Bereichen meines Ressorts wird an diesen Themen direkt oder flankierend gearbeitet, zum Beispiel beim Moorklimaschutz, der Altlastensanierung oder der Gestaltung einer wassersensiblen Landwirtschaft.“

Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Drese: Gesetzesänderung führt zum Anstieg der Beschäftigten in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am gestrigen Abend im Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen eingebracht. Dieser wurde daraufhin zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Die Landesregierung schlägt mit ihrem Gesetzentwurf vor, die Fachkraftquote zu flexibilisieren. „Zukünftig gibt es in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr“, verdeutlichte Ministerin Drese. Vielmehr richte sich die Personalausstattung danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.

„Dies geschieht auf einer bundeseinheitlichen und wissenschaftlichen Grundlage“, so Drese. In Mecklenburg-Vorpommern müsse nun das in Länderhoheit liegende Ordnungsrecht entsprechend angepasst werden.

In der einrichtungsindividuellen Pflegesatzvereinbarung wird zukünftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden wird.

Die Ministerin erklärte, dass die wissenschaftlich fundierte Personalbemessung sich am Pflegebedarf orientiere, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist, als der Fachkraftanteil.

Drese: „Pflegehilfskräfte sollen in weniger komplexen Pflegesituationen in der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuung tätig werden und damit die Pflegefachkräfte deutlich entlasten, um Zeit für deren fachliche Aufgaben zu schaffen. Damit wird die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert.“

Die neue Personalbemessung führt nach Angaben von Drese dazu, dass schrittweise mehr Personal in den Einrichtungen arbeiten wird. Nach Berechnung der Verbände der Pflegekassen werden etwa 1.800 neue Mitarbeitende in der vollstationären Pflege zukünftig notwendig sein. Ein Großteil davon (rd. 1.500) werden Pflegehilfskräfte sein.

„Das ist einerseits eine Chance, um Einsteigerinnen und Einsteiger bzw. Quereinsteiger in den Pflegeberuf zu bringen“, sagte Drese. Dieser geplante Zuwachs an Personal stelle die Pflegeeinrichtungen andererseits aber natürlich auch vor große Herausforderungen bei der Personalgewinnung. „Daher setzen wir im Land als eine wichtige Maßnahme gegenwärtig alles daran, die Pflegehelferausbildung voranzutreiben“, so die Ministerin.

Antragstellung bei Härtefallhilfen

Meyer: Frist bis zum 26. April 2023 verlängert

Schwerin – Die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 wurde verlängert. „Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dabei wollen wir betroffene Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konkret unterstützen.

Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch. Die Antragsfrist wäre am Mittwoch, den 22. März 2023 ausgelaufen.

Seit Mitte Februar 2023 können KMU beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „In der ersten Antragsrunde sind circa 40 Anträge eingegangen. Die Antragsteller kommen aus den verschiedensten Branchen, vorwiegend mit Schwerpunkten in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in dem Bereich Lebensmittelverarbeitung“, so Meyer weiter.

„Die eingehenden Anträge wurden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der ersten Antragsfrist starten nun die Bewilligungen und Auszahlungen. Alles in allem werden für die Anträge aus der ersten Antragsrunde voraussichtlich rund 165.000 Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ausgereicht werden“.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Als Härtefall gilt, wenn sich die Preise für Gas/Strom oder die Ausgaben für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Kohle, oder Holz/Pellets bereits im vergangen Jahr mindestens verdreifacht haben gegenüber 2021.

Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Weitere Informationen unter:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu/