Büsum – Am 23. Und 24. März kommen in Büsum die Agrarminister der Länder zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Für das Agrarland Mecklenburg-Vorpommern sind nach Ansicht des Ressortchefs, Minister Dr. Till Backhaus mehrere Punkte der Tagesordnung zentral.
„Die Ernährungssicherung durch die Landwirtschaft muss ein Schutzgut von überragendem öffentlichem Interesse sein,“ fordert Backhaus insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur Ausweitung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.
„Der Preis ist zu hoch, wenn allein für Energie mit hohen Gewinnmargen neue Abhängigkeiten entstehen, wie wir sie auf den Energiesektor gerade teuer abzuschaffen bemüht sind. Ziel muss es sein auf so wenig neu versiegelter Fläche wie möglich Erneuerbare Energie zu erzeugen, dafür aber mit hocheffizienten Anlagen. Flächen von hoher Qualität zur landwirtschaftlichen Produktion müssen zur Versorgungssicherheit im eigenen Land erhalten bleiben.
Die Doppelnutzung von Flächen wie z.B. durch Agri-Pv muss stärker in den Fokus rücken. Dazu bedarf es aber einer Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Es ist aber auch erforderlich, dass die Ernährungsgewohnheiten der westlichen Welt deutlich stärker auf regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeit sowie die Schonung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet werden. Dazu müssen wir die Verbraucherbildung und -beratung intensivieren“, erklärt der Minister und ergänzt:
„Neben den bereits bestehenden Herausforderungen des Klimawandels und dem Rückgang der Biodiversität hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur für den Energiesektor, sondern auch für den Agrarsektor eine drastisch veränderte Situation ergeben. Der russische Angriffskrieg hat erhebliche Folgen für die Welternährung. Deutschland und die EU haben als agrarische Gunststandorte eine globale Mitverantwortung für die Versorgung mit Nahrungsmitteln.
Mit Blick auf Belange der öffentlichen Sicherheit und der Verantwortung für andere Regionen der Welt muss der Ernährungssicherung derselbe Stellenwert zukommen wie der Absicherung der Energieversorgung. Die Bedrohungen durch Lebens- und Futtermittelknappheit sind mit jenen der Energiekrise vergleichbar (Unterbrechung von Lieferketten, Preisexplosionen, Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion in betroffenen Ländern).
Die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen für die Agrarproduktion ist daher von überragendem öffentlichen Interesse und muss entsprechend gestärkt werden. Eine raumordnerische Lenkung auf ertragsschwache, auf denen vor dem Hintergrund des Klimawandels in Zukunft kaum noch landwirtschaftliche Produktion möglich sein wird, Böden aber auch auf wiedervernässte Moore ist dringend geboten. Damit würden auch gezielt ländlichen Regionen mit schwachem Ertragspotenzial neue Wertschöpfungsmodelle im Energiesektor eingeräumt.“
Ernährungs- und Versorgungssicherheit spiele auch im Bereich der Tierhaltung eine wesentliche Rolle, so Minister Backhaus: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit seinem Eckpunktepapier eine geeignete Grundlage für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen vorgelegt. Es muss aber dringend überarbeitet werden.
Eine „eins-zu-eins“ Umsetzung würde bedeuten, dass künftig etwa 33% weniger Tiere je Einheit gehalten werden dürfen und sich der Deckungsbeitrag für die Betriebe folglich um mind. 33% reduzieren wird. Dies ist durch die Putenhaltung in Deutschland nicht zu leisten und bedeutet das wirtschaftliche Aus für den gesamten Sektor“, erklärt der Minister.
Bereits heute stehe der Markt unter erheblichem Druck durch Importe aus anderen Mitglieds- aber auch aus Drittstaaten, insbesondere aber auch durch das inzwischen permanente Auftreten von Aviärer Influenza (AI) und die zu erwartenden höheren Tierseuchenkassenbeiträge.
„Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland für Putenfleisch beträgt aktuell 70-80%, dürfte bei Umsetzung der Eckwerte allerdings entsprechend weiter sinken“, befürchtet der Minister und verweist auf das Beispiel Österreich, wo eine Besatzdichte von 40kg/m2 bei Putenhähnen gilt und ein SVG mit sinkender Tendenz von aktuell nur noch 30% realisiert werde.
„Für den Umbau der Tierhaltung in Deutschland muss es ein Gesamtkonzept geben, damit die Tierhalterinnen und Tierhalter den Umbau in eine tier- und umweltgerechte Tierhaltung bewältigen können. Dieses gebietet der Ausgleich zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Tierhalter einerseits sowie den Belangen des Tierschutzes andererseits“, ergänzt der Minister. „Was bisher von Seiten des Bundes vorliegt, ist nicht ausreichen, um den Veredelungsstandort Deutschland zu erhalten oder gar zu stärken. Unsere Forderungen nach einem staatlichen Tierwohllabel und Haltungskennzeichnungsgesetz wurden nicht erfüllt. Das schadet dem gesamten Sektor.“
Dies leite direkt zu einem weiteren wichtigen Punkt der Tagesordnung über, sagt Minister Backhaus, der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM): „Grundsätzlich trage ich die Idee mit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Aber ich sage „so wenig wie möglich – so viel wie nötig“. Denn: Ein pauschales Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in großen Teilen der landwirtschaftlichen Nutzfläche stellt eine Bedrohung für die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln dar. Zahlreiche Kulturen – insbesondere Sonderkulturen – sind auf schützende Maßnahmen angewiesen.
Hier gilt für mich der One-Health-Ansatz. Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind eng miteinander verknüpft. Man kann nicht ein Glied aus der Kette herausnehmen und denken, dies bliebe ohne Auswirkungen. Dort wo keine PSM angewandt werden sollen, müssen andere Verfahren Anwendung finden können. Mitunter müssen diese erst noch entwickelt werden können. Da ist die Forschung gefragt und die braucht Unterstützung durch den Bund. Auch kann es deutlich erhöhte Umweltstandards nicht zum Nulltarif geben, das muss uns allen bewusst sein. Die damit einhergehenden Einkommensverluste landwirtschaftlicher Betriebe müssen durch höhere Preise ausgeglichen werden “, so Backhaus.
Das Thema „Schutz von Weidewirtschaft und Biodiversität“ sei inzwischen ein Dauerthema der Konferenz: „Weidewirtschaft als naturnahe und tierwohlgerechte Form der Landwirtschaft hat vor allem mit Blick auf die Förderung der Biodiversität aktuell und auch in Zukunft eine wichtige Rolle. Nicht nur auf Grenzertragsstandorten, Almen und Alpen und Deichen trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen bei. Diese zentrale Funktion wird jedoch durch die zunehmende Ausbreitung des Wolfes gefährdet. Wer könnte das noch leugnen?
Erneut bitten wir den Bund daher, die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abzubilden. Um den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf in Deutschland tatsächlich feststellen zu können, ist der Bund gefordert, zeitnah greifbare Ergebnisse der länderoffenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Ermittlung der reproduktionsfähigen Individuen sowie weiterer Parameter und Unterparameter für die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands der Art Wolf vorzulegen und darüber zur Herbst-AMK zu berichten.
Die Umweltminister hatten dies bereits auf der letzten UMK vom Umweltministerium verlangt. Geliefert wurde bisher nichts. Da ist Frau Lemke weiterhin in der Pflicht. Denn die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ist Grundvoraussetzung, um den aktuellen Schutzstatus des Wolfes anpassen zu können und zu einem europarechtskonformen und regional differenzierten Bestandsmanagement zu kommen. Sonst werden wir ein echtes Wolfmanagement erst haben, wenn Canis Lupus sich auch auf Helgoland ausgebreitet hat,“ so der Minister abschließend.