Tollense bekommt Altarm zurück

Durchgängigkeit für Fische gesichert

Roidin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute ein Renaturierungsprojekt an der Tollense besichtigt. An der Ostener Brücke zwischen Roidin und Schmarsow wurde ein ehemals abgetrennter Altarm wieder an den Fluss angeschlossen, um ihm schrittweise seinen natürlichen Lauf wiederzugeben. Mit der Fertigstellung des Vorhabens ist ein weiteres Stück erforderlicher Schwimmadern für Döbel, Zährte, Steinbeißer und Bitterling zur Erreichung ihrer Laich-, Aufzucht- und Nahrungsgebiete gesichert worden.

Dazu Minister Backhaus: „Die Tollense ist wie viele andere Fließgewässer auch, seit den 1960er Jahren ausgebaut und begradigt worden. Ziel war es, landwirtschaftliche Nutzflächen zu gewinnen und die Produktivität zu steigern. Altarme sind abgetrennt und zum Teil verfüllt, die Gehölze entlang der Gewässer entfernt worden. Die Liste der aus heutiger Sicht begangenen Vergehen am Ökosystem Fließgewässer ist lang. Eine Zäsur wurde im Jahr 2000 mit Inkraftreten der Wasserrahmenrichtlinie gesetzt. Darin ist eine koordinierte und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete festgelegt. Bis spätestens 2027 müssen wir den guten ökologischen und chemischen Zustand in unseren Fließgewässern, das betrifft mehr als 8.000 km, herstellen.

Trotz jahrelanger Anstrengungen sind derzeit nur 4 Prozent der berichtspflichtigen Fließgewässer in einem guten ökologischen Zustand. Das zeigt: Wasser hat ein langes Gedächtnis und erholt sich nur langsam. Es ist unsere Pflicht, dieses wertvolle Gut für uns, aber vor allem für nachfolgende Generationen zu schützen. Im derzeit laufenden 3. Bewirtschaftungszeitraum der WRRL liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Strukturverbesserung und damit auch zur Etablierung standorttypischer Lebensraumverhältnisse. Nur strukturreiche und durchwanderbare Fließgewässer bieten genügend ‚Wohnraum‘ für Pflanzen und Tiere.“

Der Minister betonte, dass das Projekt an der Tollense stellvertretend für eine ganze Reihe von Projekten steht, die zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinienziele notwendig bzw. bereits umgesetzt worden sind. So wurden in den ersten beiden Bewirtschaftungszeiträumen zur Verbesserung der Gewässerstruktur 686 Maßnahmen an 1.057 km Fließgewässern und 732 Durchgängigkeits­maßnahmen durchgeführt und ca. 130 Konzepte erarbeitet. Ausgegeben wurden in diesem Zeitraum ca. 120 Millionen Euro. In der neuen Förderperiode, 2023 bis 2027, stehen für derartige Projekte 56 Millionen Euro zur Verfügung.

Arbeitsmarkt April 2023 in M-V

Meyer: Dynamische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Mindestarbeitsbedingungen weiter verbessern – Kurzarbeit deutlich weniger gefragt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

Neue Lehrkräfte braucht das Land

Besetzungsverfahren für kommendes Schuljahr laufen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat bis Anfang April insgesamt 797 Stellen für Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft ausgeschrieben. Das Land hatte einen Großteil der Stellen für das Schuljahr 2023/2024 bereits im Februar veröffentlicht. Der Nachwuchsbedarf entsteht aufgrund von Mutterschutz von Lehrkräften, Elternzeit, Krankheit, aufgrund von Altersabgängen und des gestiegenen Bedarfs zur Beschulung Geflüchteter. Der Lehrkräftebedarf wird daher stets kurzfristig der aktuellen Situation angepasst und kann sich von Woche zu Woche weiter verändern.

Derzeit sind 305 Stellen im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben (Stand: 27. April). Darunter befinden sich Stellen, die erneut ausgeschrieben sind, weil das erste Verfahren nicht zum Erfolg geführt hat sowie Stellen, die hinzugekommen sind, weil ein weiterer Bedarf entstanden ist. Unter den ausgeschriebenen Stellen sind auch Stellen für Vertretungslehrkräfte und Stellen für Lehrkräfte, die jene ersetzen, die erst in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Die Zahl der ausgeschriebenen Stellen wird laufend variieren, weil bis zum Schuljahresbeginn immer wieder Verfahren enden und neu gestartet werden.

„Der Fachkräftemangel, den es in vielen anderen Berufen gibt, macht sich auch auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt bemerkbar. Lehrerinnen und Lehrer für unsere Schulen zu gewinnen, ist bereits seit langer Zeit eine schwierige Aufgabe, weil auch viele andere Bundesländer in Größenordnungen Lehrkräfte suchen. Damit sich Lehrerinnen und Lehrer für unsere Schulen entscheiden, müssen wir weiterhin alles daran setzen, Lehrkräfte auszubilden, zu halten und zu gewinnen. Mit Lehrergewerkschaften und Verbänden haben wir uns auf einen gemeinsamen Weg verständigt und mit dem Bildungspakt für ‚Gute Schule 2030‛ wichtige Vorhaben umgesetzt. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit setzen wir fort“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Zu den wichtigen Maßnahmen gehört die Übernahmegarantie des Landes für Referendarinnen und Referendare im Schuldienst. Sie können nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes ohne ein erneutes Bewerbungsverfahren gleich an ihrer Ausbildungsschule verbleiben oder in einem landesinternen Verfahren Wünsche für Schulen aussprechen und so nahtlos in den Lehrkräfteberuf einsteigen.

Das Land hat zudem das allgemeine Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Lehrkräfte gestrafft und beschleunigt, damit freie Stellen schneller besetzt werden können. Grundlage ist auch hier ein Beschluss der Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“. Vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Arbeitsvertrag ist grundsätzlich ein Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Damit verkürzt das Land die Verfahrensdauer um mehr als die Hälfte. Das Land unterstützt zudem Schulleitungen mit einem praktikablen Erlass, der ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren gewährleisten soll. Das Bildungsministerium hat Schulleitungen Fortbildungen angeboten, um sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu begleiten.

Neu eingestellte Lehrkräfte können vom Schuljahr 2023/2024 an Zuschläge zu ihren monatlichen Bezügen erhalten, wenn sie sich auf zuschlagfähige Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an ausgewählten Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben. Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von 48 Monaten gewährt und sieht keine Rückzahlungsverpflichtung vor.

Auch Referendarinnen und Referendare erhalten Zuschläge auf ihre monatlichen Bezüge, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum absolvieren.

Geothermieanlage der Stadtwerke Schwerin

Schwesig: Neue Geothermieanlage in Schwerin ist einzigartig in Deutschland

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz die neue Geothermieanlage der Stadtwerke Schwerin feierlich in Betrieb genommen.

„Die neue Geothermieanlage in Schwerin ist einzigartig in Deutschland: 56 Grad heißes Wasser aus 1.300 Metern Tiefe, das an der Oberfläche von vier Wärmepumpen erhitzt und dann per Fernwärme in die Häuser und Wohnungen der Menschen gebracht wird. Klimaneutral, leistungsfähig und mit konkretem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zeigt die Anlage beispielhaft, wie die Energiewende in Deutschland gelingen kann“, sagte Schwesig.

Die Geothermie hat in Mecklenburg-Vorpommern eine beinahe 40-jährige Geschichte. 1984 öffnete die deutschlandweit erste Anlage in Waren an der Müritz – sie läuft noch heute. „Damit begegnen sich heute hier unsere Vergangenheit und unsere Zukunft. Wir brauchen bei der Energiewende Lösungen, die realistisch, praktikabel und erschwinglich sind. Die Geothermie in Schwerin ist dafür ein gutes Beispiel. Auch deshalb haben wir als Land das Projekt mit 4,2 Millionen Euro gefördert.“

Der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse weiter vorangehen, sagte Schwesig. Dazu leiste das Land seinen Beitrag und schaffe die notwendigen Rahmenbedingungen: z.B. mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz für den schnelleren Ausbau von Windenergie an Land und auf Wasser.

Schwesig: „Wenn es uns gelingt, die Menschen bei der Energiewende mitzunehmen, dann bietet das große Chancen für unser Land. Mit grünen Gewerbegebieten, erneuerbaren Energien und sauberem Wasserstoff wollen wir die Grundlage schaffen für mehr Industrie mit wertvollen Arbeitsplätzen und guten Löhnen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.“

Arbeitsmarkt im April 2023

Nürnberg – „Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt auch im April schwach. Einer der Gründe dafür ist die träge Konjunktur. Insgesamt befindet sich der Arbeitsmarkt aber in einer stabilen Verfassung“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -8.000 auf 2.586.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +276.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im April 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.586.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 8.000 schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 24.000 zugenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 276.000 höher. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark.

Die Arbeitslosenquote liegt im April 2023 wie im März bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 gestiegen. Sie lag im April 2023 bei 3.445.000 Personen. Das waren 389.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 34.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. April für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 162.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme im Februar wieder etwas zugenommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 gestiegen. Mit 45,72 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 449.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2023 um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 371.000 auf 34,61 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,41 Millionen Personen hatten im Februar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 278.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,25 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 773.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 79.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im April 2023 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -14 Punkte.

768.000 Personen erhielten im April 2023 Arbeitslosengeld, 51.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.915.000. Gegenüber April 2022 war dies ein Anstieg um 375.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis April 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 336.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 3.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 181.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 472.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 6.000 mehr als vor einem Jahr. 290.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Vier landesweite Beflaggungstage im Mai

Schwerin – Im Mai werden die Flaggen vor den Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, an vier Tagen aus verschiedenen Anlässen auf Vollmast gesetzt.

Gleich am 1. Mai wird damit der Internationale Tag der Arbeit, in Deutschland auch gesetzlicher Feiertag, gewürdigt.

Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs offizieller Landesgedenktag.

Der Europatag am 9. Mai erinnert europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9. Mai 1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Vorläufer der Europäische Union führte.

Am 23. Mai werden die Flaggen landesweit zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes gesetzt. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat die bundesdeutsche Verfassung – und damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Gehisst werden jeweils die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie – je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten – die Europaflagge und eigene Flaggen der Kommunen.

Alle regelmäßigen Beflaggungstermine für M-V finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung.

Start des Deutschlandtickets am 1. Mai

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern ist vorbereitet – Deutschlandticket revolutioniert das bisherige Tarifsystem – Klarheit für Finanzierung über 2023 hinaus notwendig

Schwerin – Ab 1. Mai gilt das neue Deutschlandticket für monatlich 49 Euro bundesweit im Nahverkehr. Das Ticket kann seit Vertriebsstart Anfang April entweder als Handy-Ticket oder als Chipkarte erworben werden. „Das Deutschlandticket revolutioniert das bisherige Tarifsystem. Bund und Länder haben das Ticket nach langem Tauziehen gemeinsam auf den Weg gebracht. Klar ist auch: Mit dem Deutschlandticket wird im Bereich des Nahverkehrs Neuland betreten. Mecklenburg-Vorpommern ist vorbereitet. Die Verkehrsunternehmen im Land spüren eine große Kundennachfrage. Das Ticket wird einen Beitrag für eine nachhaltige Mobilitätswende in ganz Deutschland leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Für das Deutschlandticket ist ein Abonnement erforderlich, welches monatlich kündbar ist.

Mit dem Deutschlandticket können neben den Zügen, Bussen und Straßenbahnen im Nahverkehr auch diejenigen Fährverbindungen genutzt werden, die entsprechend den Vorgaben ihrer Nahverkehrspläne von den kommunalen Aufgabenträgern als Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ausgewiesen sind. Neben den Fähren im Rostocker Stadtverkehr zählt auch der Fährverkehr zwischen Schaprode und der Insel Hiddensee zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets. „Es ist zu erwarten, dass aufgrund des Deutschlandtickets insbesondere in den Sommermonaten mit einer erhöhten Nachfrage auf den Verbindungen zu den Urlaubsregionen an der Ostsee zu rechnen ist“, erläuterte Verkehrsminister Meyer.

Für die Mecklenburgische Bäderbahn „Molli“ und die Rügensche Bäderbahn „Rasender Roland“ wird aufgrund ihres besonderen, historischen Charakters als dampfbetriebene Schmalspurbahn zusätzlich zum Deutschland-Ticket ein Schmalspurbahn-Zuschlag erhoben. „Eine Ausnahme besteht für Anwohner entlang der beiden Strecken, für die der Schmalspurbahn-Zuschlag bei Vorlage eines Berechtigungsausweises entfällt. Damit wird der besonderen Situation der Schmalspurbahnen als Verkehrsmittel zu historischen und touristischen Zwecken und als Bestandteil des ÖPNV-Angebotes in unserem Land Rechnung getragen“, erläuterte Minister Meyer.

Das bisherige AzubiTicket MV wird zum 01. Mai 2023 in ein landesspezifisch vergünstigtes Deutschlandticket überführt, das heißt, der Azubi erwirbt ein reguläres Deutschlandticket für 29 Euro monatlich. Das Land bezuschusst jedes Ticket mit 20 Euro im Monat. Ebenso können die Senioren mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Hauptwohnsitz in MV ein vom Land rabattiertes, vollwertiges Deutschlandticket für 29 Euro im Monat erwerben. Das Seniorenticket soll im 3. Quartal 2023 eingeführt werden.

Das Deutschlandticket kann auch als rabattiertes Jobticket ausgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Fahrpreis für das Deutschlandticket gibt. Dann werden weitere fünf Prozent Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt.

Für Semestertickets verfolgt das Land eine bundeseinheitliche Lösung. Mit dem Start des Deutschlandtickets können Studierende ihr bestehendes Semesterticket in ein Deutschlandticket „upgraden“. Die Studierenden müssen hierfür die Differenz zwischen ihrem Semesterticket und dem Deutschlandticket zahlen. „Das ist eine Übergangslösung. Ziel aller Länder bleibt es, in gemeinsamen Verhandlungen mit den Allgemeinen Studierendenausschüssen die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells für die Studierenden auf Basis des Deutschlandtickets zu erreichen. Die Gespräche mit dem Bund müssen diesbezüglich fortgeführt werden“, so Minister Meyer.

Zur Finanzierung des Deutschlandtickets stellt der Bund für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich 1,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln zur Verfügung. Für Mecklenburg-Vorpommern sind dies konkret 20,4 Millionen Euro vom Bund. Das Land beteiligt sich in gleicher Höhe mit Mitteln aus dem MV-Energiefonds. Sowohl der Bund als auch die Länder haben eine Nachschusspflicht im Falle der Nicht-Auskömmlichkeit der Mittel für 2023 zugesagt. „Für das Jahr 2024 hat sich der Bund im Gegensatz zu den Ländern bisher nicht zu einer Nachschussverpflichtung bekannt. Hier ist der Bund in der Pflicht. Weitere Gespräche sind notwendig. Die Länder brauchen da endlich Klarheit“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Fakenews: wie dumm ist unsere Gesellschaft?

Erzählungen über angeblichen Wolfsbiss sind Fakenews

Schwerin – Derzeit kursieren über verschiedene Social-Media-Kanäle Schilderungen über einen Wolfsangriff auf einen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Es hat keinen Wolfsangriff auf einen Menschen in unserem Land gegeben. Wer das behauptet, verbreitet Fakenews. Was auch immer ihn dazu motiviert.

Fakt ist, dass am 19. April in meinem Haus die Meldung über einen Vorfall eingegangen ist, wonach ein wolfähnliches Tier einen Menschen gebissen haben soll. Unser Wolfsmanagement hat sich unmittelbar der Sache angenommen. Aufnahmen der Bissspuren am Körper der verletzten Person legten den Verdacht nahe, dass diese nicht von einem Wolf stammten. DNA-Proben – zwei Rissabstriche, Speichel an Stoff des Pullovers, Haare an Pullover – wurden an das Senckenberg Institut versandt.

Das Ergebnis der Analyse liegt inzwischen vor: Der Befund in allen vier Fällen lautet Hund (Canis familiaris)“, so Minister Backhaus.

Damit könne die Geschichte eigentlich erledigt sein, ergänzt der Minister. Doch offenbar ziehe die Angelegenheit weitere Kreise:

„Über Social-Media-Kanäle verbreitet wird auch die Lüge, ich hätte das vermeintliche Opfer angesprochen und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist eine Verleumdung, die ich nicht hinnehmen werde. Wir werden den Urheber ausfindig machen und dafür sorgen, dass er seine Horrormärchen nicht weiterverbreitet“, so Backhaus abschließend.

Fünf zentrale Projekte vereinbart

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger haben sich auf fünf zentrale Projekte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verständigt, bei dem Land und Stadt in den kommenden Jahren eng zusammenarbeiten wollen. Konkret ging es um den Bau des Archäologischen Landesmuseums und den Neubau des Volkstheaters, die Neugestaltung des Stadthafens, den Bau der Warnowbrücke und die Erschließung der Flächen für das Warnowquartier.

Der diese fünf Projekte umfassende Rostock-Plan hat nach derzeitigem Planungsstand ein voraussichtliches Investitionsvolumen von 411 Millionen Euro. Davon entfallen 219 Millionen Euro auf die Stadt Rostock. Rund 143 Millionen sollen aus Landesmitteln bzw. Landesfördermitteln beigesteuert werden. Darüber hinaus sollen Fördermittel des Bundes in Höhe von 49 Millionen Euro genutzt werden. Entsprechende Förderanträge müssen gestellt und bewilligt werden.

„Rostock ist die einwohnerstärkste Stadt und das wirtschaftliche Zentrum unseres Landes. Auch die Universität und das kulturelle Angebot der Stadt strahlen weit über ihre Grenzen hinaus. Es liegt deshalb im Interesse des gesamten Landes, dass sich Rostock weiter gut entwickelt. Der Rostock-Plan enthält fünf große Projekte für das nächste Jahrzehnt. Trotz abgesagter BUGA und erheblichen Kostensteigerungen halten wir am Archäologischen Landesmuseum, am Neubau des Theaters, an der Neugestaltung des Stadthafens, an der Warnowbrücke und am Warnowquartier gemeinsam fest. Wir wollen Rostock noch schöner und noch attraktiver machen“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Ich danke der Landesregierung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und für die Unterstützung bei der Umsetzung unserer Leuchtturm-Projekte. Sie werden weit über unsere Stadtgrenzen hinaus ausstrahlen und sind auch gute Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Bei der herausfordernden Arbeit zur Umsetzung der Projekte in den kommenden Jahren ist der enge Schulterschluss mit dem Land eine wichtige Voraussetzung für gemeinsame Erfolge“, erklärte die Oberbürgermeisterin.