Die CDU scheitert erneut vor dem LVerfG

Greifswald – Mit Beschluss vom 30. März 2023 hat das Landesverfassungsgericht den Antrag eines Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts verworfen.

Nachdem das Mitglied des Landtags Patrick Dahlemann als parlamentarischer Staatssekretär zum Chef der Staatskanzlei berufen worden ist, stellte der Antragsteller in diesem Zusammenhang unter dem 13. Dezember 2021 eine kleine Anfrage beim Antragsgegner (LT-Drs. 8/161). Diese beantwortete der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 17. Januar 2022.

Mit dem vorliegenden Organstreitverfahren rügt der Antragsteller die Verletzung seiner Rechte aus Art. 40 Abs. 1 S. 1 LV, in dem die Landesregierung seine kleine Anfrage nicht vollständig beantwortet habe.

Das Landesverfassungsgericht führt in seinem einstimmig gefassten Beschluss aus, dass der Antragsteller zwar antragsbefugt sei, ihm jedoch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. Es sei zumindest im vorliegenden Fall der bestehenden Obliegenheit zur Konfrontation der Landesregierung vor Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens nicht nachgekommen.

Bei etwaig unrichtig beantworteten parlamentarischen Fragen kann daher vom Antragsteller jedenfalls in den Fällen, in denen sich die gegen die Beantwortung erhobenen Bedenken auf die Vollständigkeit der Beantwortung erstrecken, gefordert werden, der Antragsgegnerin durch einen entsprechenden Hinweis zu ermöglichen, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und die Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen.

Eine solche Nachfrage sei im vorliegenden Fall geboten gewesen. Insbesondere hätte der Antragsteller durch eine Konfrontation der Antragsgegnerin vorprozessual offenlegen müssen, inwieweit die formal umfassende Beantwortung seiner Kleinen Anfrage nach seiner Auffassung unzureichend ist und ihn in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Dieser Obliegenheit zur Konfrontation sei der Antragsteller nicht nachgekommen.

SPD: Krawall-CDU erneut vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert

Erneut ist die CDU-Landtagsfraktion vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage gescheitert. Nachdem bereits die Klage hinsichtlich der Größe der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse gescheitert war, wies das Landesverfassungsgericht jetzt auch die Klage hinsichtlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage als unzulässig zurück.

Hierzu erklärt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass es der CDU-Landtagsfraktion nur um Krawall geht, nicht aber um sachliche Parlamentsarbeit. Und deshalb bekommt die CDU vor Gericht nun einmal mehr auf den Deckel. Mehr noch: Im aktuellen Beschluss stellt das Landesverfassungsgericht fest, dass die CDU-Fraktion selbst die parlamentarischen Möglichkeiten nicht genutzt hat, die ihr gegeben sind.

Die jüngste gerichtliche Entscheidung zum CDU-Agieren ist mehr als blamabel für die CDU und sollte sie zu einer Rückkehr zur Sachlichkeit bewegen.

Dazu gehört auch, dass die CDU endlich mit den unangemessen, persönlichen Angriffen bspw. auf den Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann aufhören muss. Der CdS macht einen richtig tollen Job und koordiniert mit vollstem Einsatz und Engagement die Regierungsgeschäfte und vor allem die Abstimmung zwischen Parlament und Landesregierung.

Der Ort der politischen Auseinandersetzung ist und bleibt der Landtag. Die CDU hat dort alle Möglichkeiten einer aktiven und fairen Beteiligung. Mit Krawall und Gerichtsprozessen versucht die CDU davon abzulenken, dass sie selber auch Verantwortung trägt und konstruktive Lösungen vorschlagen müsste. Auch das zeigt die aktuelle Entscheidung des Gerichts.“

 

Zuschüsse für Wandertage weiter möglich

Oldenburg: Unterstützung bei Unternehmungen auch im zweiten Schulhalbjahr

Schwerin – Schulen können für Schülerinnen und Schüler noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land hat den Schulen für das laufende Schuljahr insgesamt rund eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Mittel haben die Schulen bereits in Anspruch genommen.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege, insbesondere jetzt, weil es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Mittel für Wandertage können insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Das Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute. Diese Unterstützung ist uns besonders wichtig, um das Miteinander zu fördern, denn gerade in der Pandemie haben die sozialen Beziehungen sehr gelitten“, sagte Oldenburg.

Für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler gewährt das Land einen finanziellen Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel werden über die Staatlichen Schulämter ausgereicht und stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

Sie müssen nicht ausschließlich für Unternehmungen mit der gesamten Klasse eingesetzt werden. Sie können auch nur für eine bestimmte Schülergruppe mit einem bestimmten Ziel ausgegeben werden.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das sie erhalten haben, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge nutzen. Die Mittel müssen bis zum 31. Juli 2023 ausgegeben und beim zuständigen Staatlichen Schulamt abgerechnet werden.

Agraranträge für 2023 verfügbar

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen unter www.agrarantrag-mv.de ihre Agraranträge auszufüllen.

Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Da die Einreichungsfrist am 15. Mai 2023 endet, empfiehlt der zuständige Minister dennoch rechtzeitig mit der Bearbeitung zu starten. Die ausgefüllten Anträge können im System entsprechend gespeichert werden.

Nach dem 15. Mai 2023 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 31. Mai 2023 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Digitaler Einer-für-alle-Wohngeldantrag online

Schwerin – Seit dieser Woche ist in 86 Wohngeldbehörden in M-V ein neuer Online-Dienst für die Beantragung von Wohngeld in Betrieb.

„Der digitale Wohngeldantrag, den Schleswig-Holstein als Einer-für-alle-Leistung entwickelt hat, erleichtert es unseren Bürgerinnen und Bürgern, Wohngeld zu beantragen. Er entlastet zugleich die fürs Wohngeld zuständigen Behörden vor Ort von Arbeit“, sagte Bau- und Digitalisierungsminister Christian Pegel anlässlich des „Go live“ des Antrags.

„In einigen Wohngeldstellen unseres Landes war bereits das Online-Wohngeldverfahren des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Da dieser Antrag mit dem zugrundeliegenden Wohngeld-Fachverfahren verbunden ist, aber die meisten Wohngeldstellen ein anderes Fachverfahren nutzen, konnte diese Lösung nicht flächendeckend nachgenutzt werden. Deshalb haben wir uns für die Online-Lösung entschieden, die Schleswig-Holstein jetzt zentral für alle anderen Bundesländer bereitstellt“, so Pegel weiter.

Seit dieser Woche können nun Bürgerinnen und Bürger in nahezu allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns ihre Wohngeldanträge digital stellen. „Vielerorts ist es der Antrag aus Schleswig-Holstein, in anderen Kommunen der des Zweckverbands. Auf lange Sicht soll es überall die Einer-für-All-Lösung sein. Dafür müssen noch flächendeckend die Fachverfahren angebunden werden“, sagt Christian Pegel mit Blick auf die Zukunft.

Der Antrag kann für die teilnehmenden Kommunen über das MV-Serviceportal aufgerufen werden. Um die Antragsstellung möglichst einfach zu gestalten, wurden Hilfetexte in den Onlinedienst integriert, die die einzelnen Schritte der Antragsstellung erläutern.

Der neue Online-Dienst bietet auch die Möglichkeit, sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) elektronisch zu identifizieren und den Antrag somit komplett digital zu stellen. Weiter empfiehlt der Minister: „Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dies zum Beispiel mit Hilfe des Wohngeld-Plus-Rechners checken, bevor Sie einen Antrag stellen.“

Mit der Wohngeldreform des Bundes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind die die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld deutlich gestiegen. Viele Menschen, die vorher keinen Anspruch hatten, können jetzt Wohngeld erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern dürfte sich schätzungsweise verdreifacht haben.

Im Jahr 2022 haben nach vorläufigen Daten des Bauministeriums im Durchschnitt rund 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten. Insgesamt wurden knapp 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Eine Auflistung der 86 Kommunen in M-V, die den neuen Einer-Alle-Online-Wohngeldantrag anbieten, finden Sie im Anhang.

Befreiung vom Steuergeheimnis

Schwerin – In Verbindung mit der heute dem Landtag übersandten Kleinen Anfrage 8/1962 zu Fragen rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurden durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern ergänzende Unterlagen an den Finanz- und Rechtsausschuss übersandt. Dazu erklärt das Finanzministerium vorsorglich Folgendes:

Dem Finanzministerium war es bis zum 28. Februar 2023 nicht möglich, steuerlich geschützte Daten an Dritte weiterzugeben. Dies betraf aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs zwischen dem Steuervorgang und den Steuerunterlagen auch die Vernichtung von Steuererklärungen.

Derzeit sind mehrere presserechtliche Gerichtsverfahren gegenüber dem Finanzministerium anhängig. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren, in dem die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als Beigeladene beteiligt ist, wird von der Gegenseite die Meinung vertreten, die Stiftung habe das Ministerium im Rahmen von konkreten Presseanfragen bereits im August und nochmals im November 2022 vom Steuergeheimnis beim Schenkungssteuerfall der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV befreit. Und meint zudem, dies gelte bei den Fragen aus dem November auch für die Verwaltungsvorgänge beim Steuerfall.

Dies ist falsch: Vor der vollumfänglichen Befreiung vom Steuergeheimnis für die Schenkungsteuer am 28.02.2023 hat die Stiftung im November 2022 ihr Einverständnis zur Beantwortung einer Presseanfrage nur „unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, vornehmlich der Datenschutzgrundverordnung“ gegeben (die Datenschutzgrundverordnung stellt strenge Anforderungen an die Offenlegung persönlicher Daten).

Aber: Eine Befreiung unter Bedingungen ist keine Befreiung vom Steurgeheimnis!

Denn mit der generellen Einschränkung, eine Beantwortung habe unter der Wahrung gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen, ist nicht erkennbar, welche Informationen zu denen zu zählen sind, die offengelegt werden dürfen und welche nicht. Damit ist keine rechtlich verlässliche Grundlage für die Weitergabe steuerlich geschützter, im Sachzusammenhang stehender Daten gegeben. Das Risiko einer Strafverfolgung aufgrund des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis bleibt bestehen.

Obwohl die Stiftung in den seit Sommer 2022 laufenden Gerichtsverfahren als Beigeladene beteiligt ist, hat sie die Gelegenheit in den Verfahren nicht genutzt, um explizit auf den Schutz des Steuergeheimnisses zu verzichten – weder vollumfänglich, noch bezogen auf die konkreten Fragen des Presseorgans ohne Einschränkung.

Insoweit bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht hier entscheiden wird.

Fördermittel für IT-Initiative M-V

Meyer: Enger Schulterschluss der Unternehmen im neuen Branchen-Netzwerk

Roggentin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Zuwendungsbescheid an die IT-Initiative MV e.V. in Roggentin übergeben. Mit der Förderung soll das Netzwerk „BranchenNET IT MV“ umgesetzt werden.

„Um die vorhandenen Potenziale einzelner IT-Unternehmen bei uns im Land zu verstärken, ist ein enger Schulterschluss der Unternehmen richtig. Die gegenseitige Unterstützung bei der Entwicklung von IT-Prozessen oder auch die Vermittlung von Ressourcen über das Netzwerk helfen, die Branche insgesamt stärker im Wettbewerb aufzustellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die IT-Initiative MV e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaft, Forschung und Bildung über ein Kooperationsnetzwerk enger zusammen zu führen. Die regionale und überregionale Zusammenarbeit von Unternehmen und wissenschaftsnahen Einrichtungen soll zielgerichtet unterstützt werden.

Zugleich ist vorgesehen, Start-ups noch stärker in das Branchenumfeld einzubinden. Der Branchenverband wird im Wesentlichen durch die regionalen Unternehmen getragen. Die Branche hat nach Angaben der IT-Initiative MV rund 700 Unternehmen mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Gesamtinvestition beträgt 265.500 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 199.000 Euro.

Neubau NABU-Kranichzentrum „Kranichwelten“

Schulte: Steigende Besucherzahlen – Angebot wird erweitert

Staatssekretär Jochen Schulte hat am Donnerstag einen Zuwendungsbescheid für den Neubau eines internationalen NABU-Kranichzentrums „Kranichwelten“ in Groß Mohrdorf (Landkreis Vorpommern-Rügen) übergeben.

„Das beeindruckende Naturereignis, wenn die Kraniche auf ihrer langen Reise bei uns rasten, zieht alljährlich Tausende Besucher an. Den steigenden Besucherzahlen ist das derzeit bestehende Zentrum nicht mehr gewachsen. Auch die Parkplatzsituation ist nicht mehr ausreichend. Deshalb soll nun ein neues Kranichzentrum entstehen mit einem deutlich erweiterten Angebot“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Vorgesehen ist, dass die Kranichschutz Deutschland gGmbH in Trägerschaft des Naturschutzbundes Deutschland e.V. ein internationales Kranichzentrum mit dem Schwerpunkt Klimaschutz und Biodiversität (Artenvielfalt) als touristische Einrichtung in der Gemeinde Altenpleen errichtet.

Der Neubau ist auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche außerhalb des Ortes Günz vorgesehen. Das neue Besucherzentrum soll mit multimedialer Ausstattung, Erlebnisraum, Bistro und Shop ausgestattet werden. Der hochgedämmte Holzbau mit einer selbstschützenden Lärchenholzverkleidung wird ressourcenschonend gebaut.

Zum öffentlichen Bereich gehören die Ausstellungshalle sowie ein modern ausgestatteter Multimediaraum. Dieser bietet Möglichkeiten für Filmvorführungen, Seminarveranstaltungen oder die intensive Arbeit mit Schülergruppen zu ökologischen und naturschutzfachlichen Themen. „In Kombination mit der in unmittelbarem Umfeld liegenden barrierefreien Beobachtungsplattform Kranorama entsteht vor Ort ein attraktives Ausflugsziel für Urlauber, Naturliebhaber und Anwohner“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 3,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro.

Qualifizierung von Familienhebammen

Erstmals in Kooperation mit der Unimedizin Rostock

Rostock – Das Landesprogramm „Familienhebammen (FHB) und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen (FGKiKP)“ wird in diesem Jahr erstmals in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt. Am heutigen Donnerstag  fiel der offizielle Startschuss bei der Auftaktveranstaltung in Rostock.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Durch das Landesprogramm zur Qualifizierung als Familienhebamme und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. pflegerin erhalten Familien in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend professionelle Unterstützung bei Fragen zur Kindesentwicklung und beim Abbau von Ängsten und Unsicherheiten in belasteten Lebenslagen. Ich freue mich sehr, dass die Qualifizierung in diesem Jahr erstmals an der Unimedizin Rostock am Institut für Gesundheitswissenschaften erfolgt.“

Laut Drese sei Mecklenburg-Vorpommern damit bundesweiter Vorreiter für eine gemeinsame Qualifizierung zur FHB/FGKiKP von ausgebildeten Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Studierenden im Bereich der Hebammenwissenschaft.

Das Programm besteht bereits seit 2008. Bisher konnten 101 FHB/FGKiKP in insgesamt acht Modulen ausgebildet werden. Die Qualifizierung sei laut Drese wichtig, damit die Fachkräfte den anspruchsvollen Aufgaben der Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen gerecht werden könnten. „Die Unterstützung der Familien erfolgt nach Ablauf der 8. Lebenswoche bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Familienhebammen und -pflegerinnen betreuen die Familien in ihrem gewohnten Umfeld ganz individuell zuhause,“ erklärt Drese.

Der Zugang zur Unterstützung durch die FHB und FGKiKP für die Familien sei dabei niedrigschwellig und auf vielen Wegen möglich. „Die Mütter und Väter können sich zum Beispiel zunächst an ihren Kinderarzt oder Familienberatungsstellen im Land wenden. Über die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt werden dann weitere Treffen und der Bedarf mit der Familie abgestimmt,“ so Drese.

Das Land fördert das Programm mit 500.000 Euro im Jahr. Die Mittel werden durch die Landesfachstelle Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen M-V beantragt und unter anderem für die Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten eingesetzt. Die Landesfachstelle fungiert als Ansprechpartner, Koordinator und Organisator von Supervisionen, Fachtagen und Fortbildungen.

Die Qualifizierung an der Unimedizin Rostock erfolgt im Rahmen der Hebammenwissenschaften. Insgesamt nehmen 11 Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie 11 Studierende des Studiengangs „Hebammenwissenschaft“ an der diesjährigen Qualifizierung teil.

Die Qualitätsstandards für die Qualifizierung gelten bundesweit.

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen

Meyer: Mitarbeitende von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit hohe Verantwortung

Schwerin – Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2022 gilt rückwirkend ab 01.01.2023 als allgemeinverbindlich. Damit sind auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden.

„Objektschutz, Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen oder die Bewachung von Bundeswehrliegenschaften – die Mitarbeitenden von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung. Es ist wichtig, dass alle in der Branche tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu gleichen Bedingungen beschäftigen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung setzen wir das um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Abschluss eines Tarifvertrages können die Tarifpartner die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im September letzten Jahres der entsprechende Tarifvertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem eine Stundenlohnregelung in verschiedenen Stufen für Sicherheitsmitarbeiter, Gehaltsregelungen für Angestellte, die Ausgestaltung von Zulagen, die Regelung zu Zuschlägen, Urlaub und Arbeitszeitkonten sowie Ausbildungsvergütungen.

„Wir sind im Schulterschluss mit den Tarifvertragsparteien und dem Tarifausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam den nächsten Schritt gegangen und haben den Tarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Nach entsprechender Tätigkeit eingestufte Löhne und Gehälter, einheitliche Zuschläge bei Nachtarbeit, Ausbildungsvergütungen und vieles mehr – für die Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe verbessern sich damit die Bedingungen weiter.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Gute Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken auch die Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Reinhard Meyer.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde im Amtsblatt am 11. April 2023 veröffentlicht. In nächster Zeit erfolgt auch im Bundesanzeiger die Veröffentlichung. Der allgemeinverbindliche Teil des Tarifvertrags gilt landesweit vom 01.01.2023 bis mindestens zum 31.12.2023. Er bleibt auch danach noch in Kraft, falls er nicht von einer Tarifvertragspartei (mit einer dreimonatigen Frist) gekündigt wird.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni 2022 in Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten 3.665 Personen – ganz überwiegend in Vollzeit – sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 683 Helfer für einfache Tätigkeiten, 2.707 Fachkräfte, 237 Spezialisten und 38 Experten. 852 Personen hatten bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten einen Minijob.

Interreg-Programm VI A gestartet

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter vertiefen – Förderanträge stellen

Schwerin – Im Rahmen des Kooperationsprogrammes Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027 können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

„Wir starten den ersten Aufruf in der neuen Förderperiode. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und Brandenburg von enormer Bedeutung. Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in unserem Land viel erreicht. Strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und weiter ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis Mittwoch, den 07. Juni 2023, eingereicht werden. Im Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Budget für den ersten Aufruf umfasst insgesamt 51,34 Millionen Euro.

„Damit sollen Projekte aus den Bereichen Forschung und Innovation, Bildung, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz und Biodiversität, Kultur und nachhaltiger Tourismus sowie Kooperationen zur gemeinsamen Gestaltung einer grenzüberschreitenden Entwicklung gefördert werden. Eine bessere gemeinsame Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus stärkt das Vertrauen und fördert die grenzüberschreitende Entwicklung. Klimawandel, Natur- und Umweltauswirkungen kennen keine Grenzen. Diese Herausforderungen gilt es gemeinsam zu gestalten“, so Wirtschaftsminister Meyer.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden, wobei beide Sprachversionen inhaltlich gleich sein müssen. Das elektronische Datenaustauschsystem Jems sichert einen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden.

Der Zugang zum Jems erfolgt über https://jems-interreg6a.net/ oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net. Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden unter https://www.interreg6a.net/antragstellung/

Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnehmen muss. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.

Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner, den Leadpartner. Antragsberechtigte sowie förderfähige Partner können unter anderem große, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie lokale, regionale oder nationale Behörden, Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie Bildungs-/Ausbildungszentren und Schulen sein.

Die Projekte können eine Unterstützung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 Euro beantragt werden.

Die Entscheidung über die Projektauswahl fasst gemeinsam der Begleitausschuss des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens festgelegt und ist für November 2023 geplant.

Alle Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/call-01/

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden. Dafür wurden bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt

. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der „Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst“, das „Telemedizinisch integrierte, deutsch-polnische Kinderkrebszentrum“ oder die Initiative „Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss“ erzielen eine große Wirkung.

Boys’Day und Girls’Day 2023 M-V

Schwerin – Die Sozialpartner, Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord rufen mit Unterstützung durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz alle Unternehmen, Einrichtungen, Schulen und Eltern im Land auf, sich am Aktionstag zur klischeefreien Beruflichen Orientierung und Nachwuchsgewinnung am 27. April aktiv zu beteiligen.

Der Boys’Day in Mecklenburg-Vorpommern wird am 27. April 2023 in Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg und der Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt durch die Sozialpartner in einer zentralen Auftaktveranstaltung wieder in Präsenz eröffnet.

„Wir fördern eine tolerante Gesellschaft. Das stärkt unsere Demokratie. Der Girls‘Day und der Boys‘Day sind wichtige Bestandteile dieser Stärkung. Denn wenn wir Gleichstellung erreichen wollen, müssen wir alte Muster aufbrechen. Das gilt nicht nur für Frauen in nach wie vor männerdominierten Berufen. Männer sind auch in frauendominierten Berufen unterrepräsentiert. Daher möchte ich in diesem Jahr junge Schüler an ein Gericht einladen, um ihnen den Beruf des Justizfachangestellten nahezubringen. Gleichstellung ist eben auch ein Kampf gegen Rollenklischees“, betont Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) berichtet von alarmierenden Entwicklungen für die Nachwuchsgewinnung: Im Jahresdurchschnitt 2021/2022 fehlten in Berufen der Sozialarbeit, Erziehung und Pflege deutschlandweit jeweils rund 20.500 Fachkräfte. Damit klaffe im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe die größte Fachkräftelücke im deutschen Arbeitsmarkt. Es sei ebenfalls festzustellen, dass die Berufe mit dem größten Fachkräftemangel ein sehr ungleiches Geschlechterverhältnis unter den Beschäftigten aufweisen.

Die Hochschule Neubrandenburg wirbt am Boys‘Day mit einem eigenen Angebot bei Schülern für mehr Mut zu einem Studium in den SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe).

„Wir brauchen mehr männliche Vorbilder und Bezugspersonen in den sozialen und Gesundheitsberufen. Es ist wichtig, dass Männer in diesen Berufen Verantwortung übernehmen. Schubladendenken bei der Berufswahl bringt uns nicht weiter.“, betont Lisanne Straka, Abteilungsleiterin für Frauen- und Gleichstellung bei DGB Nord. „Mehr Wertschätzung der Beschäftigten, sowie bessere Arbeitsbedingungen und Löhne sind wichtige Voraussetzungen, um den Fachkräftemangel in der Pflege und in den sozialen Berufen einzudämmen.“

„Die Aktionstage zur Beruflichen Orientierung fördern die Klischeefreiheit am Arbeitsmarkt und machen die betrieblichen Angebote der dualen Ausbildung jedem Geschlecht sichtbar. Die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung waren noch nie so attraktiv wie heute. Auch die Bedingungen im Arbeitsleben werden weiter optimiert und entwickelt. So werden durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Branche bestmögliche Anreize für interessierte Jungen und Mädchen geschaffen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.“, informiert Susan Bach, Geschäftsführerin für Bildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Weitere Informationen zur Auftaktveranstaltung des Boys‘Day in der Hochschule Neubrandenburg sind über folgenden ->Link oder direkt über die Landeskoordinierungsstelle Boys‘Day M-V zu erfahren. Parallel zum ->Boys‘Day findet in Mecklenburg-Vorpommern auch der ->Girls‘Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). In Mecklenburg-Vorpommern werden der Girls’Day und Boys’Day über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des DGB Nord begleitet und sind Bestandteil des Projektes [BOx] – Gendersensible Berufliche Orientierung. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V fördert das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Richtfest bei der Dockweiler AG

Neustadt-Glewe – In Neustadt-Glewe ist bei der Dockweiler AG am Dienstag (11.04.) das Richtfest für den Neubau der Kantine und die Erweiterung der Büro- und Meetingflächen im Haus 30 begangen worden.

„Dockweiler hat sich zu einem international führenden Spezialisten für hochreine Rohrsysteme in der Halbleiterindustrie, in der Pharmaindustrie und in der Biotechnologie entwickelt. Jetzt wird weiter investiert. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bietet zukünftig weitere Büroflächen, neue Besprechungsräume und einen großen Kantinenraum. Für die rund 310 Mitarbeitenden am Standort verbessern sich damit die Arbeitsbedingungen erheblich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das Unternehmen ist globaler Anbieter von Edelstahl-Rohrleitungssystemen und Sonderanfertigungen für Anlagen in der Halbleiter- und Pharma-Industrie, Biotechnologie, Analytik sowie umfassenden hochtechnisierten Branchen.

Weltweit werden rund 660 Mitarbeiter beschäftigt, Hauptsitz ist Neustadt-Glewe. International ist Dockweiler mit Tochtergesellschaften in den Niederlanden, Großbritannien, Österreich, Israel, Japan und Thailand sowie Vertriebspartnern in über 50 Ländern aufgestellt.

Im Sommer vergangenen Jahres fand der Spatenstich für den Anbau an Haus 30 statt. Mit dem Richtfest wird nun die Bauphase abgeschlossen. „Die Dockweiler AG ist ein erfolgreiches Familienunternehmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird intensiv gefördert und vorbildliches Personalmanagement zur Fachkräftesicherung betrieben“, sagte Meyer.

Im vergangenen Jahr war das Unternehmen beim landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres Mecklenburg-Vorpommern“ Preisträger in der Kategorie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“.

Der Betrieb ist Mitglied der Bundesinitiative Erfolgsfaktor Familie, wurde 2018 und 2021 mit dem Familiensiegel des Landkreises Ludwigslust-Parchim prämiert und erhielt bereits mehrfach die Auszeichnung als Top-Ausbildungsbetrieb der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. Mitarbeitende des Unternehmens erhalten eine Vielzahl von Sonderleistungen, unter anderem gibt es die sogenannte Mutterstunde (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes arbeiten Mütter eine Stunde weniger am Tag bei vollem Lohnausgleich), eine Unfallversicherung sowie eine Beteiligung am Unternehmenserfolg.

„Mathe to go“ zur Vorbereitung auf das Abitur

Oldenburg: Jugendliche können sich außerhalb der Schule auf ihr Mathematik-Abitur vorbereiten

Schwerin – Für eine erfolgreiche Vorbereitung auf das schriftliche Mathematik-Abitur setzt das Land auch im Schuljahr 2022/2023 auf E-Learning-Kurse. Das Bildungsministerium hat dazu auf der Lernplattform „itslearning“ einen E-Learning-Kurs eingerichtet.

„Die Videos werden von Schülerinnen und Schülern präsentiert. Sie zeigen ihren Mitschülerinnen und Mitschülern aus ihrem Blickwinkel die Lösungsschritte der Matheaufgabe“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Die Aufgaben bewegen sich auf dem Niveau sowohl des Grund- als auch des Leistungskurses. Sie werden in Erklär-Videos Schritt für Schritt bearbeitet und kommentiert.

„Mit dem E-Learning-Kurs geben wir den Schülerinnen und Schülern wieder konkrete Angebote an die Hand, mit denen sie ihre Kompetenzen ortsunabhängig und auch zeitlich flexibel trainieren zu können. Im vergangenen Jahr haben wir zum ersten Mal einen E-Learning-Kurs angeboten, der von den Schülerinnen und Schülern intensiv genutzt wurde. Das zeigt, dass diese Lerntools hilfreich sind und dem Nutzungsverhalten der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Bis 2026 sollen die Angebote kontinuierlich ausgebaut werden“, so Oldenburg weiter.

Neu im Trainingskurs sind ausgewählte Abituraufgaben des vergangenen Schuljahres in den Bereichen Stochastik, Analysis und Analytische Geometrie. In den Videos rechnen eine Schülerin und ein Schüler des Leistungskurses der Jahrgangsstufe 12 der „neuen friedländer gesamtschule“ die Aufgaben in detaillierten Lösungsschritten anschaulich vor. Besonderes Augenmerk legen sie auf den Umgang mit dem Computer-Algebra-System (CAS) beim Lösen der Komplexaufgaben im B-Teil.

Die Videos sind über den E-Learning-Kurs „DiLaS Mathematik Abiturtraining“ in „itslearning“ abrufbar (Suchbegriff: dilas mathe). Den Registrierungsschlüssel für die Schülerinnen und Schüler erhalten die Schulleitungen über die Allgemein bildende Digitale Landesschule unter dilas@bm.mv-regierung.de.

Zusätzlich sind die neuen Erklär-Videos auf dem Bildungsserver MV frei zugänglich. Entwickelt wurden sie von der Allgemein bildenden Digitalen Landesschule und vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V). Von Januar bis Mai 2022 wurden die ersten Erklär-Videos auf dem Bildungsserver MV bereits mit 10.000 Besuchen außerordentlich gut genutzt.

Im Jahr 2021 Jahr waren die Ergebnisse der schriftlichen Mathe-Prüfungen zum Abitur auch in Mecklenburg-Vorpommern unterdurchschnittlich. Das E-Learning-Angebot ist Teil einer Gesamtstrategie für eine bessere Mathematik-Förderung.

Gesundheitswirtschaft im Nordosten wächst

Schwerin – Die Gesundheitswirtschaft wächst in Mecklenburg-Vorpommern weiter. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit 21,3 Prozent am gesamten Arbeitsmarkt deutschlandweit Spitzenreiter beim Anteil der Beschäftigung. In keinem anderen Bundesland gibt es eine derart hohe Beschäftigtenquote.

Die Branche erweist sich einmal mehr als wichtiger Teil der Wirtschaftsstruktur im Land und als starker Impulsgeber für den Arbeitsmarkt. Erstmals sind im Land über 160.000 Menschen in der Branche beschäftigt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der bundesdeutsche Durchschnitt bei der Beschäftigtenquote liegt bei 18,8 Prozent. Im Mittelfeld der Statistik liegen Thüringen und Niedersachen gleichauf mit jeweils 17,7 Prozent, Schlusslicht ist Hamburg mit 15,7 Prozent. Anlass ist die jüngste bundesweite Analyse Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung (GGR) des Bundeswirtschaftsministeriums.

Insgesamt sind 160.600 Beschäftigte in der Gesundheitswirtschaft tätig. Im Vergleich von 2021 zu 2020 – aktuellste Zahlen- wuchs die Zahl der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern um 3.200. Das sind 0,5 Prozent mehr als 2020. „Jeder fünfte Erwerbstätige ist in Mecklenburg-Vorpommern in der Gesundheitswirtschaft tätig. Bei uns im Land sind Wirtschaft und Wissenschaft wesentliche Treiber der Branche“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Von 2020 zu 2021 wuchs die Bruttowertschöpfung von 6,1 auf 6,5 Milliarden Euro (+ 4,3 Prozent). 14,6 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Bundeslandes geht auf Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zurück. „Die Branche leistet insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Jeder siebte Euro an Bruttowertschöpfung entsteht im Land“, betonte Minister Meyer weiter.

 Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass die Branche vor weiteren Herausforderungen steht. „Wir benötigen eine stärkere überregionale Ausrichtung, um heimische Produkte auch international bekannter und wettbewerbsfähig zu machen. Das sichert auch den Fachkräftebestand in den eigenen Unternehmen. Entscheidend ist, dass die neuen Märkte auch zielgerichtet erschlossen werden. Gerade im Auslandsgeschäft braucht es einen langen Atem“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Investorentreffen vor Ort, der Besuch von Messen sowie das Durchführen von Konferenzen wie beispielsweise die Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft sind hierbei wichtige Bausteine, um über die Landesgrenzen hinaus stärker auf sich aufmerksam zu machen.

 Ermöglicht wird diese konstante Entwicklung durch die Unterstützung der Landesregierung. In Mecklenburg-Vorpommern existiert ein klares Bekenntnis des Landes zur Gesundheitswirtschaft als einen Schwerpunkt der Landesentwicklungspolitik.

Dies spiegelt sich in der Koalitionsvereinbarung wider sowie in der strukturierten Konzeption des „Masterplans Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030“ und dem strategischen Beratungsgremium Kuratorium Gesundheitswirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Deren Aktivitäten werden von der BioCon Valley® GmbH koordiniert und inhaltlich begleitet.

Die Gesundheitswirtschaft ist eine der größten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Die Branche umfasst wichtige Teile der „Wertschöpfungskette Gesundheit“. Hierzu gehören Humanarzneiwaren, Medizintechnik, die medizinische Versorgung von beispielsweise Kliniken und Arztpraxen, die Biotechnologie sowie Angebote zu Vorsorge und Rehabilitation.

Hinzu kommen Dienstleistungen und Produkte im Bereich Sport, Fitness, Wellness und Gesundheitstourismus. Zur Branche gezählt werden unter anderem ebenso Lebensmittel mit einem gesundheitlichen Nutzen, Körper-, Mund- und Zahnpflegeprodukte, die Apotheken sowie digitale Gesundheitsangebote. Ebenso gehören medizinische Forschung und Entwicklung, Teile des Groß- und Einzelhandels, Krankenkassen sowie die Ausbildung in Medizin und Pharma zur Gesundheitswirtschaft.

Die BioCon Valley® GmbH ist das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesgesellschaft ist zentraler Ansprechpartner und Motor der Branche, stärkt Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig im nationalen und internationalen Maßstab. Gemeinsam mit den Akteuren der Branche erschafft das Cluster aus gesunder Natur und innovativen Unternehmen das generationenübergreifende Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen: www.bioconvalley.org

Um den Beitrag der Gesundheitswirtschaft zur gesamten Wirtschaftsleistung in Deutschland zu bemessen, hat das Bundeswirtschaftsministerium vor einigen Jahren die Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung (GGR) entwickeln lassen.

Die Auswertung, die jährlich vom Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR vorgenommen wird, enthält auch Daten für die einzelnen Bundesländer. Sie ist online abrufbar unter https://ggrdashboard.bmwk.de/. Jährlich werden alle Güter und Leistungen mit Gesundheitsbezug erfasst, die in Deutschland und den einzelnen Bundesländern erbracht werden. Die Kennzahlen werden aufgrund der Datenlage jeweils für das vorvergangene Jahr berechnet.

Damit umfasst die aktuelle GGR das Jahr 2021 und enthält die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Pandemie hatte zwar negativen Einfluss auf die meisten Teilbereiche der Gesundheitswirtschaft, dennoch weist die Branche ein beständiges Wachstum auf.