Runder Tisch gegen Einsamkeit im Alter

Studien zeigen, dass Einsamkeit zunimmt. Besonders ältere Menschen sind betroffen.

Studien zeigen, dass Einsamkeit zunimmt. Besonders ältere Menschen sind betroffen.

Schwerin – Im Haus der Kommunalen Selbstverwaltung in Schwerin fand am (heutigen) Mittwoch die Auftaktsitzung des Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter statt. Sozialministerin Stefanie Drese hatte hierzu Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Ministerien sowie von Verbänden, Vereinen und Organisationen des Landes eingeladen.

„Einsamkeit ist zwar keine Frage des Alters und kann jede und jeden treffen, aber sie nimmt im Alter oft zu“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start der konstituierenden Sitzung. Einsamkeit, vor allem im Alter, sei ein zunehmendes gesellschaftliches Problem und habe während der Corona-Pandemie noch zugenommen.

„Unser Ziel ist es deshalb, mit umfassender Beteiligung aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft Konzepte und Strategien zu entwickeln, um der Gefahr der Einsamkeit im Alter wirksam begegnen zu können“, so Drese. Gleichzeitig solle der Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit gelegt werden.

Mit rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind über 35 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre oder älter. Viele Seniorinnen und Senioren bleiben auch im Alter aktiv bleiben und engagieren sich bürgerschaftlich. Parallel steigt aber auch die Anzahl von älteren Menschen, die wenig bis gar keine tiefen sozialen Beziehungen haben, wie man sie für ein zufriedenes Leben braucht.

Ministerin Drese betonte, dass Einsamkeit vielfältige Ursachen habe und ein subjektives, negatives Gefühl sei. „Dementsprechend kann es auch nicht die eine Lösung oder Maßnahme zur Prävention oder Bewältigung geben. Wichtig ist zunächst eine Sensibilität für das Thema und ein Verständnis innerhalb unserer Gesellschaft“, verdeutlichte Drese.

Drese: „Wir wollen Ansätze entwickeln, die präventiv dabei unterstützen, Einsamkeit im Alter zu verringern. Darüber hinaus sollen aber auch Strategien vorangetrieben werden, mit denen wir ältere Personen erreichen, die sich bereits einsam fühlen.“

Deshalb werden nun fünf Arbeitsgruppen gebildet zu den Themen

  • „Raumplanung und gemeinschaftliche Wohnformen“,
  • „Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit“,
  • „Engagement 60 Plus“,
  • „Übergang in die nachberufliche Phase“
  • und „Sozialtherapeutische Angebote“.

„Allen Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen gilt mein ausdrücklicher Dank dafür, diesen Prozess aktiv mitzugestalten“, so Drese.

Campingplatz Prerow

Noch vier von sieben Bewerbern im Rennen

Prerow – Die Betreiberauswahl für den Campingplatz bei Prerow geht in die zweite Runde. Das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung für Umwelt- und Naturschutz M-V hatten mit einer öffentlichen Bekanntmachung nach potentiellen Betreibern für den Campingplatz bei Prerow im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft gesucht. Sieben Bewerber hatten sich daraufhin gemeldet und entsprechende Unterlagen eingereicht, mit vier ausgewählten Unternehmen wird das Verfahren nun fortgesetzt.

Umweltminister Dr. Backhaus zeigt sich zuversichtlich, dass in der Runde der verbliebenen Bewerber großes Potential für die Entwicklung des Campingplatzes in mitten der geschützten Natur des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft liegt. „Bereits die eingereichten Kurzkonzepte zeigen ein hohes Maß an Kreativität und Innovationsbereitschaft, sie lassen darüber hinaus erkennen, dass sich die Unternehmen mit den hohen Anforderungen des Natur- und Klimaschutzes auseinandersetzen.“ Er bedankt sich bei allen Bewerber für das große Engagement, bat gleichwohl aber um Verständnis, dass es am Ende nur einer werden kann.

Für das Feinkonzept, für dessen Erstellung die Unternehmen jetzt bis zum 31. Juli Zeit haben, erwartet der Minister, dass die vielen Ideen und Ansätze in den Konzepten, jetzt zu einem schlüssigen und finanziell vollständig untersetzen Gesamtkonzept zusammengefügt werden. „Für mich geht es hier um ein Leuchtturmprojekt: Es muss sichergestellt sein, dass der Campingplatz neben der Umsetzung von Natur- und  Klimaschutzzielen, auch mit großer sozialer Verantwortung betrieben wird. Dies gilt sowohl gegenüber den Beschäftigten, als auch gegenüber den einzelnen Nutzergruppen. Auch die  Familienfreundlichkeit und die Besucherinformation im Nationalpark  müssen eine zentrale Rolle spielen.“

Die bereits mit der Bekanntmachung vorgegeben Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung und Entwicklung des Campingplatzes tragen Sorge dafür, dass die hohen Schutzgüter Berücksichtigung in den Konzepten finden. So sind Dünenschutzbereiche ohne Nutzung und eine maximale Gesamtstellplatzzahl vorgegeben. Gesichert bleibt, dass Strand und Waldwege weiterhin von allen Einheimischen und Gästen genutzt werden können.

Gernot Haffner, Leiter des Natioanlparkamtes Vorpommerns, betont: „Es ist bereits anhand der Kurzkonzepte erkennbar, dass die Bewerber die besonderen Rahmenbedingungen im Schutzgebiet berücksichtigen und auf Zusammenarbeit setzen. Auf dieser Grundlage erwarte ich ein gedeihliches Miteinander mit dem am Ende des Verfahrens auszuwählenden Betreiber.“

Bei der Entscheidung haben sich das Land Mecklenburg-Vorpommern und die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz (StUN) von einem Gremium beraten lassen, dem neben Vertretern des Nationalparkamtes, des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums und der StUN auch Fachleute aus der Campingwirtschaft und der Wissenschaft angehören. Das Gremium wird das Land und die StUN auch im nächsten Verfahrensschritt unterstützen und die eingereichten Konzepte fachkundig prüfen. Der Pachtvertrag über die Flächen des Landes und der Stiftung soll zum 1. Januar 2024 geschlossen werden.

Handwerk 2030

Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch (24.05.) Ergebnisse der „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ beim Unternehmen Beglau Wärmepumpen GmbH in Rampe (Landkreis Ludwigslust-Parchim) vorgestellt.

„Wir haben nun eine umfassende Bestandsanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen die strategische Ausrichtung dieses bedeutenden Wirtschaftszweiges noch zielgerichteter gestalten. Das Handwerk ist eine verlässliche Größe der heimischen Wirtschaft und steht, wie viele andere Branchen auch, vor großen Herausforderungen. Diese müssen wir gemeinsam meistern. Eines der wichtigsten Themen ist die Fachkräftesicherung und die damit verbundene Unternehmensnachfolge. Viele Betriebe, die nach der Wende gegründet worden sind, suchen eine Nachfolgelösung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rampe.

Die Analyse wurde vom Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen erstellt. Die Gesamtkosten betrugen rund 106.000 Euro; das Wirtschaftsministerium hat 75 Prozent der Kosten, die Handwerkskammern aus Mecklenburg-Vorpommern 25 Prozent der Kosten übernommen.

Das Handwerk ist ein bedeutender Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern. In den mehr als 19.000 Betrieben sind rund 93.000 Beschäftigte tätig. In der Analyse wurde herausgearbeitet, dass die Überlebensraten von Handwerksunternehmen im Durchschnitt über denen von Nicht-Handwerksunternehmen liegen, was unter anderem durch den strikteren regulatorischen Rahmen im Handwerk begründet ist. Zum einen wird durch die Meisterpflicht eine Positivauswahl von Betrieben durchgeführt, die am Markt agieren können. Zum anderen begrenzt die Zugangshürde die Zahl der Unternehmen am Markt und reduziert somit den Wettbewerb. Fünf Jahre nach der Gründung befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern noch fast 60 Prozent der Betriebe am Markt, nach neun Jahren zwischen 40 und 50 Prozent. „Das Handwerk ist konjunkturell robuster als andere Wirtschaftszweige und trägt somit zu einer hohen regionalen Resilienz bei“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

„Diese Studie liefert den eindeutigen Beleg für die große wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks in unserem Bundesland. Zwar waren wir uns dessen immer schon bewusst. Es schwarz auf weiß in einer wissenschaftlichen Studie zu lesen, gibt dem Ganzen aber noch mal ein besonderes Gewicht“, sagt Uwe Lange, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV. „Die Studie zeigt aber auch die Risikofaktoren auf. Für starke Frustration sorgt unter anderem die hohe Bürokratiebelastung. Sie trifft die Unternehmer bereits in der Phase der Gründung und wirkt damit abschreckend.“

Eine Reihe von Handwerksbereichen weist eine mittlere bis starke Clusterung auf – das bedeutet, mehrere benachbarte Postleitzahlenregionen zeigen eine erhöhte Handwerkerkonzentration. Dies sind die Ausbau- und Gesundheitsgewerbe sowie die Handwerke für den privaten Bedarf. Die Clusterung der Gesundheitsgewerbe um Rostock herum beispielsweise lässt auf Wertschöpfungsverflechtungen mit der Gesundheitswirtschaft schließen, die in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung ausmacht. Weiterhin wurden ein traditionelles Cluster (Bootsbauer, Segelmacher und Tischler) sowie tourismusnahe Cluster (Gebäudereiniger sowie Goldschmiede, Fotografen, Keramiker, Konditoren, Friseure, Kosmetiker und Speiseeishersteller) identifiziert.

Die Altersstruktur im Handwerk ist hoch. Auffällig ist, dass die Inhaber/innen älter sind als im Bundesdurchschnitt. So sind in Deutschland im Jahr 2021 13 Prozent der Inhaber/innen jünger als 40 Jahre, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur zehn Prozent sind. Gleichzeitig ist in Mecklenburg-Vorpommern ein größerer Anteil der Inhaber/innen über 61 Jahre alt. Zudem wird die demografisch bedingte Knappheit an jungen Arbeitskräften in den nächsten zehn Jahren weiter zunehmen. Es gibt aktuell Konkurrenzsituationen um Auszubildende mit anderen Wirtschaftszweigen und Organisationen (Bundeswehr, Hochschulen, Tourismuswirtschaft, Gesundheitswirtschaft – hier Krankenhäuser, öffentlicher Dienst). In der Analyse wird vorgeschlagen, verstärkt auf Frauen im Handwerk, ausländische Fachkräfte und eine Unterstützung bei Betriebsnachfolgen zu setzen.

Das Wirtschaftsministerium fördert das Handwerk vielfältig. „Auch künftig werden wir das Handwerk unterstützen. Im Fokus stehen dabei beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, Innovations- und Investitionsunterstützungen sowie die Möglichkeit zur Beratung, um die Entwicklung neuer Geschäftsfelder voranzutreiben. Aufgrund des technologischen Wandels werden die fachlichen Wissensanforderungen weiter steigen“, so Minister Meyer.

Aktuell fördert das Wirtschaftsministerium das „Meister-Extra“. Dabei wird ein erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert; die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung. Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert. „Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal aufwendig sein, lohnt sich aber im Ergebnis. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Meisterprämie sieht einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt vor. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 160 „Meisterprämien“ in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

Die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels bringt Unternehmer mit Nachfolgeinteressierten zusammen. Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern betreut.

Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Wirtschaftsministerium Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) der Handwerkskammern und ihrer Partner aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefördert. Der Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 19,95 Millionen Euro. Zudem erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das AzubiTicket MV wird in das Deutschland-Ticket überführt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 19.222 Handwerksbetriebe, die insgesamt 92.983 Mitarbeitende haben. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft des Landes kommen 19,6 Prozent aller Unternehmen aus dem Handwerk. Die Branche erzielte einen Umsatz von 9,3 Milliarden Euro. Gemessen an der Zahl der Handwerksunternehmen je 10.000 Einwohner weist Mecklenburg-Vorpommern einen Wert von 75,5 aus und liegt damit über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 67,4. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt weniger als fünf Personen; 80 Prozent der Betriebe haben weniger als zehn Mitarbeitende. Zudem existieren im Land mehr Ein-Personen-Unternehmen als im bundesdeutschen Durchschnitt. Im MV-Handwerk sind beispielsweise für das Jahr 2018 rund 3.400 umsatzsteuerpflichtige Ein-Personen-Unternehmen verzeichnet, was einem Anteil von 28,9 Prozent an allen Handwerksunternehmen entspricht. Bundesweit werden 26,2 Prozent (= 145.964) der Handwerksunternehmen von Soloselbstständigen geführt.

Auf Basis der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes wurde gezeigt, dass sich der Anteil des Handwerks an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2019 auf 16,5 Prozent beläuft. Demgegenüber lag der Anteil des MV-Handwerks am landesweiten Auszubildendenbestand im selben Jahr mit rund 27,8 Prozent (= 19.773 Auszubildende).

Die „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ steht auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.