Drese besuchte Special Olympics

Ein großartiges Zeichen für gelebte Inklusion

Berlin – Mit einer grandiosen Eröffnungsfeier im Berliner Olympiastadion begannen am Sonnabend die Special Olympics World Games – das weltweit größte Sportereignis für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen. Sportministerin Stefanie Drese traf am (heutigen) Montag in Berlin Ehrenamtliche der Special Olympics aus Mecklenburg-Vorpommern und besuchte anschließend Wettkämpfe der rhythmischen Sportgymnastik und des Kraftdreikampfes.

„Der Spirit der Special Olympics als globale Inklusionsbewegung ist überall zu spüren. Es ist wunderbar zu erleben, wie der Sport verbindet und Menschen aus aller Welt mit und ohne geistige Behinderungen zusammenbringt“, sagte Drese nach ihrem Besuch der Weltspiele. Ihr Eindruck sei, dass Berlin, als erste deutsche Stadt, die Special Olympics ausrichtet, hervorragend vorbereitet und ein toller Gastgeber sei.

Schon jetzt seien die World Games ein großartiges Zeichen für gelebte Inklusion. „Die Special Olympics für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in Berlin stehen gerade angesichts des furchtbaren Angriffskrieges auf die Ukraine auch für Völkerverständigung und ein Miteinander der Menschen“, betonte Drese.

Unter dem Motto #ZusammenUnschlagbar treffen sich in Berlin rund 7.000 Athletinnen und Athleten und Delegationen aus knapp 180 Nationen, um in 26 Sportarten um Gold, Silber und Bronze zu kämpfen.

„Ich erhoffe mir, dass diese Festtage einen gewaltigen Schub für gelebte Inklusion im Sport, aber auch im Alltag leisten und wir langfristig die inklusiven Strukturen in unserer Gesellschaft stärken können, sagte Drese. „Barrieren bestehen oft im Kopf. Es gibt in dieser Woche keinen besseren Ort als Berlin, um Vorurteile abzustreifen.“

„Maritimer Zukunftsbeirat“ für M-V gegründet

Meyer: Strukturwandel der maritimen Wirtschaft gemeinsam gestalten

Schwerin – Am Montag hat in Rostock die konstituierende Sitzung des „Maritimen Zukunftsbeirates“ für Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden. Das 20-köpfige Gremium ist mit Experten aus der gesamten maritimen Branche besetzt, darunter Vertreter der Werften, der Zulieferindustrie, der Häfen, der Reedereien, der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

„Die maritime Wirtschaft stellt mit all ihren Facetten nach wie vor einen bedeutenden industriellen Kern unseres Landes dar. Aber: Die Branche steckt mitten in einem Strukturwandel. Diesen wollen wir gemeinsam gestalten, um die wirtschaftliche und die beschäftigungsseitige Entwicklung weiter zu forcieren. Mit dem Maritimen Zukunftsbeirat gehen wir mit den Expertinnen und Experten der Branche einzelne Themenfelder gezielt an, um konkrete Unterstützungsmöglichkeiten zu identifizieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Maritime Zukunftsbeirat wird geleitet von dem Industriebeauftragten und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft, Jochen Schulte.

Kernthemen des Beirates sind unter anderem die erweiterten Aufgaben der MV-Häfen als Logistikzentren, zur Sicherung der Energieversorgung und Standorte industrieller Wertschöpfung sowie die Perspektiven und strategische Ausrichtungen im maritimen Sektor in den Bereichen Wasserstoff und E-Fuels. Weiterhin soll es auch um die wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in der maritimen Industrie als innovativer Treiber sowie die Offshore-Windenergie gehen.

„Es ist entscheidend, dass wir die Fachkräfte aus dem maritimen Bereich halten und neue hinzugewinnen. Wir brauchen Jede und Jeden in diesem Transformationsprozess für die maritime Wirtschaft und die Zukunft des Schiffbaus in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Die maritime Wirtschaft ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Mecklenburg-Vorpommern und von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Als maritim werden dabei diejenigen Unternehmen und Branchen gefasst, deren Aktivitäten ursächlich und unmittelbar im Kern mit dem Meer in direkter Verbindung stehen wie der Schiff- und Bootsbau, die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik, die Häfen und die Schifffahrt, aber auch die Marine, die Forschung & Lehre sowie die Beratung.

In den vergangenen Jahren haben sich diverse Strukturveränderungen in diesen einzelnen Teilbranchen vollzogen. Sei es zum Beispiel bis zum Beginn der Corona-Pandemie die rasante Entwicklung des Kreuzfahrtmarktes, das stete Wachstum der hafenabhängigen Industrie oder der nunmehr wieder deutlicher im Fokus stehende Ausbau der Offshore-Windenergie. Insgesamt wies die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern seit 2013 jährlich gute 2,5 Prozent Wachstum auf.

In Mecklenburg-Vorpommern erwirtschafteten vor der Corona-Pandemie ca. 2.000 Unternehmen mit mehr als 37.500 Beschäftigten gemeinsam etwa 6,6 Mrd. € Umsatz. Davon sind mehr als 2,5 Mrd. € Wertschöpfung (Angaben laut Erhebungen der IHK zu Rostock – Branchenmonitor Ausgabe 2020). Der Schiffbau mitsamt Zulieferern, die Hafenwirtschaft und abhängige Industrie, die Offshore-Windenergie, die Marine sowie der maritime Tourismus können dabei als Wachstumstreiber gelten. Sie machen gemeinsam bereits mehr als 74 Prozent der Beschäftigungseffekte aus.

Genehmigung einer Integrierten Gesamtschule

Klarheit für Schülerinnen, Schüler und Eltern an Stralsunder IGS

Greifswald – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat vor Beginn des neuen Schuljahres mit dem Schulträger „unseKinder gGmbH“ vor dem Verwaltungsgericht Greifswald einen Vergleich hinsichtlich der beantragten Genehmigung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Stralsund geschlossen. Danach kann der Schulträger eine aufwachsende IGS bis einschließlich Klasse 12 betreiben.

Wie schon im vergangenen Sommer gelang es dem Schulträger, kurz vor dem Termin darzulegen, dass eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für das kommende Schuljahr auch aus Sicht des Gerichts vorhanden ist. Der Schulträger sicherte zudem zeitnah Nachbesserungen am Schulkonzept zu. Außerdem sagte der Träger zu, dem Bildungsministerium die Baupläne für das beabsichtigte Schulgebäude, einschließlich der darin enthaltenden Raumaufteilung, insbesondere im Hinblick auf die Fachunterrichtsräume, und den Mietvertrag vorzulegen.

Das Bildungsministerium als Schulaufsichtsbehörde muss sicherstellen, dass Eltern und Kinder personell ausreichende Bedingungen vorfinden, um den Bildungserfolg zu sichern. Demzufolge wurde in den Vergleich auch zu deren Schutz aufgenommen, dass der Schulträger bis zur Unterrichtsaufnahme geeignete Lehrkräfte gegenüber der Schulaufsicht nachweisen muss.

Bei der ebenfalls beantragten 13. Jahrgangsstufe hat das Gericht die Auffassung vertreten, dass diese ebenfalls zu genehmigen gewesen wäre. Da dies rechtlich sehr unterschiedlich beurteilt wird und es eine IGS mit 13. Jahrgangsstufe im staatlichen Bereich nicht gibt, wartet das Bildungsministerium die Urteilsgründe ab und prüft, ob es die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Greifswald beantragen wird.

Durch den Nachweis, dass ausreichend Personal vorhanden ist, haben Eltern, Kinder und Schulträger nun Rechtssicherheit und die Gewähr, dass die Kinder an der Schule im kommenden Schuljahr personell ausreichende Bedingungen vorfinden.

Zukunftspreis Handwerk 2023

Bewerbungsfrist endet am 30. Juni

Schwerin – Der Zukunftspreis Handwerk ist die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung, mit der das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes, die Handwerkskammer Schwerin und die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin gemeinsam zukunftsorientierte Leistungen und Konzepte in Handwerksbetrieben honorieren und fördern. Mit dem Zukunftspreis Handwerk werden besondere unternehmerische Leistungen, die Mut machen, ausgezeichnet.

„Das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch hohe Kreativität, innovative Entwicklungen und beispielgebende Qualität aus. Das soll noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Mit dem ´Zukunftspreis Handwerk´ werden zukunftsorientierte, beispielgebende Leistungen und Konzepte, die aus dem Handwerk heraus entstanden sind, gewürdigt.

Bewerben können sich Betriebe, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen umgesetzt haben, ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung bieten oder nachhaltige und langlebige Gestaltung von Produkten und Verfahren eingeführt haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„In unseren Handwerksbetrieben findet sich ein enormes Innovationspotential, denn Handwerk muss sich nahezu jeden Tag auf neue Anforderungen von Märkten und Kunden einstellen. Gleichzeitig hat gerade das Handwerk auch ein hohes Bewusstsein für Tradition, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Mitarbeiterbindung. Das wollen wir mit dem Zukunftspreis würdigen“, sagt Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin.

„Das Handwerk und wir als Sparkasse haben den gleichen Fokus – auf die Region, die Menschen und Unternehmen hier vor Ort. Uns verbindet, dass es uns nur gut gehen kann, wenn es auch unserem Geschäftsgebiet gut geht. Das ist eine starke gemeinsame Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, ergänzt Björn Mauch, Vorstandsmitglied der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin.

Der Zukunftspreis Handwerk wird alle zwei Jahre vergeben. Zusätzlich zum Preisgeld der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in Höhe von 10.000 Euro lobt die Handwerkskammer Schwerin einen mit weiteren 1.500 Euro dotierten Sonderpreis Digitalisierung aus. Schirmherr des Zukunftspreises Handwerk ist der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2023 endet am 30. Juni. Eine fachkundige Jury entscheidet über die Preisvergabe, die Auszeichnung wird dann im September 2023 im Rahmen der Chefkonferenz der Handwerkskammer Schwerin übergeben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und Online-Bewerbung unter www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis.

Christian Pegel zum Weltflüchtlingstag

„Mit vereinten Kräften können wir Schutzbedürftigen auch weiterhin eine menschenwürdige Zuflucht bieten“

Schwerin – Morgen erinnert der Weltflüchtlingstag wieder daran, dass weltweit Millionen von Menschen aus Gründen wie Krieg, Hunger oder politischer Verfolgung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Innenminister Christian Pegel nimmt den Gedenktag, den die Vereinten Nationen 2001 eingerichtet haben, zum Anlass zu betonen, dass es die Menschlichkeit gebiete, diesen Menschen zu helfen – und zugleich allen zu danken, die helfen, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen:

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Anfang 2022 bis zum 30. Mai 2023 insgesamt 6.819 Asylbewerber aufgenommen. 4.656 waren es im vergangenen Jahr, dieses Jahr bis 30. Mai 2.163. Zum Vergleich: Im Corona-Pandemie-Jahr 2021 wurden insgesamt 2.843 Asylbewerber in M-V aufgenommen. Außerdem ließen sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 bis zum 13. Juni 2023 insgesamt 28.980 ukrainische Kriegsvertriebene in M-V registrieren. Zusammengenommen haben also sogar mehr Menschen bei uns Zuflucht gesucht als 2015, bis dato mit knapp 19.000 neuen Asylbewerbern das Jahr mit dem höchsten Zuwachs“, gibt Christian Pegel einen Blick in die Statistik wieder und:

„Damit hielten sich zum Stichtag 30. April dieses Jahres 7.483 Asylbewerber und am 11. Juni 23.419 (Stand: 11.06.2023) ukrainische Kriegsvertriebene bei uns im Land auf. Die Asylbewerber stammen am häufigsten aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, der Russischen Föderation und Georgien. Außerdem hielten sich am 30. April in M-V 2.886 abgelehnte Asylbewerber auf, die über eine Duldung zum Aufenthalt bei uns verfügen.“

„Diese große Anzahl von Menschen unterzubringen und zu versorgen, stellen Landesregierung und vor allem unsere Landkreise, Städte und Gemeinden, die die Aufnahme und Unterbringung ganz praktisch umsetzen, vor immense Aufgaben. Dass wir diese bislang gut bewältigen konnten, ist Verdienst sehr vieler Menschen in unserem Land, die sich haupt- oder ehrenamtlich dafür einsetzen, dass die Geflüchteten bei uns menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank. Ich bin überzeugt, dass wir mit vereinten Kräften auch weitere Herausforderungen gut meistern“, sagte der Minister.

Aufnahmekapazitäten massiv erhöht

Kommunen und Land haben ihre Kapazitäten seit Anfang 2022 deutlich erhöht. Schwierigste Aufgabe sei aktuell die Unterbringung von Geflüchteten, die neu nach M-V kommen:

„Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten noch einmal erhebliche weitere Kapazitäten mobilisiert, die jetzt zusätzlich zur Unterbringung bereitstehen. Stand 30. April stellten sie 7.886 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern zur Verfügung. Zum Vergleich: Ende 2021 waren dies 6.439 Plätze. Die kurzfristige Unterbringung in Notunterkünften von ukrainischen Kriegsflüchtlingen war und ist die Ausnahme. Das bedeutet aber auch, dass die Kommunen in Sachen Wohnraum erhebliche Herausforderungen zu lösen haben“, so Pegel.

Dasselbe gelte für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an den Standorten Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern-Buchholz, in denen zunächst alle Asylbewerber aufgenommen werden, die der Bund M-V zuweist, bevor sie in die Kommunen verteilt werden:

„Wir haben unsere Kapazitäten seit Anfang 2022 bis Ende März 2023, sprich binnen 15 Monaten, um rund 500 Plätze von 1.300 auf ca. 1.800 erhöht, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner durchschnittlich zwölf Wochen verweilen“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Wir suchen ebenso wie die Kommunen nach Erweiterungsmöglichkeiten. Wir setzen vor allem auf den Bund, dass er weitere leerstehende Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellt, so wie er es mit zwei ehemaligen Kasernen ­ – eine in Stralsund seit 2016 und eine in Parow im Kreis Vorpommern-Rügen seit 2022 – bereits getan hat.“

Gemeinsame EU-Politik ja, Asylrecht beschneiden nein

Die Lage sei in allen Bundesländern vergleichbar angespannt und ein Rückgang der Zuwanderung nicht absehbar. „Die Gesamtsituation kann nur solidarisch gelöst werden. In diesem Hinblick begrüße ich das Ziel der Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik. Wichtig ist dabei, dass das Asylrecht nicht eingeschränkt wird“, so Christian Pegel. Die vorgeschlagene solidarische Verteilung in Europa und insbesondere das klare Bekenntnis zur Sanktionierung jener, die sich in Europa nicht solidarisch an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen wollen, sei ein wichtiger Schritt für mehr europäisches Miteinander.

„Ebenso sind verpflichtende Standards für die menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in ganz Europa ein wichtiger Schritt in der europäischen Migrationspolitik. Es sind aber viele für eine Bewertung des EU-Kompromisses wichtige Detailfragen noch offen. Ich werde in den Diskussionen der kommenden Monate vor allem auf eine besonders sensible Behandlung von Familien mit Kindern drängen, die unseres besonderen Schutzes bedürfen“, führte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister weiter aus. Außerdem fordert er:

„Unbenommen dessen bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung, Länder und Kommunen verlässlich und langfristig bei den aus der Migration folgenden Aufgaben der kurzfristigen Unterbringung und Versorgung, vor allem aber der langfristigen Integration zu unterstützen. Der Bund muss zudem die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge noch einmal deutlich vereinfachen und entbürokratisieren, denn Arbeit erleichtert Integration.“

Hintergrund

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt und dort zunächst in deren Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen. In M-V regelt dann das Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Zuwanderungszuständigkeitsverordnung M-V die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf kommunaler Ebene. Sie werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß einem Verteilungsschlüssel zugewiesen, der sich nach den Einwohnerzahlen errechnet.

Als einziges Bundesland neben Bayern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vollständig.