Ab morgen Regenbogenflagge vor allen Schweriner Regierungsgebäuden
Schwerin – Ab morgen bis einschließlich 1. Juli werden alle Schweriner Ministerien und die Staatskanzlei die Regenbogenflagge hissen.
Anlass ist der Christopher Street Day (CSD) in der Landeshauptstadt mit Umzug, Straßenfest und Party (Programm: CSD Schwerin 2023).
„Nach dem Equal Pay Day am 8. März wenden wir unsere neue Beflaggungsverordnung, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, nun erstmals auch gemeinsam zum CSD an.
Sie ermöglicht unter anderem, dass alle Behörden in Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Umständen nicht hoheitliche Flaggen wie zum Beispiel die Regenbogenflagge setzen dürfen.
Die Dienststellen können nun selbst entscheiden, ob sie diese ,Solidaritäts-Flaggen‘ aus besonderen Anlässen setzen möchten oder nicht“, sagte Christian Pegel.
Die Landesregierung habe daraufhin beschlossen, die Regenbogenflagge vor ihren Gebäuden in Schwerin wehen zu lassen, wenn dort der CSD stattfindet.
„Das ist in diesem Jahr der 1. Juli. Wir hissen die Flagge auf Beschluss unserer Staatssekretäre schon zwei Tage vorher, um auf den Tag aufmerksam zu machen“, sagt Pegel und fügt hinzu:
„Ich freue mich sehr, dass es nun diese offizielle Regelung gibt, mit der wir einen wichtigen Auftrag aus unserem Koalitionsvertrag erfüllt haben.
Mit der Regenbogenflagge setzen wir als Landesregierung ein Zeichen für Offenheit, Toleranz, Menschenfreundlichkeit unabhängig davon, welche Herkunft, Hautfarbe oder eben auch sexuelle Orientierung die Menschen haben.“
Schon im vergangenen Jahr haben alle Ministerien in Schwerin die Regenbogenfahne gehisst, damals dank einer Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums. Die neue Verordnung sieht vor, dass bei solchen Vorhaben in Dienststellen des Landes zuvor das Innenministerium zustimmt.
„Das haben wir in diesem Fall gern getan – und werden es künftig bei ähnlichen Anlässen immer wieder tun“, kündigte der Innenminister an.
In M-V begehen neben der Landeshauptstadt auch Greifswald, Neubrandenburg und Rostock an unterschiedlichen Tagen den Christopher Street Day.
„Auch dort steht den Dienststellen dank unserer neuen Verordnung frei, aus diesem Anlass an ihren Dienstgebäuden die Regenbogenflagge zu hissen. Ich würde mich über viele Flaggen an vielen Gebäuden freuen“, so Christian Pegel.
Neben dieser Möglichkeit zum freiwilligen Beflaggen sind alle Behörden verpflichtet, entsprechend des Beflaggungskalenders unseres Bundeslands an den dort aufgeführten Tagen die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie – je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten – die Europaflagge und eigene Flaggen der Kommunen zu hissen.
Im Juli gilt dies für den 20. Juli, dem Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944.