Land will Schulabsentismus besser vorbeugen

Oldenburg: Weniger Bürokratie, kürzeres Verfahren, mehr Hilfe für die Schulen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet die Regelungen zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Im Schuljahr 2021/2022 gab es 403 Verstöße gegen die Schulpflicht, im Schuljahr 2022/2023 waren es 386.

Ministerin Simone Oldenburg hat schon zum Ende des Jahres 2022 veranlasst, das Verfahren im Umgang mit Schulabsentismus deutlich zu entschlacken: Das Verfahren ist eingekürzt, Berichtspflichten an die zuständige Schulbehörde wurden deutlich reduziert und erfolgen – ebenso wie die Einleitung von Bußgeldverfahren – nach dem 10. Fehltag. Nach dem 10. Fehltag hat auch eine Helferkonferenz unter Beteiligung der zuständigen Schulbehörde stattzufinden.

Zuvor trifft die einzelne Schule erzieherische bzw. Ordnungsmaßnahmen. Die Schulen erhalten zudem mehr Unterstützung durch das neue Kommunikations- und Beratungssystem für Eltern und Schule (KuBES), das seit dem letzten Schuljahr seine Arbeit am IQ M-V und an den vier Schulämtern aufgenommen hat.

„Die Ursachen für Schulabsentismus sind äußerst unterschiedlich. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler passgenaue Unterstützung erhalten, aber die Lehrkräfte nicht weiterhin mit überbordenden Meldepflichten belastet werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weniger Bürokratie, kurze und effiziente Wege sollen helfen, Schulabsentismus in jedem Einzelfall möglichst früh zu beenden. Prävention erhält eine entscheidende Rolle.“

Zudem wird der Handlungsleitfaden für Schulen gegen Schulabsentismus von 2017 bis zum Schuljahr 2024/2025 grundlegend überarbeitet. Hierbei werden insbesondere die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Die Übersichtlichkeit soll erhöht, Mustervorlagen aktualisiert und zusammengefasst sowie offene Fragen zu Attesten und der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe geklärt werden.

Ziel ist es, einen deutlich schlankeren Leitfaden zu entwickeln, der auf frühzeitige Zusammenarbeit verschiedener Fachkräfte innerhalb und außerhalb der  Schule setzt, ein gutes Unterstützungssystem bereitstellt und die Lehrkräfte entlastet.

Entspannung bei der Futtererzeugung

Schwerin – Durch die landesweit gefallenen Niederschläge der vergangenen vier Wochen hat sich die aktuelle Futtersituation im Vergleich zu den Verhältnissen Mitte Juni deutlich verbessert. Anders als noch vor Wochen sind die Pflanzenbestände im gesamten Land durch die Niederschläge vorerst mit Wasser versorgt, eine Frei­gabe der Bracheflächen zur Mahd ab 1. August wird daher nicht erfolgen.

Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Auch wenn die Ernte der Druschfrüchte derzeit durch den Regen regional erschwert wird, bin ich sehr erleichtert über die ergiebigen Regenfälle in den letzten Wochen. Wenn man alle Wetterdaten im Land auswertet, dann haben alle Regionen etwas von dem dringend notwendigen Regen abbekommen. Die Futterflächen blieben beim 1. Schnitt in zahlreichen Betrieben unter den Ertrags- und Qualitätserwartungen und trockneten danach teilweise lokal völlig aus. In den letzten zwei Wochen fingen auch die stark betroffenen Futterflächen langsam an, sich zu erholen“.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein flächen­decken­des Defizit an Futter, es gibt aber eine spürbare Zahl an tierhaltenden Betrieben, die auf Zusatzfutter angewiesen sein werden. Das wird auch durch die bisher über 20 Betriebe bestätigt, die die Freigabe der extensiven Grünlandflächen zur Mahd nach deren Beweidung genutzt haben.

In der jetzigen Förderperiode lässt der europäische Rechtsrahmen wenig Ausnahmen zu, um Flächen für Umweltleistungen in Extrem- bzw. Notsituationen zur Milderung bzw. Kompensation von Ertragsausfällen zu nutzen. Eine entsprechende Nachfrage des Bundes bei der EU-Kommission ergab, dass die Möglichkeit der Futtergewinnung von Bracheflächen ab dem 1. August nicht richtlinienkonform und somit nicht zulässig ist.

Staatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Wir werden als Land nicht alleine gegen die Vorgabe der Kommission handeln und können daher keine Freigabe der Brache­flächen zur Futtergewinnung ab dem 1. August erteilen.“

Andernfalls drohe eine Anlastung für Deutschland, sollten einzelne Länder davon Gebrauch machen.

Barrierefreier Umbau von Haltestellen

Meyer: Fahrgäste sollen ohne besondere Erschwernisse den Bus nutzen können

Plate – In der Gemeinde Plate sollen insgesamt 17 Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. „Ziel ist, dass Fahrgäste sich ohne besondere Erschwernis und ohne auf besondere Hilfen angewiesen zu sein auf dem Bussteig und in der näheren Umgebung zurechtfinden. Die bisher vorhandenen Bushaltestellen bieten diese Barrierefreiheit nicht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Gesamtmaßnahme wird in mehrere Bauabschnitte geteilt. In Consrade ist beabsichtigt, insgesamt sieben neue Bushaltestellen teilweise an Stellen zu errichten, an denen bisher keine Bushaltestellen vorhanden waren. Das betrifft beispielsweise Consrade „Dorf“. Die Bushaltestellenpaare Consrade „Gaststäte“ und Consrade „Am Berg“ verbleiben an den derzeitigen Standorten.

Darüber hinaus werden im Zuge des ersten Bauabschnitts in Plate an der „Banzkower Straße“ zwei Bushaltestellen und an der „Sukower Straße“ eine Bushaltestelle neu errichtet. Ebenfalls Bestandteil des ersten Bauabschnittes ist der Umbau des Bahnhofes mit Neubau einer Bushaltestelle in Plate. Bei den bestehenden Bushaltestellen „Peckatel Abzweig“ in der „Sukower Straße“ ist ein Rückbau der Halteflächen geplant.

In Peckatel beabsichtigt die Gemeinde Plate im Zuge des zweiten Bauabschnitts eine Bushaltestelle barrierefrei umzubauen. Neu ausgestattet wird die Bushaltestelle „Am Dorfplatz“ mit drei neuen Fahrradanlehnbügeln. In Plate beabsichtigt die Gemeinde im Zuge der Erweiterung der Naturgrundschule zudem eine Umgestaltung des Verkehrskonzeptes. Das neue Verkehrswegekonzept soll die Sicherheit für alle Verkehrseilnehmerinnen und -teilnehmer erhöhen.

„Vor dem Haupteingang der Grundschule in Plate soll ein neuer Bussteig entstehen. So können die Schulkinder direkt vor der Schule aus den Bussen aussteigen und müssen keine weiteren Straßen queren. Das erhöht die Verkehrssicherheit erheblich“, sagte Meyer.

Die bestehende Bushaltestelle vor dem Haupteingang zur Grundschule und das Bushaltestellenpaar „Friedhof“ und „Friedrich-Wehmer-Straße“ werden nach der Herstellung der neuen Bushaltestelle entbehrlich und somit zurückgebaut.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 817.000 Euro.