Krankenhaus-Regionalkonferenzen

Schwerin – In dieser Woche fanden die ersten beiden Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform in Neubrandenburg und Greifswald statt. Gesundheitsministerin Drese zieht hierzu ein positives Zwischenfazit: „Der direkte Austausch ist wichtig, um Krankenhausleitungen und Betriebsräte transparent über den Reformstand zu informieren. Gleichzeitig können alle Krankenhäuser im Land ihre Einschätzungen und Hinweise einbringen“, betonte Drese nach der heutigen Regionalkonferenz in Greifswald.

Die Konferenzen, zu denen neben den ärztlichen und kaufmännischen Leitungen auch die Pflegedienstleitungen und Betriebsräte der Krankenhäuser in den entsprechenden Planungsregionen eingeladen wurden, stießen auf großes Interesse, so Drese. Alle Krankenhäuser waren vertreten. „Für das Interesse und die offenen Diskussionen bedanke ich mich ausdrücklich. Nur im konstruktiv-kritischen Dialog können wir die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns bestmöglich in Berlin vertreten“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Die Krankenhausreform ist eine Chance, um auch in der Zukunft Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Behandlungsqualität zu sichern und steigern und das System zu entbürokratisieren.“ Gerade zur Entlastung von Bürokratie habe es viele wertvolle Hinweise gegeben.

„Gleichzeitig habe ich betont, dass sich jedes Krankenhaus im Land auf den Weg machen muss, um sich zukunftsfest aufzustellen und die Reform gut vorbereitet umzusetzen“, sagte Drese. Nur, wenn eine grundlegende Veränderungs- und auch Kooperationsbereitschaft vorhanden sei, könne die Landesregierung die Interessen der Krankenhäuser kraftvoll und überzeugend gegenüber dem Bund vertreten. Denn eines sei klar, betonte Drese: „Eine gute Krankenhausreform erreichen wir nur gemeinsam mit unseren Krankenhäusern – und nicht über ihre Köpfe hinweg“.

Zwei weitere Regionalkonferenzen in den Planungsregionen Rostock und Schwerin seien deshalb noch für den 18.9 und 28.9. geplant, so die Ministerin.

Künstlerinnen-Netzwerk

Gleichstellungsministerin Bernhardt besucht Künstlerinnen-Netzwerk

Rühn – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt lobte anl. ihres Besuchs das Projekt mentoringKUNST.

„Die Kunst ist weiblich. Aber Künstlerinnen treten noch zu wenig in Erscheinung. Viele Menschen wissen gar nicht, dass es schon immer Kunst von Frauen gegeben hat. Und das liegt daran, dass die Kunstwelt für die vielen Frauen blind war. Der Wind dreht sich zum Glück, wenn auch langsam. Der lange Weg der Gleichberechtigung von Künstlerinnen ist noch nicht zu Ende. In der Debatte um Gleichberechtigung von Künstlerinnen geht es vor allem auch um grundlegende Frauenrechte. Genau bei diesem Grundsatz der Gleichberechtigung setzt das ‚mentoringKUNST‘-Projekt an“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort zum Netzwerktreffen des Projektes in Kloster Rühn.

„Dass Künstlerinnen sich hier treffen, gemeinsame Ideen umsetzen, sich austauschen und unterstützen und voneinander profitieren, ist sehr wichtig. Jeder Cent aus der Förderung des ‚mentoringKUNST‘-Projektes mit Mitteln des ESF+ ist gut eingesetzt. Das ist ein Beitrag für Kunst- und Kreativräume, so wie sie eben heute stattfinden können. Diese Begegnungsräume ermöglichen die Vernetzung von etablierten und aufstrebenden Künstlerinnen. Das Mentoringprojekt dient dabei nicht nur der Vernetzung, sondern ebenso der Professionalisierung hiesiger Künstlerinnen und der Sichtbarkeit ihres Schaffens. Es leistet einen Betrag für mehr Gleichstellung von Frauen und Männern in unserem Land. Und Gleichstellung ist mir ein Herzensanliegen“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Ziel des Projektes ist es, dass sich Teilnehmerinnen fest und existenzsichernd als Bildende Künstlerin beziehungsweise Autorin in Mecklenburg-Vorpommern etablieren können. Es ist auch wichtig, dass Künstlerinnen sichtbarer sind, dass ihre Werke ausgestellt, veröffentlicht, gelesen werden. Künstlerinnen, egal ob Schauspielerinnen, Malerinnen, Bildhauerinnen, Street-Art-Künstlerinnen – sie alle können nur davon leben, wenn ihre Kunst gesehen wird. Nur wenn Kunst gezeigt wird, steigt die Nachfrage. Daher setzen wir uns für die Sichtbarkeit von Frauen, auch eben von Künstlerinnen, ein“, so Ministerin Bernhardt.

Sanierungsarbeiten am ehemaligen Postgebäude

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat sich heute einen Überblick über die beginnenden Sanierungsarbeiten an der „Alten Post“ in Schwerin verschafft. Das ehemalige Postgebäude wurde im Jahr 2019 für 4,5 Mio. Euro vom Land erworben. Für die Sanierung sind im April 2023 Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 49 Mio. EUR genehmigt worden. Verantwortlich für die Baumaßnahme ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums.

„Ich freue mich, dass wir mitten im Zentrum von Schwerin bei der Modernisierung der Alten Post zeigen können, was wir können: Historisch wertvolle Bautradition erhalten, sie mit modernen Arbeitsformen wie Co-Working-Spaces verbinden und das Gebäude nach den neuesten Standards denkmalgerecht energetisch sanieren“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

In zentraler Lage soll ein modernes Verwaltungsgebäude entstehen, das aufgrund der räumlichen Struktur des historischen Gebäudes und der geplanten technischen Ausstattung für moderne Arbeitsformen bestens geeignet ist. Insgesamt werden ca. 300 Arbeitsplätze in modernen Arbeitsstrukturen auf ca. 4.600 Quadratmetern Bürofläche entstehen. Die entstehenden Räume werden weitestgehend – entsprechend den Möglichkeiten der denkmalgeschützten Substanz – barrierefrei zugänglich sein. Zudem sind ein kleiner Gastronomiebereich und eine Ausstellungsfläche vorgesehen.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem UNESCO-Weltkulturerbekoordinator der Stadt Schwerin ist im Einklang mit den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben die Belegung der Flachdachflächen mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Dadurch wird ein Energieertrag von insgesamt 71.472 kWh pro Jahr erzeugt. Die Wärmeversorgung erfolgt durch Fernwärme. Zudem werden die raumlufttechnischen Anlagen mit Wärmerückgewinnung betrieben und als Beleuchtung ausschließlich LED-Technik eingesetzt.

Gutachten zu Verfassungsschutz M-V

Schwerin – Der Sonderbeauftragte für den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, Bernhard Witthaut, hat seine Untersuchungen abgeschlossen und heute in Schwerin sein Gutachten vorgestellt. Die wichtigsten Kernaussagen:

„Die 52 Handlungsempfehlungen, die eine Expertenkommission in der vorangegangenen Legislatur formuliert hatte, sind im Wesentlichen umgesetzt. Arbeitsabläufe sind vereinfacht und verschlankt worden, um die Fachreferate von administrativen Aufgaben zu entlasten. Die Zusammenarbeit von Informationsauswertung und Informationsbeschaffung wurde intensiviert“, zählte Bernhard Witthaut auf.

„Bei zügiger Besetzung der freien Stellen gut gerüstet“

Das Gutachten sollte auch die personelle Ausstattung der Behörde bewerten. Das Ergebnis: „Sind alle vorhandenen 128 Stellen im Verfassungsschutz M-V besetzt, sollte er das anfallende Arbeitsaufkommen bewältigen können. Die 23 aktuell offenen Stellen sollten zügig besetzt werden. Dafür hat das Ministerium im Juli Sorge getragen mit der Verfügung, dass die Verfassungsschutzabteilung selbst die anstehenden und bereits begonnenen Auswahlverfahren durchführt und abschließt.“

„Normale Nachbesetzungen frei werdender Stellen setzt üblicherweise die allgemeine Personalsachbearbeitung im Innenministerium um, die sich aber um alle Besetzungsverfahren im gesamten Ressort kümmern muss. Die mit dem Haushalt ermöglichten 23 neuen Stellenbesetzungen wird zur Entlastung des allgemeinen Personalbereiches die Verfassungsschutzabteilung selbst übernehmen, die dabei auch die Ziele einer fachlich breiteren Aufstellung des Personals im Verfassungsschutz selbst besser im Blick behalten und die inhaltlichen Ergänzungen der Kompetenzen des Landesverfassungsschutzes selbst besser konzeptionell umsetzen kann“, begründet Christian Pegel.

Auf gutem Wege sieht der Sonderbeauftragte die Behörde auch in Sachen Personal mit fachspezifischer Ausbildung: „Zurzeit absolvieren zwei Anwärter für den Verfassungsschutz M-V ihre Ausbildung beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Zwei weitere Anwärter sind für die Ausbildung 2025 bis 2027 vorgesehen. Auf eine kontinuierliche Erhöhung sollte fortlaufend geachtet werden. Darüber hinaus ist eine Aus- und Fortbildungskonzeption für alle Dienstposten in der Behörde in Planung.“

Auch bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Verbesserungen vorgenommen. Der Prozess wurde einheitlich und verbindlich geregelt und wird durch ein digitales Mitarbeiterhandbuch unterstützt. Dies sei gerade angesichts des zeitnahen größeren Personalzuwachses durch die 23 neuen Stellen im Verfassungsschutz notwendig, um die Einarbeitung und Integration der erwartbar größeren Zahl neuer Mitarbeiter strukturiert sicherzustellen, so der Minister.

Eine weitere Aufgabe war zu prüfen, ob ein Ausbau der parlamentarischen Kontrollrechte und Transparenz erforderlich sei. Hier kommt Bernhard Witthaut, früher unter anderem Polizei- und Verfassungsschutzpräsident in Niedersachsen, zu dem Schluss:

„Umfassende Palette an Kontrollrechten“

„Die Palette an Kontrollrechten, die das Landesverfassungsschutzgesetz bereithält, ist umfassend. Es ermöglicht Unterlagen-, Akten- und Dateneinsicht genauso wie den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde, Auskunftsverlangen und Verlangen nach Stellungnahmen. Bei besonderem Aufklärungsbedarf kann die Parlamentarische Kontrollkommission Bedienstete und Auskunftspersonen befragen, sofern dem keine öffentlichen oder privaten Belange entgegenstehen. Sie kann den Landesdatenschutzbeauftragten beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen zu prüfen und im Einzelfall auch Sachverständige mit Untersuchungen beauftragen.“

Auch der bundesweite Abgleich mit anderen Gesetzen habe keine Lücke zu Tage gebracht, sagte Witthaut und folgerte, weitere Regelungen seien hier nicht erforderlich. Er schlug jedoch vor: „Mit der geplanten Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes könnte darin ein
direktes Petitionsrecht von Verfassungsschutz-Mitarbeitern gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission aufgenommen werden, so dass sie sich in dienstlichen Angelegenheiten und ohne den Dienstweg einzuhalten an diese wenden können, wenn sie z.B. Fehlentwicklungen im Verfassungsschutz befürchten. Das ist auch heute schon rein theoretisch möglich. Analog zu anderen Bundesländern könnte M-V dieses Recht im Sinne von Rechtssicherheit für die Bediensteten im Gesetz normieren.“

Eine weitere Aufgabe des Sonderbeauftragten war es, die geltenden Dienstvorschriften, Richtlinien etc. für den Verfassungsschutz zu prüfen. „Es war vereinbart, dass während der Untersuchung festgestellte Probleme möglichst schnell, auch schon vor Fertigstellung dieses Gutachtens, behoben werden sollen. So sind zum Beispiel Dienstvorschriften optimiert und in Kraft gesetzt worden.“

Home-Office auch für Verfassungsschützer

Um die Arbeitszufriedenheit und somit ein gutes Betriebsklima zu fördern, haben seit Juni dieses Jahres auch die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes M-V die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. „Aufgrund ihres Arbeitsinhalts mit zumeist einer Geheimhaltungsstufe war dies deutlich schwieriger als in anderen Behörden, deren Arbeit mit Einbruch der Corona-Pandemie relativ zügig ins Home-Office verlegt werden konnte“, begründet der Minister, wieso dies hier länger gedauert habe. Umso zufriedener seien die Kollegen jetzt, dass auch sie dieses Angebot nutzen können.

Bereits im Koalitionsvertrag steht, dass die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden soll. Dies werde, so Bernhard Witthaut, bereits intensiviert. „So war der Verfassungsschutz zum Beispiel beim MV-Tag Anfang Juli dieses Jahres in Neubrandenburg mit einem eigenen Stand vertreten und konnte so vielen Neugierigen seine Arbeit erklären.“

„Ein Beitrag zur Transparenz der Arbeit des Verfassungsschutzes ist auch, dass wir dieses Gutachten veröffentlichen. Damit bewegen wir uns auf einem schmalen Grat. Wir sind aber überzeugt, dass hierdurch Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen des Landes nicht beeinträchtigt werden“, fügte Christian Pegel hinzu.

„Das nun vorliegende Gutachten besagt, dass die Maßnahmen, die nach früheren Versäumnissen und Fehlentwicklungen ergriffen wurden, fruchten und unser Verfassungsschutz auf gutem Wege ist. Eine der wichtigsten Aussagen für mich ist, dass frühere Fehlentwicklungen zurückzuführen sind auf Fehlentscheidungen einzelner Personen, nicht auf strukturelle Fehler. Es gibt mehrere Schrauben, an denen wir noch justieren können – und dies auch tun“, fasste Christian Pegel sein Resümee aus dem Gutachten zusammen. Besonders gefreut haben ihn die Feststellungen des Sonderbeauftragten, dass die Verfassungsschutzabteilung unter dem jetzigen Leiter die Handlungsempfehlungen in den vergangenen zwei Jahren engagiert angegangen sei und diese umsetze.

„Wir haben die Fehlentwicklungen vor einigen Jahren sehr klar erkannt und hierauf engagiert reagiert – das alles neben dem normalen Dienstbetrieb, der weiterläuft, dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsschutz sehr dankbar“, so Pegel. Das gelte auch für den aktuellen Prozess während der Arbeit des Sonderbeauftragten. „Schon während dessen Arbeit wurden aufgrund seiner Hinweise Dienstvorschriften umfangreich angepasst und aktualisiert, intensivere Abstimmungen zwischen verschiedenen Bereichen des Verfassungsschutzes umgesetzt und damit Prozesse effektiver und für alle zufriedenstellender gestaltet und die Führungskultur sowie die Fortbildungsplanung noch einmal optimiert“, verdeutlicht der Innenminister den erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand der Beschäftigten des Verfassungsschutzes in den vergangenen acht Monaten.

Sein Dank wie auch der des Sonderbeauftragten geht an die Mitarbeiter des Verfassungsschutz M-V: „Jede und jeder Einzelne von Ihnen hat bereitwillig alle Fragen, die für das Gutachten gestellt werden mussten, beantwortet und an vielen Stellen eigene Ideen für eine Optimierung eingebracht. Das verursacht neben der eigentlichen Arbeit natürlich zusätzlichen Aufwand – und das, nachdem Sie zuvor schon die Expertenkommission umfangreich bei ihrer Arbeit unterstützt haben. Dieses Engagement hat sich gelohnt und wird dazu beitragen, dass Ihre Arbeit, die unserer Verfassungsschützer, in vielerlei Hinsicht noch besser wird.“

Der Innenminister hat sich auch beim Sonderbeauftragten für seine Bereitschaft und sein besonderes Engagement bedankt. „Es ist für uns ein Geschenk, dass Sie nach Ihrem EIntritt in den Ruhestand als niedersächsischer Verfassungsschutzchef ihr Berufsleben noch einmal faktisch acht Monate verlängert haben und uns als Sonderbeauftragter zur Verfügung standen – dafür Ihnen und Ihrer Frau herzlichen Dank“, so Pegel. „Uns hat der gesamte Prozess spürbar vorangebracht und wir werden die Ergebnisse und Hinweise Ihres Gutachtens weiterhin zum zentralen Leitfaden der weiteren Entwicklung im Verfassungsschutz machen“, so der Minister.

Hintergrund

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Regierungsparteien sich für den Ausbau der parlamentarischen Kontrollrechte und – möglichkeiten gegenüber dem Verfassungsschutz aussprechen mit dem Ziel, im Ergebnis von ablauf -und aufbauorganisatorischen Analysen Reformschritte für mehr Transparenz in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde zu sorgen. Bereits in der 7. Legislaturperiode war eine Expertenkommission eingesetzt worden, die 52 Handlungsempfehlungen in fachlicher, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht formuliert hatte. Diese Handlungsempfehlungen sollten mit dem Gutachten des Sonderbeauftragten auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Anfang 2023 hat der Sonderbeauftragte eine Projektgruppe eingerichtet, in der alle Referate der Verfassungsschutzbehörde, die Gleichstellungsbeauftragte des Ressorts, der Personalrat und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen vertreten waren. Sie haben gemeinsam den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission analysiert und dazu Gespräche auch mit ehemaligen Mitarbeitern und Vertretern der im Landtag vertretenen Parteien geführt (die AFD hat als einzige Fraktion nicht auf die Einladung reagiert).

Windkraftanlage in Kassow in Betrieb

Jesse: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien – Ausbaupläne für Windkraft brauchen Akzeptanz in der Bevölkerung

Kassow – Energie-Staatssekretärin Ines Jesse hat heute gemeinsam mit Sebastian Constien, Landrat des Landkreises Rostock, Wolfgang Stegemann, Bürgermeister der Gemeinde Kassow, und Robert Vogt, Regionalleiter von ENERTRAG SE, eine neue Windkraftanlage in Kassow (Landkreis Rostock) offiziell in Betrieb genommen.

„Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende Bedingungen, um den Wind zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über günstige Strompreise und Wertschöpfung vor Ort. Darüber hinaus profitieren die Ausbauregionen direkt, wie hier in Kassow aufgrund des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes: Die Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen beteiligen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gemeinden finanziell an ihren Vorhaben“, sagte der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Windkraftanlage vom Typ Nordex N149 hat eine Leistung von 5,7 Megawatt und steht im Windeignungsgebiet „Mistorf“. Die in Betrieb genommene Windkraftanlage ist eine der ersten Anlagen im Landkreis, für die mit den umliegenden Gemeinden ein Vertrag für eine freiwillige Kommunalbeteiligung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeschlossen wurde. Dadurch erhalten die Gemeinden nach Angaben von ENERTRAG künftig etwa 25.000 Euro pro Jahr.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde sollen direkt profitieren über die Möglichkeit des Abschlusses eines vergünstigten Stromtarifes. „Mecklenburg-Vorpommern verfügt als windreiches Küstenbundesland über hervorragende Voraussetzungen für die klimafreundliche Energieproduktion – besonders für die Windenergie an Land und auf See. Das ist ein großer Standortvorteil, den wir noch stärker nutzen müssen. Deshalb haben wir den Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete“, sagte Jesse.

Robert Vogt, Regionalleiter der ENERTRAG SE für das Land Mecklenburg- Vorpommern, hob das Projekt im Rahmen seiner Rede als „Musterbeispiel für eine erfolgreiche Beteiligung von Bürgern und Kommunen in der Region“ hervor und ergänzte, dass „die Teilhabe von Bürgern der Schlüssel für eine gelungende Energiewende“ sei.

Darüber hinaus ist seit Anfang 2023 auch eine freiwillige finanzielle Beteiligung für bereits bestehende Windkraftanlagen möglich und auch diese Variante soll nach Angaben von ENERTRAG für die bereits seit zehn Jahren bestehenden Windkraftanlagen im Windpark angewendet werden. Dadurch werden zusätzliche Zahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Jahr für die Gemeinden ermöglicht.