Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“
Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.
Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.
Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.
„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.
Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.
Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.
Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.
Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“