Härtefallfonds für DDR-Renten

Sozialministerin Drese begrüßt einmalige Verlängerung der Antragsfrist

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute eine einmalige Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten beschlossen. Eine Antragsstellung ist nun bis zum 31. Januar 2024 möglich. Die Frist war ursprünglich am 30. September abgelaufen.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Zahlreiche DDR-Rentnerinnen und Rentner haben beim damaligen Übergang in die Bundesrepublik einen Teil ihrer Rentenansprüche verloren. Es geht hier also um jahrelang erarbeitete Ansprüche, die diesen Menschen zustehen“, erklärte Drese.

Dennoch hätten viele Anspruchsberechtigte noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren, so Drese. Bisher blieben deshalb die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück. „Eine Fristverlängerung, wie sie heute beschlossen wurde, ist also nur folgerichtig, um Betroffenen die Chance zu geben, mögliche Ansprüche auch zu prüfen“, betonte die Ministerin.

Neben DDR-Rentnerinnen und -Rentnern profitieren auch jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von der Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2.500 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem der Bezug einer geringen Netto-Rente, die weniger als 830 Euro beträgt. Eine vollständige Auflistung aller Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

„Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Einmalzahlung auch trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden können. Trotzdem hoffe ich sehr, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen, um ihre unverschuldeten Härtefälle so zumindest abzumildern“, so Drese.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich.

Die benötigten Formulare sowie weitere Hilfestellungen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene auf den Seiten des BMAS. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt.

Drese: „Lassen Sie sich von den Antragsmodalitäten bitte nicht abschrecken. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei Fragen, Bedenken und bei der Beantragung jederzeit beratend zur Seite.“

Mehr Mittlere Reife

Oldenburg: Schulabschlusszahlen kontinuierlich verbessern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 mehr Schülerinnen und Schüler als in den Vorjahren den Schulabschluss der Mittleren Reife erreicht. 98,6 Prozent der Jugendlichen haben in diesem Sommer die Mittlere-Reife-Prüfungen bestanden. Das waren 5.271 Schülerinnen und Schüler.

Im Jahr 2022 lag die Quote der Jugendlichen, die die Prüfungen bestanden haben, bei 96,5 Prozent mit 5.011 Schülerinnen und Schülern, im Jahr 2021 bei 95,1 Prozent (5.189 Schülerinnen und Schüler). Der landesweite Notendurchschnitt bleibt im Jahr 2023 mit 2,5 auf Vorjahresniveau. In den Jahren 2019 bis 2021 lag er bei 2,6.

„In diesem Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen an Regionalen Schulen und Gesamtschulen das Ziel ihrer Schullaufbahn erreicht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung.

Die Mittlere Reife ist ein wichtiger Schulabschluss, mit dem Jugendlichen viele Ausbildungsmöglichkeiten offenstehen. Unser Ziel ist es, die Anzahl der Jugendlichen mit einem anerkannten Schulabschluss zu erhöhen. Dazu tragen die neue Schulabschlussverordnung und die zusätzlichen Angebote der flexiblen Schulausgangsphase bei. Sie alle sind im Landesprogramm ‚Auf dem Weg zum Schulabschluss zusammengefasst‛“, so Oldenburg.

Mit der neuen Schulabschlussverordnung hat das Land klare Regeln, eine einheitliche Struktur und standardisierte Verfahren geschaffen. Das Leistungsniveau des Abschlusses wurde mit der neuen Verordnung hingegen nicht verändert. Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Jahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache müssen seitdem eine schriftliche Prüfung weniger absolvieren.

Bei ihnen ist aufgrund der herausragenden Leistungen die Jahresnote gleichzeitig die Prüfungsnote. Außerdem haben sich die Berechnungen zur Feststellung des Gesamtprüfungsergebnisses vereinfacht.

Zu den Angeboten der flexiblen Schulausgangsphase gehört das Freiwillige 10. Schuljahr, das es seit dem Schuljahr 2023/2024 ausschließlich an Regionalen Schulen und Gesamtschulen gibt. Damit haben noch mehr Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit der Berufsreife einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu erlangen.

Im laufenden Schuljahr gibt es dieses Angebot an 22 Schulen. Es wird von 325 Schülerinnen und Schülern besucht. Im Schuljahr 2022/2023 haben 295 Jugendliche an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Freiwillige 10. Schuljahr mit dem Abschluss der Berufsreife verlassen. Die Quote lag bei 92,8 Prozent und liegt damit über dem Niveau der beiden Vorjahre von über 89 Prozent.

Zu den weiteren Angeboten zählen das „Produktive Lernen“ und die „Berufsreife dual“. Sie richten sich ebenfalls an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben, lernen mit starker Praxisorientierung.

Im vergangenen Schuljahr haben 158 Schülerinnen und Schülern das „Produktive Lernen“ mit der Berufsreife verlassen. Das ist ein Anteil von 65 Prozent. Im Schuljahr 2021/2022 waren es 53,7 Prozent. Drei Schülerinnen und Schüler haben im vergangenen Schuljahr das „Produktive Lernen“ mit der Mittleren Reife beendet.

Bei der „Berufsreife dual“ gab es 67 Absolventinnen und Absolventen mit der Berufsreife. Das waren 82,7 Prozent. Im Schuljahr 2021/2022 lag der Anteil bei 64,5 Prozent. Die größeren Abweichungen zu den Vorjahren resultieren mutmaßlich aus den pandemiebedingten und geänderten Versetzungsregeln. Im laufenden Schuljahr wird das „Produktive Lernen“ an 22 Schulen angeboten und von insgesamt 540 Schülerinnen und Schülern wahrgenommen. Das Angebot „Berufsreife dual“ wird an 11 Schulen vorgehalten und von 133 Schülerinnen und Schülern besucht.

Im Schuljahr 2022/2023 haben insgesamt 535 Schülerinnen und Schüler die zweite Chance genutzt, um einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu erlangen. Im laufenden Schuljahr streben 998 Jugendliche über die zusätzlichen Angebote der flexiblen Schulausgangsphase einen bundesweit anerkannten Schulabschluss an.

Darüber hinaus legt das Land ab diesem Schuljahr viel früher den Fokus auf versetzungs- und abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler. Sie bzw. deren Erziehungsberechtigte werden frühzeitiger benachrichtigt, wenn die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist.

Das Land hat an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen für die Bildungsgänge „Berufsreife“ und „Mittlere Reife“ ein neues Frühwarnsystem etabliert. Dies gilt im Sekundarbereich I zunächst für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 und soll rechtzeitig Aufschluss über versetzungs- und abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler geben.

Schulen nehmen damit halbjährlich zum 30. November (für epochalen Unterricht) und 30. April die Lernerfolge von Schülerinnen und Schülern noch gezielter in den Blick, um die Chancen für eine Versetzung oder einen Schulabschluss zu verbessern. Ein verbindliches Beratungsgespräch mit Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern soll bis zum 15. März erfolgen.

Gesprächsgrundlage sind die Noten des Halbjahreszeugnisses. Lehrkräfte können Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechende Förder- und Unterstützungsangebote unterbreiten. Das Frühwarnsystem ist eine weitere Maßnahme, um die Zahl der Wiederholer und der Jugendlichen ohne anerkannten Schulabschluss zu senken.

Besatz von Baltischen Stören

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV) führt heute den vorerst letzten Besatz 2023 mit Baltischen Stören entlang der Oder durch. Vor jedem Besatz werden alle nötigen Wasserparameter der Oder gewissenhaft überprüft und abgefragt, um sicherzustellen, dass die Störe einen guten Start in ihrem natürlichen Habitat haben.

Am Mittwoch werden insgesamt 120 kg juvenile Störe mit einem Durchschnittsgewicht von 17 g entlang der Oder besetzt. Die Störe sind diesen Sommer in der Forschungsanlage Born der LFA MV geschlüpft. Von den circa 7.000 Tieren werden die größten 100 Stück, die ein Mindestgewicht von 50 g aufweisen, äußerlich mit Marken gekennzeichnet.

Auf den gelben Marken, die auf der linken Seite neben der Rückenflosse der Störe befestigt sind, steht eine Buchstaben- und Zahlenfolge, wodurch jeder Stör individuell unterschieden wird. Bei Sichtung eines markierten Tieres soll eine Meldung an das Institut für Fischerei der LFA MV übermittelt werden (stoer@lfa.mvnet.de), womit wertvolle Daten, wie zum Beispiel Wandergeschwindigkeit und Zuwachsrate ermittelt werden können.

Die Mitarbeiter des Instituts für Fischerei haben bereits zuvor juvenile Störe aus der Forschungsanlage Born vom Jahrgang 2023 in Zusammenarbeit mit dem Nationalparkamt Unteres Odertal und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in die Oder besetzt: einmal 11 kg (Durchschnittsgewicht 0,5 g, ca. 23.000 Stück) und ein zweites Mal 24 kg (Durchschnittsgewicht 1,3 g, ca. 18.000 Stück).

Im Jahr 2023 sind in der Forschungsanlage Born des Instituts für Fischerei der LFA MV etwa 2,5 Millionen Baltische Störe geschlüpft. Im Rahmen des ostseeweiten HELCOM-Programms zum Schutz des Baltischen Störs wurde ein Großteil der frisch geschlüpften Larven an internationale Kooperationspartner aus Litauen, Lettland, Estland und Polen weitergegeben, um die Tiere dort weiter aufzuziehen und in den Flüssen ihres historischen Verbreitungsgebiets zu besetzen.

Das langfristige Ziel ist es, eine sich selbsterhaltende Population im südlichen Ostseeraum und darüber hinaus aufzubauen. Das Institut für Fischerei der LFA MV bewahrt europaweit den aktuell einzigen verlässlich funktionalen Laichtierbestand des Baltischen Störs, mit dem jährlich ausreichend Besatzmaterial für das Programm erzeugt werden kann, und übernimmt dadurch eine wichtige Rolle bei der Wiederansiedlung des Baltischen Störs in der Ostsee.

Opfergedenken

Schwesig: Wir gedenken der Opfer des Angriffs auf Israel

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Landesrabbiner Yuriy Kadnykov und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dr. Rico Badenschier in der Schweriner Synagoge der Opfer des terroristischen Angriffs auf Israel gedacht. Im Anschluss erklärte die Ministerpräsidentin:

„Die Landesregierung verurteilt den brutalen und menschenverachtenden Angriff auf Israel auf Schärfste. Wir sind in Gedanken bei den Opfern und ihren Angehörigen. Israel gilt unsere Solidarität. Niemand darf das Existenzrecht Israels infrage stellen.

Ich habe heute die Jüdische Gemeinde besucht, weil die internationale Situation auch Auswirkungen auf das jüdische Leben bei uns in Deutschland hat. Wir freuen uns darüber, dass nach 1990 wieder jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern entstanden ist. Wir sind verbunden über viele Veranstaltungen und einen Vertrag zwischen der Landesregierung und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden, der wachsende Mittel vorsieht. Wir werden das jüdische Leben in Mecklenburg-Vorpommern weiter unterstützen.“

Kultur schafft Zusammenhalt

Präsentation „Dorfresidenzen“ in der Landesvertretung M-V in Berlin

Berlin – Am Dienstagabend (10.10.) wurde in der Landesvertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Berlin die Gesamtschau der „Dorfresidenzen“ von Künstlerinnen und Künstlern in der Region Uecker-Randow gezeigt. Sie waren ein Projekt des „Kulturlandbüros Schloss Bröllin“ im Rahmen des so genannten TRAFO-Programms, das bundesweit die Förderung von Kultur im ländlichen Raum zum Ziel hatte.

Unter dem Titel „Das Fest findet nicht nur auf der Bühne statt“ lebten 13 KünstlerInnen 42 Monate lang von 2021 an in den Gemeinden Uecker-Randows im Nordosten von Mecklenburg-Vorpommern. Vor Ort setzten Sie mit den dort lebenden Menschen vielfältige Kunstprojekte um, suchten das Gespräch, hörten zu und teilten ihre Eindrücke als „Außenstehende“.

Als Fazit ist daraus eine Gesamtschau entstanden, welche die Dorfresidenzen aus den Bereichen Literatur, Tanz, Film, Bildende Kunst und Performance vorstellt. Die Gesamtschau betrachtet dabei die Metaebene: es geht weniger um die einzelnen Projekte und mehr um die dahinterstehenden Prozesse und was diese Kunstprojekte in den Orten ausgelöst und bewegt haben.

Das Kulturlandbüro auf Schloss Bröllin ist eines von sechs Projekten, die im Programm „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ gefördert werden. Es stärkt und befördert seit 2020 Kunst und Kultur in Uecker-Randow (Vorpommern-Greifswald).

Unterstützt wird es von der Kulturstiftung des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Landesregierung MV, dem Landkreis Vorpommern Greifswald, der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und der Sparkasse Uecker-Randow.

Das Ministerium für Kultur, Wissenschaft, Bundes und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützte das Projekt mit 125.000 Euro aus der Kulturförderung des Landes, hinzu kommen 100.000 Euro aus dem Vorpommernfond.

Kulturministerin Bettina Martin lobte die Initiative der verschiedenen Partner des Projektes und die erzielten Ergebnisse „Das TRAFO-Programm war in Vorpommern sehr erfolgreich – dank auch der kreativen und hoch engagierten Umsetzung durch alle Beteiligten vor Ort.

Es hat gezeigt: Kultur im ländlichen Raum ist wichtig für den Zusammenhalt und kann enorm viel bewirken. Sie stärkt das Gemeinwesen und ermutigt zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Ein derart groß angelegtes und langfristiges Projekt, wie die Dorfresidenzen, braucht viele Partner. Besonders auf kommunaler Ebene sind die Mittel für Kulturförderung oft sehr begrenzt. Die äußerst positiven Reaktionen der Menschen in der Region und die große Resonanz zeigen aber, welche Kraft von Kunst und Kultur im ländlichen Raum ausgehen kann.“

Zum Auftakt der Ausstellung gab es mehrere künstlerische Beiträge teilnehmender KünstlerInnen. Die wird nach der Vorstellung in Berlin nach Anklam gebracht und dort am 19. Oktober im Friedenszentrum und der Gedenkstätte „Ehemaliges Wehrmachtsgefängnis Anklam“ im Rahmen des 1. Kommunalpolitischen Abends des Landkreises Vorpommern-Greifswald eröffnet. Sie wird dann vom 20. Oktober bis 30. November dort zu sehen sein.

Handlungsbedarf bei Queerfeindlichkeit 

Schwerin – Gemeinsam mit dem LSVD Queer MV hat das Sozialministerium heute eine Fachtagung zum Thema Queerfeindlichkeit mit Teilnehmenden aus verschiedenen Bereichen, darunter Polizei und Justiz, im Goldenen Saal in Schwerin organisiert.

„Die Angriffe auf die queere Community in den vergangenen Monaten haben deutlich gemacht, dass es Handlungsbedarf gibt“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese im Vorfeld der Tagung. Eine engere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen und Bereichen unserer Gesellschaft sei dabei ein wichtiger Schritt.

Anlass für das Zusammentreffen sind mehrere queerfeindliche Aktionen im Juli und August. Unbekannte hatten unter anderem Hassparolen und Aufkleber an mehreren Orten in Schwerin angebracht und in Neubrandenburg eine Regenbogenflagge gegen eine Fahne mit Hakenkreuz ausgetauscht.

„Es bleibt dabei: Taten wie diese gegenüber der queeren Gemeinschaft verurteilen wir auf Schärfste“, machte Drese deutlich. Entscheidend sei es nun, die Fälle aufzuklären, Strategien gegen queerfeindliche Tendenzen zu entwickeln und Diskriminierungen weiter abzubauen. „Die heutige Tagung ermöglicht hierzu einen konstruktiven und ehrlichen Diskurs“, so Drese.

Im Zuge der Veranstaltung tauschen sich Expertinnen und Experten aus den Bereichen Polizei, Justiz, Staatsanwaltschaft sowie Vertretungen des Justiz-, Innen- und Sozialministeriums über ihre Erfahrungen und den Umgang mit Queerfeindlichkeit aus.

„Besonders begrüße ich es, dass sich auch Teilnehmende aus anderen Bundesländern an der Fachtagung beteiligen“, sagte Drese. Damit würden wichtige Kontakte hergestellt und ein einheitliches Vorgehen gegen Queerfeindlichkeit gefördert.

„Wir treten entschlossen für eine offene und tolerante Gesellschaft und die Einhaltung der Menschenrechte ein“, betonte Drese. Dafür müsse die Gesamtgesellschaft einstehen und Hass und Hetze eine klare Absage erteilen.