Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Ca. 30.000 Senioren D-Tickets verkauft

Meyer: Große Nachfrage bestätigt die Einführung des Angebotes

Schwerin – Das deutschlandweit erstmalig eingeführte ermäßigte D-Ticket Senioren erfreut sich großer Beliebtheit in M-V. Bereits nach drei Monaten wurden ca. 30.000 Tickets in MV gekauft.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer betonte die hohe Bedeutung des D-Seniorentickets für die Mobilität der Seniorinnen und Senioren in MV und zeigt sich erfreut über die hohe Anzahl der verkauften Tickets: „Mit dem D-Seniorenticket haben wir eine Lösung geschaffen, die kostengünstig den Bedürfnissen unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gerecht wird. Es freut mich sehr, dass bereits ca. 30.000 Seniorinnen und Senioren von diesem Angebot profitieren und dadurch ihre Mobilität verbessern konnten.“

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landes unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Mobilitätseinschränkung die Möglichkeit haben, sich frei und flexibel fortzubewegen. Das D-Ticket für Seniorinnen und Senioren ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

„Die Zahlen sind auch eine eindeutige Aussage über das Erfolgsmodell ´Deutschlandticket´. Es ist wichtig, dass die Länder und der Bund nun zu einer schnellen Einigung über die Ausfinanzierung kommen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer zur aktuellen Diskussion über das Deutschlandticket.

Seit August können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

Das Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Mehr Infos unter: www.seniorenticket-mv.de

Flusslandschaft Peenetal

Jüngster Naturpark M-Vs erhält Naturparkplan

Gützkow – Es ist der jüngste Naturpark in Mecklenburg-Vor­pommern, beherbergt aber alte Schätze. Nun hat der Naturpark Flusslandschaft Peenetal nach intensiver Erarbeitung mit vielen Beteiligten seinen Naturparkplan erhalten. Der Naturparkplan versteht sich als Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgroßprojekt. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab diesen heute persönlich in Gützkow bei Anklam.

„Mit dem Naturpark Flusslandschaft Peenetal haben wir in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Kleinod, das es zu bewahren, zu schützen, aber auch nachhaltig zu nutzen gilt. Genau diesem Zweck dient der Natur­park­plan, den wir heute der Öffentlichkeit übergeben. Der Naturparkplan wurde unter einer außerordentlich breiten Beteiligung erarbeit und soll künftig dessen weitere Entwicklung festschreiben. Der Plan liegt nun in Stolpe an der Peene zur Einsicht für jedermann aus, und ist auch auf der Homepage des Naturparkes einsehbar“, so Backhaus.

Die Erarbeitung des Plans sei das engagierte Gemein­schafts­werk vieler beteiligter Institutionen und Ehren­amtlicher, betont der Minister: „Neben der Auftaktveranstaltung zur Naturparkplanung am 2. Mai 2017 wurden insgesamt 14 Arbeitsgruppen­beratungen zu den unterschiedlichsten Themen und ein übergreifendes Forum durchgeführt. Etwa 300 Menschen wurden dazu eingeladen und alle dieser Veranstaltungen waren öffentlich. Das Ergebnis dieser breiten Einbindung ist nun der Naturparkplan, der die vielfältigen Belange und Perspektiven zusammenbringt. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass uns Kooperation nach vorne bringt, nicht bloße Konfrontation“, so der Minister.

Der Naturpark Flusslandschaft Peenetal ist der jüngste der Naturparke in Mecklenburg-Vorpommern. Er wurde am 9. August 2011 festgesetzt und umfasst eine Fläche von 334 km2. Kernstück dieses Naturparks ist die tiefvermoorte Niederung des Peenetals, das sich über 83 Flusskilometer vom Kummerower See bis zur Mündung der Peene in den Peenestrom erstreckt. Der Großteil dieses Flusstalmoores ist bereits heute als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Weitere Teile befinden sich derzeit im Festsetzungsverfahren zum Naturschutz­gebiet. Fast der gesamte Naturpark ist in das Euro­päische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 integriert.

In den Jahren von 1992 bis 2009 wurde im Gebiet des heutigen Naturparkes eines der größten und auch erfolgreichsten Naturschutzgroßprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. An diesem Projekt, in Trägerschaft des Zweckverbandes Peenetal-Landschaft, beteiligten sich der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und die Städte im Peenetal. Erstmals gelang es, ein ganzes Flusstalmoor nahezu vollständig hydrologisch zu sanieren, den Grundwasserstand flächendeckend entscheidend anzuheben. Heute weist das Peenetal den höchsten Grad an Naturnähe aller norddeutschen Flusstalmoore auf und ist Lebensraum für Arten, die es ausschließlich in diesem Gebiet gibt, wie das Ostsee-Knabenkraut oder eine besondere Varietät des Menetries-Laufkäfers.

Pakt für Pflege

M-V bekommt breites Bündnis für Pflege

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden künftig alle im Pflegebereich tätigen Akteure gemeinsam an Lösungen für die Zukunft arbeiten. Darauf verständigte sich Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Sitzung des Landespflegeausschusses in Schwerin mit Kranken- und Pflegekassen, sowie Vertretungen von Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten und Kommunen.

Drese: „Wir gehen die Zukunft der Pflege mit dem Pakt für Pflege ab jetzt gemeinsam an. Wir benennen die Probleme und erarbeiten Stück für Stück Maßnahmen und Lösungen“, teilte Drese nach der Sitzung des Ausschusses mit. „Ich bin dankbar, dass alle Beteiligten dem Bündnis beitreten und ihre Expertise einbringen wollen.“

Um die Pflege auch in der Zukunft gut aufzustellen, müsse der Pakt laut Drese Prioritäten setzen. So sollen zunächst sechs Kernthemen bearbeitet werden. Als erstes verwies Drese auf das Personal in der professionellen Pflege. „Die Arbeitsbedingungen müssen weiter optimiert werden. Sie müssen zu den Menschen passen. Es muss möglich sein, die Familie und den Beruf zu vereinbaren“, so Drese. Attraktive Arbeitsplätze würden bestenfalls auch dazu führen, dass ehemalige Pflegende zurück in ihren alten Beruf kämen. Auch die Integration ausländischer Arbeitskräfte müsse laut Drese besser gefördert werden.

Als weitere Kernthemen benannte Drese die Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur und die Pflegeplanung. Unter anderem müssten neue Modelle und Ansätze demnach mehr genutzt werden. „Es gibt diese inspirierenden Vorreiterprojekte. Davon können auch andere Anbieter profitieren“, betont Drese. Daten der Kranken- und Pflegekassen könnten dazu dienen, Bedarfe in den Regionen zu identifizieren und besser zu planen.

„Wenn wir diese Routinedaten besser nutzen, können wir auch die Beratungs- und Versorgungsangebote für die Menschen gezielter einsetzen“, ergänzte Drese zum vierten Topthema „Case-Management“. So gebe es zwar bereits mehrere individuelle Unterstützungsleistungen für Angehörige und die zu Pflegenden im Rahmen des Case-Managements, die Menschen würden sich aber noch zu wenig zurechtfinden.

Als fünftes Thema benannte Drese den stärkeren Fokus auf Demenzerkrankungen. „Die Zahl der Demenzfälle wird in den kommenden Jahren in Folge der demografischen Entwicklung weiter steigen. Die Beratungs- und Versorgungsangebote müssen Demenz daher stärker berücksichtigen“, so Drese. „Für die Betroffenen darf es kein mit Scham behaftetes Anliegen sein, sich Hilfe zu suchen. Sie sind nicht allein. Es muss für jede Form von Demenz eine passende Begleitung geben“, forderte die Ministerin.

Zum Abschluss hob Drese die Pflegenden Angehörigen hervor. Ihre Situation müsse sich verbessern. „In vielen Bereichen unserer Gesellschaft setzen wir uns für Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ein. Das muss auch für die häusliche Pflege gelten“, sagte Drese. In den meisten Fällen würden Frauen neben der Erwerbstätigkeit und dem Familienalltag zusätzlich die Sorgearbeit für Angehörige übernehmen. Drese: „Wir brauchen neue Ansätze und Konzepte, wie die häusliche Pflege besser organisiert werden kann. Dazu zählen neben Entlastungen auch mehr Qualifizierungsmöglichkeiten für Angehörige.“ 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause gepflegt. Fast 50 Prozent der Pflegebedürftigen haben keine Unterstützung durch professionelle Dienste und Einrichtungen.

Im nächsten Schritt bringen die Partner des Pakts nun ihre Anregungen zu den Themen ein, bevor in themenspezifischen Arbeitsgruppen und Treffen konkrete Maßnahmen entwickelt werden. „Über den Stand der Umsetzung wird es dann Berichterstattungen an den Landespflegeausschuss geben“, kündigte Drese an.

Die nächste Sitzung ist für den 19.01.2024 angesetzt.

Unterstützung bei Fahrt- und Unterkunftskosten

Oldenburg: Wir haben die Förderbedingungen immer wieder angepasst

Schwerin – In den Schuljahren 2022/2023 und 2021/2022 waren in Mecklenburg-Vorpommern weniger Berufsschülerinnen und Berufsschüler auf einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrt- und Übernachtungskosten angewiesen als in den Schuljahren davor. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung sind die Ausbildungsvergütungen in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2022 haben die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben erstmals im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro brutto erhalten.

„Wenn Jugendliche während ihrer Ausbildung mehr verdienen, ist das eine positive Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Land hat darauf reagiert und die Förderbedingungen für den finanziellen Zuschuss für Fahrt- und Übernachtungskosten immer wieder den neuen Bedingungen angepasst. Von 2015 bis 2018 konnten Auszubildende eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie weniger als 500 Euro verdienten. Im Schuljahr 2018/2019 hat das Land diese Bemessungsgrenze auf 600 Euro angehoben. Heute sind es 750 Euro. Wir prüfen, ob wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine weitere Anpassung vornehmen werden, damit die Hilfe auch bei denjenigen ankommt, die sie weiterhin benötigen“, erklärte Oldenburg.

Im vergangenen Schuljahr erhielten 175 Schülerinnen und Schüler eine finanzielle Unterstützung für die Fahrtkosten und 182 Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten. Im Schuljahr 2021/2022 waren es jeweils 112 Schülerinnen und Schüler, die Zuschüsse zu Fahrt- und Übernachtungskosten erhalten haben. Im Schuljahr 2020/2021 waren es jeweils mehr als 200 Schülerinnen und Schüler.

Das Land stellte im Jahr 2023 bislang 79.800 Euro als finanzielle Unterstützung bereit, im vergangenen Jahr waren es 49.500 Euro und im Jahr 2021 noch 162.300 Euro.

„Hier zeigt sich der Erfolg des vor Jahren eingeführten Azubi-Tickets. Auch wird das seit 1. Mai dieses Jahres geltende Deutschland-Ticket, das die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit 20 Euro pro Monat bezuschusst, weitere positive Auswirkungen haben“, erläuterte Ministerin Oldenburg.

Laut Förderrichtlinie können Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sie eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse oder eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können bis zum 30. November eines jeden Jahren beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung zum Download bereit.

Mittlere Sturmflut in M-V erwartet

Schwerin – Nach Rücksprache mit den Experten seines Hauses, sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern für die aktuelle Sturmflut­situation gut gerüstet.

„Wir gehen davon aus, dass wir für MV eine leichte bis mittlere Sturmflut zu erwarten haben, die ihren Höhepunkt in der Nacht von Freitag (20.Oktober 2023) zu Samstag (21.10.2023) erreichen wird. Auf Empfehlung der StÄLU ist im Landkreis Nordwestmecklenburg die Alarmstufe 2 durch den Landrat ausgerufen worden. Diese Alarmstufe wird ausgerufen wenn Wasserstände von über 1,25 m erreicht sind oder in Kürze erreicht werden. In der Hansestadt Rostock und in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald wurde bisher die Alarmstufe 1 ausgerufen (Wasserstand über dem Mittelwasser liegt bei > 1,00m am Pegel). Auch in diesen Bereichen werden Wasserstände der Alarmstufe 2 erreicht werden.

Erst bei einem Wasserstand von mehr als 1,50 Metern über normal spricht man von einer schweren Sturmflut, was ein Überschreiten der Alarmstufe 3 entsprechen würde. Ab einem Wasserstand von 2,00m über Mittelwasser hätten wir mit einer sehr schweren Sturmflut zu tun. Solche Wasserstände werden wir im Unterschied zur Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Mecklenburg – Vorpommern voraussichtlich nicht erreichen, zeigen die aktuellen Modellrechnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)“, so Minister Backhaus.

Durchschnittlich investiere das Land jährlich rund 20 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen, berichtet der Minister: „Die in den vergangenen Jahre errichteten oder verstärkten Küstenschutzanlagen sind auf Ereignisse mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 200 Jahren bemessen“, so Backhaus.

Dennoch rät der Minister zur Vorsicht. Insbesondere Anlagen an den inneren Küstengewässern (Haffe und Bodden), die überwiegend landwirtschaftliche Gebiete schützen, können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Daher würden besonders diese Bereiche beobachtet, erklärt der Minister.

An windexponierten Küstenabschnitten wie Südost-Rügen und Usedom würden hohe Wellen insbesondere den Dünen und den Steilküstenabschnitten zusetzen. „Wenn 4 bis 5 Meter hohe Wellen auf die Küste treffen, haben wir mit Sandumlagerungen und Abbrüchen zu rechnen. Ich bitte daher, solche Abschnitte dringend zu meiden. Hier droht Lebensgefahr!

Wir gehen davon aus, dass unsere Deiche halten, auch wenn die Hochwassersituation länger andauern sollte. Die in der Landesverwaltung befindlichen Sperrwerke (Greifswald, Conventer Niederung, Tarnewitzer und Klützer Bach) sind geschlossen. Am Sperrwerk Greifswald werden auch die seitlichen Sperrtore heute geschlossen.

Ich bitte aber die Halter von Tieren in tieferliegenden Gebieten, die nicht durch Deiche geschützt sind, sich rechtzeitig um das Vieh zu kümmern, wo das noch nicht der Fall sein sollte. Unsere Staatlichen Ämter stehen aber in gutem stetigen Kontakt mit den Landkreisen und geben Warnungen rechtzeitig heraus. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Gemeinden Ich gehe davon aus, dass die Meldeketten gut funktionieren. Die dafür vorgesehenen Stellen sind derzeit rund um die Uhr besetzt“, so Backhaus.

Schwesig neue Bundesratspräsidentin

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute zur neuen Präsidentin des Bundesrats gewählt worden. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt turnusmäßig am 1. November die Bundesratspräsidentschaft. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

„Es ist für Mecklenburg-Vorpommern eine große Ehre, dass wir im kommenden Jahr die Bundesratspräsidentschaft innehaben. Das hat man nur alle 16 Jahre. Ich freue mich sehr darauf, die Gemeinschaft der Bundesländer bei wichtigen Ereignissen im In- und Ausland zu vertreten und die Sitzungen des Bundesrats zu leiten. Außerdem ist die Bundesratspräsidentschaft eine hervorragende Gelegenheit, um für Mecklenburg-Vorpommern als modernes und attraktives Bundesland zu werben.“

Die Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns steht unter dem Motto „Vereint Segel setzen“: „Es ist eine große Freude, dass wir in einem vereinten Deutschland leben. Segel setzen – das passt zu einem maritimen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern. Es steht aber auch für die Aufgaben, die vor uns liegen. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ein altes Sprichwort lautet: Wir können den Wind nicht ändern. Aber wir können die Segel richtig setzen. Die Länder wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die Segel richtig setzt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig dankte dem scheidenden Bundesratspräsidenten Peter Tschentscher für seine Arbeit: „Hamburg hat eine hervorragende Bundesratspräsidentschaft absolviert. Peter Tschentscher hat in herausfordernden Zeiten den Bundesrat souverän geleitet und das Amt des Präsidenten mit hanseatischem Weitblick und Stilgefühl ausgeübt. Hamburg hat einen großartigen Tag der deutschen Einheit ausgerichtet. Und auch die heutige Abschiedsrede hatte Klasse. Die Hamburgerinnen und Hamburger können stolz auf ihren Bürgermeister sein.“

Schwesig wird ihre Antrittsrede – wie im Bundesrat üblich – in der am 24.11. stattfindenden Novembersitzung halten.

Wasserrückhalt in der Fläche

Backhaus: Der Wasserrückhalt in der Fläche ist Mammutaufgabe

Gützkow – Im Rahmen der siebten Landesgewässerschau in Gützkow bei Anklam lobt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Arbeit der vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) und der 27 Wasser- und Bodenverbände (WBV) in Mecklenburg-Vorpommern bei der Unterhaltung der Gewässer. Die Folgen des Klimawandels, der Gewässerschutz und Nutzungsfragen erforderten einen neuen Umgang mit den Gewässern und der lebenswichtigen Ressource Wasser, so der Minister:

„Das Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir in diesem Land haben. Und sie ist bedroht: Durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Dürren und Starkregen, aber auch durch Stoffeinträge und andere Verunreinigungen durch den Menschen. Die Gewässer in einem guten und möglichst naturnahen Unterhaltungszustand zu erhalten oder zu bringen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern, ist eine Mammutaufgabe der staatlichen und der verbandlichen Wasserwirtschaft. Hinzu kommt als neue Aufgabe der Moorklimaschutz und das damit verbundene Erfordernis der Wiedervernässung von Moorböden.

Das ist zweifelsohne eine gewaltige Herausforderung, birgt aber auch große Chancen für Synergien bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“, so Minister Dr. Backhaus weiter.

Die Staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung und die Wasser- und Bodenverbände (WBV), letztere finanzieren sich aus Beiträgen ihrer Mitglieder, wenden jährlich ca. 35 Millionen Euro für die Gewässerunter-haltung auf, davon ca. 30 Mill. Euro durch die WBV. In die naturnahe Gewässerentwicklung haben die StÄLU und die WBV, finanziert oder gefördert durch das Land, in der laufenden EU-Förderperiode seit 2014 rund 90 Millionen Euro investiert.

Die StÄLU unterhalten ca. 1.000 km Fließgewässer erster Ordnung, die WBV mehr als 30.000 km Fließ­gewässer zweiter Ordnung. Dazu kommen ca. 140 km Landesdeiche u. a. an der Elbe und ihren Nebenge­wässern, an der Peene, dem Ryck, der Nebel und ca. 670 km WBV-Deiche. Ferner unterhalten die StÄLU und die WBV mehr als 400 Schöpfwerke und ca. 10.000 weitere Bauwerke in den Gewässern.

Damit in Bächen und Flüssen ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss und die Nutzung angrenzender Flächen gewährleistet sind, Ufer und Ufervegetation gepflegt und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer erhalten und gefördert werden, sind sie regelmäßig zu unterhalten. Wobei dies zunehmend naturverträglich und naturnah zu erfolgen hat. Die Gewässer sind dabei nicht nur als bloße Abflussrinnen in der Landschaft zu betrachten, sondern erfüllen vielfältige Ansprüche als Natur- und Lebensraum, sind Bestandteil des Wasser­haushalts, ermöglichen wirtschaftliche Nutzungen des Wassers und bieten Erholungssuchenden aus Nah und Fern lohnende Ausflusgsziele.

„Mit dem Instrument des „Gewässerentwicklungs- und Pflegeplans, kurz GEPP genannt, kann auch die Gewässerunterhaltung einen wichtigen Beitrag dazu liefern, die Attraktivität der Gewässer als Lebensraum zu steigern und gleichzeitig den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Mit der Verabschiedung des neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes werden wir wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, auch für die nötigen Maßnahmen der Wasserstrategie setzen“, so der Minister.

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens erklärt der Minister, dass die Anhörung der Ressorts erfolgt sei. Die zum Teil sehr umfangreichen Stellungnahmen seien ausgewertet und eine Reihe konstruktiver Vorschläge in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Die Kabinettsbefassung sei für den Dezember vorgesehen.

5. Stralsunder Brückenbautag

Jesse: Brücken sind sensible Punkte in unserer Verkehrsinfrastruktur

Stralsund – Rund 150 Teilnehmende aus Ingenieurbüros, von Baufirmen aus elf Bundesländern, der Autobahn GmbH und des Bundesverkehrsministeriums, Verwaltungen sowie Studierende der Hochschule Wismar und der Fachhochschule Erfurt haben heute beim 5. Stralsunder Brückenbautag diskutiert.

„Mit dem Stralsunder Brückenbautag ist eine Veranstaltungsreihe entstanden, die dem innovativen Brückenbau in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland ein Podium zur Vorstellung wegweisender und ingenieurtechnisch hochwertiger neuer Brückenbauwerke bietet. Alle Verkehrsteilnehmenden erleben täglich, das Brücken ein elementarer Bestandteil unseres Verkehrsnetzes sind – zur Überwindung von Flüssen, Seen oder Tälern, als Kreuzungsbauwerk für eine schnelle und sichere Querung. Als Wildbrücken leisten sie zudem einen ökologisch wertvollen Beitrag, in dem sie Natur- und Lebensräume miteinander vernetzen. Gleichzeitig sind Brücken sensible Punkte in unserer Verkehrsinfrastruktur. Wenn eine Instandsetzung oder sogar ein Ersatz erforderlich wird, führt dies zu Einschränkungen, die schnellstmöglich behoben werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Die Straßenbauverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist für 360 Brücken an Bundesstraßen und 281 Brücken an Landesstraßen zuständig. Hinzu kommen noch fast 300 weitere Ingenieurbauwerke, wie beispielsweise Stützbauwerke, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken oder Trogbauwerke. Zur Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen wendet die Straßenbauverwaltung pro Jahr etwa 80 bis 90 Millionen Euro auf; ein Großteil davon wird zur Erhaltung von Ingenieurbauwerken eingesetzt. „Neben dem Erhalt spielt auch der Brückenneubau in Mecklenburg-Vorpommern eine wesentliche Rolle. Ein herausragendes Beispiel ist die Rügenbrücke. Die Pylone haben eine Gesamthöhe von 127,75 Metern, die Durchfahrtshöhe für Schiffe liegt bei 42 Meter. Damit ist die Rügenbrücke aktuell die größte Schrägseilbrücke Deutschlands – ein wahres Meisterwerk der Ingenieurkunst“, sagte Jesse.

Durchschnittlich 16.000 Fahrzeuge rollen heute pro Tag über die Rügenbrücke, zu Spitzenzeiten im Sommer werden 30.000 Fahrzeuge täglich erreicht.

Mit dem Bau der Ortsumgehung Wolgast entsteht eine weitere besondere Brücke in Mecklenburg-Vorpommern: Mit einer Gesamtlänge von 1,4 Kilometern und 70 Meter hohen Pylonen wird die Zügelgurtbrücke über den Peenestrom die größte Brücke ihrer Art in Europa sein. „Die neue Trasse soll die Verbindung zwischen der A 20 und der Insel Usedom sowie dem Hafen- und Industriestandort Wolgast verbessern“, sagte Jesse.

Der Stralsunder Brückenbautag geht auf die Jahrfeier zum zehnjährigen Bestehen der Rügenbrücke im Jahr 2017 zurück. Diese Jahrfeier wurde durch die „Freunde der Rügenbrücke“ (den damals am Bau Beteiligten) organisiert und ausgerichtet. Der Stralsunder Brückenbautag wird heute durch die Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Mecklenburg-Vorpommern (VSVI M-V) organisiert. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dient die Veranstaltung auch der Vorstellung des Jahrbuches „Brücken und Tunnel der Bundesfernstraßen“, dass das BMDV jährlich veröffentlicht.