Insel Rügen – Im Rahmen eines Rügenbesuchs mit dem Parlamentarischem Staatssekretär für Vorpommern, Heiko Miraß, suchte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Gingst das Gespräch mit der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rügen“ zum Bau des LNG-Terminals Mukran.
Backhaus versicherte den Menschen vor Ort erneut, dass sein Ministerium sehr gründlich darauf achten wird, dass alle Unterlagen, die zur Einleitung des Genehmigungsverfahren nötig sind, auch tatsächlich vorliegen und widersprach dem Vorwurf, dass Land würde ein doppeltes Spiel spielen und zugunsten des Antragstellers ReGas entscheiden.
„Für mich steht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit. Mein Ressort betrachtet das LNG-Vorhaben von Anbeginn im Gesamtzusammenhang, weswegen ich mich sowohl öffentlich als auch in internen Beratungen mehrfach für ein konzentriertes Genehmigungsverfahren ausgesprochen habe.
Ich habe immer betont, dass es eine positive Prognose nicht für Teilabschnitte, sondern nach gründlicher Prüfung der Zulässigkeit nur für das Gesamtvorhaben geben kann. Die Gründe dafür sind logisch: Wechselseitige Auswirkungen zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten können immer erst erkannt werden, wenn alle Bauvorhaben im Gesamtkontext betrachtet werden.
Im Juli hat mein Haus eine positive Prognose für das Gesamtvorhaben abgegeben, da wir zu diesem Zeitpunkt keine grundsätzlichen Zuslassungshürden feststellen konnten. Dies impliziert aber ausdrücklich nicht, dass alle Einzelverfahren auch automatisch zu genehmigen sind.
Im Gegenteil: In jedem Verfahren werden die Umweltbelange von unserer Seite akribisch geprüft. Die Unterteilung in 5 Verfahren (4x Pipeline, 1x FSRU) und die sukzessive Bereitstellung von Antragsunterlagen erschwert diese Prüfung aus den oben genannten Gründen.“
Der Minister betonte in diesem Zusammenhang außerdem, dass Mecklenburg-Vorpommern, konkret das Umweltministerium, ursprünglich Zweifel hatte, ob das LNGG – nach Änderung in diesem Jahr – noch eindeutig genug einen Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt und ob nach den Veröffentlichungen u.a. auch der Bundesnetzagentur überhaupt noch eine Gasmangellage angenommen werden kann.
„Daraufhin haben wir die Thematik im Sommer mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministerium, des Bundeskanzleramts, der Bundesnetzagentur, der Landesbehörden und der Vorhabenträger erörtert. In den Gesprächen haben wir die Aussage erhalten, dass weiterhin von einer Gasmangellage ausgegangen wird“, führte er aus.
Im September ist dann die Eil-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Deutsche Umwelthilfe ergangen – dort wird die Gasmangellage und damit die Anwendbarkeit des LNGG – und damit Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – im Rahmen des 1.OAL bestätigt.
„Diese Entscheidung hat Auswirkung auch auf unser Genehmigungsverfahren FSRU in Mukran. Wir werden die grundsätzlichen Aussagen des BVerwG verwenden. Insofern ist derzeit die Rechtslage zumindest insoweit geklärt“, erläuterte Backhaus.
Das Umweltministerium M-V ist für eines der 5 Teilverfahren federführend verantwortlich – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der schwimmenden LNG-Terminals. Bisher liegen die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist es aber möglich, Teilprüfungen auch vor Vorlage der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. „Ich sage aber auch ganz klar: Eine Genehmigung kann nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen“, so Backhaus.