Oldenburg: Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung
Schwerin – In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.
„Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir verbessern das Betreuungsangebot, wir verbessern die Personalsituation und wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht. Das garantiert die Landesregierung weiterhin, denn eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Oldenburg.
Mecklenburg-Vorpommern weist mit 94,5 Prozent eine sehr hohe Kita-Besuchsquote der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf. Auch die Quote von Grundschulkindern, die einen Hort besuchen, ist mit 78,9 Prozent bereits rund drei Jahre vor Einführung eines schrittweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erfreulich.
Mit der KiföG-Novelle wird es den Kindertageseinrichtungen ermöglicht, ein noch besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen betreut und gefördert werden.
Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.
Bildungsministerin Oldenburg zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die benötigen Fachräfte ausgebildet werden. „Wir bilden seit Jahren Erzieherinnen und Erzieher über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen. Die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sollen zudem eine bessere Bezahlung erhalten. Die Ausbildungsvergütung soll sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientieren und nach der Neuregelung mindestens 90 Prozent statt bisher 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Wir hoffen, dass wir dadurch die bereits steigende Anzahl an Auszubildenden weiter erhöhen können“, betonte Oldenburg.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Wichtig ist, dass unsere hohe Fachkraftquote mit den neuen Regelungen nicht gesenkt wird“, so Bildungsministerin Oldenburg. Derzeit haben 95,2 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas mindestens einen Fachschulabschluss, 87 Prozent davon sind Erzieherinnen und Erzieher.
Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.