Oldenburg: Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für Kinder, Erzieherinnen, Erzieher und für Eltern
Schwerin – Die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gehen schrittweise weiter. Die Abgeordneten des Landtags haben in Erster Lesung über eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) debattiert und den Gesetzentwurf anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht im Kern kleinere Gruppen bei den 3- bis 6-Jährigen und damit ein besseres Betreuungsverhältnis sowie eine bessere individuelle Förderung, eine bessere Vergütung der Auszubildenden, eine Stärkung der Elternrechte und einen wesentlich praxisnäheren Einsatz von Assistenzkräften vor.
„Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die Kinder, die Erzieherinnen und Erzieher und für die Eltern“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In keinem anderen Bundesland werden so viele Kinder in Kitas betreut und gefördert wie bei uns. In keinem anderen Bundesland gibt es so umfassende Öffnungszeiten wie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist in keinem anderen Bundesland eine Erzieherin bzw. ein Erzieher für so viele Kinder zuständig wie bei uns. Die Landesregierung setzt alles daran, diese Situation weiterhin zu verbessern“, sagte Oldenburg. Ein wichtiger Schritt sei die Änderung des KiföG.
„Ich bedanke mich zudem bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und der freien Träger für die konstruktive Zusammenarbeit. Diesen Willen um Verbesserungen und Optimierungen habe ich schätzen gelernt. Ihre Anregungen zum Gesetzentwurf haben wir ernst genommen und selbstverständlich auch Vorschläge aufgenommen oder aus dieser Novelle wieder gestrichen“, erläuterte die Bildungsministerin.
Das neue Kindertagesförderungsgesetz sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor:
Das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Geplant ist, dass von September 2024 eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr.
Kindertageseinrichtungen haben künftig die Möglichkeit, ein besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort verbindlich umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder Kinder mit Migrationsgeschichte betreut und gefördert werden.
Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. 30 Prozent der Kindergartenkinder in Mecklenburg-Vorpommern haben auch sprachliche Defizite, die bis zum Ende der Schulzeit bestehen bleiben, wenn sie nicht frühzeitig verstärkt individuell gefördert werden.
Als Teil der Fachkräfteoffensive soll die Vergütung der Auszubildenden angehoben werden. Bisher war im Gesetz verankert, dass Auszubildende mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Laut Gesetzentwurf wird dieser Satz auf 90 Prozent angehoben. Dies ist eine Steigerung pro Monat um ca. 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um ca. 4.000 Euro.
Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, ohne dass die Fachkräftequote gesenkt wird. Die Fachkräfteoffensive stärkt die Rechte der Assistenzkräfte. So können künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und damit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen.
Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.
Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.