Gemeinsame Forschung

Uni Rostock und Selmsdorfer Unternehmen bluepoint Medical forschen gemeinsam

Selmsdorf – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Freitag (05.01.) in Selmsdorf einen Fördermittelbescheid an die bluepoint Medical GmbH & Co. KG und die Universität Rostock Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl für Strömungsmechanik, für ein Verbundforschungsvorhaben übergeben.

„Gemeinsam wollen die bluepoint Medical und die Universität Rostock im Bereich der medizinischen Sensorik für den Einsatz in der Magnetresonanztomographie forschen, um neue Techniken zu entwickeln. Innovative Verbundforschungsprojekte sind wichtige Bestandteile für die wirtschaftliche Entwicklung im Land. In der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird mit dem praktischen Wissen des Unternehmens und der wissenschaftlichen Expertise der Universität gemeinsam eine Problemlösung entwickelt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die 2006 gegründete bluepoint Medical GmbH & Co. KG entwirft, entwickelt und produziert innovative medizinische und diagnostische Geräte sowie Schlüsselkomponenten für verschiedene Anwendungen wie beispielsweise für die nicht-invasive Überwachung der Sauerstoffsättigung des Blutes, Atemalkoholtestgeräte, Probenahmeleitungen sowie Temperatur- und Durchflusssensoren.

Bei dem Vorhaben „NEO-Patch“ ist geplant, einen modularen magnetresonanztomographie-tauglichen Patientenmonitor samt drahtloser Sensorik zu entwickeln. Der Überwachungsmonitor soll dabei der Erfassung der Vitalfunktionen und Vitalparameter dienen. Patienten mit einer unerlässlichen Überwachung der Vitalfunktionen müssen bei Untersuchungen durch die Magnetresonanztomographie (MRT) einem Monitoring unterzogen werden, um beispielsweise die Reaktion einer Injektion von Kontrastmitteln mittels Pulsoxymetrie zu überwachen.

Um die Überwachung bestmöglich umzusetzen, soll der geplante neuartige NEO-Patch als eine drahtlose Sensoreinheit die Erfassung der arteriellen Sauerstoff-Sättigung, des EKGs und der Hauttemperatur in einem Gerät ermöglichen. Die erfassten Vitaldaten sollen dann mittels Funkverbindung zur Monitoreinheit übertragen werden. „Ziel ist, über das neue Verfahren Arbeitsplätze im Unternehmen langfristig zu sichern – sowohl in der Entwicklung wie auch in der Produktion und dem Vertrieb“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Verbundforschungsvorhaben in Höhe von rund 960.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 1,8 Millionen Euro.

Für Vorhaben aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) stehen in Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 266 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei sind rund 134 Millionen Euro für einzelbetriebliche FuEuI-Förderung, rund 102 Millionen Euro für Verbundforschungsförderung und rund 30 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer eingeplant.

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.