Biokraftstoffe in der Landwirtschaft

Schwerin – Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat für morgen weitere Demonstrationen und Kundgebungen angekündigt. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurden die finanziellen Belastungen der Land- und Ernährungswirtschaft und der Umgang mit den andauernden Protesten heute erneut umfassend erörtert.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wies den Vorwurf der Oppositionsparteien, die Landesregierung nehme die Lage der Branche nicht ernst, deutlich zurück und unterbreitete konkrete Lösungsvorschläge, die das Land gemeinsam mit Vertretern der Branche entwickelt hat:

„Die Landesregierung nimmt die Belange der Bauern und Unternehmer sehr ernst und das seit 25 Jahren. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist systemrelevant und hat uns bislang gut durch jede Krise gebracht. Unsere Agrarpolitik ist darauf ausgerichtet, dass Deutschland und in besonderer Weise Mecklenburg-Vorpommern sich selbst mit Nahrungsmitteln versorgen kann.

Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben den Gesprächsfaden mit den Verbänden nie abreißen lassen, auch wenn oder gerade weil es auch immer wieder abweichende Positionen gibt. Unser erklärtes Ziel ist, der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine Perspektive zu geben.

Nicht ohne Grund haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Bundesregierung – sicherlich der Not gehorchend, schnelle Entscheidungen treffen zu müssen – Sparvorschläge präsentiert hat, ohne mit den Betroffenen gesprochen zu haben. Dieses Vorgehen hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

Bei der Streichung der Agrardiesel-Beihilfe haben wir die Bundesregierung bereits zu einem Umsteuern bewegt. In einem Runden Tisch mit Vertretern des Berufsstandes haben wir weitere Vorschläge erarbeitet, wie wir mittelfristig von klimaschädlichen Subventionen wegkommen und den Landwirten alternative Lösungen an die Hand geben können.

Kernstück ist ein Anreiz- und Innovationsprogramm zur Produktion von alternativen Kraftstoffen auf heimischen Flächen, das aus meiner Sicht Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik werden muss. Mit der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe haben wir einen kompetenteren Partner im Land, der dieses Vorhaben umsetzen kann.

Selbstverständlich haben wir uns auch Gedanken gemacht, wo das Geld für ein solches Programm herkommen kann. So sehen wir u.a. bei der steuerlichen Privilegierung von Hybridfahrzeugen ein Einsparpotenzial von ca. 1,2 Milliarden Euro.

Auch die geplanten eine Milliarde Euro für den Umbau der Schweinehaltung könnten in die Waagschale geworfen werden. Für den jetzigen Zweck ist das Programm bei weitem nicht ausreichend, um tatsächliche Anreize und Planungssicherheit für unsere Landwirte zu schaffen. Ebenso plädiere ich dafür, die 1,2 Milliarden Euro aus dem Härtefallfonds verfügbar zu machen.

Wir müssen verstehen, dass es nicht nur um eine Branche, sondern die ländliche Räume insgesamt geht. Sie sind Zukunftsräume mit großen Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür müssen aber zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation geschaffen werden – u.a. im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Bildungsangebote, Infrastruktur, Breitbandanschluss und Nahversorgung.“

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

Planungsleistungen für Gewerbegebiet Grevesmühlen/Upahl können starten / Schulte: Höchste Klimaschutz-Maßstäbe werden angesetzt – Fläche soll langfristig „Grünes Gewerbegebiet“ werden

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Grevesmühlen übergeben. Dabei geht es um Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Grevesmühlen/Upahl. „Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Das wird hier vor Ort geschehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Standort mit einer Fläche von rund 42 Hektar ist im Landesraumentwicklungsprogramm für die Ansiedlung klassischer Industrie- und Gewerbeunternehmen festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl und zielt auf ein 100%ige Versorgung des Gewerbegebietes aus lokal generierter erneuerbarer Energie ab. „So soll vor Ort ein sogenanntes ´Grünes Gewerbegebiet´ entstehen. Dann müssen mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien vor Ort genutzt werden“, sagte Schulte.

Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten wird unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z. B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 766.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 575.000 Euro.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet.

Das Label kann nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Wort-Bild-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünen Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Bahnsteigverlängerungen

Bahnsteiglängen am Hauptbahnhof Neubrandenburg / Meyer: Bahnhof an gestiegene Fahrgastzahlen und Zuglängen anpassen

Neubrandenburg – Im Landtag ist im Rahmen der Fragestunde unter anderem über mögliche Bahnsteigverlängerungen im Neubrandenburger Hauptbahnhof gesprochen worden.

„Für das landes- und kommunalpolitische Ziel, das Oberzentrum Neubrandenburg endlich an den Schienenpersonenfernverkehr anzubinden, halte ich es für notwendig, die Bahnsteige 1 und 3 in Neubrandenburg auf 210 Meter zu verlängern.

Damit sollen die Voraussetzungen für eine bessere Anbindung an den Fernverkehr mit entsprechenden Zuglängen geschaffen werden. Das ist ein wichtiges Element, um im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive mehr Menschen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu begeistern “, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH setzen sich bei der DB Station&Service AG (Teil der neuen DB InfraGO AG) für eine schnellstmögliche Verlängerung der zwei Bahnsteigkanten in Neubrandenburg Hauptbahnhof ein, deren spätere Verlängerung auf bis zu 210 Meter durch DB S&S optional durch den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus 2015 verbindlich vorzusehen war.

Mit der Realisierung der Modernisierungsmaßnahme auf Basis dieses Planfeststellungsbeschlusses waren in 2018 zunächst alle Bahnsteigkanten einheitlich auf 140 Meter reduziert worden. Basierend auf dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus dem Jahre 2015 konnte aktuell die Bestätigung von DB S&S erreicht werden, dass ein erneutes Planfeststellungsverfahren für das Ziehen der Option der Bahnsteige auf bis zu 210 Meter nicht erforderlich ist, was die Planungszeit um etwa bis zu zwei bis drei Jahre reduziert.

Theoretisch wäre damit ein Baubeginn etwa 2027 bis 2028 möglich – der aber von der Einordnung in ein getaktetes Sperrzeitensystem und entsprechende Maßnahmenbündel bei der DB abhängt. Mit der Verlängerung der Bahnsteige auf 210 Meter könnten Züge der ICE-Generation (7-teilig, 185 Meter lang) und ICE-4 (7-teilig, 202 Meter lang) an den Bahnsteigen 1 und 3 in Neubrandenburg Hauptbahnhof halten.

„Ende Januar bin ich in Berlin zu Gesprächen mit Dr. Richard Lutz, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG. Das fortgeschriebene Bahnsteiglängenkonzept MV 2024 wird hierbei ein wichtiges Thema sein“, sagte Meyer.

Rügen jetzt „Wolfsgebiet“

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig

Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglich­keit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen­dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.

Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichs­zahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfs­ge­biet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommen­en Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.

Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadens­fälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.

Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.