200.000 Gäste in der MV-Halle

Grüne Woche: Minister zieht positives Fazit 

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den rund 60 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Messeleitung geht von insgesamt rund 275.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 200.000 Gäste einen Besuch abgestattet.

Minister Backhaus zieht eine positive Bilanz: „Von den Ausstellenden haben wir viel positives Feedback bekommen und das ist für mich, was zählt. Sie präsentieren unser Land und sind 10 Tage lang in direktem Kontakt mit den Gästen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um größtmöglichen Umsatz, sondern auch um die nachhaltige Werbung für unsere Produkte, unsere Natur und unsere touristischen Angebote. Der Erfolg dieser Mischung kann auch an den Verkaufszahlen abgelesen werden. So sind beispielsweise rund 20.000 Liter Bier und 40.000 Fischbrötchen über die Theke gegangen.

Ziel des Hallenkonzeptes ist es, die Besucherinnen und Besucher auch über die Messe hinaus für einen Besuch in unserem schönen Bundesland zu begeistern. Ich denke, der Samen ist gesät und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr wieder sehr gute Buchungszahlen erreichen werden.“

In Gesprächen mit den Ausstellenden ist laut Backhaus auch deutlich geworden, dass in diesem Jahr sogar bessere Geschäfte gemacht wurden, als vor der Corona-Pandemie: „Das zeigt, die Menschen möchten wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in eine gute Zeit und gutes Essen investieren“, sagte er weiter. Das Land nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Umsätze in diesem Jahr nicht ganz so gut waren, wie im Vorjahr.

Die Erklärung hierfür ist einfach: „Die Grüne Woche 2023 stand aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe. Viele Staaten und auch Bundesländer hatten ihre Teilnahme abgesagt. Es gab deutlich weniger Hallen, die Konkurrenz war somit kleiner.

Es gab nur einen Rundgang, der jeden Gast automatisch durch die MV-Halle navigiert hat. Auch damals konnten die Ausstellenden mit ihren Angeboten punkten und überdurchschnittliche Gewinne einfahren“, erläuterte Backhaus.

Die Reaktionen der Ausstellenden – damals wie heute – bestätigen die Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile.

„Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert. Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern

Schulte: Land punktet mit Standortvorteilen – moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte ist für drei Tage nach Süddeutschland gereist. Gemeinsam mit Vertretern der Landeswirtschaftsfördergesellschaft „Invest in MV“ wirbt Staatssekretär Schulte für den Investitions- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem nimmt er an der Veranstaltung „Gipfeltreffen der Weltmarktführer“ in Schwäbisch Hall teil. „Wir können mit unseren Standortvorteilen punkten. Dazu zählen beispielsweise die strategisch gute Lage im Ostseeraum mit Brückenfunktion nach Nord- und Osteuropa und gleichzeitig die Nähe zu den Ballungsräumen Hamburg, Berlin, Stettin, Kopenhagen und den Ostseeanrainern.

Dazu kommen eine moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete, vor allem an der Kaikante. Diese Standortfaktoren machen unser Land für Investoren interessant“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Wirtschaftsstaatssekretär Schulte führt unter anderem Gespräche mit Unternehmen aus den Bereichen Energie, Kunststoff Compounds, Healthcare, Brennstoffzellensysteme und Biotechnologie.

„Wir setzen in Mecklenburg-Vorpommern auf eine moderne, international wettbewerbsfähige und klimafreundliche Industrie. Deshalb werden wir Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen weiter offensiv unterstützen. In den vergangenen Jahren ist es bereits gelungen, Unternehmen aus Süddeutschland wie beispielsweise die Topregal GmbH in Pasewalk und die Schottel GmbH in Wismar erfolgreich von Mecklenburg-Vorpommern als modernen Investitionsstandort zu überzeugen.

Den Weg gehen wir weiter. Dabei haben wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Blick, die gut in das Wirtschaftsgefüge unseres Landes passen“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern gehören etwa 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen stehen für etwa 79,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Mittelstandsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2021).

Im Jahr 2023 (Stand Anfang Dezember) wurden für 59 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 33 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 246,7 Millionen Euro realisiert werden.

Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 550 Arbeitsplätze neu entstanden und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert sein. Wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen waren beispielsweise die Birkenstock Injections GmbH in Pasewalk. Im September 2023 erfolgte die Betriebsaufnahme im neuen Werk; seitdem wird dort modernes Schuhwerk produziert.

Langfristig sollen vor Ort 400 Arbeitsplätze entstehen. Zudem hat das Unternehmen Ypsomed Produktion GmbH in Schwerin eine Erweiterung der Produktionsstätte vorgenommen. Produziert werden an dem neuen Standort Bauteile für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme.

Diese werden im Anschluss mit Zulieferteilen zu fertigen Endprodukten montiert. Auch die TecMed GmbH in Schwerin hat eine Betriebsstätte zur Produktion von innovativen Insulinpods errichtet.

Zahl der Integrationskurse deutlich gestiegen

Landesintegrationsbeauftragte wirbt für Teilnahme an den Aktionstagen „Job-Turbo“

Schwerin – Die Zahl der Integrationskurse ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen. So konnten 2022 im Vergleich zum Vorjahr viermal so viele Kurse in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. „Allein im ersten Halbjahr haben in MV ca. 110 Kurse stattgefunden“, erklärt Jana Michael, Integrationsbeauftragte des Landes. Bundesweit seien 2023 so viele Teilnehmende an Integrationskursen verzeichnet worden wie nie zuvor.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe sich die Zahl der Teilnehmenden von 812 im gesamten Jahr 2021 auf rund 2.500 im ersten Halbjahr 2023 erhöht. „Die Kurse vermitteln wichtige Sprachkenntnisse und bringen Zugewanderten deutsche Gegebenheiten näher“, so Michael. Sie seien somit ein wichtiger Grundstein für gelingende Integration.

Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungsteil. Er dauert mehrere Monate. In den Kursen erlernen die Menschen Deutschkenntnisse und erhalten Einblick in die Kultur und Geschichte des Landes. „Mit diesem Wissen fällt auch der Einstieg ins Berufsleben in Deutschland häufig leichter“, betont Michael.

Laut Michael könne Integration nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn die Menschen auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Michael empfiehlt hierzu, die erstmals durchgeführten Aktionstage „Job-Turbo“ der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Diese lädt vom 30. Januar bis 01. Februar arbeitssuchende Geflüchtete und Unternehmen zum digitalen Austausch ein. Die Aktionstage sind für Arbeitssuchende eine gute Möglichkeit für den beruflichen Einstieg“, betont Michael. Wichtig sei es darüber hinaus, die bereits erworbenen Qualifizierungen der Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist ein bereits abgeschlossener Integrationskurs. Für diejenigen, die noch keinen Kurs gemacht haben, verweist Michael auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier stehe eine Übersicht mit Standortsuche zur Verfügung. Michael hebt hervor: „Es gibt freie Plätze bei verschiedenen Trägern überall im Land.“

Weitere Informationen zu den Aktionstagen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo-aktionstage Weitere Informationen zu verfügbaren Integrationskursen finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

Ausweitung der Kormoranverordnung M-V

Backhaus: rechtliche Möglichkeiten beim Kormoran bereits voll ausgeschöpft

Schwerin – Anlässlich eines Antrags der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V widerspricht Umweltminister Dr. Till Backhaus. Laut Minister sei die Verordnung bereits umfassend und schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die über eine Verordnung angewendet werden können.

„Soweit der vorliegende Antrag darauf abstellt, dass mit Blick auf den günstigen Zustand der Kormoranpopulation die Kormoranverordnung anzupassen sei, bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Kormoranverordnung auf Grundlage Bundesnaturschutzgesetzes nicht pauschal auf eine Reduzierung der Kormoranpopulation ausgerichtet werden kann. Die mit einer solchen Verordnung legitimierten Maßnahmen müssen vielmehr erforderlich und geeignet sein, um konkret belegbare fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden“, so Backhaus.

Bereits in der Verordnung berücksichtig sind nach Ausführung des Ministers alle außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken gelegenen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer und Teichanlagen und somit auch Orte fischereiwirtschaftlich genutzter Binnengewässer, an denen die im Antrag angesprochenen Aalbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier können Kormorane in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März geschossen werden. Nicht am Brutgeschäft beteiligte immatur gefärbte Kormorane, die als solche sicher erkannt werden, können dort sogar ganzjährig geschossen werden. Auch ist es in den genannten Bereichen und im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März gestattet, die Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase zu verhindern.

Für Küstengewässer konnte hingegen keine hinreichend untersetzte Ableitung für den Nachweis konkreter erheblicher oder ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden erbracht werden, so dass diese im Rahmen der Kormoranverordnung M-V nicht berücksichtigt werden konnten.

Sollten jedoch Fälle vorliegen, die eine Entnahme von Kormoranen notwendig machten, bestehe neben der Kormoranverordnung immer auch die Möglichkeit, Ausnahmeanträge zu stellen, betont der Minister:

„Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall zu stellen für Fallkonstellationen, welche nicht durch die Kormoranverordnung M-V abgedeckt werden. In den vergangenen Jahren wurden für zwei Fischteichanlagen entsprechende Anträge (zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden) gestellt und genehmigt, da hier aufgrund der Lage in Schutzgebieten nicht die Voraussetzungen nach der Kormoranverordnung vorlagen, jedoch der Nachweis für konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden gleichwohl erbracht werden konnte.“

Die Gesamtsituation werde aber auch künftig weiterhin im Blick behalten und entsprechenden Prüfungen unterzogen, so dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können, verspricht Dr. Backhaus.

In den letzten fünf Jahre verlief die Entwicklung dieses Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

  • Jahr 2019 – 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien,
  • Jahr 2020 – 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien,
  • Jahr 2021 – 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien,
  • Jahr 2022 – 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien,
  • Jahr 2023 – 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien.

Spitzenpreis bei Wertholz-Submission

Malchin – Den Spitzenwert bei der Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Güstrow mit 3.710 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche (bisheriger Spitzenpreis 3.295 Euro pro Festmeter, erzielt im Vorjahr). Bei einem Volumen von 3,77 Festmeter brachte der Stamm insgesamt fast 14.000 Euro ein. Den Zuschlag für die Stieleiche erhielt ein Furnierhandelsunternehmen aus den Niederlanden.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 33. Wertholztermin des Landes, 704 Festmeter Laubwertholz von zwölf Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Davon stammten 189 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieterin beteiligten sich auch zwei Bundesforstbetriebe sowie zwölf kommunale und private Waldbesitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 551 Festmeter wiederum die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 13 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Zwölf (Vorjahr 13) Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen, Niederlande) erhielten Zuschläge. Bis auf zwei Buchenstämme konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzenden erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 672.000 Euro (Vorjahr: ca. 540.000) Euro.

Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.173 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche fast wieder der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes erreicht (1.213 Euro pro Festmeter im Vorjahr). Auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten teilweise beachtliche Preise. So wurde zum Beispiel eine Ulme eines privaten Anbieters für 697 Euro pro Festmeter verkauft. Auch der Durchschnittspreis über alle beteiligten Baumarten von 968 Euro pro Festmeter (Vorjahr: 1.016 Euro pro Festmeter) kann sich bundesweit sehen lassen.

Die Landesforstanstalt als Ausrichterin der Submission war mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Sie bedankt sich im Namen der Anbieterseite bei allen Bietenden für das Interesse und die abgegebenen Gebote.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist das sehr beachtenswert. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn weitere Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes diese Möglichkeit zur Präsentation Ihrer besten Holzqualitäten nutzen und sich an der Submission beteiligen“ sagte Forstminister Dr. Till Backhaus. Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Menschen mit Behinderungen

Oldenburg: Gemeinsam pädagogische Strategien entwickeln, Kinder bestmöglich zu begleiten und zu fördern

Schwerin – Unter dem Titel „GEMEINSAM leben und lernen mit Menschen mit geistiger Behinderung in Bildungseinrichtungen wie Kita, Schule, Hort“ können sich pädagogische Fachkräfte beim gleichnamigen Fachtag am 5. und 6. April 2024 in Malchin weiterbilden. Veranstaltet wird der Fachtag vom Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition der Universität Rostock. Partner sind die Nordkirche und die Johanna-Odebrecht-Stiftung.

„Das Kompetenzzentrum leistet eine wichtige Arbeit für die pädogischen Fachkräfte – ob in der Kita, in der Grundschule oder im Hort. Der Austausch untereinander ist wichtig, um gemeinsam pädagogische Strategien zu entwickeln, auch Kinder mit geistiger Behinderung bestmöglich zu begleiten und zu fördern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. An dem Fachtag können rund 350 Expertinnen und Experten aus Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen des Landes teilnehmen.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und das seit 2017 bestehende Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition haben Arbeitsschwerpunkte festgelegt, zu denen unter anderem der Aufbau von Netzwerken unter den Akteurinnen und Akteuren und der Ausbau inklusiver Bildungslandschaften zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit besonderen sozialen Herausforderungen gehören.

Interessierte können sich bis zum 2. Februar 2024 über die Universität Rostock für den Fachtag anmelden.

Thema im Landtag: Klimageld

Meyer: Sozial gestaffeltes Klimageld ist von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag über das vom Bund ins Spiel gebrachte Klimageld diskutiert worden. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Zahlung eines Klimageldes sollte vor allem die regelmäßig besonders stark betroffenen Geringverdienenden entlasten. So kann die Akzeptanz für die CO2-Bepreisung und den Klimaschutz insgesamt bei den Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden – bei gleichzeitiger Wahrung der Lenkungswirkung des Instruments. Zusätzliches Ziel war es, künftige Anstiege bei den Energiepreisen abzufedern.

„Wie das Klimageld genau ausgestaltet sein soll und vor allem wann es umgesetzt wird, ist bis jetzt noch offen. Das ist keine gute Botschaft. Ein sozial gestaffeltes Klimageld ist aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende. Hier braucht es dringend eine klare Aussage des Bundes, wann und wie die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zuletzt war auf Bundesebene unter anderem zu vernehmen, dass über die Ausgestaltung beziehungsweise die Auszahlung eines Klimageldes nicht mehr vor der Bundestagswahl 2025 entschieden werden soll, sondern zunächst lediglich grundlegende Strukturen geschaffen werden sollen, sodass eine Auszahlung erst deutlich nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode auf Bundesebene erfolgen würde. Der Auszahlungsmechanismus müsse spätestens 2027 vorhanden sein, weil dann ein Ausgleich für den CO2-Emissionshandel auf EU-Ebene erforderlich sei.

Ab 2027 sollen sich die Preise für den CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr im europäischen Emissionshandel bilden. Für die Menge der verfügbaren Zertifikate, die zum CO2-Ausstoß berechtigen und mit denen gehandelt werden kann, soll es dann Obergrenzen geben. Dadurch wird auch im deutschen Emissionshandel eine deutliche Steigerung des Preises erwartet. „Wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern eine sozial gerechte, verlässliche und wirksame Klimaschutzfinanzierung. Dazu gehört ein angemessener Ausgleich der Bürgerinnen und Bürger für hohe Belastungen durch emissions- beziehungsweise energiebezogene Abgaben“, so Meyer

Der CO2-Preis für alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wurde in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beginnend ab 2021 eingeführt. Der Verbrauch dieser Rohstoffe wird dadurch prinzipiell teurer, was zu Verbrauchsminderungen und Prozessänderungen anregen kann und schlussendlich dem Klimaschutz zugutekommen soll. Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 ist zum 01.01.2024 von 30 auf 45 Euro gestiegen, im nächsten Jahr soll der Preis 55 Euro betragen.

Dem bundesdeutschen Haushalt sind nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle im vergangenen Jahr über 18 Milliarden Euro aus dem Verkauf von Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten zugeflossen, was einer Steigerung um 40 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Diese Einnahmen kommen vollständig dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu Gute. Der KTF ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes.

Mit diesem Sondervermögen unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig ist der KTF von den erforderlichen Einsparungen des Bundeshaushalts 2024 infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stark betroffen. „Das Thema wird seitens der Länder noch einmal im Bundesrat aufgerufen.

Konkret geht es um die Forderung, im Jahr 2025 mit der Auszahlung eines Klimagelds zu beginnen, das Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen angemessen entlastet. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Auszahlung von einkommensabhängigen Beträgen gewährleistet werden kann“, sagte Meyer.

Anwendungszentrum Wasserstoff

Schulte: Durch Entwicklung zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern

Warnemünde – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute beim Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) in Warnemünde über die aktuellen Entwicklungen des Anwendungszentrums Wasserstoff informiert.

„Am Standort entsteht eine Forschungsinfrastruktur zum Thema Wasserstoff, die langfristig auch Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen soll für eigene Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Insbesondere durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. Das unterstützen wir, unter anderem mit Förderungen des Anwendungszentrums Wasserstoff“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) hat im August 2023 die ehemaligen Räumlichkeiten der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (CAT) bezogen. Das Anwendungszentrum Wasserstoff ist Teil des Gesamtvorhabens Forschungsfabrik Wasserstoff, in dem Konzepte und Lösungen für die emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Schifffahrt entwickelt werden sollen.

Die aus der praxisorientierten Forschung hervorgehenden Funktionsmuster sollen im späteren Verlauf in Verbundprojekten mit regionalen Unternehmen zu Prototypen weiterentwickelt werden. Das Anwendungszentrum wird nun über mehrere Jahre in zwei Umsetzungsphasen und an zwei Standorten realisiert werden. In Umsetzungsphase 1 soll das Interim Anwendungszentrum entstehen. Diese erste Phase umfasst die Erweiterung der Ausstattung der Infrastruktur, die nach Baufertigstellung auch in der Umsetzungsphase 2 Verwendung finden soll. Umsetzungsphase 2 beinhaltet den Neubau der Versuchshallen. Nach Fertigstellung sollen Teile der Ausstattung in den Neubau umziehen.

Die Gesamtinvestition für das Anwendungszentrum beträgt rund 9,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium plant bei Vorlage aller Unterlagen eine Förderung in Höhe von 9,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik bilden ingenieurtechnische Aufgabenstellungen aus maritimen und anderen Bereichen der Industrie. Die wissenschaftlichen Kompetenzen umfassen Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik, Qualitätstechnik, Organisationstechnik sowie Funktionsmusterbau, Messtechnik und Prüftechnik unter anderem für die Geschäftsfelder Schiffe und Offshore, Bauwesen, Stahlbau sowie Flugzeug- und Schienenfahrzeugbau. Derzeit sind über 200 wissenschaftliche und technische Mitarbeitende am Institut beschäftigt, dazu kommen etwa 100 wissenschaftliche Hilfskräfte.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert. Die Tierheimförderung soll dazu beitragen, dass wichtige existenzerhaltende und entlastende  Maßnahmen in den Tierheimen durchgeführt werden können. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und Herzblut meistern“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 15. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrecht­erhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: Tierheime (lfi-mv.de)

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.

Regiobusnetz für Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Ausbau der Angebote für einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme schaffen

Schwerin – Im Landtag ist am 25. Januar über das Netz der Regiobuslinien diskutiert worden. „Die Einführung des Regiobusnetzes in Mecklenburg-Vorpommern mit aufgewerteten regionalen Busangeboten im Taktfahrplan befindet sich bereits in vollem Gange. Drei Pilotlinien sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 an den Start gegangen. Das Regiobusnetz ist ein wichtiges Bindeglied für den mit der Mobilitätsoffensive angestrebten Auf- und Ausbau eines dreigliedrigen Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die letzte Meile erschließen.

So schaffen wir die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Ziel ist es, vertaktete Linienbusverkehre nach einheitlichen Qualitätskriterien insbesondere auch Landkreis übergreifend zu fördern, weiterzuentwickeln und somit die weißen Flecken im Land zu schließen und ein attraktives Verkehrsangebot im Sinne der Daseinsvorsorge zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land möchte gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern die Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unter anderem sollen hierfür in allen Landesteilen Taktbuslinien und ein landesweites Rufbussystem mit einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt werden. Dafür hat das Wirtschafts- und Verkehrsministerium gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes eine „Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern“ unterzeichnet. „Unser Ziel ist es, das Angebot bestehender Taktbusverbindungen in der Fläche zu verbessern und neue Linien auch kreisübergreifend zu schaffen“, sagte Meyer.

Die geplanten Buslinien werden in regelmäßigen Fahrten stündlich und zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren – werktags zwischen 5 und 22 Uhr sowie sonntags zwischen 8 und 20 Uhr. Zudem sind die Taktbuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein enges Netz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

Die ersten drei Linien sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 an den Start gegangen. Besonders an den Wochenenden und in den Tagesrandlagen wird das Angebot dieser Linien erweitert. Dabei handelt es sich um die Linie 170 von Schwerin nach Sternberg über Cambs und Bruel. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden, an denen bislang nur Rufbusse angeboten wurden, gibt es erstmals ein zweistündliches Angebot, das durch zusätzliche Rufbusfahrten verstärkt wird.

Die Linie 012 von Neubrandenburg nach Waren (über Penzlin) wird von der Mecklenburgisch-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) betrieben. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden gibt es ein zweistündliches Angebot, das samstags vormittags zusätzlich verdichtet wird. Die Linie 330 von Wismar nach Grevesmühlen über Gägelow wird von der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH betrieben. Die Taktbusse fahren montags bis freitags im Stundentakt.

An den Wochenenden gibt es ein zweistündliches Angebot. Die nächsten Taktbuslinien werden im Frühjahr 2024 eingeführt. Geplant sind neue Angebote landkreisübergreifend zwischen Sanitz und Greifswald, über Marlow, Tribsees und Grimmen sowie auf Rügen, zwischen dem Königstuhl und Klein Zicker, über Sassnitz, Binz und Göhren. Die fünf genannten Taktbuslinien der regionalen Verkehrsunternehmen werden vom Land im kommenden Jahr mit insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro gefördert.

„Zudem wird das im Auf- und Ausbau befindliche landesweite Rufbussystem ergänzend zum Taktbussystem die sogenannte letzte Meile absichern. Bahn- und Buslinien verbinden die Gemeinden in der Fläche über Verknüpfungspunkte miteinander. Vor Fahrtantritt muss durch den Fahrgast eine Buchung telefonisch oder online getätigt werden. Der Aufbau, die Erhaltung und der Betrieb des Rufbussystems werden landesweit 2024 mit etwa 13,5 Millionen Euro von der Landesregierung unterstützt“, sagte Meyer.

Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg bieten zum Start des landesweiten Rufbussystems zum 01.01.2024 flächendeckend Rufbusse an. Der Landkreis Rostock erhöht ebenfalls das Rufbusangebot und wird damit voraussichtlich im 3. Quartal 2024 in der gesamten Fläche des Landkreises präsent sein. In allen drei Landkreisen ist dabei die Einhaltung der festgelegten Qualitätskriterien im Laufe des Jahres 2024 erwartbar.

Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald verbessern und optimieren ihre schon bestehenden Rufbussysteme, beispielsweise ILSE und Friedrich. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird voraussichtlich ebenfalls im 3. Quartal 2024 eine vollständige Flächenabdeckung erreichen, allerdings noch nicht unter Einhaltung aller Qualitätskriterien. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Jahr 2024 noch nicht absehbar. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise ein Rufbussystem aufgebaut.

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Biokraftstoffe in der Landwirtschaft

Schwerin – Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat für morgen weitere Demonstrationen und Kundgebungen angekündigt. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurden die finanziellen Belastungen der Land- und Ernährungswirtschaft und der Umgang mit den andauernden Protesten heute erneut umfassend erörtert.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wies den Vorwurf der Oppositionsparteien, die Landesregierung nehme die Lage der Branche nicht ernst, deutlich zurück und unterbreitete konkrete Lösungsvorschläge, die das Land gemeinsam mit Vertretern der Branche entwickelt hat:

„Die Landesregierung nimmt die Belange der Bauern und Unternehmer sehr ernst und das seit 25 Jahren. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist systemrelevant und hat uns bislang gut durch jede Krise gebracht. Unsere Agrarpolitik ist darauf ausgerichtet, dass Deutschland und in besonderer Weise Mecklenburg-Vorpommern sich selbst mit Nahrungsmitteln versorgen kann.

Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben den Gesprächsfaden mit den Verbänden nie abreißen lassen, auch wenn oder gerade weil es auch immer wieder abweichende Positionen gibt. Unser erklärtes Ziel ist, der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine Perspektive zu geben.

Nicht ohne Grund haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Bundesregierung – sicherlich der Not gehorchend, schnelle Entscheidungen treffen zu müssen – Sparvorschläge präsentiert hat, ohne mit den Betroffenen gesprochen zu haben. Dieses Vorgehen hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

Bei der Streichung der Agrardiesel-Beihilfe haben wir die Bundesregierung bereits zu einem Umsteuern bewegt. In einem Runden Tisch mit Vertretern des Berufsstandes haben wir weitere Vorschläge erarbeitet, wie wir mittelfristig von klimaschädlichen Subventionen wegkommen und den Landwirten alternative Lösungen an die Hand geben können.

Kernstück ist ein Anreiz- und Innovationsprogramm zur Produktion von alternativen Kraftstoffen auf heimischen Flächen, das aus meiner Sicht Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik werden muss. Mit der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe haben wir einen kompetenteren Partner im Land, der dieses Vorhaben umsetzen kann.

Selbstverständlich haben wir uns auch Gedanken gemacht, wo das Geld für ein solches Programm herkommen kann. So sehen wir u.a. bei der steuerlichen Privilegierung von Hybridfahrzeugen ein Einsparpotenzial von ca. 1,2 Milliarden Euro.

Auch die geplanten eine Milliarde Euro für den Umbau der Schweinehaltung könnten in die Waagschale geworfen werden. Für den jetzigen Zweck ist das Programm bei weitem nicht ausreichend, um tatsächliche Anreize und Planungssicherheit für unsere Landwirte zu schaffen. Ebenso plädiere ich dafür, die 1,2 Milliarden Euro aus dem Härtefallfonds verfügbar zu machen.

Wir müssen verstehen, dass es nicht nur um eine Branche, sondern die ländliche Räume insgesamt geht. Sie sind Zukunftsräume mit großen Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür müssen aber zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation geschaffen werden – u.a. im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Bildungsangebote, Infrastruktur, Breitbandanschluss und Nahversorgung.“

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

Planungsleistungen für Gewerbegebiet Grevesmühlen/Upahl können starten / Schulte: Höchste Klimaschutz-Maßstäbe werden angesetzt – Fläche soll langfristig „Grünes Gewerbegebiet“ werden

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Grevesmühlen übergeben. Dabei geht es um Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Grevesmühlen/Upahl. „Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Das wird hier vor Ort geschehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Standort mit einer Fläche von rund 42 Hektar ist im Landesraumentwicklungsprogramm für die Ansiedlung klassischer Industrie- und Gewerbeunternehmen festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl und zielt auf ein 100%ige Versorgung des Gewerbegebietes aus lokal generierter erneuerbarer Energie ab. „So soll vor Ort ein sogenanntes ´Grünes Gewerbegebiet´ entstehen. Dann müssen mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien vor Ort genutzt werden“, sagte Schulte.

Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten wird unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z. B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 766.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 575.000 Euro.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet.

Das Label kann nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Wort-Bild-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünen Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Bahnsteigverlängerungen

Bahnsteiglängen am Hauptbahnhof Neubrandenburg / Meyer: Bahnhof an gestiegene Fahrgastzahlen und Zuglängen anpassen

Neubrandenburg – Im Landtag ist im Rahmen der Fragestunde unter anderem über mögliche Bahnsteigverlängerungen im Neubrandenburger Hauptbahnhof gesprochen worden.

„Für das landes- und kommunalpolitische Ziel, das Oberzentrum Neubrandenburg endlich an den Schienenpersonenfernverkehr anzubinden, halte ich es für notwendig, die Bahnsteige 1 und 3 in Neubrandenburg auf 210 Meter zu verlängern.

Damit sollen die Voraussetzungen für eine bessere Anbindung an den Fernverkehr mit entsprechenden Zuglängen geschaffen werden. Das ist ein wichtiges Element, um im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive mehr Menschen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu begeistern “, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH setzen sich bei der DB Station&Service AG (Teil der neuen DB InfraGO AG) für eine schnellstmögliche Verlängerung der zwei Bahnsteigkanten in Neubrandenburg Hauptbahnhof ein, deren spätere Verlängerung auf bis zu 210 Meter durch DB S&S optional durch den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus 2015 verbindlich vorzusehen war.

Mit der Realisierung der Modernisierungsmaßnahme auf Basis dieses Planfeststellungsbeschlusses waren in 2018 zunächst alle Bahnsteigkanten einheitlich auf 140 Meter reduziert worden. Basierend auf dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus dem Jahre 2015 konnte aktuell die Bestätigung von DB S&S erreicht werden, dass ein erneutes Planfeststellungsverfahren für das Ziehen der Option der Bahnsteige auf bis zu 210 Meter nicht erforderlich ist, was die Planungszeit um etwa bis zu zwei bis drei Jahre reduziert.

Theoretisch wäre damit ein Baubeginn etwa 2027 bis 2028 möglich – der aber von der Einordnung in ein getaktetes Sperrzeitensystem und entsprechende Maßnahmenbündel bei der DB abhängt. Mit der Verlängerung der Bahnsteige auf 210 Meter könnten Züge der ICE-Generation (7-teilig, 185 Meter lang) und ICE-4 (7-teilig, 202 Meter lang) an den Bahnsteigen 1 und 3 in Neubrandenburg Hauptbahnhof halten.

„Ende Januar bin ich in Berlin zu Gesprächen mit Dr. Richard Lutz, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG. Das fortgeschriebene Bahnsteiglängenkonzept MV 2024 wird hierbei ein wichtiges Thema sein“, sagte Meyer.

Rügen jetzt „Wolfsgebiet“

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig

Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglich­keit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen­dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.

Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichs­zahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfs­ge­biet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommen­en Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.

Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadens­fälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.

Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.