Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern

„Mit Sicherheit MV“ – Integriertes Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 vorgestellt

Schwerin – „Mit Sicherheit MV“ – das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit sowie das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung haben in der Kabinettssitzung das „Integrierte Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030“ vorgestellt. „Das Konzept dient uns als Grundlage und Richtschnur der Verkehrssicherheitsarbeit im Land.

Darauf aufbauend können wir Entscheidungen treffen für die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Arbeit der Verkehrssicherheitskommission oder bei der Behandlung des Themas im Schulunterricht. Wir wollen für Mecklenburg-Vorpommern eine sichere und barrierearme Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dafür kommt es auch auf jeden Einzelnen an. Denn Sicherheit im Verkehr kann es nur geben, wenn sich alle Beteiligten rücksichtsvoll und den Bedingungen des Straßenverkehrs angepasst verhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Für mehr Sicherheit auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern und weniger Unfälle: Mit dem überarbeiteten Verkehrssicherheitskonzept 2030 schaffen wir einen weiteren Meilenstein für die ,Vision Zero‘ – also die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten durch Verkehrsunfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Das zu erreichen, ist nicht nur Aufgabe der Polizei, wir als Landesregierung wollen mit verschiedenen Aktionen und Kampagnen das Verhalten aller im Straßenverkehr positiv beeinflussen.

Auch wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der Verkehrstoten auf einem niedrigen Stand geblieben ist, so ist jedes Opfer auf unseren Straßen eins zu viel. Wir müssen es schaffen, besonders auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Kinder, ältere Menschen oder auch Radfahrer, Rücksicht zu nehmen. Dies auch unter Berücksichtigung neuer Formen der Mobilität. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe und die großen Herausforderungen können nicht innerhalb weniger Jahre bewältigt werden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

 „Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“, ergänzt Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht. „Wir engagieren uns gemeinsam mit den 19 örtlichen Verkehrswachten in der Schulwegsicherung in Kindertagesstätten, bei der Radfahrausbildung in Grundschulen und für junge Fahrerinnen und Fahrer. Außerdem bieten wir Sicherheitstrainings für alle an, die mit dem Auto unterwegs sind und kümmern uns um ältere Menschen im Straßenverkehr. Das neue Verkehrssicherheitskonzept der Landesregierung ist für unser ehrenamtliches Handeln eine gute Grundlage für unser Engagement, Verkehrsunfälle in unserem Land zu verhindern und die Zahl der Schwerstverletzten und Verkehrstoten weiter zu reduzieren.“

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den „Pakt für Verkehrssicherheit“ als gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder für die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland 2021 bis 2030, der sich ebenfalls der „Vision Zero“ sowie der Verkehrsunfallreduzierung im Allgemeinen verpflichtet hat. Dies gilt insbesondere für das quantitative Ziel, die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent bis 2030 – ausgehend von den Zahlen für 2020 – zu reduzieren. Um dies zu erreichen und den Weg dahin aufzuzeigen, ist das Verkehrssicherheitskonzept der Landesregierung aktualisiert und fortgeschrieben worden.

Mit dem neuen Konzept sollen noch stärker mittel- und langfristige Trends der Entwicklung im Straßenverkehr aufgegriffen und behandelt werden, wie beispielsweise der sichere Umgang mit Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Auch die Zukunftstechnologien im Straßenverkehr werden mit einem eigenen Kapitel behandelt. Die Verkehrssicherheitsarbeit soll an die Neuerungen angepasst werden, um mit deren Hilfe die Sicherheit im Straßenverkehr optimieren zu können.

 Ein neuer Schwerpunkt zur Stärkung der Präventionsarbeit bei Kindern ist das sichere Verhalten auf dem Rad. Neben den theoretischen Grundlagen soll bei der Radfahrausbildung vor allem Wert auf praktische Übungen gelegt werden, die in der 4. Klasse mit einer Fahrradprüfung abschließen sollen. Bei jungen Fahrerinnen und Fahrern wiederum ist die Einführung der Fifty-Fifty-Taxi-App eine wichtige Stärkung der Präventionsarbeit. Für Menschen mit Behinderung ist es wichtig, dass der Straßenverkehr zunehmend barriereärmer und kommunikationsfreundlicher gestaltet wird.

Das Konzept zur Verkehrssicherheit steht zum Download unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/

Gefahrenabwehr per Telekommunikation

Telekommunikationsüberwachung unterstützt bei Vermisstensuche

Schwerin – Die Polizeibehörden Mecklenburg-Vorpommerns haben das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) 2022 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) in insgesamt 146 Fällen genutzt. Diese Zahl hat das Innenministerium heute im Kabinett vorgestellt. Der entsprechend gesetzlich vorgeschriebene Bericht wird nun dem Landtag übermittelt.

„Die TKÜ-Maßnahmen, die von unseren Landesbehörden eingesetzt werden, dienen in der überwiegenden Mehrzahl der Anordnungen, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Erst wenn die Polizistinnen und Polizisten in ihren Ermittlungen bereits alle Maßnahmen zum Auffinden der gesuchten Personen ausgeschöpft haben, gehen sie den Weg der Telekommunikationsüberwachung. All‘ diese Mittel bedürfen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung“, verdeutlicht der Minister.

In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug könne eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen. „Dann muss sie aber unverzüglich eine richterliche Bestätigung eingeholt werden“, so Christian Pegel. Über diese genutzten Überwachungsmaßnahmen waren insgesamt 136 Personen zu benachrichtigen. Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in drei Fällen auf Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 141 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz. Zudem gab es eine Anordnung, die zusätzlich einen Einsatz mit dem sogenannten IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes vorsah.

Ferner ist – wie im Vorjahr – keine akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahme nach dem SOG M-V in unserem Land durchgeführt worden. Auch gab es keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sowie keinen Einsatz von Vertrauenspersonen oder von verdeckt Ermittelnden. Durch die Polizeibehörden wurden in 2022 zwei längerfristige Observationen nach dem SOG M-V durchgeführt.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2023 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

M-V: Stellungnahme zum Finanzausgleich

Schwerin – Das Bundesland Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. B

und und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt. Dieser Reform haben alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Im Sommer 2023 haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen, gemeinsam gegen die Klage vorzugehen. Sie haben Prof. Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Nun wird zeitnah der nächste Schritt erfolgen – die Abgabe der Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth an das Bundesverfassungsgericht. Die Stellungnahme ist in Abstimmung mit den Ländern der Prozessgemeinschaft ausgearbeitet worden. Darin wird umfangreich von allen beteiligten Ländern zu den einzelnen Anträgen der Bayerischen Staatsregierung Position bezogen.

Aktuell führen die beteiligten Länder die für eine Einreichung erforderlichen formalen Voraussetzungen herbei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern die Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, um die Eigenstaatlichkeit der Länder zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dass der Freistaat Bayern nun wesentliche Elemente dieses Ausgleichmechanismus in Frage stellt, ist nicht nur unsolidarisch der Ländergemeinschaft gegenüber, sondern auch haltlos.

Deshalb freue ich mich, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – gemeinsam gegen den bayerischen Alleingang vorgehen. Wir stehen zu dem geltenden Finanzausgleich und sind von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt.“

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Mecklenburg-Vorpommern – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Safer Internet Day

Neue Schulungstermine für SilverSurfer

Schwerin – Anlässlich des heutigen Safer Internet Days, einem von der Europäischen Union initiierten Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet, weist Sozialministerin Drese insbesondere auf entsprechende Schulungsangebote für Seniorinnen und Senioren im Land hin. „Viele ältere Menschen möchten digitale Medien nutzen, haben aber Berührungsängste. Mit den SilverSurfer-Angeboten werden sie dabei unterstützt, digitale Kompetenzen zu erlernen und sich sicher im Netz zu bewegen“, erklärte Drese.

Die SilverSurfer sind ehrenamtlich engagierte Senioren-Technikbotschafterinnen und -botschafter, die ihre Altersgenossen beim Umgang mit Smartphones, Tablets und dem PC unterstützen. „Dabei zeigt sich, dass die Seniorinnen und Senioren meist genau wissen, wo bei Gleichaltrigen Unsicherheiten bestehen und wie man diesen begegnet. Zusätzlich sind sie ein hervorragendes Beispiel dafür, dass das Erlernen von Technik im Alter nicht nur möglich ist, sondern auch Spaß macht“, betonte Drese.

Die ehrenamtlichen SilverSurfer werden in vom Sozialministerium geförderten Schulungen auf ihre Rolle als Technikbotschafterinnen und -botschafter vorbereitet. „Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, sich selbst als SilverSurfer zu qualifizieren. In Greifswald, Wismar und Schwerin werden ab März wieder entsprechende Kurse angeboten“, hob die Ministerin hervor. Ansprechpartner sind die Bürgerstiftung Vorpommern (Greifswald) und das Seniorenbüro Schwerin (Schwerin und Wismar). Weitere Angebote in Waren und Rostock befinden sich im Aufbau.

Wer hingegen Unterstützung bei der Nutzung des eigenen Handys, Tablets oder Laptops benötigt, kann darüber hinaus die von den SilverSurfern organisierte Mediensprechstunde in Anspruch nehmen. Sie findet regelmäßig im Seniorenbüro in Schwerin statt. Der nächste Termin ist der 08. Februar. Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0385-5574962 oder unter Seniorenbuero_Schwerin@t-online.de ist verpflichtend.

Drese: „Die SilverSurfer begegnen den Interessierten auf Augenhöhe und führen sie altersgerecht an das Thema heran. Ich kann nur dazu ermuntern, die Angebote der SilverSurfer wahrzunehmen. Oder sich, falls Sie sich bereits sicher im Netz bewegen, selbst als SilverSurfer fortbilden zu lassen, um anderen den Weg ins Netz zu erleichtern.“