Abbau von Gerichtsverfahren

Justizministerin Bernhardt und LSG-Präsident Wagner vereinbaren Anstrengungen bei Nachwuchsgewinnung und Verfahrensdauer

Schwerin – „Das konstruktive Miteinander in der Justiz wird ausgebaut. Nach der Premiere eines Mentoringprogramms für Frauen in der Justiz ist seit heute eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit wirksam. Das freut mich besonders, denn die Impulse aus der Praxis selbst sind die besten.

Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bin ich sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen und mit dem Ministerium zusammen diese vor wenigen Minuten unterzeichnete Vereinbarung formuliert hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Zielvereinbarung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Noch immer beeinflusst die sogenannte Hartz-IV-Klagewelle die Sozialgerichtsbarkeit. Der ursprüngliche Anstieg des erstinstanzlichen Verfahrensbestandes ist zwar durch Personalverstärkung und hohes richterliches Engagement deutlich reduziert worden, doch bleibt die Herausforderung bestehen. Denn der massive Bestandsabbau in der ersten Instanz führte zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz.

Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur des richterlichen Personals in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Zeiten hoher Altersabgänge richterlicher Nachwuchs zur Verfügung steht, der bereits Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit gesammelt hat. Ziel dieser Vereinbarung ist nun die Verkürzung der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch gerecht zu werden. Gleichzeitig soll für die Sozialgerichte mehr richterlicher Nachwuchs gewonnen werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner: „Nach vielen Jahren, in denen die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns sich mit oft überobligatorischem Engagement der von Frau Ministerin Bernhardt erwähnten Klagewelle stellen musste, bestehen jetzt wieder Kapazitäten zum Abbau der unvermeidlich angebauten Bestände. Daher kann die Sozialgerichtsbarkeit sich jetzt das Ziel setzen, die durchschnittliche Dauer der anhängigen Verfahren zu verkürzen.

Die Richterschaft soll – unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit – für dieses Ziel sensibilisiert und motiviert werden. Zum 31. Dezember 2028 soll in den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14 Monaten, in den zweitinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 18 Monaten erreicht werden. Zu betonen ist, dass es sich um Durchschnittslaufzeiten handelt und die Dauer jedes individuellen Verfahrens u.a. vom Umfang der erforderlichen Sachaufklärung abhängt und allein in der Eigenverantwortung der völlig unabhängigen Richterschaft liegt, deren Eigenmotivation aber durch Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung gestärkt werden soll.

Besonders freut es mich, dass die jetzt abgeschlossene Zielvereinbarung die Bedeutung der Gewinnung richterlichen Nachwuchses auch für die Sozialgerichtsbarkeit und damit die Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Gerichtszweiges hervorhebt.“

Justizministerin Bernhardt: „Um eine zukunftsfähige Altersstruktur in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen, sagen wir zu, dass interessierte Proberichterinnen und Proberichter – vorzugsweise zu Beginn der Probezeit – in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Nach 18 Monaten wechseln diese dann in einen anderen Geschäftsbereich, in dem eine Lebenszeiternennung erfolgen soll. So soll ein Pool an interessierten und sozialrichterlich bereits erfahrenen Richterinnen und Richtern geschaffen werden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Kein Monitoring ohne Erfolgskontrolle. Der LSG-Präsident und das Ministerium setzen sich zweimal im Jahr zusammen, um die aktuelle Bestandssituation auszuwerten und zu besprechen. Schon im nächsten Jahr planen wir eine erste Evaluation der Vereinbarung. Ich denke, dass wir auf gutem Weg sind“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Jugendliche aus M-V im Bundesrat

Berlin – Einmal im Jahr lädt der Bundesrat Schülerinnen und Schüler aus dem Land der Präsidentschaft nach Berlin ein. In einem Planspiel lernen die Jugendlichen, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze entstehen und beschlossen werden und welche Rolle der Bundesrat dabei spielt. Seit gestern nehmen 123 Schülerinnen und Schüler sowie 13 Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in Güstrow, Rostock, Schönberg, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Spantekow, Wittenburg und Schwerin an „Jugend im Bundesrat“ teil.

Minister- und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig traf die Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern heute im Bundesratsgebäude in Berlin. „Der Bundesrat ist ein ganz besonderer Ort unserer Demokratie in Deutschland. Hier spiegeln sich die Vielfalt der Regionen Deutschlands und die Interessen aus den 16 deutschen Ländern wider. Die Bundesländer wirken im Bundesrat bei der Gesetzgebung mit. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, besonders dann, wenn die Interessen von Bund und Ländern auseinandergehen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Sie freue sich sehr, dass sich Schülerinnen und Schüler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion beteiligen. „Ich freue mich sehr über euer Interesse. Demokratie lernt man nicht nur theoretisch aus dem Schulbuch. Demokratie muss man üben und erleben. Das kritische Hinterfragen, das Aushalten anderer Meinungen. Demokratie fängt im Alltag an. Auch im Schulalltag. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Lehrerinnen und Lehrer, die sich an euren Schulen für Demokratie einsetzen und euch heute begleiten!“

Am Abend lädt die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern die Schülerinnen und Schüler zu einer Diskussionsrunde und einem Empfang mit der Ministerpräsidentin in die Landesvertretung ein. Gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund Jutta Bieringer und Staatsministerin Reem Alabali-Radovan stellt sich die Ministerpräsidentin den Fragen der interessierten Schülerinnen und Schüler.

Mit der Turn-Quali nach Berlin

Gingster Schüler qualifizierten sich zum dritten Mal als MV-Landessieger für das Bundesfinale „Jugend trainiert“

Insel Rügen – Die Turnriege der Schule Gingst erkämpfte sich nun schon zum dritten Mal den Sieg im MV-Landesfinale „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“. Damit holten sie sich zugleich die Tickets für das Bundesfinale des Wettbewerbs in Berlin. „Aufregung und Jubel waren richtig groß“, erzählt Sportlehrerin Birgit Eicke, die mit elf Jungen und Mädchen die Herausforderungen in der Sporthalle von Ribnitz-Damgarten aufgenommen hatte.

Die erfolgreichen Landessieger aus der Gingster Turnriege haben sich für das diesjährige Bundesfinale „Jugend trainiert“ in Berlin qualifiziert. Foto @ Birgit Eicke

Die erfolgreichen Landessieger aus der Gingster Turnriege haben sich für das diesjährige Bundesfinale „Jugend trainiert“ in Berlin qualifiziert. Foto @ Birgit Eicke

„Im Wettkampf zeigten alle Mitstreiter Kampfgeist und Teamfähigkeit“, sagt die stolze Chefin der erfolgreichen Turnriege. Bei der Wettkampfform „Turnen an Gerätebahnen“ sei nämlich das gesamte Team gefragt. Die Gingster Jungenmannschaft bewies, wie stark sie in dieser Disziplin auftreten kann. Beachtung finde man in Turnerkreisen immer wieder, dass auch Jungen in der Schule zum Turnen begeistert werden können. „Das ist eindeutig ein Verdienst unseres Turntalents“, lobt Schulleiter André Farin seine Kollegin. Birgit Eicke habe mit ihrer Begeisterung für das Turnen viele Schüler und Lehrer seiner Schule angesteckt.

Neben der Jungenmannschaft kämpfte ebenso eine Mädchenmannschaft um den Sieg. In einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen den Schülerinnen des Wossidlo-Gymnasiums Ribnitz-Damgarten und den Gingster Mädchen waren Spitzenleistungen gefragt. Die Siege in zwei Gerätebahnen und im abschließenden Staffellauf reichten für die Gingsterinnen schließlich für eine wohlverdiente Silbermedaille. Sie drücken dem Jungenteam die Daumen für die erlebnisreichen Berlintage im April.

Zum Teamerfolg trugen in diesem Jahr die zwei Schülerbetreuerinnen Leonie Heidenreich und Jennifer Lewandowski aus der 8b, Falco Eicke als weiterer Kampfrichter und das Busunternehmen „Boys Tour“ mit einer reibungslosen Beförderung der Teilnehmer bei.

Straßenbegleitende Radwege

Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt / Jesse: Ziel ist ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz – fachliche Kompetenz und Ortskenntnisse regionaler Akteure gefragt

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Dienstag (27.02.) in der Landespressekonferenz das Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. „Bei der Ausstattung mit Radwegen haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Bereits heute haben wir über 2.100 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern.

Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet. Damit liegt unser Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen. Für die kommenden Bauaktivitäten ist ein Priorisierungskonzept erstellt worden.

Wichtig ist: Die derzeit vorliegende Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Uns ist es wichtig, die fachliche Kompetenz und die Ortskenntnisse der regionalen Akteure mit einzubeziehen. Deshalb wollen wir nun mit den Landkreisen in die Abstimmung einsteigen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

In dem Priorisierungskonzept wurden für alle 1.638 Landesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit für die Herstellung ermittelt. Im Ergebnis sind in den kommenden fünf Jahren (2024 – 2028) insgesamt 66 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 97 Kilometern zur Realisierung vorgesehen.

Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie bislang nicht realisierten Projekte des Lückenschlussprogramms. Die Planungen für die 2. Halbdekade (2029 – 2033) umfassen 63 Projekte mit einer Gesamtlänge von 89 Kilometern.

„Wir haben pro Jahr etwa sieben Millionen Euro Landesmittel, die wir mindestens für den Radwegebau einsetzen wollen. Ziel ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel jährlich zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann“, sagte Jesse.

Der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen erfolgte bislang im Rahmen der Möglichkeiten des Lückenschlussprogramms aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bislang nicht. Analog zum Priorisierungskonzept zum Radwegebau an Bundesstraßen aus dem Jahr 2022 sollen nun einheitliche Regelungen für die Baumaßnahmen genutzt werden.

Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden raumordnerischen Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung. Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet.

Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. Zudem fanden gegebenenfalls vorhandene Planungsstände sowie spezifische Einflussfaktoren wie beispielsweise kurvenreiche Streckenführung und die Ausstattung der Straße mit Schutzplanken Berücksichtigung. Des Weiteren wird einbezogen, ob das Radwegeprojekt Bestandteil des bisherigen Lückenschlussprogramms war.

Bei der Aufstellung des Priorisierungskonzepts sollen die regionalen Akteure einbezogen werden. Hierzu wird es einen gemeinsamen Termin geben, bei dem die Methode und die Ergebnisse der Priorisierung erläutert werden. Nach diesem Termin erhalten die Landkreise Gelegenheit, binnen einer angemessenen Frist (sechs Wochen) eine Rückmeldung zu geben.

Auf Grundlage einer fachlichen Begründung kann dabei eine höhere Priorisierung einzelner Streckenabschnitte vorschlagen werden. In diesem Fall muss jedoch im Gegenzug auch eine niedrigere Priorisierung eines anderen Streckenabschnitts im Kreis vorgeschlagen werden, da die finanziellen Ressourcen für den Radwegebau pro Kreis begrenzt sind.

Unterstü­tzung der Waldbesitzer in M-V

Antragstellung jetzt auch für Kommunen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat eine neue Richtlinie für den Wald-Erschwernisausgleich in Natura 2000 Gebieten auf den Weg gebracht.

Gegenstand der Richtlinie ist der Ausgleich von Erschwernissen, welche durch die Anforderungen an Waldlebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie bei der rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten forstlichen Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Um Waldbesitzer zu unterstützen und den finanziellen Ausfall zu kompensieren, wird auch in der neuen Förderperiode ELER III das Förderprogramm mit einigen Ergänzungen wieder angeboten.

„Veränderte rechtliche Grundlagen und eine neue Förderperiode machten geringfügige Anpassungen der alten Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie aus dem Jahr 2016 notwendig“, erklärt Agrar-Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

„So kommen zu den bekannten Schutzkulissen: Flora-Fauna-Habitat, Eremit, Fledermaus, Waldlebensraumtyp und Schreiadlerschutzareal nun noch die Horstschutzzone II neu hinzu. In den verschiedenen Schutzkulissen, die sich auch zum Teil überlappen können, kommen verschiedene Auflagen zum Tragen, die durch den Waldbesitzer eingehalten werden sollen.

Diese Auflagen führen häufig zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Forstbetriebes und sollen durch das Förderprogramm ausgeglichen werden. Neben einer höheren Akzeptanz für geschützte Naturflächen führt dies langfristig zum Erhalt und Verbesserung der Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und klimaangepassten Wäldern.“

Neben einer neu hinzu gekommenen Schutzgebietskulisse wurden auch die Maximalförderbeträge angehoben. Die Kappung bei 200€ je Hektar entfällt. Zusätzlich können nun auch Kommunen einen Förderantrag stellen.

Straßenbauprogramm 2024 für M-V

Jesse: 171,1 Millionen Euro für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus

Schwerin – Das Straßenbauprogramm 2024 für Mecklenburg-Vorpommern steht. Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Dienstag (27.02.) gemeinsam mit Dr. René Firgt, Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, die geplanten Bau- und Erhaltungsmaßnahmen auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen sowie begleitender Radwege vorgestellt. „Geplant sind Baumaßnahmen an und auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen in diesem Jahr in Höhe von rund 171,1 Millionen Euro.

Diese Bundes- und Landesmittel wollen wir klug einsetzen, um die Mobilität im Land bestmöglich zu gewährleisten. Ein wichtiges Ziel ist, die vorhandenen Straßen vorrangig zu erhalten. Ebenso bedeutsam sind die straßenbegleitenden Radwege – auch da investieren wir weiter“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Geplant sind Investitionen in Straßenbaumaßnahmen in 2024 in Höhe von insgesamt rund 171,1 Millionen Euro, davon 99,4 Millionen Euro in Bundesstraßen und 71,7 Millionen Euro für Landesstraßen. Im Jahr 2023 waren Ausgaben von insgesamt 151 Millionen Euro (81,9 Millionen Euro Bundesmittel, 69,1 Millionen Euro Landesmittel) geplant. „Ein gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz bildet die Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus.

Gemeinsam mit den Straßenbauämtern Neustrelitz, Schwerin und Stralsund sowie dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr planen wir sorgfältig notwendige Maßnahmen, um den Rad- und Straßenverkehr bestmöglich auszustatten. Rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBV) arbeiten täglich, um Baumaßnahmen effektiv und mit möglichst wenig Beeinträchtigungen voranzutreiben“, sagte Jesse.

„Mit dem diesjährigen Straßenbauprogramm sorgen wir dafür, dass die Straßen im Land auf die Verkehre vorbereitet sind. Unsere Straßen sind einem stetigen Verschleiß ausgesetzt. Dieser Tatsache wollen wir mit gut durchdachten Sanierungskonzepten begegnen. Dabei arbeiten wir eng mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Autobahn GmbH des Bundes, den Ingenieurbüros und Bauunternehmen zusammen, um die Maßnahmen bestmöglich aufeinander abzustimmen und damit die Auswirkungen von Baumaßnahmen für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren“, sagte Dr. René Firgt, Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.

Für die Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern sind Investitionen in 2024 in Höhe von 99,4 Millionen Euro geplant. Diese verteilen sich auf die folgenden Maßnahmenbereiche:

  • 41,6 Millionen Euro (41,7 Prozent) für die Erhaltung,
  • 36,1 Millionen Euro (36,2 Prozent) für den Neubau von Bundesstraßen inklusive Ingenieurbauwerke und Grunderwerb,
  • 11,2 Millionen Euro (11,2 Prozent) Euro für Radwege,
  • 7,3 Millionen Euro (7,3 Prozent) für Um- und Ausbau und
  • 3,6 Millionen Euro (3,6 Prozent) für sonstige Maßnahmen, beispielsweise Eisenbahnkreuzungen, Lärmschutz und Verkehrstechnik.

Hinzu kommen Ausgaben für den Betriebsdienst und für Investitionen in Hochbaumaßnahmen sowie in Fahrzeuge und Geräte. Vom Bund zusätzlich zugesagte Mittel in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro werden wir für notwendige Sondermaßnahmen oder Kostensteigerungen nutzen.

Die größte Neubaumaßnahme an Bundesstraßen im Jahr 2024 befindet sich in Vorpommern. Für den Weiterbau der Ortumgehung (OU) Wolgast an der Bundesstraße B 111 sind dieses Jahr Kosten von rund 20,1 Millionen Euro eingeplant. Zudem sind für den Baustart der OU Mirow (B 198) 8,9 Millionen Euro vorgesehen. Ein weiteres großes Neubauprojekt, für das 2024 der Baubeginn erfolgen soll, ist die OU Dargun (B 110), für die rund zwei Millionen Euro eingeplant sind.

Voraussetzung für die Spatenstiche der beiden letztgenannten Ortsumgehungen ist die abschließende Einstellung der Maßnahmen in den Bundeshaushalt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Für die OU Mirow ist darüber hinaus die Entscheidung des OVG Greifswald zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erforderlich.

In Vorpommern sind beispielsweise für den zweiten Bauabschnitt des Umbaus der Ortsdurchfahrt Tutow (B 110) rund 3,4 Millionen Euro eingeplant. Weitere größere Vorhaben in anderen Regionen des Landes sind der Umbau der Kreuzung am Abzweig Stolzenburg an der B 104 (Baukosten 2024: 580.000 Euro) sowie der Umbau des Knotens B105/Abzweig Pütte (rund eine Million Euro).

Große Erhaltungsmaßnahmen in 2024 betreffen die B 96 (Anschlussstelle Stralsund – Anschlussstelle Miltzow, Baukosten 2024: drei Millionen Euro), die B 105 (Fahrbahninstandsetzung der Ortsumgehung Kröpelin, Baukosten 2024: 600.000 Euro) sowie die B 199 (bei Medow, Baukosten 2024: 1,5 Millionen Euro).

Im Bereich des Radwegebaus an Bundesstraßen sind in 2024 unter anderem der straßenbegleitende Radweg an der B 196 zwischen Zirkow und Serams (Baukosten in 2024: 1,4 Millionen Euro), der Radweg an der B 105 zwischen Gelbensande und Altheide (Baukosten in 2024 einschl. Radverkehrsbrücke: 1,3 Millionen Euro) sowie der Radweg an der B 103 von Ganzlin zum Knoten B103/B198 (Baukosten in 2024: 1,2 Millionen Euro) geplant. Die Grundlage für die Auswahl der Projekte bildet das „Priorisierungskonzept der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Radwegebau an Bundesstraßen“.

Neben der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen obliegt der Straßenbauverwaltung des Landes die Straßenbaulast für etwa 3.330 Landesstraßenkilometer in Mecklenburg-Vorpommern. Vorgesehen ist, Investitionen in den Straßenbau in Höhe von rund 71,7 Millionen Euro zu tätigen. Diese 71,7 Millionen Euro werden in den Erhalt (31,7 Millionen Euro), in den Um- und Ausbau von Landesstraßen (16,4 Millionen Euro) sowie in Neubaumaßnahmen (10,1 Millionen Euro) investiert. Für den Radwegebau stellt das Land 13,5 Millionen Euro bereit.

Zusätzlich werden weitere Landesmittel eingesetzt, beispielsweise 11 Millionen Euro für Investitionen in Fahrzeuge und Geräte sowie für Hochbaumaßnahmen. Für den Betriebsdienst und Planungsleistungen an Landes- und Bundesstraßen werden Mittel in Höhe von insgesamt rund 72,1 Millionen Euro geplant.

Der Schwerpunkt im Landesstraßenbau liegt, wie auch in den Vorjahren, auf dem Bereich der Erhaltung. Dabei geht es unter anderem um folgende Vorhaben: Deckenerneuerung an der Landesstraße L 213 bei Buschenhagen (Baukosten 2024: 1,8 Millionen Euro), Fahrbahnerneuerung an der L 20 zwischen Silz und Cramon (Baukosten 2024: 1,6 Millionen Euro) sowie die Instandsetzung der Nebelbrücke an der L 11 (Baukosten 2024: 1,2 Millionen Euro).

Das größte Um- und Ausbauvorhaben im Jahr 2024 betrifft die L 12 Ortsdurchfahrt Stove (Kosten in 2024 rund 1,2 Millionen Euro). Weitere große Vorhaben sind die Verbesserung der Ortsdurchfahrten in Blankensee (L 34, 2. BA) und in Behren-Lübchin (L 23) sowie die Erneuerung der Brücke über die Göwe bei Weberin (L 09).

In 2024 ist die Fertigstellung einer ganzen Reihe auch größerer Radwegebauvorhaben geplant. Dabei handelt es sich unter anderem um den Radweg Karow – Lubkow (L 293, Kosten 2024: rund 1,8 Millionen Euro), den Radweg Ziesendorf – Nienhusen (L 13, Kosten 2024: rund 1,5 Millionen Euro) sowie den Radweg Reinstorf – Neukloster (L 101, Kosten 2024: rund 1,2 Millionen Euro).

Der Baukalender für das Jahr 2024 steht unter www.strassen-mv.de zur Verfügung.

Kirchliche Lehrkräfte im Religionsunterricht

Wo Vikarinnen und Vikare das Unterrichten lernen / Vereinbarung über Schulpraktika für zukünftige evangelische Pastorinnen und Pastoren unterzeichnet

Schwerin – Das Land und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) kooperieren bei der Ausbildung von evangelischen Pastorinnen und Pastoren. Ihren praktischen Vorbereitungsdienst, das Vikariat, beginnen sie mit einem Schulpraktikum, um sich auf einen Einsatz als kirchliche Lehrkraft im Religionsunterricht vorzubereiten. Das Praktikum können die Vikarinnen und Vikare an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft absolvieren. Sie werden dabei von Religionslehrkäften begleitet. Das Land und die Nordkirche haben dazu eine Vereinbarung unterzeichnet.

„Die Kooperation kommt beiden Seiten zugute“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zum einen ermöglichen wir Vikarinnen und Vikaren, während ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen im modernen Religionsunterricht gemäß Schulgesetz zu sammeln und den Schulbetrieb kennenzulernen. Zum anderen sind die jungen Pastorinnen und Pastoren gut geschult, um evangelischen Religionsunterricht zu erteilen. Ich begrüße, wenn sich junge Pastorinnen und Pastoren entschließen, nach ihrer Ausbildung an unseren Schulen tätig zu sein“, sagte Oldenburg.

Der zuständige Dezernent im Landeskirchenamt der Nordkirche, Prof. Dr. Bernd-Michael Haese, hob hervor, „dass zukünftige Pastorinnen und Pastoren authentische Einblicke in das Lehr-Lern-Geschehen des Schulalltags erhalten und ihre theologische Ausbildung in die Unterrichtsgestaltung  einbringen sollen. Die im Religionsunterricht auftretenden Fragen von Kindern und Jugendlichen sollen lebensnah diskutiert und aus der Sicht der evangelischen Religion reflektiert werden.“

Die Schulpraktika beginnen im April und Oktober eines jeden Jahres und haben eine Dauer von fünf Monaten. Die Vikarinnen und Vikare hospitieren in sechs Unterrichtsstunden pro Woche bei der Lehrkraft, von der sie betreut werden, oder bei anderen Lehrerinnen und Lehrern. Sie bereiten zudem selbstständig Unterricht vor und unterrichten im Umfang von sechs Stunden. Die Betreuungslehrkräfte werten mit ihnen die Unterrichtsstunden aus, legen pädagogische Grundlagen und vermitteln ihnen fachdidaktische Sichtweisen. Dafür erhalten sie in einem Schulhalbjahr eine Anrechnungsstunde.

Am 1. April 2023 hatten bereits sechs Vikarinnen und Vikare ihr fünfmonatiges Schulpraktikum begonnen und im August erfolgreich abgeschlossen. Am 1. Oktober 2023 haben zwei Vikarinnen und Vikare an den Schulen das Schulpraktikum begonnen.