Forschung zu Gesundheitsdaten

Landesregierung stärkt Gesundheitsforschung für die bestmögliche Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Die Landesregierung plant, den Zugang der medizinischen Forschung zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Das Kabinett hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und an den Landtag überwiesen.

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese wies darauf hin, dass eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft ist. Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz würden es möglich machen, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, betonte Drese.

Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. „Davon profitieren unsere Krankenhäuser und letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

„Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, verdeutlichte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Nur mit ausreichend vorhandenem medizinischem Datenmaterial könnten Forscherinnen und Forscher Zusammenhänge erkennen, Lösungen suchen und letztlich neue Behandlungsmethoden, die Medikamente der Zukunft oder Präventionsmaßnahmen entwickeln.

Martin: „Bisher erschweren Regelungen des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben oder verhindern sie gar. Eine Vielzahl von Patientendaten kann derzeit nicht für die Forschung genutzt werden. Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an. So stärken wir unsere Forschung zum Wohl der Menschen und machen sie wettbewerbsfähig im nationalen und internationalen Vergleich.“

Dem Gesetzentwurf vorangegangen war ein intensiver Austausch des Gesundheits- sowie des Wissenschaftsministeriums mit den Universitätsmedizinen des Landes, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

Aus Sicht der Wissenschaft hob der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Professor Dr. Lars Kaderali, hervor: „Ich danke der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, dem Wissenschaftsministerium und der Ministerpräsidentin dafür, dass Sie unsere Änderungswünsche zum Landeskrankenhausgesetz aufgenommen haben, um die Möglichkeit, in MV mit medizinischen Daten zu forschen, nachhaltig zu verbessern.“

Die Situation der Forschung auf Patientendaten sei bisher durch einschränkende Regelungen schwierig. „Die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz stellen einen Paradigmenwechsel für die Forschung dar, weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung“, so Kaderali. Damit könnten nun Patientendaten für im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde.

Kaderali verdeutlichte, dass es nun zum Beispiel auch möglich sei, das Potential von Methoden der künstlichen Intelligenz in medizinischen Anwendungen zu nutzen und diese zu erforschen. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesen Regelungen bundesweit Vorreiter. Wenn das Gesetz beschlossen wird, können Routinedaten aus dem Krankenhaus in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwendet werden. Das trägt zum medizinischen Fortschritt bei und verbessert im Endeffekt die Behandlung von Krankheiten.“

Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ gestartet / Bildungsministerium und Techniker Krankenkasse starten Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Schwerin – Allen weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Angebot für die Präventionsarbeit gegen Mobbing und Gewalt zur Verfügung. Die Techniker Krankenkasse und das Bildungsministerium bieten das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ seit dem Schuljahr 2023/2024 flächendeckend an. Hierfür sind im vergangenen Schuljahr Multiplikatorinnen ausgebildet worden. Grundlage ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„Wir müssen frühzeitig Warnzeichen erkennen, Kinder und Jugendliche stärken. Mobbingerfahrungen können Schülerinnen und Schüler dauerhaft beeinflussen. Die Präventionsangebote fördern den respektvollen Umgang untereinander und zeigen auf, dass die Achtung des anderen ein Mittel zur Konfliktlösung ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Präsentation des Projektes an der Werner-von-Siemens-Schule in Schwerin.

Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine von fünf Schulen, die das Projekt in diesem Schuljahr umsetzt. Zuvor wurde es in der 6. Jahrgangsstufe der Ostseeschule Wismar erprobt.

Das Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ ist eine Weiterentwicklung des bundesweit eingesetzten Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse und versetzt Schulen in die Lage, gezielt und präventiv gegen Mobbing und Gewalt vorzugehen. Kernelement des Projekts ist eine Online-Plattform. Sie bietet alle Materialien wie Leitfäden, Filme, Arbeitsblätter und Übungen zum Download sowie weiterführende Hinweise für Schulen, zum Beispiel zur Mobbing-Intervention, zum Einbeziehen der Eltern.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bildungsministerium das Engagement gegen Mobbing weiter zu verstärken. In unserer zunehmend mediatisierten Gesellschaft ist es elementar, Jugendliche früh für das Thema zu sensibilisieren und Lehrkräften bedarfsgerechte Präventionswerkzeuge zur Verfügung zu stellen“, betonte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Umsetzung des Präventionsprojektes erfolgt durch das Kooperations- und Unterstützungssystem für Eltern und Schule (KuBES) des Bildungsministeriums. Die vier Sozialpädagoginnen des KuBES sind ausgebildete Landesmultiplikatorinnen, die die Schulen über das Angebot informieren und die Schulungen mit den Lehrkräften durchführen.

Im Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit dem Thema Mobbing. Sie erarbeiten in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen, wie sie in Konfliktsituationen positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Filme und Erklärvideos machen deutlich, welche Folgen Mobbing für die Betroffenen hat und was die Schülerinnen und Schüler selbst tun können, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Ziel: Die Klasse entwickelt eine solide Basis dafür, dass sie eine tragfähige Gemeinschaft für die Zukunft wird. Am Elternnachmittag werden auch die Mütter und Väter in die Projektwoche einbezogen und können so den Entwicklungsprozess ihrer Kinder konstruktiv begleiten.

Weitere Informationen: www.gemeinsam-klasse-sein.de

Bericht zum Vertretungsunterricht liegt vor

Oldenburg: Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns

Schwerin – Ob in Hotels und Gaststätten, in Krankenhäusern oder im Einzelhandel, in allen Bereichen in Deutschland fehlen Fachkräfte. Auch in den Schulen ist die Situation personell angespannt. Trotzdem konnten im vergangenen Schuljahr an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft über 96 Prozent des Unterrichts erteilt werden. Das geht aus dem Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts für das Schuljahr 2022/2023 hervor. An den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft konnten mehr als 92 Prozent des Unterrichts erteilt werden.

„Die Landesregierung setzt alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zuallererst danke ich unseren Lehrkräften, die täglich mit viel zusätzlichem Einsatz und Engagement dafür sorgen, dass möglichst viel Unterrichtsausfall vermieden wird. Teilzeitlehrkräfte haben ihre Stunden aufgestockt, Kolleginnen und Kollegen springen ein und arbeiten mehr, wenn plötzlich Lehrkräfte erkranken. Das ist nicht selbstverständlich und eine Bereitschaft, die wir sehr wertschätzen. Dieses Engagement zeigt, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2022/2023 haben zudem über 5.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in 121 Vorklassen, im gemeinsamen Unterricht und in 14 BVJA-Klassen gelernt. „Neben den bestehenden Herausforderungen war die Beschulung der Geflüchteten in dieser Größenordnung eine große Aufgabe, die durch die Lehrkräfte und externe Vertretungskräfte zusätzlich abgesichert wurde. Das war und ist bis heute eine große Kraftanstrengung“, betonte die Bildungsministerin.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen betrug der Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden im vergangenen Schuljahr 14,1 Prozent. Vertretungsunterricht konnte durch Mehrarbeit von Lehrkräften, die Einstellung von Vertretungslehrkräften, durch die vertragliche Erhöhung der Stunden von Teilzeitlehrkräften, durch die Erhöhung der Unterrichtsstunden von Referendarinnen und Referendaren oder Kurs- und Klassenzusammenlegungen abgesichert werden. 3,6 Prozent der Stunden sind ausgefallen, weil keine Vertretung möglich war.

An den öffentlichen beruflichen Schulen betrug der Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden 14,6 Prozent. 7,8 Prozent des Unterrichts sind ausgefallen, weil keine Vertretung möglich war. Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts steht auf der Internetseite des Bildungsministeriums zur Verfügung.

„Für den Unterrichtsausfall gibt es im Wesentlichen drei Ursachen: Krankheit von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern und Lehrermangel“, erläuterte Bildungsministerin Oldenburg. Die Vertretungsstunden wegen der Erkrankung von Lehrkräften sind im vergangenen Schuljahr im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 an allgemein bildenden Schulen um 45 Prozent gestiegen, die Stunden wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen um 138 Prozent und die Stunden wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften an Berufsschulen haben sich verdoppelt. Das sind Rekordwerte, die der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in diesem Zeitraum entsprechen“, führte die Ministerin weiter aus. Viele Krankenkassen verzeichneten für das Jahr 2022 bzw. den Winter 2022/2023 ebenfalls Höchstwerte zum Krankenstand ihrer Versicherten.

„Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, damit sich die personelle Situation in den Schulen verbessert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir über 1.900 Lehrkräfte eingestellt. Dennoch klafft eine Lücke. Wir haben deshalb ein Programm mit verschiedenen Maßnahmen konzipiert, mit dem Unterrichtsausfall reduziert werden soll. Dieses Programm entwickeln wir mit den Schulen laufend weiter, weil wir nur in der Praxis sehen, was hilfreich ist. Es hat sich zudem gezeigt, dass oftmals schon durch eine optimierte Planung Unterrichtsausfall vermieden werden kann“, sagte Oldenburg.

Das Programm zur Unterrichtsabsicherung enthält folgende Maßnahmen:  

  • Beschäftigung von externen Vertretungskräften über eine Dauer von sechs Wochen bzw. sechs Monaten hinaus (mit Ausschreibung)  Umsetzung des Startchancen-Programms
  • Ausbau der Digitalen Landesschule zum Start des Schuljahres 2024/2025 mit weiteren Unterrichtsangeboten
  • weitere Attraktivitätssteigerungen im Referendariat
  • fortgeschrittene Verhandlungen zur Wiederauflage von ausgewählten Unterstützungsmaßnahmen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ zum Schuljahr 2024/2025
  • Ausbau von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung

OstseeMesse Rostock startet

Schulte: Veranstaltung ist Schaufenster regionaler, nationaler und internationaler Produkte – heimische Unternehmen zeigen Produktvielfalt und Dienstleistungen

Rostock – 200 Aussteller aus dem In- und Ausland, 10.600 Quadratmeter Ausstellungsfläche, Kunsthandwerkermarkt, Blumenschau und vieles mehr – die OstseeMesse in Rostock hat ihre Tore ab heute geöffnet.

„Die OstseeMesse ist die größte Verbrauchermesse des Nordens und präsentiert sich mit einem gelungenen Branchenmix als Schaufenster regionaler, nationaler und internationaler Produkte. Sie ist vor allem auch eine gute Gelegenheit für heimische Unternehmen, die eigene Produktvielfalt und zugehörige Dienstleistungen zu präsentieren. Für die Aussteller ist die Messeteilnahme ein direkter Weg zu neuen Abnehmern.

Hierin liegt eine Chance für den Einzelhandel, neue Kunden für sich zu gewinnen. Neue Geschäftsverbindungen und damit höhere Absätze stärken die Wirtschaftskraft der Unternehmen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte bei der offiziellen Eröffnung der Messe.

In diesem Jahr sind rund 200 Aussteller auf 10.600 Quadratmetern präsent. Rund 40 Prozent kommen nach Angaben des Veranstalters aus der Region und bieten traditionelle mecklenburgische Produkte an. Das Ausstellungsspektrum der OstseeMesse umfasst die Bereiche Haushalt und Garten, Mode, Schmuck und Kosmetik, Nahrungs- und Genussmittel sowie Fitness und Gesundheit.

Integriert ist ebenso ein Kreativ- und Kunsthandwerkermarkt, auf dem handgefertigte Stücke angeboten werden. In einer Showküche gibt es zudem kulinarische Spezialitäten aus der Region. Zudem gibt es eine 1.000 Quadratmeter große Blumenschau unter dem Motto „Bonjour Frankreich!“. Geplant ist auch ein fünftägiges Bühnenprogramm mit Tanz, Livemusik und Moderation. Die Raumausstatter-, Sattler- und Segelmacher-Innung Rostock zeigt in einer eigenen Werkstatt „Polsterhandwerk zum Anfassen“.

„Die große Zahl der regionalen Aussteller spricht für die hohe Akzeptanz des Einzelhandels auf der Messe. Viele Händler haben die Messe als Plattform für ihre Produkte entdeckt. Gerade in Zeiten des wachsenden Online-Handels macht der direkte Kundenkontakt den Unterschied aus. Hier können die Besucher Produkte erleben, ausprobieren – und bestenfalls gleich kaufen“, sagte Schulte.

Die OstseeMesse ist vom 28. Februar bis 03. März 2024 täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt für Erwachsene kostet sechs Euro (ermäßigt fünf Euro). Kinder unter 12 Jahren haben in Begleitung ihrer Eltern freien Eintritt.