Medizinischer Fortschritt braucht Forschung

Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am heutigen Donnerstag den Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. „Mit dem Gesetzentwurf können wir das Potential der Routinedaten, die in unseren Krankenhäusern tagtäglich erhoben werden, nutzen, um die Forschung aber auch die medizinische Versorgung im Land weiter zu stärken“, betonte Drese.

Das wäre nach Aussage von Drese ein enormer Zugewinn für die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern, da eine Vielzahl an Krankheitsbildern besser behandelt werden könnten. „Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ist seit jeher eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft“, verdeutlichte Drese.

Tatsächlich sehe der Forschungsalltag momentan aber anders aus. Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben, so Drese. Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei hätten Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für Menschen vor Ort“, sagte Drese.

Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz könnten Krankenhäuser diese Routinedaten deshalb künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen, so die Ministerin. Das ebene auch den Weg für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die aus großen Datenmengen neues Wissen zum Beispiel zur Behandlung von Krankheiten generieren könne.

„Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch“, betonte Drese. Bei jedem Forschungsvorhaben muss die Patientin oder der Patient deshalb eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. Zudem können Patientinnen und Patienten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

Drese: „Mit einer solchen Regelung ist MV bundesweit Vorreiter und macht somit den Weg frei für eine wettbewerbsfähige, zukunftsgewandte Forschung und eine bessere Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.“

Jugend diskutiert

Schwesig diskutiert mit Jugendlichen über europapolitische Themen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 25. Sitzung des Modell Europa Parlament Deutschland im Plenarsaal des Bundesrates über Themen diskutiert. Bei der Veranstaltungsreihe simulieren Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland eine Woche lang die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Der Bundesrat unterstützt dieses Projekt jedes Jahr mit 3.000 Euro. Außerdem wird das Projekt von europäischen Programm Erasmus+ gefördert.

„Sehr gern habe ich mich den Fragen der Jugendlichen gestellt. Ich finde es wichtig und sehr sinnvoll, dass sich junge Menschen mit europapolitischen Themen beschäftigen und diese durchaus kontrovers diskutieren. Das stärkt das Selbstvertrauen und die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Mecklenburg-Vorpommern hat maßgeblich von der EU profitiert. Gerade für junge Menschen ist Europa wichtig. Es geht um Wirtschaft und Arbeitsplätze, mehr Klimaschutz und soziale Standards“, sagte die Ministerpräsidentin.

An der 25. Sitzung des Modell Europa Parlament Deutschland haben sich 160 Jugendliche aus allen Bundesländern beteiligt. Das Goethe-Gymnasium aus Schwerin ist fast von Anfang an mit dabei. Kurz vor der Diskussionsrunde traf Schwesig die zehn Schülerinnen und Schüler aus Schwerin in der Wandelhalle des Bundesrates zu einer kurzen Begegnung.

Weltverbrauchertag

Beugen Sie Online-Betrugsmaschen vor / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt lädt zum Forum nach Rostock: „Seien Sie am 20. März dabei und stellen Ihre Fragen.“

Schwerin – Da der Online-Betrug immer perfider wird, klären das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern auf. Am Mittwoch, dem 20. März 2024 werden im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fragen rund um Online-Betrug beantwortet.

Wie beugt man am besten Online-Betrug vor? Woran sind Betrugsmaschen zu erkennen und was ist zu tun, wenn die Falle zugeschnappt hat. Diese und noch mehr Fragen werden am Mittwoch, dem 20. März 2024 ab 17 Uhr im Foyer des Rathauses beantwortet. Anmeldungen bitte ->hier.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt warnt: „Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab. Daher verlagert sich auch immer mehr Kriminalität ins Internet. Die Betrugsversuche werden gefühlt von Woche zu Woche dreister und täuschend echter. Gefälschte Absenderadresse sind immer schwerer zu erkennen. Fake-Shops sehen den echten zum Verwechseln ähnlich.

Kaum ist das Geld an kriminelle Fake-Shop-Anbieter überwiesen, ist es nicht mehr rückholbar. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn besonders günstige Angebote zum Beispiel aus Fern-Ost locken. Die Seriosität dieser Shops ist schwer zu prüfen. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fake-Shops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Daher soll am  Weltverbrauchertag 2024  über Betrugsmaschen im Internet – gerade beim Online-Shopping – aufgeklärt werden“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Das Motto des Weltverbrauchertags am 15. März lautet „Pass auf Deine Mäuse auf!“ Am Weltverbrauchertag wird in Deutschland seit mehr als 40 Jahren auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam gemacht.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „Die Verbraucherzentralen begegnen dieser deutlich gestiegenen Anzahl von Fake-Shops mit dem Angebot des ‚Fake-Shop-Finders‘. Dies ist eine Internetseite, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher einen Online-Shop auf Herz und Nieren prüfen können. Erkennt das System dabei Anzeichen für einen Fake-Shop, erfolgt umgehend eine Warnung.

Unser Angebot wird sehr gerne genutzt, pro Monat im Schnitt etwa 200.000 Mal. Auf diese Weise konnten wir so bereits über 56.000 Fake-Shops identifizieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen noch vor dem beabsichtigten Kauf warnen. So können wir das Online-Shopping sicherer machen.“

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Drese: Mehr Vielfalt und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG M-V) beschlossen. „Gerade in einer politisch so bewegten Zeit, in der so viel über Trennendes und Ausgrenzung gesprochen wird, in der unsere Demokratie und unsere gesellschaftlichen Normen von manchen auch im Landtag in Frage gestellt werden, setzen wir damit ein wichtiges Signal für demokratische Teilhabe“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in der abschließenden Debatte.

Dieses Gesetz komme mit seinen Regelungen und Aussagen für mehr Toleranz, Vielfalt und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen genau zur richtigen Zeit, verdeutlichte die Ministerin.

Das JVG umfasst in einem sogenannten Artikelgesetz mehrere Personenkreise deren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.

Als ein wesentliches Ziel des Gesetzes bezeichnete Drese, mehr Mitsprache und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen im Land an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.

„Wir stärken die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene sowie überregional. So gibt es zukünftig fest verankerte Beteiligungsrechte von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene. Diesen steht nun in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. Außerdem schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz in Artikel 1 des JVG besteht nach Aussage von Drese nunmehr eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. „Damit schaffen wir als erstes ostdeutsches Flächenland einen modernen Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte“, so Drese.

Die Ministerin dankt im Landtag ausdrücklich allen Akteuren, die an dem Gesetz und an dem begleitenden Dialogprozess mitgewirkt und sich eingebracht haben. Dies gelte in besonderem Maße für die vielen Aktiven aus der Integrationsarbeit, aus der kommunalen Ebene und aus den Migrantenselbstorganisationen.

Digitale Antragstellung

Änderung des E-Government-Gesetzes MV erleichtert digitale Anträge

Schwerin – Der Landtag hat am 13. März 2024 dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel und: „Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen.“

Das Bundesgesetz Onlinezugangsgesetz hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürger das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Deshalb betreffen die Änderungen vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das E-Government-Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein solches digitales Behördensiegel eingeführt wird. „Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und digital zu verschicken“ so der Minister und führt weiter aus. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.“

Weitere Anpassungen betreffen die Landesbauordnung: Die Änderungen erleichtern die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich werden vereinfacht. „Ein schnelles, stabiles und flächendeckendes Mobilfunknetz ist ein wichtiger Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagt der Minister.

Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen – also die bisher in der Landesbauordnung vorgesehene eigenhändige Unterschrift auf Bauanträgen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister und weiter:

„Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfah-ren online gegangen. „Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – der Online-Bauantrag zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.

Unsere Lösung ist somit beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht“, verdeutlicht der Minister. Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des OZG. MV hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag.

„Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg ist, zeigt das Dashboard der digitalen Verwaltung des Bundesinnenministeriums im bundesweiten Vergleich der OZG-Angebote. M-V liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz 5 bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote“, erklärt Christian Pegel.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) ist am 25. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem hat es Änderun-gen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung nicht berücksichtigt.

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sind der Bund und die Länder dauerhaft verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen barriere- und medienbruchfrei elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese innerhalb eines Portalverbundes miteinander zu verknüpfen.

Neues Jagdgesetz kommt

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt.

Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk.

Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an.

Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“