Kontaktbörsen für Schulen und Partner

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler profitieren von lebensnahen und praktischen Angeboten

Schwerin – Ob Sport, Handwerken oder Aktionen mit der Feuerwehr – ganztägig arbeitende Schulen unterbreiten ihren Schülerinnen und Schülern spannende und vielfältige Angebote. Dabei unterstützen sie außerschulische Kooperationsspartner aus Wirtschaft, Vereinen und Verbänden. Mit vier landesweiten Marktplatz-Veranstaltungen unter dem Motto „Schule sucht Partner – Partner sucht Schule“ startet am 20. März die erste Kontaktbörse in Schwerin.

„Außerschulische Partner können Schülerinnen und Schülern durch ihre lebensnahen und praktischen Angebote neue Perspektiven eröffnen. Sie bereichern den klassischen Unterricht, indem sie eine Vielzahl spezifischer Kompetenzen, Erfahrungen und Wissen in das ganztägige Lernen einbringen. Handball, Fußball oder Angeln, aber auch Segelvereine und Spielmannszüge können genau wie Angebote zur gesunden Ernährung und zum Fremdsprachenerwerb das ganztägige Lernen enorm bereichern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Zusammenarbeit zwischen ganztägig arbeitenden Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern ist eine zentrale Säule der Ganztagsentwicklung. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 werde die Bedeutung deutlich zunehmen, erklärte die Ministerin.

„Es ist in den vergangenen neun Jahren gelungen, mehr als 10.000 Ganztagsplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛ stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit etwa ungefähr 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, so Oldenburg.

Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 Prozent aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

Termine im Überblick:

  • „Marktplatz Ganztag“ im Schulamtsbezirk Schwerin, 20. März 2024 von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Wichernsaal der Diakonie Schwerin, Apothekerstraße 48, 19055 Schwerin
  • „Marktplatz Ganztag“ im Schulamtsbezirk Neubrandenburg, April 2024 von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Programmkino „Latücht“, Große Krauthöferstraße 16, 17033 Neubrandenburg
  • „Marktplatz Ganztag“ im Schulamtsbezirk Greifswald, 15. April 2024 von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Kulturzentrum STRAZE, Stralsunder Straße 10, 17489 Greifswald
  • „Marktplatz Ganztag“ im Schulamtsbezirk Rostock, 23. Mai 2024 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, Schwaaner Landstraße 8, 18055 Rostock

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ganztag-mv.de

Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.