Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Schritte, um mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Das Land will dafür das Lehrerbildungsgesetz ändern. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Im Kern geht es darum, das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen so attraktiv zu gestalten, dass sie den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.
Außerdem ist geplant, dass weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, an den Schulen beschäftigt werden können, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und die Lehrkräfte zu entlasten. So sieht es die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.
„Wir müssen alles tun, um so viele gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wie möglich an unseren Schulen einzustellen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierfür passen wir das Lehrerbildungsgesetz an. Wir machen den Vorbereitungsdienst für zukünftige Lehrkräfte attraktiver. Wir werden die Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe entwickeln, in der der Unterrichtsablauf im Zentrum steht. Zudem beginnen die Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und zwar mit Unterstützung ihrer Mentorinnen und Mentoren. Der Anfangspunkt wird komplett durch die erfahrenen Lehrkräfte begleitet, sodass sofort Rückmeldungen erfolgen und die zukünftigen Lehrkräfte intensiver unterstützt werden“, erläuterte Oldenburg.
Laut Lehrerbedarfsprognose gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 insgesamt einen Bedarf von rund 2.600 Lehrkräften, der mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Den Vorbereitungsdienst streben größtenteils jene Absolventinnen und Absolventen an, die auch ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben.
Dennoch hat es das Land geschafft, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 1.900 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen – 700 Personen davon waren Lehrkräfte im Seiteneinstieg. „Mit den geplanten Änderungen sprechen wir weitere Zielgruppen an, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden und begleiten sie durch eine qualitativ hochwertige Fortbildung“, erklärte die Bildungsministerin.
An den Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Kabinett schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes wird im Landtag beraten. Die Erste Lesung ist für Ende April vorgesehen. Geplant ist, dass die Neuerungen zum 1. August 2024 in Kraft treten.
Die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes umfassen vier Bereiche:
- Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst umfasst nach wie vor 18 Monate, auf die schulpraktische Tätigkeiten angerechnet werden können. Wenn bereits vor Beginn des Referendariats berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden (z. B. eine Tätigkeit als Vertretungskraft), können sie ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte ausgewogener aufeinander abgestimmt werden. Außerdem beginnen Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und werden dabei vollumfänglich durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und unterstützt.
- Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation
Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit zur Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Hochschulabschluss, aus dem sich kein Fach ableiten lässt und für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einer Berufsqualifikation und mindestens drei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Neu ist, dass Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt ebenfalls die Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren können.
Lehrkräfte im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) sowie an der Modularisierten Qualifizierungsreiche (MQR) teilzunehmen. Die Seiteneinstiegsqualifizierung dauert insgesamt vier Jahre. Bislang war es möglich, dass auch Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss an der Seiteneinstiegsqualifizierung teilnehmen konnten. Diese Regelung soll jedoch ersatzlos gestrichen werden.
- Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung
Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können nach einer dreijährigen Unterrichtstätigkeit unter verpflichtendem Nachweis von Fachfortbildungen in Kooperation mit den Hochschulen das Lehramt für eine weitere Schulart sowie die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach, eine weitere Fachrichtung und einen weiteren Lernbereich erwerben.
- Ausbildung von multiprofessionellen Fachkräften ab dem Schuljahr 2024/2025
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sozialpädagogische Qualifikation. Die Qualifizierung erstreckt sich über vier Jahre und umfasst u. a. die Teilnahme am dreimonatigen Vorbereitungskurs, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) – jeweils mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Schwerpunkt.