Bürgerfest-Straßenbahn

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und dem Geschäftsführer der Nahverkehr Schwerin GmbH Lothar Matzkeit eine für den Tag der Deutschen Einheit gestaltete Straßenbahn enthüllt.

„Nächster Halt: Bürgerfest! Ab sofort fährt unsere Straßenbahn zum Tag der Deutschen Einheit durch Schwerin und macht auf den Höhepunkt unserer Bundesratspräsidentschaft aufmerksam. Gemeinsam mit der Stadt und dem Nahverkehr tragen wir in den kommenden Monaten die schöne Einladung für das Fest in alle Teile der Landeshauptstadt“, sagte Schwesig.

Gemeinsam mit allen Partnern werde ein Bürgerfest für alle geplant – zum Mitmachen, Einbringen und Genießen. „Dazu gehört, dass die Menschen möglichst stressfrei und nachhaltig zum Festgelände in der Innenstadt kommen. Unser Nahverkehr wird die Gäste gut ans Ziel bringen, natürlich auch mit unserer Bürgerfest-Straßenbahn“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Landeshauptstadt sei stolz und froh, Austragungsort der Zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit zu sein, sagte Oberbürgermeister Badenschier. „So langsam merken wir auf allen Arbeitsebenen, dass das große Bürgerfest mit seinen vielen Schauplätzen in Schwerin näher rückt.  Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die neu gestaltete Straßenbahn zeigt nun im ganzen Stadtgebiet, dass der Tag der Deutschen Einheit näher rückt und weckt sicherlich viel Vorfreude bei den Schwerinerinnen und Schwerinern.“

Seit mehr als 100 Jahren bilde die Straßenbahn das Rückgrat des Öffentlichen Personennahverkehrs in Schwerin, sagte der Geschäftsführer des NVS, Lothar Matzkeit. „Das werden wir auch im Rahmen der Feierlichkeiten zum diesjährigen Tag der Deutschen Einheit unter Beweis stellen.“

Ein Highlight: In der Bürgerfest-Straßenbahn sind QR-Codes angebracht, die beim Einscannen auf die Webseite zum Tag der Deutschen Einheit führen. Somit können sich die Fahrgäste in der Straßenbahn per Handy zu jeder Zeit über das Bürgerfest informieren.

Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung

Neue Förderrichtlinie tritt in Kraft

Schwerin – Am Montag tritt die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)“ in Kraft. Sie wurde auf Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet. Ziel der Förderrichtlinie ist, die städtische Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie die Energieeffizienz in diesen beiden Bereichen zu verbessern.

„Die Europäische Union unterstützt Themen der Stadtentwicklung unter anderem mit Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Möglichkeit, um die Attraktivität unserer 23 Mittel- und Oberzentren als Wirtschafts- und Wohnstandort zu steigern und dem Aspekt der Zentralörtlichkeit Rechnung zu tragen. Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für alle, die dort wohnen und arbeiten, aber auch für Gäste. Das Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027 wurde im August 2022 durch die EU-Kommission genehmigt. Mit der neuen Richtlinie können die Mittel nun zielgerichtet für Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur eingesetzt werden“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Insgesamt stehen 113 Millionen Euro EFRE-Mittel – davon 90 Millionen Euro für Maßnahmen der Stadtentwicklung und 23 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz – zur Verfügung.

Beispiele für zuwendungsfähige Vorhaben sind die Errichtung und Sanierung von allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horten, Sportstätten, Begegnungsstätten und Grünflächen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verminderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren, die über ein positiv bewertetes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verfügen. Die Zuwendung wird als Zuschuss bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausgereicht. Der nächste Antragsstichtag ist der 27. Mai 2024, danach der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Anträge sind an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Ein Auswahlgremium bestehend aus den zuständigen Ministerien wird diese anhand von Kriterien bewerten. Die Auswahlkriterien werden gesondert auf den Webseiten des LFI veröffentlicht.

Die Richtlinie erscheint im Amtsblatt Nr. 18 am 29. April 2024.

In der vergangenen Förderperiode 2014-2020 konnten in Mecklenburg-Vorpommern knapp 252 Millionen Euro aus dem EFRE kombiniert mit Landesmitteln eingesetzt werden. Im Bildungsbereich gehören neben Schulen auch Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort sowie schulische Sportstätten zur Förderung. Dafür wurden rund 160 Millionen Euro bereitgestellt. Allein für Schulen wurden in den letzten Jahren rund 130 Millionen Euro als Zuwendung gewährt.

20 Jahre Freiwilligendienste im Sport

Staatssekretärin Grimm würdigt Engagement der Sportvereine

Güstrow – Vor 20 Jahren starteten die ersten vier jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sportbereich. Die Sportjugend MV hat am (gestrigen) Freitag zu einer Jubiläumsveranstaltung in Güstrow eingeladen. Auch Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm war unter den rund 50 Gästen.

Fast 900 junge aber auch ältere Menschen konnten seit dem Jahr 2003 ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. einen Bundesfreiwilligendienst im Sportabsolvieren. Etwa 110 Vereine und Sportfachverbände, die sogenannten Einsatzstellen, haben sie dabei unterstützt. Grimm: „Mein großer Dank gilt der Sportjugend in MV und allen Einsatzstellen, die diese Form des sozialen Engagements ermöglichen“, sagte Grimm in ihrer Rede zur Eröffnung.

Auch im aktuellen Jahrgang absolvieren 66 junge Menschen einen Freiwilligendienst im Sport, wobei 24 Engagierte in einem FSJ und 42 in einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) tätig sind. „Was mich freut ist, dass immer mehr junge Frauen einen Freiwilligendienst im Sport leisten. So sind von den 66 Freiwilligen immerhin 25 junge Frauen. Das ist eine gute Entwicklung, aber da geht noch mehr“, so Grimm.

Während ihrer zwölfmonatigen Einsatzzeit lernen die FSJ-ler bzw. BFD-Leistenden vielseitige Arbeitsbereiche kennen und haben die Möglichkeit, weitere Qualifikationen für eine Tätigkeit im Sportbereich zu erwerben. „Natürlich erhoffen wir uns alle und unsere Vereine vorneweg, dass möglichst viele Absolventen auch nach Beendigung ihrer Einsatzzeit dem Sport in unserem Land verbunden bleiben,“ betonte Grimm. So könnten die Freiwilligen zum Beispiel mit einer Lizenz als Übungsleiter- bzw. Trainerlizenz später eine wichtige Funktion in der Vereinslandschaft einnehmen.

Entscheidend für das Angebot der Freiwilligendienste sei es laut Grimm, die Finanzierung auch in den kommenden Jahren zu sichern. „Kürzungen wären ein fatales Signal an junge Menschen, die sich engagieren wollen. Wir werden uns als Land deshalb weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es nicht zu Einsparungen des Bundes bei den Freiwilligendiensten kommt “, versprach Grimm. Nur mit großer Anstrengung auch seitens des Sozialministeriums in Mecklenburg-Vorpommern war es Ende des letzten Jahres gelungen, die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro abzuwenden.

Ein Freiwilligendienst im Sport (FWD) kann bei der Sportjugend MV sowohl als Freiwilliges Soziales Jahr als auch als Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolviert werden. Der Bundesfreiwilligendienst im Jahr 2011 wurde als Alternative zum Zivildienst mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011 eingeführt. Das Sportministerium MV beteiligt sich finanziell an der Förderung des FSJ im Sport. Hierfür stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereit.