Straßeninfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz bildet Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag über die Straßeninfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Ein gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz bildet die Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus und ist zugleich wichtig für die Lebensqualität und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich auf den Straßen unseres Landes zwischen Wohnort und Arbeit pendeln Dafür sind unsere drei Straßenbauämter und 25 Straßenmeistereien täglich im Einsatz.

Die rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern planen, bauen und betreiben die Bundes- und Landesstraßen sowie die dazugehörigen Radwege in Mecklenburg-Vorpommern. Neben den regelmäßigen Zustandserfassungen der Fahrbahnen – alle vier Jahre – wird der Zustand der Straßen wöchentlich im Rahmen der Streckenkontrolle durch den Betriebsdienst kontrolliert. Zwischen den regelmäßigen Brückenprüfungen – alle drei Jahre – erfolgen jährliche Besichtigungen und laufende Beobachtungen. So ist sichergestellt, dass bereits kleine Schäden kurzfristig erkannt und durch Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten beseitigt werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes für rund 1.900 Kilometer Bundesstraßen zuständig und trägt zudem die Straßenbaulast für rund 3.300 Kilometer Landesstraßen. Für die Erhaltung dieses Straßennetzes sind in den vergangenen Jahren hohe finanzielle Mittel geplant und umgesetzt worden. Seit dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2023 wurden mehr als 384 Millionen Euro für die Erhaltung der Bundesstraßen und mehr als 252 Millionen Euro für die Erhaltung der Landesstraßen umgesetzt.

Damit konnte der Straßenzustand insgesamt gehalten und punktuell verbessert werden. Gemäß den aktuell vorliegenden Zustandserfassungen befinden sich (ausgehend vom nutzerorientierten Gebrauchswert) die Fahrbahnen von 70 Prozent der Landesstraßen (Stand 2022) und 90 Prozent der Bundesstraße (Stand 2020) in Mecklenburg-Vorpommern in einem sehr guten beziehungsweise guten Gebrauchszustand.

Auch in den Jahren 2024 und 2025 liegt der Schwerpunkt der Straßenbauinvestitionen auf der Erhaltung des bestehenden Netzes. Insgesamt 73,5 Millionen Euro pro Jahr stellen Bund und Land für den Erhalt der Straßen und Brücken zur Verfügung. Das sind rund 42 Prozent der für den Straßenbau insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel beziehungsweise rund 44 Prozent der vom Land bereitgestellten Straßenbaumittel.

Auch bei den Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen wurde ein gutes Zustandsniveau erreicht. Im Zuge von Bundesstraßen befinden sich ca. 80 Prozent der Brücken (Teilbauwerke) in einem guten bis sehr guten Zustand (Zustandsnoten 1,0 – 2,4). Im Zuge von Landesstraßen wurde für 77 Prozent der Brücken (Teilbauwerke) ebenfalls ein guter bis sehr guter Zustand festgestellt. „Für den gesamten Straßenbauhaushalt ist erreicht worden, dass im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 rund 20 Millionen Euro von Bund und Land mehr zur Verfügung stehen. Damit können sowohl die aktuellen Neu- und Ausbauprojekte umgesetzt werden und auch das Zustandsniveau des bestehenden Netzes unter den vorhersehbaren Baupreissteigerungen gehalten werden“, sagte Meyer.

Goldalgen-Entwarnung für das Stettiner Haff

Schwerin – Am Oberlauf der Oder sind rund zwei Jahre nach der Umweltkatastrophe in Nebengewässern des deutsch-polnischen Grenzflusses auf Höhe Frankfurt/Oder wieder tote Fische entdeckt worden. Erhöhte Konzentrationen der giftigen Goldalge, die im Sommer 2022 mitverantwortlich für ein großes Fischsterben waren, können als Ursache nicht ausgeschlossen werden. Für das Stettiner Haff, einem inneren Küstengewässer im Mündungsbereich von Oder und Peene, kann Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus derzeit Entwarnung geben:

„Die regelmäßigen Proben unserer Fachbehörden, die nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie monatlich an drei verschiedenen Messstellen im Kleinen Haff entnommen werden, zeigen aktuell keine Goldalgen-Befunde. Das war übrigens auch in den Vorjahren der Fall, sodass wir hier derzeit keine Gefährdungslage sehen. Mitarbeitende aus dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie beobachten die Entwicklung täglich und haben vor wenigen Tagen an einem Austausch der wiederaktivierten deutsch-polnischen Expertengruppe teilgenommen. Die Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden läuft deutlich besser als 2022“, sagte Minister Backhaus.

Für den deutschen Abschnitt der deutsch-polnischen Grenzoder (Brandenburg) besteht nach dem brandenburgischen Vorwarnsystem seit dem 8.6.2024 die höchste Toxizitäts-Warnstufe III. Diese Information ist über die bestehenden Meldeketten auch an Mecklenburg-Vorpommern übermittelt worden. Für den weiteren Verlauf der Oder bis zum Stettiner Haff ist die Goldalgenbelastung mit der polnischen Gefährdungsstufe I (von drei Gefahrenstufen) charakterisiert. Informationen zu toten Fischen in diesen Bereichen liegen derzeit nicht vor.

„Die Rahmenbedingungen für ein erneutes Fischsterben in der Oder sind insbesondere im Oberlauf gegeben“, fasste Minister Backhaus zusammen. Bei günstigerem Witterungsverlauf, wie kühle Temperaturen und Niederschlag, könne ein größeres Fischsterben aber auch ausbleiben. Er betonte: „Im Gegensatz zu 2022 wissen wir jetzt, womit wird es zu tun haben. Damals mussten wir anfangs von einem worst-case Szenario ausgehen, denn es hätte sich auch um eine schnell fortlaufende Schadstoff-Welle in der Oder handeln können, die das Kleine Haff innerhalb von kurzer Zeit hätte erreichen können. Deshalb erfolgten die Maßnahmen in Vorsorge vor dem Unbekannten sehr früh. Die Situation ist aktuell grundlegend anders, wenngleich die Behörden natürlich trotzdem aufpassen und entsprechend vorbereitet sind.“

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

Qualität, Investitionen und gute Arbeitsbedingungen im Tourismus / Meyer: Gute Gastgeber sein und erforderlichen Service leisten

Schwerin – Im Landtag ist heute das Thema „Tourismusland MV braucht Qualität, Investitionen und gute Arbeitsbedingungen“ diskutiert worden.

„Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Corona-Pandemie wieder ein gut gebuchtes und gefragtes Urlaubsland. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Denn: Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern steht vor Herausforderungen. Fachkräftemangel, Modernisierung der touristischen Infrastruktur, Auf- und Ausbau zukunftsfähiger Organisationsstrukturen sowie das Vorantreiben von Innovationen und Trends müssen bewältigt werden. Dabei gilt es zeitgleich, den Anforderungen der Gäste und der Mitarbeitenden in den Unternehmen gerecht zu werden.

Hierzu zählt auch eine hohe Qualität und bester Service. Die Tourismusbranche arbeitet weiter an der Verbesserung der Bedingungen für die Beschäftigten. Wir kümmern uns um die Rahmenbedingungen, beispielsweise auch wenn es um das Thema Fachkräftesicherung und -gewinnung geht. Da bleiben wir gemeinsam mit der Branche dran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Tourismusminister Meyer wies mit Nachdruck auf die aktuell laufende Diskussion zum Thema Preis-Leistung im touristischen Bereich hin. Die Ergebnisse beim dwif/Trust You – Ranking 2024 zur Gästezufriedenheit zeigen, dass im Land insbesondere im Bereich Preis-Leistungsverhältnis noch Handlungsbedarf ist. Dort liegen die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorne, dagegen Mecklenburg-Vorpommern im hinteren Bereich vor Sachsen.

„Wichtig sind uns zufriedenen Gäste, die für eine angemessene Leistung einen moderaten Preis bekommen. Das ist vielerorts so, aber es gibt teilweise auch Abweichungen nach oben. Ziel ist es, Urlauber die einmal da waren, auch gern im kommenden Jahr in M-V zu begrüßen. Gleichzeitig stehen die Hoteliers und Gastronomen vor der Schwierigkeit, ansteigende Kosten bewältigen zu müssen. Hier braucht es Fingerspitzengefühl, um die notwendigen Kostenanpassungen behutsam weiterzugeben. Das ist wichtig, um die Position des Tourismus im Land angesichts einer bundesweit und international äußerst dynamischen Branche und sehr aktiven Wettbewerbsdestinationen halten zu können“, sagte Meyer.

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern hat eine große Bedeutung für das Land. Nach dem Wirtschaftsfaktor Tourismus (dwif Consulting GmbH Berechnung in 2023 für 2022) betragen die Konsumausgaben 7,1 Milliarden Euro (gegenüber dem Jahr 2019 ein Anstieg von 5,4 Prozent), die touristische Wertschöpfung auf 3,5 Milliarden Euro, (+6,9 Prozent) und die Anzahl der Erwerbstätigen 162.900 (+7,6 Prozent). Zugleich sind wachsende Ankunfts- und Übernachtungszahlen im Land zu verzeichnen.

Das Urlaubsland erreichte 2023 das zweitbeste Reisejahr überhaupt: 7,7 Millionen statistisch erfasste Ankünfte und 32,2 Millionen Übernachtungen verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr. Lediglich 2019 wurden vor Corona mehr Ankünfte und Übernachtungen verzeichnet. „Das Wirtschafts- und Tourismusministerium, der Tourismusverband des Landes, die vielen touristischen Unternehmen und Kommunen im Land arbeiten eng zusammen, wenn es um die Themen Investitionen, Qualität und gute Arbeitsbedingungen geht.

Investitionen der Kommunen in die touristische Infrastruktur beispielsweise in Promenaden, Radwege und weitere Freizeitinfrastruktur werden vom Wirtschaftsministerium unterstützt, um den Gästen hier eine gute Qualität bieten zu können. Aber auch im gewerblichen Bereich wurden über Jahre Investitionen in Hotels, Sportboothäfen, Tagungs-, Wellness und familienfreundliche- und barrierefreie Angebote gefördert“, betonte Wirtschafts- und Tourismusminister Meyer.

Seit dem Jahr 1990 wurden 1.876 touristische Infrastrukturprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 1,948 Milliarden Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1,37 Milliarden Euro unterstützt. Zuletzt waren dabei Investitionen in den Skywalk auf Rügen, Inselhafen Prerow und das Großaquarium im Deutschen Meeresmuseum. „Hier dürfen wir nicht nachlassen. Denn beispielsweise unsere Seebrücken kommen in die Jahre und brauchen Unterstützung bei weiteren Investitionen“, sagte Meyer.

Zudem wurden seit 1990 insgesamt 3.484 gewerbliche Tourismusprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 5,6 Milliarden Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1,53 Milliarden Euro gefördert. Durch die Maßnahmen wurden 15.718 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen und 20.729 Arbeitsplätzen gesichert.

Im Bereich Qualität ist Mecklenburg-Vorpommern mit unterschiedlichsten Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen erfolgreich. Es gibt unter anderem das Qualitätsmanagement Familienurlaub (QMF), wo derzeit die 69 Rezertifizierungen und 14 Neu-Zertifizierungen bei den Unternehmen, Orten und Freizeiteinrichtungen des Landes durchgeführt werden. Aber auch mit dem „Qualitätslotsen“ können Unternehmen ihre Qualität verbessern.

Einfach digital führt der Qualitätslotse die Unternehmen Schritt für Schritt durch die Themen, die sie im touristischen Alltag herausfordern. Er unterstützt sie durch Anregungen und Fragestellungen, mit denen sie ihren unternehmerischen Kurs bestimmen, auch neu ausrichten können. Der Tourismusverband bietet zudem im MV Tourismustreff Schulungen für Unternehmen zu den Themen Qualität und Nachhaltigkeit sowie Arbeitskräfte an, wo auch auf praktische Best-Practice-Beispiele aus dem Land und Fördermöglichkeiten für die Unternehmen hingewiesen wird.

Widerspruchslösung bei Organspenden

Berlin – Etwa 8.400 Menschen standen in Deutschland am 1. Januar 2024 aktiv auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig wurden 3247 Organtransplantationen von verstorbenen Spendern im Jahr 2023 vorgenommen (Quelle: Eurotransplant). Acht Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, haben vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht, die heute vorgestellt wurde.

 „Ziel des Gesetzesantrags ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten“, wirbt Gesundheitsministerin Stefanie Drese für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Im europäischen Vergleich bewege sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Weniger Spender gebe es nur in Griechenland, Rumänien und der Türkei.

Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern warten 206 Menschen im Land auf ein oder mehrere Spenderorgane.“ Die bisherigen Maßnahmen, wie das 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, hätten nicht die erhofften Wirkungen entfacht. Das im März in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde auch nicht zu einer spürbaren Verbesserung führen, so Drese.

Die acht Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein setzen deshalb auf einen Paradigmenwechsel bei Organspenden. „Durch Einführung der Widerspruchslösung soll zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen“, verdeutlicht Drese. „Die Widerspruchslösung ist damit eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen.“

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich bestehen. Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative zugleich auch eine gesellschaftliche Diskussion auslösen. Durch mehr Aufklärung und Information sollen Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Das entlastet auch die Angehörigen, die im Zweifelsfall in die schwierige Lage versetzt werden, für den Verstorbenen eine Entscheidung treffen zu müssen.“

Nach der heutigen Vorstellung wird der Gesetzesantrag in die Bundesrats-Fachausschüsse überwiesen. Danach kommt die Vorlage erneut zur Abstimmung in das Bundesratsplenum. Erhält er dort eine Mehrheit wird der Gesetzentwurf an den Bundestag überwiesen.

Schwesig: Renten steigen um 4,57 Prozent

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern den Weg für die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024 freigemacht. Für die Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland bedeutet das ein Plus von 4,57 Prozent.

„Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland. Die heutige Rentnergeneration in Mecklenburg-Vorpommern hat unser Land nach der Deutschen Einheit unter oft schwierigen Bedingungen neu aufgebaut. Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung“, erklärte Schwesig im Anschluss an die Bundesratssitzung. Es ist das erste Mal, dass die Renten in Ost und West einheitlich steigen. „Mecklenburg-Vorpommern hat sich viele Jahre für die Angleichung der Renten in Ost und West eingesetzt. Es hat lange gedauert. Aber wir haben unser Ziel erreicht. Es ist gut, dass die Rentenangleichung endlich vollzogen ist.“

Eine Mehrheit fand im Bundesrat die Einigung aus dem Vermittlungsausschuss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz. „Bund und Bahn wollen bis 2030 40 hoch belastete Strecken in ganz Deutschland sanieren. Dafür haben wir heute die Voraussetzungen geschaffen. Für uns war in den Beratungen wichtig, dass auch in die Sanierung von Bahnhöfen investiert wird“, sagte Schwesig.

In einem von Mecklenburg-Vorpommern miteingebrachten Antrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen. „Der Klimawandel macht sich auch bei uns in Deutschland bemerkbar. Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser nehmen zu.

Die Landesregierung hält es für richtig, dass Schäden an privatem Eigentum über Versicherungen ausgeglichen werden. Die Versicherungspflicht muss so ausgestaltet werden, dass sie für alle bezahlbar bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine einstimmige Mehrheit fand nach Beratung in den Ausschüssen der von den ostdeutschen Ländern gemeinsam eingebrachte Antrag zur deutsch-polnischen Zusammenarbeit. „Polen ist jetzt seit 20 Jahren Mitglied der Europäischen Union. Davon haben Deutschland und Polen gleichermaßen profitiert.

Es gibt aber viele Felder, auf denen wir noch enger kooperieren können“, sagte Schwesig. Im Beschluss der Länder wird unter anderem der zügige Aufbau eines deutsch-polnischen Hauses in Berlin und eine Stärkung des deutsch-polnischen Jugendwerkes gefordert.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V

Meyer: Neufassung des Gesetzes soll schlanken gesetzlichen Rahmen schaffen, über den Vorhabenträger und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine an die vor Ort bestehenden Bedürfnisse angepasste Beteiligungslösung selbst zu finden

Schwerin – Im Landtag ist heute das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) diskutiert worden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Regelung bereits seit dem Jahr 2016 für den Bereich Windkraft an Land. Jetzt soll das Gesetz novelliert werden. „Während die Einführung eines verpflichtenden Gemeinde- und Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 innovative Pionierarbeit darstellte, hat sich mittlerweile der Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Länderebene weiterentwickelt. Auch deshalb evaluieren wir das Gesetz derzeit.

Nur mit einer weitgreifenden Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger wird es möglich werden, eine kluge Energiewende für Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit der Neufassung wollen wir einen schlanken gesetzlichen Rahmen schaffen, über den Vorhabenträger und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine an die vor Ort bestehenden Bedürfnisse angepasste Beteiligungslösung selbst zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Novelle soll die Bürger- und Gemeindenbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Es soll eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Beteiligungsinstrumente geben. Um dies umzusetzen, ist ein „Baukasten“ vorsehen, aus dem die Gemeinden und der Vorhabenträger ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument wählen können.

Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreiserlösgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden. „Ein verbessertes Beteiligungsmodell im novellierten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiger Schritt. Dabei spielt auch die regionale Wertschöpfung eine entscheidende Rolle. Wenn die Energie regional und in den jeweiligen Gemeinden gewonnen werden kann, dann sollte diese Wertschöpfung den jeweiligen Gemeinden und ansässigen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Die Einnahmen sollen zu einem Teil wieder in die Gemeinden fließen und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. So sollen Gemeinden durch die Energiewende gestärkt werden und mit ihnen die ländlichen Räume und das ganze Land Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Derzeit befindet sich die Novellierung im Stadium des Referentenentwurfs. Darauf folgt die Ressort- und Verbandsbeteiligung. Noch in diesem Jahr soll die Novellierung den Landtag erreichen.

Beispielrechnungen: Mögliche finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien anhand einer Beispielkommune

7 Windenergieanlagen (WEA) mit jeweils 5 Megawatt:

  • rund 190.000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde
  • rund 8.000 Euro jährliche Pacht für Leitungs- und Wegerechte

= mögliche jährliche Gesamteinnahmen Wind: 197.000 Euro

Eine PV-Anlage mit 50 Megawatt, davon 10 Hektar gemeindeeigene Fläche

  • 000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde
  • 000 Euro Pacht für die gemeindeeigenen Flächen

= mögliche jährliche Gesamteinnahmen PV: 130.000 Euro

Die oben aufgeführten Einnahmen bleiben für die kommunalen Umlagen unberücksichtigt und somit in der Gemeinde. Nach einigen Jahren im Betrieb fallen bei Wind- und Solarenergieanlagen Gewerbesteuern an, wenn die Betreiber einen Gewinn vorweisen können. Für die oben genannte Beispielkommune wären dies zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 120.000 Euro pro Jahr.