Geschafft! Weltkulturerbeliste aktualisiert

Schwesig: Glückstag für Schwerin, für ganz Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Welterbekomitee der UNESCO hat heute in Indien entschieden, das Schweriner Residenzensemble in die Weltkulturerbeliste aufzunehmen. Dazu erklärt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Was für ein Erfolg, was für ein Glückstag für die Landeshauptstadt Schwerin, was für ein Glückstag für ganz Mecklenburg-Vorpommern: Das Residenzensemble Schwerin steht auf der Weltkulturerbeliste! Diese Entscheidung ist für uns eine große Ehre.

Wir werden die Chance nutzen, um Schwerin noch bekannter zu machen, auch international. Ich danke allen, die so viel Energie und Leidenschaft in die Bewerbung gesteckt haben: der Landeshauptstadt Schwerin, aber auch den zahlreichen ehrenamtlich Engagierten im Welterbe Förderverein. Ihr bürgerschaftliches Engagement hat vor mehr als 20 Jahren erst den Anstoß zur Welterbe-Bewerbung gegeben.“

Für Einheimische sei das Schloss mit seinen Gärten und Parks und die zugehörigen Gebäude ein Stück Heimat und Lebensqualität zugleich. Für Touristen ist das Ensemble ein Anziehungspunkt. Schwesig: „Das Schweriner Residenzensemble verbindet Geschichte und Gegenwart. Es ist ein lebendiges Welterbe: das Schloss dient heute nicht mehr als Sitz eines Großherzogs, in ihm tagt der demokratisch gewählte Landtag. In vielen weiteren Gebäuden arbeitet die Landesregierung für die Menschen im Land.

Wir werden das Schloss und das gesamte Ensemble auch weiterhin hegen und pflegen und alles dafür tun, damit es auch nachfolgenden Generationen am Herzen liegt. Ich bin stolz auf das Welterbe in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt.“

DigitalPakt Alter

Kommunen mit innovativen Projekten für die digitale Teilhabe im Alter gesucht

Schwerin – Im vergangenen Jahr ist das Land Mecklenburg-Vorpommern offiziell dem DigitalPakt Alter beigetreten. Die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lobt nun einen Wettbewerb für Kommunen aus, die innovative digitale Angebote für ältere Menschen unterstützen. Darauf machte Sozialministerin Stefanie Drese am Sonnabend aufmerksam.

„Unsere Kommunen begegnen dem digitalen Wandel schon heute aktiv und sind vielfach engagiert, um unsere Seniorinnen und Senioren an neue Technologien und digitale Möglichkeiten heranzuführen“, erklärte Drese. Ein Beispiel seien die SilverSurfer, die ihre Altersgenossen beim Umgang mit Smartphone, Tablet, Computer und Co. unterstützen. „Rund 80 ältere Menschen bilden sich hierfür in Schwerin, Greifswald, Waren/Müritz und Rostock jährlich aus und weiter“, betonte die Ministerin.

„Aber auch darüber hinaus gibt es innovative Projekte bei uns im Land, die nun mit dem Kommunenwettbewerb des DigitalPakts Alter deutschlandweit gewürdigt werden sollen“, hob Drese hervor. Ob Begegnungszentrum, Computerkurs oder regionale Nachbarschaftsinitiativen, wir haben in MV viele Angebote, die die digitale Teilhabe Älterer stärken, so die Ministerin.

„Diese Initiativen bauen digitale Barrieren ab und sind ein Schlüssel für die Teilnahme unserer Seniorinnen und Senioren am alltäglichen gesellschaftlichen Leben. Ich möchte unsere Kommunen daher ausdrücklich darin bestärken, sich mit ihren Projekten zu bewerben und sie mit uns zu teilen“, erklärte Drese.

Noch bis Ende Oktober können interessierte Kommunen ihre Bewerbung einreichen. Zehn Projekte werden am Ende ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro.

Schutz von Wohnungsbeständen

Christian Pegel: Neue Landesverordnung schützt angestammte Wohnbevölkerung

Schwerin – Am 30. Juli 2024 tritt die Umwandlungsgenehmigungs-Landesverordnung (UmwLVO M-V) in Kraft. „Die Verordnung mit dem etwas sperrigen Begriff zielt darauf, vorhandene Wohnungsbestände zu schützen“, erklärt Landesbauminister Christian Pegel. „Wir wollen etwas gegen die Verdrängung von gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung tun.“

Die Verordnung bestimmt, dass in sogenannten Milieuschutzgebieten Wohnungseigentum oder Teileigentum an Wohngebäuden nur noch mit Genehmigung der Gemeinde begründet werden darf.

„Bei Milieuschutzgebieten handelt es sich um ein städtebauliches Instrument. Die Gemeinde kann Gebiete festsetzen, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

Dabei geht es darum, in einem intakten Gebiet die Wohnumgebung zu sichern und dadurch die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, etwa durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweitwohnungen oder sogar Ferienwohnungen“, so Pegel.

Die Genehmigungspflicht gilt, sobald die Städte und Gemeinden eine Milieuschutzsatzung erlassen oder ihre bereits bestehende Satzung ergänzt haben. „Mit der Landesverordnung werden die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden gestärkt.

Dies dient der Sicherung bezahlbaren Wohnraums insbesondere in Quartieren, in denen aufgrund der Lage oder einer hohen Nachfrage eine erhöhte Gefahr für die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung besteht“, so der Bauminister.