Radweg Reinstorf -Neukloster freigegeben

Meyer: Weitere Lücke im Radwegenetz geschlossen

Reinstorf – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag (30.07.) offiziell den Radweg entlang der Landesstraße L 101 von Reinstorf bis Neukloster freigegeben.

„Ein gut ausgebautes Radwegenetz ist für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern enorm wichtig. Hier wird konkret vor Ort ein Beitrag dafür geleistet und eine weitere Lücke im Radwegenetz kann geschlossen werden. Wer neue Gäste gewinnen will, muss sich im Angebot fortwährend weiterentwickeln – auch Radwege zählen hierzu“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Radweg beginnt am bestehenden Gehweg in Höhe des Ortsausgangs von Reinstorf, verläuft im ersten Abschnitt entlang überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen, führt im weiteren Verlauf durch einen Waldbereich und endet etwa 250 Meter hinter dem Ortseingang in Neukloster – fahrbahnbegleitend westlich der L 101.

Die Ausbaustrecke des Radwegs beträgt 2.686 Meter Länge und zweieinhalb Meter Breite. In einem Böschungsbereich, der eine Höhe von drei Metern überschreitet, sind Geländer angebracht. In Richtung Nordwesten schließt der neue Radweg nach der Ortsdurchfahrt Neukloster an einen vorhandenen Radweg an der L 101 an. Dieser Radweg zwischen Neukloster und Glasin wurde bereits in mehreren Abschnitten hergestellt. In Reinstorf trifft der neue Radweg auf die Bundesstraße B 192.

Der Radwegbau ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Zweckverband Wismar, der Stadt Neukloster und der Gemeinde Reinstorf. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 3,8 Millionen Euro, das Land unterstützt in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro, die Stadt Neukloster gibt rund 48.000 Euro, die Gemeinde Zurow rund 11.400 Euro und der Zweckverband Wismar rund zwei Millionen Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 54 Prozent der Bundesstraßen und 33 Prozent der Landesstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet. Damit liegt das Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.

Im Zeitraum von 2009 bis 2023 wurden mehr als 104 Millionen Euro in den Ausbau der Radwege an Landesstraßen im Land investiert. Die Ausgaben für die Radwege an Bundesstraßen im Zeitraum 2014 bis 2023 belaufen sich auf über 90 Millionen Euro.

Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 10 Millionen Euro für den Radwegebau an Bundesstraßen.

Suchtberatungsstellen sind gute Hilfe

Drese: Suchtberatungsstellen verhelfen vielen Menschen in ein besseres Leben

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat im Zuge ihrer Sommertour die Sucht- und Drogenberatungsstelle des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. (kurz: Caritas) in Rostock besucht. In Mecklenburg-Vorpommern haben im zuletzt erfassten Jahr 2022 fast 10.000 Menschen Hilfe in einer solchen Beratungsstelle gesucht. „In keinem anderen Bundesland haben anteilig so viele Menschen mit einer Sucht zu kämpfen“, verdeutlicht Drese. Die Suchtberatungsstellen würden vielen Menschen zurück in ein besseres suchtfreies Leben verhelfen.

Der Caritasverband im Norden beschäftigt über 2.000 Mitarbeitende und betreibt mehr als 180 Einrichtungen und Dienste. Die Suchthilfe in Rostock steht allen Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer Herkunft oder der Art der Sucht offen. „Es ist ganz wichtig, dass für Menschen mit Sucht- oder speziell Drogenproblemen ein einfach zugängliches Hilfsangebot wie bei der Caritas zur Verfügung steht“, betont Drese. So könne der erste Schritt frei von Stigmatisierung im Kampf gegen eine Sucht gemacht werden.

Neben der Beratungstätigkeit bietet der Fachdienst Suchthilfe der Caritas in Rostock weitere Projekte wie den „Kontaktladen“ an. Im Laden können drogengefährdete ebenso wie schwerstabhängige Jugendliche und junge Erwachsene miteinander in den Austausch gehen und gemeinsam Zeit verbringen. „Außerdem gibt es Waschmöglichkeiten und auch Waschmaschinen sowie eine Mahlzeit“, ergänzt Drese. Im Kontaktladen selbst sind Drogen tabu.

Seit diesem Jahr ist bei der Caritas Suchthilfe in Rostock auch die Unterstützungsstelle „KipsFam Regio“ für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familie angesiedelt. „Kinder aus Familien mit Suchtproblematiken haben selbst ein höheres Risiko, später an einer Sucht zu erkranken. Das KipsFam-Netzwerk berät, unterstützt und vermittelt weitere Hilfen, um zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen beizutragen“, so Drese.

Das Hauptproblem stelle laut Drese noch immer Alkohol dar: „Oft entwickelt sich die Sucht erst im Laufe mehrerer Jahre bis sie die Menschen komplett aus der Bahn wirft.“ Aus dem Suchtbericht der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV (LAKOST) geht hervor, dass Alkohol den größten Anteil unter den Hauptdiagnosen in den Suchtberatungsstellen des Landes einnimmt. In der Hansestadt Rostock nutzen mit knapp einem Prozent der Gesamtbevölkerung in der Region die meisten Menschen Angebote der Suchthilfe.

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.