Wohnraumodernisierung in M-V

Antragstellung wird durch Pauschalierung erleichtert

Schwerin – Zur Vereinfachung der Antragstellung und des Prüfverfahrens nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraummodernisierung gelten ab dem 15. Juli 2024 Abgrenzungspauschalen.

„Nach dieser Richtlinie fördern wir die Modernisierung von Wohnraum, nicht aber die Instandsetzung und Instandhaltung. Dies voneinander abzugrenzen ist nicht immer einfach“, so Bauminister Christian Pegel. „Um die Antragstellung und auch die Prüfverfahren im Landesförderinstitut (LFI) zu erleichtern, führen wir nun Abgrenzungspauschalen für die Aufteilung der förderfähigen und der nicht förderfähigen Kosten ein.“

Diese Pauschalen wurden in die LINK: „Kostensplittungs- und Anerkennungsquotentabelle Modernisierungsförderung“ eingearbeitet. In dieser gibt das LFI für 13 Gewerke/ Leistungen Richtwerte zur Ermittlung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Die Bestimmung der Gewerke/Leistungen und der Richtwerte erfolgte auf der Grundlage der Prüfergebnisse der vergangenen Jahre.

„Nachdem wir im vergangenen Jahr die Fördersummen an die gestiegenen Baupreise angepasst haben, erleichtern wir nun die Antragstellung. Auch mit diesem Schritt wollen wir das in unserer Macht Stehende tun, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum noch einmal erleichtert zu unterstützen“, so Pegel.

100 Jahre Gnoiener SV

Sportministerin Drese würdigt fast 60 besonders aktive Mitglieder mit der EhrenamtsKarte MV

Gnoien – Sportministerin Stefanie Drese hat am Sonnabend den Gnoiener SV von 1924 zum 100-jährigen Bestehen gratuliert. Das Vereinsjubiläum wurde im Rahmen eines Sportfamilienfestes begangen.

Drese bezeichnete es als bemerkenswert für eine kleine Kommune wie Gnoien, dass im Verein rund 400 Mitglieder in acht Sportarten organisiert sind. „Besonders freue ich mich darüber, dass davon über die Hälfte Kinder und Jugendliche sind“, betonte Drese in ihrem Grußwort.

Sport werde in Gnoien ganz großgeschrieben. Das sei nur möglich durch das große Engagement von ganz vielen Menschen, die ehrenamtlich für ihren Verein und deren Mitglieder da sind, sagte Drese.

„Der Gnoiener SV ist aber weit mehr als ein Ort des Sporttreibens. Der Verein ist ein Ort der Begegnung und des Miteinanders. Ob auf dem Fußballplatz, bei der Gymnastik, beim Tischtennis oder Volleyball hier entstehen Freundschaften, die oft ein Leben lang halten. Hier entsteht vor allem Zusammenhalt“, so die Ministerin.

Drese bewertete es als ein ermutigendes Zeichen, dass sich der Gnoiener SV anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ein großes Ziel gesetzt hat. „Sie wollen den Zusammenhalt, dass Miteinander und das füreinander einstehen noch fester in Ihrer Stadt, in Ihrem gemeinschaftlichen Leben etablieren. Das begrüße ich sehr“, lobte Drese.

Im Rahmen der Jubiläumsfeier überreichte Ministerin Drese fast 60 landesweite Ehrenamtskarten an besonders verdiente ehrenamtlich aktive Mitglieder des Vereins. Mit der EhrenamtsKarte MV dankt und würdigt die Landesregierung seit der Einführung im Jahr 2020 Menschen, die sich in außerordentlicher Weise ehrenamtlich engagieren. Mittlerweile haben bereits über 8.000 Ehrenamtler die Karte bekommen.

Backhaus: Gleiches Recht für alle

keine Lex Strandoase

Schwerin – Über die Ostseezeitung hat der Betreiber der Strandoase in Warnemünde seinem Ärger über das StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Luft gemacht. Klima und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus sieht das StALU zu Unrecht angegriffen.

„Ich bedauere, dass die Autorin des Artikels keinen Fakten-Check durchgeführt hat und die Vorwürfe des Herrn Treichel ungeprüft darstellt. Zunächst möchte ich nochmals klarstellen, welche Aufgabe das StALU hat: Die Behörde prüft die Einhaltung der  Belange der Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes .

Und das ist des Pudels Kern. Jeder Strandbewirtschafter ist verpflichtet, plausibel zu erklären, wie er seine Bauten im Falle eines Sturmhochwassers nach amtlicher Hochwasserwarnung der Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für den Bereich “westlich Rügens” innerhalb von 12 Stunden zurückbauen kann. Dies gilt sowohl dem Schutz der eigenen Sachwerte des Antragstellers als auch der Düne als Küstenschutzanlage für die gesamte Ortslage Warnemünde.

Das ist allen Strandbewirtschaftern bekannt. Eine Erklärung zur Rückbaubarkeit binnen 12h nach amtlicher Hochwasserwarnung musste bereits in den vergangenen Jahren abgegeben werden, wird nach dem B-Plan der Hansestadt auch gefordert und letztlich als Auflage in der Baugenehmigung formuliert.

Dass (rechtzeitig) ein Bauantrag zu stellen ist und dass dieser den Festsetzungen des zukünftigen B-Planes der Hansestadt entsprechen muss, wurde bereits zu Beginn der Saison 2023 (letztmalige Duldung) und im Rahmen der Auswertung der Saison 2023 im Spätherbst gegenüber den Strandbewirtschaftern kommuniziert. 18 von 19 Antragstellern haben das hingekriegt. Versuchen wir, den Fehler zu finden:

 So wird behauptet, es sei Ende März ein Bauantrag eingereicht worden. Fakt ist: Der dem StALU vorliegende Antrag zum Bau der Strandoase ist am 22.05.2024 im Bauamt der Hansestadt Rostock eingegangen. Da der Antrag unvollständig war, wurden seitens des Bauamtes Nachforderungen erhoben, der Antrag folglich noch nicht an das StALU  zur Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens vorgelegt. Erst am 06.06.2024 ging der nachgebesserte Bauantrag beim StALU ein.

Zur Errichtung des fliegenden Baus:

Nachdem am 20.06.2024 bekannt wurde, dass Herr Treichel beabsichtigt, am 21.06.2024 einen sog. fliegenden Bau  zu errichten wurde dies durch die  Tourismuszentrale Rostock als Verwalter/ Verpächter der stadteigenen Strandgrundstücke wegen des Fehlens der hierzu notwendigen Genehmigungen / Anzeigebestätigungen untersagt.

Daraufhin erfolgte dann am  21.06.2024 die Antragstellung beim StALU,  allerdings ohne die hierfür erforderlicheren Unterlagen einzureichen. Auf wiederholte Hinweise und Nachfrage des StALU wurde der Antrag dann – quasi scheibchenweise- mit Unterlagen ergänzt.

Bei beiden Anträgen ergaben sich widersprüchliche Angaben insbesondere im Hinblick auf die Elektroversorgung und die Trink- und Grauwasserthematik, welche  seitens des Planers erst am 11.07.2024 aufgeklärt werden konnten. Das StALU MM kann nunmehr eine abschließende Prüfung zu den Anträgen vornehmen.

Um es kurz zu fassen: Nicht unsere Leute haben schlecht gearbeitet oder etwas verzögert. Im Gegenteil. Das Amtshandeln stellt keine Willkür dar, sondern dient dem konsequenten Schutz  des Wohls der Allgemeinheit im Hinblick auf den Küstenschutz , den Schutz von Leib und Leben und Sachwerten. Eine Sonderregelung für Herrn Treichel wird es aus diesem Grund weder heute noch in Zukunft geben.“

Menschen im ländlichen Raum

Backhaus: „Wir müssen die Menschen im ländlichen Raum ernstnehmen“

Schwerin – „Wir müssen den ländlichen Raum und die Landwirtschaft unterstützen, denn sie haben nirgendwo eine so große Bedeutung wie im dünn besiedelten Flächenland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag von Schwerin.

Dort wurden auf Antrag der Opposition Möglichkeiten debattiert, um die ländlichen Räume zu unterstützen und die Landwirtschaft zu entlasten. Backhaus bewertete das Agrarpaket der Bundesregierung als ersten Schritt in die richtige Richtung, bezeichnete es aber auch als nicht weitgehend genug.

„Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland leben außerhalb von Großstädten, über die Hälfte in Dörfern und Kleinstädten. Viele dieser Menschen fühlen sich nicht ernstgenommen und schlichtweg abgehängt. Das ist eine fatale Entwicklung, der wir weiter entschieden entgegen steuern müssen.

Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch auf Bundesebene ist die Stärkung der ländlichen Entwicklung in den Koalitionsvereinbarungen verankert. Umso erschütterter war ich, als der Bund im vergangenen Herbst ankündigte, den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung innerhalb der GAK ersatzlos zu streichen. Die GAK ist immer noch das wichtigste nationale Finanzierungsinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums und wird mit derartigen Kürzungen dieser Aufgabe nicht mehr gerecht.

Das habe ich in dieser Woche auch gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der seine Sommertour in Mecklenburg-Vorpommern startete, noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck gebracht“, führte Minister Backhaus aus.

Seit mehr als dreißig Jahren unternimmt die Landesregierung M-V große Anstren­gungen, um die Multifunktionalität der ländlichen Räume ressourcenscho­nend zu erhalten und weiter zu verbessern sowie gleichwertige Lebensverhältnisse für die ländliche Bevölke­rung zu schaffen.

Wichtige Förderschwerpunkte hierbei sind die Flurbereinigung, die Dorfentwicklung und die Schaffung und Sicherung von Einrichtungen der Grundversorgung, wie Schulen und Kindertagesstätten. Allein in der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2022 konnten so ca. 2.600 investive Vorhaben mit Fördermitteln von EU, Bund und Land in Höhe von rund 490 Millionen Euro umgesetzt werden.

Über die integrierte ländliche Entwicklung flossen seit 1991 rund 2,2 Milliarden Euro nach M-V. Diese lösten Ge­samtinvestitionen in Höhe von mehr als 4,3 Milliarden Euro aus.

Bessere Vergütung + Unterrichtsstundenkonten

Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes „Gute Schule 2030“ machen Schuldienst für Beschäftigte attraktiver

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig eine höhere Vergütung bei geleisteter Mehrarbeit. Außerdem können sie ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einrichten lassen. Darauf haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ nach einem längeren Verhandlungsprozess verständigt.

Ab 1. September 2024 ist erstmals für alle Lehrämter ein einheitlicher Betrag geplant, der im November und noch einmal im Februar erhöht werden soll.  Vor allem für Lehrkräfte im Grundschullehramt ergibt sich daraus eine deutliche Steigerung. Das Land investiert hier etwa sieben Millionen Euro pro Jahr, um diese Anhebung umzusetzen. Die zugehörige Verordnung befindet sich noch im Rechtssetzungsverfahren.

Für Lehrkräfte, die planmäßig mehr Stunden in der Unterrichtswoche leisten und diese später durch Freizeit ausgleichen wollen, besteht in Zukunft die Möglichkeit, diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einzuzahlen.
Aus Sicht der Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes war dieser Schritt notwendig, da aufgrund des Lehrkräftemangels trotz aller weiteren Maßnahmen auch in absehbarer Zeit Mehrarbeit von Lehrkräften nicht ausgeschlossen ist. Die Prüfung der rechtlichen Umsetzung, der Finanzierung und die Einbindung der Mitbestimmungsgremien führte letztlich zu einem längeren Verhandlungszeitraum.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den neuen Regelungen verbessern wir deutlich die Arbeitsbedingungen unserer Lehrkräfte. Dadurch wird der Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiver. Mit dieser Neuerung wird die geleistete Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer höher vergütet, denn zusätzliche Stunden müssen sich auch für die Lehrkräfte lohnen. Sie sind es, die durch dieses große Engagement den Unterrichtsausfall verringern.

Wenn sie kurzfristig Vertretungsunterricht erteilen, wird dies durch eine höhere Mehrarbeitsvergütung belohnt. Mit den langfristigen Unterrichtsstundenkonten können sie heute mehr arbeiten, um später ohne einen Verzicht auf die Vergütung bzw. die Besoldung weniger zu arbeiten. Ich freue mich, dass sich alle Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes auf diese Regelungen verständigen konnten.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für alle Lehrkräfte, die mehr arbeiten! Mit der geplanten deutlichen Verbesserung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte und der Einführung eines langfristigen Unterrichtsstundenkontos werden bessere Möglichkeiten für den Ausgleich von zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden geschaffen.

Im Vergleich der Bundesländer rückt Mecklenburg-Vorpommern mit der neuen Vergütungshöhe auf den zweiten Platz vor. Gleichzeitig wird die bisher unübersichtliche Regelung klarer. Im Wettbewerb um die wichtigen Fachkräfte setzt unser Land ein deutliches Zeichen. Ich danke den Gewerkschaften für die konstruktiven Verhandlungen.“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Landesvorsitzender Nico Leschinski: „Die Erhöhung der Vergütungssätze war dringend geboten. Die meisten unserer Kolleg:innen wissen um die Notwendigkeit der Mehrarbeit, um in dieser Situation Unterricht abzusichern. Sie wollen ihren Einsatz zu Recht entsprechend gewertschätzt wissen. Dies ist uns jetzt gelungen.

Mit der Erhöhung im Februar bewegen wir uns im Bundesvergleich an der Spitze dieser Vergütung. Das Arbeitszeitkonto verstehen wir als Einstieg in einen Prozess. Ein Anfang ist gemacht und wir werden in Zukunft prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt. Die Freude über das jetzige Ergebnis in der Mehrarbeit kann und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es als Gewerkschaft unser originäres Anliegen ist, eine solche gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb werden wir jetzt weiter verhandeln, um gerade auch in Zeiten von Personalmangel die Lehrkräfte zuverlässig und dauerhaft zu entlasten.“

Philologenverband (PhV M-V), Landesvorsitzender Mario Steinke: „Wir haben hier eine positive Entwicklung für unsere Lehrkräfte. Das Land zeigt Wertschätzung für geleistete Mehrarbeit und zeigt Lehrkräften auch eine, wenn auch begrenzte, Möglichkeit die Mehrarbeit in Zeit anrechnen zu lassen und diese später auszugleichen.“

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Hans-Joachim Prakesch (Vorsitzender des Landesverbandes): „Wir begrüßen die Erhöhung der Vergütung für geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte und der Anpassung der Stundensätze an die zukünftige Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. der Besoldung. Mit dieser Erhöhung wird der Notwendigkeit der Verrichtung von Mehrarbeit Rechnung getragen und der Leistung der Lehrerinnen und Lehrer Wertschätzung entgegengebracht.

Trotz der deutlichen Erhöhung liegen die Stundensätze für die höheren Erfahrungsstufen unterhalb der Vergütung für geleistete reguläre Arbeit. Hier gibt es noch Entwicklungspotenzial nach oben. Unsere Lehrkräfte leisten seit Jahren eine hohe Anzahl an Mehrarbeitsstunden, deshalb begrüßen wir die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen diese Stunden in ein Arbeitszeitkonto umzuwandeln. Somit kann die Arbeitsleistung mit Freizeit entgolten werden.“

Als nächste Punkte wollen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes über die Senkung der Arbeitsbelastung für Lehrkräfte, über die Reform des Lehrerbildungsgesetzes, über die Reform des Referendariats, über eine Evaluation des Seiteneinstiegs und über eine Prüfung der Folgen einer Absenkung der Unterrichtsverpflichtung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag sprechen.

Vier Gemeinden in MV erhalten eigene Flagge

Schwerin – Die Gemeinden Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald), Hohen Pritz, Toddin (beide Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Perlin (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhalten jeweils eine eigene Flagge. Ein entsprechendes Genehmigungsschreiben hat das Innenministerium versandt.

„Ab sofort können diese Gemeinden Flagge für ihre Heimat zeigen. Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden – und natürlich für die Gemeinden, die mit einer solchen Möglichkeit ein tolles Zeichen für Heimatverbundenheit setzen und dadurch auch die Verbundenheit mit der jeweiligen Gemeinde stärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel

Die Flagge der Gemeinde Krackow wird wie folgt beschrieben: „In Silber ein blauer 14/90 der Breite des Flaggentuches ausmachende Wellenschräglinksbalken, begleitet oben von einem rechtsgewendeten schwarzen Flügel schlagenden Raben, unten von einem blauen schräglinken sechssprossigen Steigbaum mit schwarzen Konturen. Die Breite des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz ist zweimal von Gold, Blau und Gold gespalten. Die goldenen Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere blaue Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des blauen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Toddin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Toddin ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Rot; in der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“

Die Flagge der Gemeinde Perlin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Perlin ist zweimal von Blau, Gold und Rot gespalten. Die blauen und roten Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere goldene Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des goldenen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Gemeinde kann die Flagge künftig vor den Dienstgebäuden hissen.

Das Verfahren für die Annahme von Hoheitszeichen ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik

Drese: Lösung im Arbeitskonflikt an der Asklepios-Klinik Pasewalk dringend notwendig

Pasewalk – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigt sich besorgt darüber, wie sich seit Wochen an der Klinik in Pasewalk die Situation zwischen Klinikleitung und den Pflegebeschäftigten entwickelt und zuspitzt.

„Um weiteren Schaden abzuwenden, ist es höchste Zeit, dass gemeinsam Lösungen für eine faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen erarbeitet werden“, sagte Drese anlässlich einer Debatte im Landtag zum Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik in Pasewalk.

Drese stellte klar, dass sie sich als Ministerin nicht in die direkten Tarif-Verhandlungen einschalten darf und will. Aber angesichts vieler Beschwerden von Mitarbeitenden aus dem Krankenhaus, die bei der Landesregierung eingegangen seien, wolle sie zur Lösungsfindung beitragen.

„Der aktuelle Konflikt belastet viele Pflegerinnen und Pfleger und hat Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung. Deshalb haben Vorpommern-Staatsekretär Heiko Miraß und ich Klinikleitung, Betriebsrat und Vertreter der Beschäftigten zu einem gemeinsamen Gespräch in mein Ministerium eingeladen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin betonte in ihrer Rede, dass das nichtärztliche Personal einen hohen Stellenwert für das Funktionieren eines Krankenhauses habe. Drese: „Und ich sage ganz deutlich, deshalb sind auch eine gute Bezahlung und vernünftige Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten notwendig, nicht nur für Ärztinnen und Ärzte.“

Gleichzeitig hob Drese hervor, dass sie die angespannte Lage und die Sorgen vieler Krankenhäuser im Land kenne. Nicht zuletzt deshalb setze sich die Landesregierung so vehement für die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ein.

Drese: „Dabei haben wir auch schon einiges erreicht. Die Liquidität der Krankenhäuser wurde in zähen Verhandlungen mit dem Bund verbessert. Durch Ergänzungen zum Krankenhaustransparenzgesetz wurde u.a. die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerung für das Krankenhauspersonal festgeschrieben.

Zudem wurde der vorläufige Mindererlösausgleich für Pflegebudgets der Jahre 2020 bis 2025 geregelt. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser aus diesen Jahren fehlende Erlöse von den Kassen ausgeglichen bekommen. Auch damit schaffen wir mehr Liquidität für die Krankenhäuser.“

Die Ministerin brachte im Landtag ihre Erwartung zum Ausdruck, dass sich Klinik und Beschäftigte in Vernunft und Weitsicht einigen. „Und das in einem Maße, dass die wertvolle Arbeit der nichtärztlichen Mitarbeitenden würdigt und zugleich die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Asklepios-Klinik abbildet“, so Drese.

Anschluß an das an das Schienennetz

Thema im Landtag: Industrie- und Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern an das Schienennetz anschließen / Meyer: Pauschale Verpflichtung zur Gleisanbindung nicht zielführend

Schwerin – Im Landtag ist  ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Schienennetz diskutiert worden. „Die Prüfung, ob eine Anbindung an das Eisenbahnnetz sinnvoll ist, nehmen die Kommunen als Träger der Erschließungsplanung in Eigenverantwortung vor. Wenn eine Gleisanbindung wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar ist, können wir den Bau über Fördermittel unterstützen.

Es ist jedoch keinesfalls zielführend, eine pauschale Verpflichtung zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz einzuführen. Hier macht die Prüfung im jeweiligen Einzelfall deutlich mehr Sinn“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Investguide der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV sind auf Grundlage von Meldungen der Kommunen und Landkreise die Gewerbeflächen mit einer Anbindung an das Schienennetz verzeichnet (www.investguide-mv.de).

„Wir verfolgen eine klare wirtschafts-, verkehrs- und ansiedlungspolitische Strategie. Industriegebiete, Großgewerbegebiete, Güterverkehrszentren und Häfen werden ausreichend und vorrangig bahnseitig angebunden. Allerdings: Wirtschaftlichkeit und die Berücksichtigung der Finanzkraft von Vorhabenträgern und Betreibern dieser Gleisanschlüsse müssen immer mitgedacht werden. Denn neben der einmaligen Investition in die Schienenanbindung ist deren dauerhafter Betrieb, die laufende Unterhaltung der Anlagen und die Finanzierung später nötiger Ersatzinvestitionen sicherzustellen“, sagte Meyer.

Die Anbindung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten beziehungsweise die nachträgliche Anbindung von bestehenden Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz sollte nur bei tatsächlichem Bedarf und einer über einen längeren Zeitraum gesicherten Transportmenge auf der Schiene erfolgen. Auch sieht die Förderrichtlinie des Bundes für Gleisanschlüsse eine Rückzahlung der Fördermittel bei Nichteinhaltung der im Zuwendungsbescheid festgeschriebenen Transportmenge vor.

Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kann eine Förderung von Gleisanbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten erfolgen, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähig sind die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Schienenverkehrsnetz.

Die geförderte Infrastruktur muss öffentlich gewidmet sein und unentgeltlich zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden. Die Förderung von Anbindungen, die nur von einem Unternehmen genutzt werden können, ist ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Bauleitplanung können aus der GRW auch Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden, die ein Träger zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nimmt

Förderung von Kunst und Kultur

Schwesig: Landesregierung steht zu Kunst und Kultur und fördert beides

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich in der heutigen Parlamentsdebatte zum Thema „Das besondere Kunstjahr für Mecklenburg-Vorpommern“ zu Wort gemeldet: „Ein berühmter Mecklenburger und ein berühmter Vorpommer sind in diesem Jahr unsere kulturellen Botschafter.

Vor 250 Jahren wurde in Greifswald Caspar David Friedrich geboren. Das Pommersche Landesmuseum und die Stadt Greifswald stellen dazu drei Ausstellungen auf die Beine. Darüber hinaus gibt es im ganzen Land Veranstaltungen zu Caspar David Friedrich. Die Landesregierung unterstützt das Festjahr mit 500.000 Euro aus dem Vorpommernfonds und mit 300.000 Euro für Veranstaltungen und Projekte vor allem außerhalb von Vorpommern“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Das zweite Jubiläum ist das 150. Todesjahr von Fritz Reuter: „Als Bundesratspräsidentin habe ich traditionell die Schirmherrschaft über den jährlichen Museumstag. Das Museum vermittelt das Werk Fritz Reuters und kümmert sich darüber hinaus darum, das Plattdeutsche lebendig zu halten und weiterzugeben. Fritz Reuter war einer der Begründer der modernen niederdeutschen Literatur und damit ganz wichtig für das Erbe und die Identität unseres Landes“, betonte Schwesig.

Man könne in MV jede Woche kulturelle Höhepunkte erleben, sagte die Regierungschefin. „Gerade jetzt im Sommer gibt es überall Theater – vom kleinen Dorffest bis zu den großen Open Air-Spektakeln. Dazu tragen auch unsere Mehrspartentheater mit ihren Sommervorstellungen bei. Die Landesregierung hat die Theater mit dem Theaterpakt bis 2028 abgesichert. Bei diesem Theaterpakt wird es auch bleiben. Wir haben Kinos und Filmfestivals und eine lebendige Filmszene, die wir auch fördern. Unser Land ist voll von schönen Orten, an denen Kultur für Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Interessen gemacht wird.“

Kultur sei auch als Wirtschaftsfaktor mit einem Umsatz von 892,7 Millionen Euro in über 4.500 Betrieben mit Tausenden von Beschäftigten in MV nicht zu unterschätzen. Und Kultur ist ein Tourismusfaktor. Kultur in MV lebe auch und vor allem von den vielen kleinen, ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen, Ateliers und Veranstaltungen. „Vielen Dank an alle Kulturschaffenden! Sie machen unser Land attraktiv und lebenswert.

Und vielen Dank an alle, die als Publikum dazu beitragen, dass MV ein so vielfältiges und reichhaltiges Kulturangebot hat.“ Die Landesregierung stehe zu ihrem Versprechen, die Verhältnisse und Fördermöglichkeiten für Kultur weiter zu verbessern. „Trotz der schwierigen Haushaltslage haben wir mit dem Haushalt 2024/25 an der Dynamisierung der Fördermittel, die wir 2021 eingeführt haben, festgehalten.

Kultur ist nicht das Sahnehäubchen auf der Torte oder das Schlechtwetterangebot für die Touristen. Kultur ist wesentlich für unser Land und seine Zukunft.“

Tariftreue- und Vergabegesetz M-V

Meyer: Wir stärken die heimische Wirtschaft

Schwerin – Im Landtag ist  ein Gesetzentwurf der FDP zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Der Entwurf bezieht sich auf das geltende Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V).

Eine Forderung des Gesetzentwurfes ist die Entfernung aller Regelungen zu tariflicher oder tarifgleicher Entlohnung und zum Vergaberechtlichen Mindestlohn.

„Das ist mit uns nicht zu machen. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärken wir die heimische Wirtschaft und beenden den Preiskampf auf dem Rücken der Beschäftigten. Wer Aufträge der öffentlichen Hand erhält, muss von diesem Lohn leben können. Unser Tariftreue- und Vergabegesetz schafft gleiche Bedingungen für alle Unternehmen im Vergabeverfahren und stärkt die Sozialpartnerschaft und Tarifbindung in unserem Land.

Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Als wesentliches Motiv der vorgeschlagenen Gesetzes-Neuregelung wird angeführt, dass sogenannte vergabefremde Regelungen aus dem geltenden Vergaberecht des Landes entfernt werden sollen – ohne genau zu definieren, was damit gemeint ist.

Landläufig sind mit vergabefremd oftmals Bestimmungen gemeint, die nicht direkt mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zusammenhängen – beispielsweise Belange des Umweltschutzes, gerechte Arbeitsbedingungen und soziale Anforderungen. Ich halte es für elementar, genau daran festzuhalten.

Es geht darum, mit der Nachfragemacht der öffentlichen Auftraggeber Einfluss auf die Angebotsseite des Marktes zu nehmen, um eine Entwicklung zu nachhaltigeren Produkten zu unterstützen. Das ist in unser aller Sinne. Was jedoch die FDP möchte, ist ein Gesetz, das auf all diese Standards verzichtet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Drese: Neues Gesetz verbessert Rahmenbedingungen für medizinische Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Das ist eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung in unserem Land, die Voraussetzung dafür ist, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen kontinuierlich zu verbessern“, begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung des Parlaments.

Mit den gesetzlichen Änderungen könnten in den Krankenhäusern erhobene Routinedaten zum Wohl aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde, so Drese.

Eine belastbare Datenbasis sei für viele Neuerungen unerlässlich, um viele Krankheiten besser behandeln zu können. Der Forschungsalltag sehe momentan aber anders aus, so Drese. „Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben.“ Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei haben Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für die Behandlung der Menschen vor Ort“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.“ Das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ergänze die Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Patientinnen und Patienten müssten immer für eine wirksame Einwilligung umfangreich aufgeklärt werden und könnten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz können Krankenhäuser Daten künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen. Aus großen Datenmengen wird so auch durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz neues Wissen zur Behandlung von Krankheiten generiert“, betonte Drese. Gleichzeitig müsse bei jedem Forschungsvorhaben die Patientin oder der Patient eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch eine Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden.

Einstieg in den Lehrerberuf

Oldenburg: Wir müssen alles unternehmen, um weitere Lehrkräfte auszubilden und einzustellen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Anstrengungen, um mehr Lehrerinnen und Lehrer auszubilden und einzustellen. Der Landtag hat dafür heute in Zweiter Lesung das Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also das Referendariat und die Fort- und Weiterbildung.

„Lehrerinnen und Lehrer werden händeringend gesucht. In nahezu allen Bundesländern sind sie Goldstaub“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allein in Mecklenburg-Vorpommern fehlen in den kommenden Jahren ca. 2.500 Lehrkräfte, die nicht in unserem Land in einem grundlegenden Lehramtsstudium ausgebildet werden. Es ist also offensichtlich, dass wir alles unternehmen müssen, um diese 2.500 Lehrkräfte auszubilden. Dazu braucht es neue Wege, Kreativität und auch etwas Mut“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz sieht im Wesentlichen folgende Neuregelungen vor:

  •  Attraktivitätssteigerung des Referendariates 

Die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren, wird gesetzlich verankert. Die vorgeschriebene Hausarbeit wird zu einer erweiterten Lehrprobe weiterentwickelt, die verbindlich in die Bewertung einfließt. Außerdem können sich Lehramtsabsolventinnen und -absolventen Vordienstzeiten als Vertretungskraft auf die Dauer des Referendariates anrechnen lassen.

  •  Neue Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg 

Zukünftig können Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Berufsabschluss in einem pädagogischen Bereich neben der Ausbildung in einem Unterrichtsfach die Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Dem Land gelingt somit, die Tätigkeit der Lehrkraft und die der unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander zu verbinden. Dies trägt dazu bei, die multiprofessionellen Teams zu stärken.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte haben künftig die Chance, eine weitere Lehrbefähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine andere Schulart zu erwerben. Das Land hat in die Gruppe der Lehrkräfte im Seiteneinstieg die Personen aufgenommen, die bereits über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, aber nicht über ein Referendariat. Diese Beschäftigten hatten bisher nicht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Seiteneinstieg zu absolvieren, obwohl sie nach mindestens fünf Jahren erfolgreich ein grundständiges Pädagogikstudium abgeschlossen haben.

„Wir müssen alles versuchen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte für eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen“, betonte Bildungsministerin Oldenburg. „Dabei darf niemals der hohe Qualitätsanspruch ins Hintertreffen geraten, sondern muss Maßstab aller Änderungen und Neuerungen sein. Dazu haben auch die intensiven Erörterungsstunden mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, der Gewerkschaften, der Schulleitungsvereinigungen und der Elternvertretung beigetragen. Für die konstruktiven Anregungen möchte ich bedanken“, so Oldenburg.

Die Bildungsministerin bedankte sich in der Landtagsdebatte auch bei den Lehrkräften für ihre motivierte und umsichtige Arbeit. „Ob Lehrerinnen und Lehrer grundständig ausgebildet worden sind oder ihren Berufsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, spielt keine Rolle. Wir brauchen sie alle: den studierten Mathematik- und Physik-Lehrer und die Staatsanwältin, die in der Grundschule ihr Glück gefunden hat“, sagte die Ministerin.

Novelle des Fischereigesetzes beschlossen

Schwerin – Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. „Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden.

Schließlich wird es zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht wohl noch einer neuen Verordnung zum Umgang mit so genannten invasiven Arten in der Aquakultur bedürfen.

Positiv möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Wir haben mit Blick auf andere Länder allerdings auch eine Änderung bei der Fischereiabgabepflicht neu aufgenommen. Schon jetzt müssen alle Angler in Schleswig-Holstein und Hamburg eine solche Abgabe zahlen, auch diejenigen, die sie schon in ihrem Heimatland entrichtet haben.

In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als den einwohnerreichsten Ländern ist dies nun ebenfalls vorgesehen. Da ist es für Mecklenburg-Vorpommern – auch angesichts der weiter rückläufigen Einwohnerzahl, wie der Zensus gerade erst gezeigt hat – nur Recht und billig, dies genauso zu praktizieren.

Denn immerhin kommt nur die in Mecklenburg-Vorpommern erbrachte Abgabe auch hier zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege unserer heimischen Gewässer zum Einsatz. Getrennt haben wir uns von dem Vorschlag einer dezidierten Regelung zum Einsatz von Setzkeschern. Die Debatte darüber ergab, dass keine hinreichend konsistente Rechtslage aus Tierschutzsicht vorliegt, auf die man rechtsicher aufbauen könnte.

Was wir nunmehr hoffentlich auch gesichert haben: Zukünftig bedeutet der Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen. Dies ist auch ein Beitrag zur viel beschworenen Entbürokratisierung.

Und weil dafür moderne Dokumente – demnächst in Scheckkartenformat, irgendwann auch auf dem Smartphone – verfügbar sein sollen, verzichten die Länder künftig auf Passfotos und Adresseintragungen. Dann kann ein Angler, der seinen Wohnsitz zum Beispiel nach MV verlegt, seinen Fischereischein aus einem anderen Bundesland weiternutzen, muss ihn nicht einmal umtauschen, sich nur neu registrieren.

In der Folge ergab sich die kritisierte Regelung, dass auch Jugendliche sich mit einem geeigneten Lichtbilddokument ausweisen müssen, wenn sie alleine angeln gehen. Wir wollen gerne, dass Jugendliche das auch in Zukunft alleine tun dürfen, müssen zugleich aber sicherstellen, dass der Junge oder das Mädchen auch wirklich der- oder diejenige ist, die eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat … dies übrigens bestenfalls im Rahmen des Projektes ANGELN macht SCHULE“, so Minister Backhaus.

CDU Fake News zur Lehrkräftebildungsreform

Schwerin – Am Mittwoch hat die CDU im Rahmen der Aktuellen Stunde den Teil der geplanten Lehrerbildungsreform kritisiert, der noch nicht dem Parlament vorliegt. Andreas Butzki, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion erklärt hierzu: „Die CDU verbreitet Fake News über ein Gesetz, dass es noch gar nicht gibt. Die CDU versucht mit einer aufwendigen Kampagne bewusst Ängste bei Eltern zu schüren, um Stimmen abzugreifen.

Und dafür ist der CDU anscheinend jedes Mittel recht. Seit Wochen behaupten Peters und Co. fälschlich, dass die Landesregierung plane, das Gymnasium abzuschaffen. Das ist genauso falsch wie die Behauptung, es werde bald einen Einheitslehrer geben. All das ist Quatsch.

Fakt ist: Wir wollen dafür sorgen, dass die Lehramtsstudierenden noch besser ausgebildet werden, sprich mehr Didaktik. Denn was bringt ein Lehrer, der ein Genie in theoretischer Mathematik ist, wenn er den Schülern nicht vernünftig das Einmaleins beibringen kann?

Selbst die CDU gesteht ein, dass das dringend nötig ist, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte alles versucht, um unsere Pläne unglaubwürdig zu machen. Dieses Eingeständnis findet sich auch in einem Änderungsantrag, der von der CDU- und der FDP-Fraktion zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes eingegangen ist.

Dabei war es CDU Kultusminister Oswald Wutzke, der nach der Wende dafür sorgte, dass Pädagogik, Didaktik und Methodik im Lehramtsstudium nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Fachwissen war auf einmal alles.

Das hat dazu geführt, dass das Lehramtsstudium in MV aktuell ganz hinten steht, wenn es um den Anteil von Pädagogik am gesamten Lehramtsstudium im Gymnasiallehramt geht –  das müssen wir wieder ändern und das Lehramtstudium wieder besser machen!

Neues Landeswassergesetz beschlossen

Schwerin – Das Kabinett hat dem Entwurf der Novelle des Landeswasserrechts mit seinem Kernstück eines neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes zugestimmt. Das alte Landeswassergesetz stamme aus dem Jahr 1992 und sei nicht mehr zeitgemäß, so der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Dürren in den letzten Jahren haben uns vor Augen geführt: Sauberes Wasser ist nicht überall zu jeder Zeit in unbegrenzten Mengen verfügbar. Andererseits ist Wasser bei Hochwasser oder Starkregenereignissen für den Moment im Übermaß vorhanden.

Dann offenbart es uns seine – oft auch zerstörerische – Kraft. Extremereignisse nehmen zu und machen uns die Folgen des Klimawandels deutlich. Wir müssen Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft an die Folgen des Klimawandels regeln. Es gilt, langfristig Vorsorge für intakte Gewässer und sauberes, bezahlbares Trinkwasser zu treffen und die Menschen sowie ihr Hab und Gut vor Fluten zu schützen.

Kernbotschaften der Novelle sind daher: Wasser schützen, nachhaltig nutzen, Leben retten“, so Minister Backhaus. Demnach sollen unter anderem Maßnahmen festgelegt werden, die die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützen: „Im bundesgesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifen (5 Meter) werden die tief wendende Bodenbearbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Das reduziert Nährstoffeinträge in die Gewässer, bewirkt einen erheblichen Teil der Phosphor-Reduktion für die Ostsee und leistet einen wertvollen Beitrag zur Biotopvernetzung.

Zugunsten der Gewässerentwicklung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung soll ein angemessener Korridor entlang und über den oberirdischen Gewässern möglichst frei von Bebauung und anderen Anlagen bleiben. Der Abstand beträgt beidseits 7 Meter bzw. 10 Meter bei verrohrten Gewässerabschnitten.

Wer eine neue Anlage in diesem Streifen errichten will, trägt die Darlegungslast für die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit“, führt der Minister aus und ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land seine Kräfte auch für die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie fokussiert. Dazu wird die Gewässereinteilung in 1. und 2. Ordnung konsequent an der wasserwirtschaftlichen Bedeutung ausgerichtet.

In die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände gehen landesweit ca. 176 Kilometer Fließgewässerstrecken, 8 Einlaufbereiche mit Schöpfwerken im Einzugsgebiet der Elbe sowie 3 Schöpfwerke an der Küste über, die bisher der 1. Gewässerordnung zugerechnet sind. Auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in 11 der 27 Wasser- und Bodenverbände können deshalb höhere Beitragslasten zukommen. Das Land bekommt im Gegenzug rund 137 Kilometer Fließgewässerstrecken aus der 2. in die 1. Ordnung übertragen und wird auch hier für die Zielerreichung kämpfen.“

Das neue Gesetz solle auch für ein Umdenken bei den Wassernutzern sorgen, erklärt Backhaus: „Der Volksmund sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“ Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf der Welt.

Für seine Benutzung erhebt das Land seit 1992 bereits ein Wasserbenutzungsentgelt, das zurzeit für Grundwasser 10 Cent je 1.000 Liter beträgt. Für Grundwasserentnahmen ist nun eine Verdoppelung von 10 auf 20 Cent je 1.000 Liter vorgesehen. Eine vierköpfige Familie muss bei einem Trinkwasserbezug von statistisch 152 Kubikmetern im Jahr also voraussichtlich gut 15 Euro jährlich mehr an Trinkwassergebühren zahlen.

Außerdem wird die vollständige Entgeltbefreiung der landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Beregnung, die aus dem Wasserrecht der DDR übernommen worden war, nicht fortgeführt. Damit wird eine Verschonungssubvention und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen beseitigt. Allerdings wird die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung nicht dem regulären Abgabesatz bei Wasserentnahmen aus dem Grundwasser unterworfen. Die Anhebung erfolgt daher mit Augenmaß.

Bei Einsatz wassersparender Bewässerungstechniken (etwa Schlauchbewässerung) soll der Entgeltsatz zusätzlich spürbar abgesenkt werden. Die Frostschutzberegnung als existenzsichernde Maßnahme bleibt entgeltfrei. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben beitragen. In erster Linie soll das Entgelt das Bewusstsein für den Wert der Ressource Wasser schärfen und zu deren sparsamer Benutzung anregen“, konkretisiert der Minister.

Ein Kernstück der Novelle sei aber die Neuordnung der Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, sagt Backhaus weiter: Die Bildung von Deich- und Küstenschutzverbänden, die das alte Wassergesetz immer noch vorsah, wird nicht mehr verfolgt. Das Land schützt die im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche und bekennt sich durch das Gesetz zu dieser Verantwortung vorbehaltlos. Hier geht es um elementare Sachwerte und in letzter Konsequenz auch um viele Menschenleben.

Für diese Kernaufgabe muss das Land seine finanziellen und personellen Ressourcen bündeln können. Weder die Finanzausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung noch ihre Möglichkeiten, freiwerdende Stellen aufgabenadäquat zu besetzen, werden sich auf absehbare Zeit verbessern. Daher ist es unerlässlich, dass sich das Land auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete konzentriert.

Der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Bereiche außerhalb der geschlossen besiedelten Gebiete soll  in Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände verbleiben bzw. in die Hände der Gemeinden gegeben werden. Das bedeutet, dass einige Anlagen, die das Land derzeit noch unterhält, in die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände übergehen werden.

In einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand, das will ich betonen. Konkret geht es um gut 115 Kilometer Deiche und Dünen an der Küste und im Binnenland, die derzeit knapp 9.800 Hektar Polderflächen schützen.

Da sich die natürlichen Küstenrückgangsprozesse unvermindert wirken und sich mit dem Meeresspiegelanstieg noch verstärken, können künftig Küstenrückgangsgebiete durch Rechtsverordnung festgelegt werden, insbesondere um die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen zu sichern“, so Minister Backhaus abschließend.