Zukunftsprozess für Landgestüt Redefin

Redefin – Das Landgestüt Redefin soll strategisch neu ausgerichtet werden, um mit einer leistungsfähigen Organisation seine Potenziale als Zucht-, Ausbildungs- und Veranstaltungsstandort künftig noch besser nutzen zu können. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Wir befinden uns am Anfang eines Prozesses, in dem es zunächst darum geht, den Markenkern des Gestüts deutlicher herauszuarbeiten und einen klaren Fahrplan für das Erreichen unserer strategischen Ziele zu erarbeiten.

Für mich die liegen die Vorzüge des Gestüts auf der Hand: In Redefin befindet sich die landesweit einzige EU-Deckstation auf einem einzigartigen und kulturhistorisch bedeutsamen Gelände. Wer einmal in Redefin war, behält einen bleibenden Eindruck. Die etablierte Reit- und Fahrschule bietet vielfältige Lehrgänge. Als Ausbildungsbetrieb sorgt das Gestüt außerdem für Nachwuchs in der Pferdewirtschaft. Kurzum: Wir bieten vielfältige Angebote und vermitteln Wissen rund um das Pferd und ermöglichen dazu noch einmalige Erlebnisse vor einer einzigartigen, wunderschönen Kulisse.“

Staatssekretärin Elisabeth Aßmann stellte informierte heute gemeinsam mit der kommissarischen Geschäftsführerin des Landgestüts, Kristin Romanowski, die Belegschaft über die ersten Ergebnisse und die weitere Vorgehensweise. Im Laufe der letzten Wochen wurden die Mitarbeitenden des Landgestüts eng durch den externen Dienstleister und das Leitungsteam um Kristin Romanowski eingebunden.

Aßmann äußerte im Rahmen der Personalversammlung: „Unser Ziel ist es die Alleinstellungsmerkmale des Landgestüts über verschiedene strategische Initiativen, eine klare Budgetplanung und organisatorische Leitplanken so einzusetzen, dass sich das Gestüt in den kommen Jahrzehnten gut und nachhaltig entwickeln kann.

Unser Ziel ist es Maßstäbe in Ausbildung und Zucht zu setzen. Dabei wollen wir das historische Denkmal Gestütsanlage Redefin als wunderschönen und für die Gesellschaft zugänglichen Ort bewahren und die Faszination Pferd in die breite Gesellschaft tragen. Wir wollen erreichen, dass das Landgestüt Redefin klare Werte nach innen und außen verkörpert. Das passiert aber nicht von allein, sondern fordert uns gemeinsam heraus.

Dabei wird es auch um Themen Qualitätsmanagement, Kundenorientierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Standards/Prozesse sowie Kooperationen gehen. In den kommenden Wochen und Monaten wird zunächst festgelegt, welche Themen, wie priorisiert werden müssen. Mittelfristig wird es eine weitere Fokussierung auf bestimmte Bereiche geben. Es ist uns besonders wichtig, dass Sie als Mitarbeitende eng in diesen Prozess eingebunden sind.“

Seit Februar 2024 führt Kristin Romanowski, Leiterin des Referats Grundsatzangelegenheiten der landwirtschaftlichen Produktion, Nachwachsende Rohstoffe, Agrarforschung, -bildung und -beratung im Agrarministerium, das Landgestüt kommissarisch.

Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung

Drese für Ergänzung von Grundgesetz-Artikel 3:  Wichtiges Bekenntnis für Vielfalt und den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese unterstützt die Forderung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) für einen besseren, im Grundgesetz verankerten Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung.

„Derzeit besagt Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. In der Auflistung fehlt aus meiner Sicht ein wesentliches Merkmal: die sexuelle Identität“, sagte Drese nach einem Gespräch mit Alexander Vogt vom LSVD Bundesvorstand, Sebastian Witt aus dem Landesverband M-V sowie dem Leiter des Aufbaustabes der Landes- Antidiskriminierungsstelle, Dr. Dennis Rudolf im Sozialministerium.

Der LSVD vertritt als Bürgerrechtsverband die Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*).

„Eine Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz wäre deshalb ein starkes politisches Signal gegen die weiterhin bestehende Ungleichbehandlung von LSBTIQ* und ein klares Bekenntnis zur Vielfalt und zur Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft“, betonte Drese.

Die Ergänzung des Artikels 3 ist sowohl Gegenstand des derzeitigen Koalitionsvertrages auf Bundesebene als auch Bestandteil der aktuellen Koalitionsvereinbarung des Landes. Zudem wird das Ansinnen auch im Nationalen Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt.

„Menschen, deren sexuelle Identität nicht der heteronormativen Mehrheit entspricht, waren und sind auch weiterhin häufig Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass und Hetze ausgesetzt“, verdeutlichte Drese. Dies würden auch die jüngsten Zahlen des Bundesinnenministeriums belegen. Danach haben sich deutschlandweit die Straftaten, die sich gegen die „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Diversität“ richten, im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt.

Drese: „Diese Zahlen machen mich nicht nur persönlich betroffen, sondern sie zeigen auch einmal mehr, wie wichtig es ist, der Queerfeindlichkeit in unserem Land entschieden entgegenzuwirken. Eine Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz würde das Bewusstsein für die Probleme, denen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität begegnen, schärfen und dazu beitragen, den rechtlichen Schutz dieser Personengruppe zu verbessern.“