Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Die Bundes- und Landesregierung haben einen Kompromiss zur Kita-Finanzierung erzielt. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder für die Kita-Finanzierung können nun auch im gesamten Jahr 2025 für die Beitragsfreiheit eingesetzt werden. Die Landesregierung begrüßt den im Umlauf gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung ermöglicht, die Mittel aus dem Gesetz auch weiter zur Kita-Finanzierung der Eltern zu verwenden. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern immer eingesetzt. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Familien und Kinder und Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Mecklenburg-Vorpommern hat 2020 die beitragsfreie Kita eingeführt.

Dabei wird es auch bleiben. Darauf können sich die Eltern verlassen. Die beitragsfreie Kita ist auch bisher schon überwiegend aus Landesmitteln finanziert worden. Es ist gut, dass wir auch im kommenden Jahr Gelder des Bundes dafür einsetzen können. Ab 2026 setzt die Landesregierung wie geplant die Bundesmittel für die Qualitätsverbesserungen ein, wie zum Beispiel mit der Verkleinerung der Gruppen im Kindergarten“, verdeutlichte Schwesig.

„Unabhängig von dieser Regelung stand für Mecklenburg-Vorpommern die beitragsfreie Kita nie zur Diskussion“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro.

Außerdem ist diese Unterstützung ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, weil Bildung von Anfang an kostenfrei ist. Sie sichert Teilhabe und sorgt dafür, dass der Bildungserfolg der Kinder nicht abhängig vom Einkommen der Eltern ist. 117.000 Kinder besuchen bei uns eine Kindertageseinrichtung. Bundesweit ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren Spitzenreiter.“

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass die Länder die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung ab Mitte 2025 nicht mehr nutzen dürfen, um Eltern bei den Gebühren zu entlasten.

Goalball-WM 2026

Rostock – Im Jahr 2019 sorgte die Goalball-Europameisterschaft in der Stadthalle in Rostock und bei Zuschauenden vor dem Fernseher bereits für große Begeisterung. Mit Unterstützung des Landes und der Stadt Rostock wirbt der Deutsche Behindertensportverband (DBS) gemeinsam mit dem Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V (VBRS M-V) nun für die Austragung der Weltmeisterschaft 2026 in der Hanse- Universitätsstadt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist dafür heute die International Blind Sports Federation (IBSA) zu Gast in Stadt.

Ein offizielles Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertensportverbände, der Stadt und des Landes fand hierfür am Vormittag im Radisson Blue Hotel statt. Auch Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm war vor Ort, um die Bewerbung im Namen der Landesregierung zu unterstützten. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die Ausrichtung der Goalball-Weltmeisterschaften 2026 in Rostock nicht nur die Stadt und Mecklenburg-Vorpommern, sondern den Para-Sport weit über die Landesgrenzen hinaus bereichern würde“, sagte Grimm.

Laut Grimm habe Rostock mit ihren Sporteinrichtungen und der Erfahrung bei Großveranstaltungen schon mehrfach seine Standortqualitäten für den Spitzensport bewiesen. „Zudem zählt Rostock als paralympischer Bundesstützpunkt zu den Top-Adressen im deutschen Goalball“, betonte Grimm.

Beim Goalball treten zwei Mannschaften mit je drei Spielerinnen bzw. Spielern gegeneinander an. Alle Teilnehmenden haben eine Sehbehinderung und tragen Augenbinden. Der Ball ist mit mehreren Glöckchen versehen, damit die Spieler seine Position bestimmen können. Darüber hinaus ist das Goalballfeld mit erhabenen Linien markiert, damit die Teams jederzeit ihren Standort spüren können. Für Menschen mit Sehbehinderungen biete der Goalballsport somit eine einzigartige Möglichkeit, ihre sportlichen Fähigkeiten zu zeigen und Teil einer starken Gemeinschaft zu sein, hob Grimm hervor.

Im Zuge der Gespräche dankte die Staatssekretärin der IBSA-Delegation für ihr Engagement, mit dem diese den Goalball-Sport und damit sportliche sowie gesellschaftliche Inklusion fördere. „Goalball ist ein einzigartiger, dynamischer Mannschaftssport, bei dem es für Männer- und Frauenmannschaften auf Geschick, Schnelligkeit und Präzision ankommt. Die Ausrichtung der WM in Rostock wäre ein Gewinn für alle Beteiligen“, so Grimm.

Die WM soll ein Männer- und Frauenturnier umfassen. Bestätigte Mitbewerber für die Ausrichtung der Goalball-WM 2026 sind die USA und Polen.

Förderverfahren verbessern

Förderverfahren sollen einfacher und effizienter werden / Landesregierung beschließt die Erarbeitung von Maßnahmen und die Einsetzung einer Lenkungsgruppe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine unübersichtliche Vielzahl von Förderprogrammen mit unterschiedlichen Förderregelungen.

Die Landesregierung hat deswegen am Dienstag, den 13.08.2024, beschlossen, dass das Finanzministerium bis Ende 2025 einen Maßnahmenkatalog erarbeiten soll, mit dem die Förderverfahren des Landes einfacher und effizienter werden sollen.

Dazu wird unter Leitung von Finanzminister Dr. Heiko Geue eine ressortübergreifende Lenkungsgruppe eingerichtet, der Förderexpertinnen und -experten aus den verschiedenen Ministerien sowie des Landesamts für Gesundheit und Soziales und des Landesförderinstituts angehören. Beratend wird auch die Präsidentin des Landesrechnungshofs unterstützen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Unser Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand in den Förderprogrammen des Landes deutlich zu reduzieren und Bürokratie abzubauen. Der Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern soll gestärkt werden. Zukünftig soll auf einen Blick möglich sein, sich über alle Förderprogramme des Landes online zu informieren.

Interessenten sollen künftig vorrangig einen schlanken digitalen Antrag stellen können, der ohne Medienbrüche vollständig und in kurzer Zeit digital bearbeitet und entschieden werden wird. Die Verwendungsnachweisprüfung soll auf das Wesentliche reduziert werden und ebenfalls vollständig digital ablaufen. Wir wollen dadurch weniger Fachkräfte in den beantragenden Unternehmen und in den Behörden binden.“