Schwerin – Die Bundes- und Landesregierung haben einen Kompromiss zur Kita-Finanzierung erzielt. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder für die Kita-Finanzierung können nun auch im gesamten Jahr 2025 für die Beitragsfreiheit eingesetzt werden. Die Landesregierung begrüßt den im Umlauf gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung ermöglicht, die Mittel aus dem Gesetz auch weiter zur Kita-Finanzierung der Eltern zu verwenden. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern immer eingesetzt. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Familien und Kinder und Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Mecklenburg-Vorpommern hat 2020 die beitragsfreie Kita eingeführt.
Dabei wird es auch bleiben. Darauf können sich die Eltern verlassen. Die beitragsfreie Kita ist auch bisher schon überwiegend aus Landesmitteln finanziert worden. Es ist gut, dass wir auch im kommenden Jahr Gelder des Bundes dafür einsetzen können. Ab 2026 setzt die Landesregierung wie geplant die Bundesmittel für die Qualitätsverbesserungen ein, wie zum Beispiel mit der Verkleinerung der Gruppen im Kindergarten“, verdeutlichte Schwesig.
„Unabhängig von dieser Regelung stand für Mecklenburg-Vorpommern die beitragsfreie Kita nie zur Diskussion“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro.
Außerdem ist diese Unterstützung ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, weil Bildung von Anfang an kostenfrei ist. Sie sichert Teilhabe und sorgt dafür, dass der Bildungserfolg der Kinder nicht abhängig vom Einkommen der Eltern ist. 117.000 Kinder besuchen bei uns eine Kindertageseinrichtung. Bundesweit ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren Spitzenreiter.“
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass die Länder die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung ab Mitte 2025 nicht mehr nutzen dürfen, um Eltern bei den Gebühren zu entlasten.