ASP-Tore geschlossen halten

Schwerin – Wegen der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Westpolen wurde im November 2020 ein 62,4 km langer Schutzzaun entlang der deutsch-polnischen Grenze fertiggestellt. Ein parallel verlaufender Zaun soll diese Schutzwirkung erhöhen und Lücken, die durch öffentliche Verkehrswege entstehen, schließen.

„Eine Vielzahl der eingebauten Weide-, Gatter- und Fußgängertore, die dem Wechsel von Landnutzern der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, der Jägerschaft und den Erholungssuchenden dienen, wurden in den vergangenen Wochen nach dem Passieren nicht mehr geschlossen“, stellt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus besorgt fest.

„Die Schutzzäune können ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn sie geschlossen gehalten werden. Ich bitte alle Landnutzer eindringlich, die Tore nach der Nutzung wieder zu schließen“, mahnt er.

Die ASP ist für den Menschen eine ungefährliche Viruserkrankung, befällt jedoch Haus- und Wildschweine. Für die Tiere verläuft die Infektion fast immer tödlich.

„Die finanziellen Schäden für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, aber auch für den Landeshaushalt sind darüber hinaus erheblich“, gibt der Landwirtschaftsminister zu bedenken. Nur gemeinsam könne die Tierseuche erfolgreich bekämpft werden.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

„Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen.

Das Konzept zeigt sichtbare Erfolge und macht deutlich, dass unser Bundesland im Bereich der Schwimmausbildung modern und richtungsweisend aufgestellt ist. Ich danke allen Partnerinnen, Partnern und den Landtagsabgeordneten, die dieses Konzept erarbeitet und mit auf den Weg gebracht haben“, sagte die Ministerin.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit.

Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Wie im Schwimmkonzept weiter vorgesehen, haben auch Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe an Auffrischungskursen teilgenommen, damit sie ihre Schwimmfähigkeiten weiterentwickeln konnten, die sie in der Grundschule erworben haben. Der Schulschwimmpass begleitet die Kinder durch ihre gesamte Ausbildung und dokumentiert den aktuellen Lernstand sowie die Schwimmkompetenz.

Er dient auch als offizieller Nachweis der Schwimmfähigkeit und bietet Eltern wichtige Informationen über den Fortschritt ihrer Kinder. Zu den Standards für die Schwimmausbildung in der Schule zählen die Niveaustufen „Wassergewöhnung“, „Grundfertigkeiten“, „Schwimmen können“ (Basisstufe) und „Sicheres Schwimmen“.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen.

Pflicht zur elektronischen Rechnung

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller

Diese neue Regel gilt auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung.

Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen Bereichen (auch Sphären genannt) eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden; betroffen können somit die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung oder der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein.

Weitere Informationen zu diesen Sphären finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Vereine“, die kostenlos unter dem Link https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/Publikationen/?id=11153&processor=veroeff bestellt werden kann.

Allerdings gibt es Übergangsfristen: Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache digitale Rechnungen ausgestellt werden. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro [und Fahrausweise] gibt es eine freiwillige Ausnahme von der Pflicht.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger

Vereine sollten sich jedoch darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können (ggf. als Anhang einer E-Mail), die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Für den Empfang von E-Rechnungen ist nämlich keine Übergangsfrist vorgesehen.

Um weitere Fragen zu klären, wird das Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 ein offizielles Schreiben mit weiteren Details veröffentlichen.

KI bei der Patientenversorgung

Meyer: Patientensicherheit und Infektionsprävention stehen im Fokus der GWA-Hygiene GmbH

Stralsund – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich heute bei der GWA-Hygiene GmbH in Stralsund informiert. „Das Unternehmen nutzt intensiv die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz, um einzelne Prozesse bei der Patientenversorgung zu automatisieren. Dabei geht es vorrangig um die Kombination von Daten aus verschiedenen Sensoren, wie beispielsweise Handhygienemonitoren sowie Raumbelegungs- und Luftqualitätssensoren.

Diese automatisierten Prozesse ermöglichen eine dringend notwendige Entlastung für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer bei einem Betriebsrundgang vor Ort.

Das Unternehmen ist ein erfolgreicher Anbieter von Lösungen im Bereich der Patientensicherheit; der Fokus dabei liegt auf der Infektionsprävention. Um den Kunden anschaulich und praxisnah die Produkte näherzubringen, hat die GWA-Hygiene GmbH einen Showroom eingerichtet. Dieser ist einem Patientenzimmer nachempfunden und mit zwei Krankenhausbetten und einem Inkubator ausgestattet.

Die GWA-Hygiene GmbH mit Sitz in Stralsund wurde im Jahr 2015 als Spinn-off der Hochschule Stralsund gegründet und beschäftigt über 30 Mitarbeitende sowie derzeit fünf Studierende. In diesem Jahr war das Unternehmen einer der Preisträger im „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk für Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Fokus des prämierten Vorhabens „ANGEL – Advanced Network for Guarding Elderly Lives“ stehen die Weiterentwicklung und Vermarktung des Zonensensors – einem KI-gestützten System zur Erkennung kritischer Zustände bei pflegebedürftigen Personen. Der bereits in Kliniken eingesetzte Zonensensor, der Patientenbewegungen detektieren kann, soll auf den Bereich der ambulanten und stationären Pflege erweitert werden und bei pflegebedürftigen Personen frühzeitig Delir und Sturzrisiken erkennen.

Zu diesem Zweck soll ein Experten-Netzwerk aus fünf Krankenhäusern und fünf Pflegeheimen gegründet werden, um den Zonensensor in gemeinschaftlicher Entwicklung mit Praxispartnern aus dem klinischen Bereich und Technologiepartnern weiter zu entwickeln und zu vermarkten.

Verlängerte Schleusen-Öffnungszeiten

Unternehmen sichert verlängerte Schleusen-Öffnungszeiten in der Mecklenburgischen Seenplatte / Meyer: Großes Engagement für Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern

Wesenberg – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat sich am Donnerstag (15.08.) gemeinsam mit dem Unternehmen Kuhnle Tours GmbH über die derzeitige Situation an der Schleuse Wesenberg informiert. Der Schleusenbetrieb wird interimsweise durch Mitarbeitende des Unternehmens betreut.

„Die Kuhnle Tours GmbH fördert den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern durch großes Engagement. Als die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu Beginn der Saison ankündigte, aufgrund von Personalknappheit die Öffnungszeiten einschränken zu müssen, ist das Unternehmen kurzerhand eingesprungen. Das war enorm wichtig, um lange Wartezeiten an den Schleusen für Urlaubsgäste und einheimische Bootsfahrer zu reduzieren.

Wassersport und Wassertourismus haben einen erheblichen Anteil an der regionalen Wertschöpfung. Schließlich verfügen wir gemeinsam mit Brandenburg und Berlin über das größte zusammenhängende Wassersportrevier Europas“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Kuhnle Tours GmbH (Kuhnle) hat eigene Mitarbeitende zu Schleusenwärtern ausbilden lassen, damit es in der Saison an den Schleusen zum Einsatz kommen kann. So können seit Juni 2024 an den nicht-automatisierten Schleusen der Mecklenburgischen Seenplatte die verlängerten Sommer-Öffnungszeiten angeboten werden. Die Schleusen öffnen dort jetzt von 07:00 bis 21 Uhr (letzte Einfahrt in die Schleuse um 20:45 Uhr).

Die 20 Aushilfs-Schleusenwärterinnen und -wärter sind von Mitarbeitenden des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel (WSA) in einem dreitägigen Kurs in den Schleusendienst eingewiesen worden.

„Natürlich könnte dieses Modell zukünftig auch für andere Schleusen zum Einsatz kommen, um die erforderlichen Schleusenzeiten im Sommer abzusichern. Aber: Vorrangig bleibt es Aufgabe der zuständigen Bundesbehörden, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht gelingt, muss rechtzeitig – das heißt deutlich vor Saisonbeginn – informiert werden. Das habe ich mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn vereinbart“, sagte Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer hat zudem mit der Generaldirektion besprochen, bereits im Anfang des Jahres 2025 die Funktionalität der Schleusen entlang der Seenplatte zu klären.

Darüber hinaus wurde diskutiert, eine Nachwuchskampagne für Schleusenwärter vorzubereiten („Werde Schleusenwärter in MV!“).

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es fast 2.000 Kilometer Ostseeküste, mehr als 2.000 Binnenseen und über 26.000 Kilometer lange Fließgewässer. Dazu kommen derzeit 350 Marinas, Sportboothäfen und Wasserwanderrastplätze mit rund 22.000 Liegeplätzen, davon 14.000 an der Küste. Jährlich besuchen etwa 150.000 Wassersportler das Land. Rund 1.400 Wassertourismusunternehmen mit über 7.100 Arbeitsplätzen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz in Höhe von rund 474 Millionen Euro, das entspricht rund zehn Prozent des Tourismusumsatzes in Mecklenburg-Vorpommern.

Nur eine von 25 Schleusen in Mecklenburg-Vorpommern, die Schleuse Zwenzow, wird in Zuständigkeit des Landes verwaltet. Überwiegend sind die Wasserstraßen Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen und im Eigentum des Bundes stehen. Für die bedarfsgerechte Unterhaltung, Instandhaltung und den Betrieb der Gewässer einschließlich ihrer dazugehörigen bundeseigenen Schifffahrtsanlagen (unter anderem Schleusen und Wehre) ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zuständig.