Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung die sog. Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung beschlossen. Landesbeamtinnen und -beamte in Mecklenburg-Vorpommern sowie tarifbeschäftigte Lehrkräfte erhalten künftig eine höhere Vergütung bei angeordneter Mehrarbeit. Die Vielzahl der Mehrarbeitsvergütungssätze wird auf nur noch zwei vereinfacht.
Die Mehrarbeitsvergütungssätze werden mit Wirkung zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent und mit Wirkung vom 1. Februar 2025 um nochmals 5,5 Prozent angehoben. Dies hat Mehrbelastungen für den Landeshaushalt in Höhe von ca. 7,5 Mio. Euro jährlich zur Folge.
Mehrarbeit betrifft vor allem die Lehrkräfte des Landes. Im Jahr 2023 ist an 1.326 Landesbeamtinnen und -beamten eine Mehrarbeitsvergütung gezahlt worden, darunter befanden sich 1.302 Lehrkräfte. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 an 2.713 tarifbeschäftigte Lehrkräfte Mehrarbeitsvergütungen gezahlt.
Die Landesverordnung bezieht sich ausschließlich auf angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit. Überstunden, die Beschäftigte in Phasen von höheren Arbeitsbelastungen über die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden ohne Anordnung durch den Dienstherrn leisten, bleiben von den Regelungen unberührt.
Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Erhöhung der Vergütung für angeordnete Mehrarbeit ist ein klares Zeichen der Wertschätzung an die Beschäftigten des Landes. Rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr werden die Regelungen vereinfacht und die Vergütungssätze erhöht. Im Vergleich der Bundesländer setzt sich Mecklenburg-Vorpommern damit an den zweiten Platz. Das ist ein gutes Signal im Wettbewerb um Lehrerinnen und Lehrer.“
Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit der höheren Vergütung der Mehrarbeit honorieren wir das zusätzliche Engagement von Lehrerinnen und Lehrern. Wenn Lehrkräfte bereit sind, kurzfristig für ihre Kolleginnen und Kollegen einzuspringen und Unterrichtsausfall zu verhindern, muss sich das auch für sie selbst lohnen. Ich danke den Partnerinnen und Partnern des Bildungspaktes, mit denen wir uns auf diese Regelung verständigen konnten.“