Modernisierung Jugendgästehaus „Graureiher“

Übergabe des Fördermittelbescheids für die Modernisierung des Jugendgästehauses "Graureiher"

Übergabe des Fördermittelbescheids für die Modernisierung des Jugendgästehauses „Graureiher“

Nehringen – Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm besuchte heute das Jugendgästehaus „Graureiher“ in Nehringen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Grimm übergab dem Team einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung eines der zwei Bettenhäuser in Höhe von 50.000 Euro.

„Das Jugendgästehaus ist seit 30 Jahren ein beliebtes Ausflugsziel für Kinder und Jugendliche. Ich freue mich, dass die Ausstattung und damit die Erlebnisse für die jungen Gäste mit der Förderung weiter verbessert werden können“, sagte Grimm.

Das Gästehaus im kleinen Ort Nehringen ist ein Angebot des Vereins „Jugendhaus Storchennest“. Der Verein ist im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit aktiv und betreibt als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mehrere Einrichtungen und Projekte. Dazu zählen neben dem Jugendgästehaus „Graureiher“ Kindertagesstätten, Jugendwohngruppen und ein Mehrgenerationenhaus.

Das erste Bettenhaus auf dem Gelände wurde in den 1990er Jahren erbaut. Es erstreckt sich über zwei Etagen und bietet rund 30 Schlafplätze. Die Einrichtung weist altersbedingt inzwischen sichtbare Gebrauchsspuren auf. „Mit den Fördermitteln kann der Verein nach langer Nutzung nun neue Einrichtungsgegenstände anschaffen. Die Ausstattung des Gästehauses wird somit wieder auf einen modernen Stand gebracht“, erklärt Grimm.

Ein zweites Bettenhaus mit insgesamt 36 Betten wurde im Jahr 2010 erbaut. Darüber hinaus stehen das Haupthaus mit Gruppenräumen, Küche und Sanitäranlagen, ein Zeltplatz sowie unmöblierte Blockhütten auf dem Areal zur Verfügung. Grimm sieht in der Modernisierung des alten Bettenhauses auch positive Auswirkungen auf die gesamte ländliche Region Recknitz-Trebeltal.

„Als moderner und bekannter Erholungsort kann das Jugendgästehaus Graureiher künftig noch mehr Besucherinnen und Besucher für die Region begeistern“, hofft Grimm. Dazu beitragen würde laut Grimm auch, dass Storchennest e.V. eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit Einheimischen, anderen regionalen Einrichtungen und Tourismusanbietern pflege.

Staatsvertrag zur Havelpolderflutung

Land Schleswig-Holstein neuer Vertragspartner

Schwerin – Unter Mitwirkung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns ist das Verfahren zur Neufassung des Staatsvertrages über die Flutung der Havelpolder mit Eingang der letzten Ratifizierungsurkunde erfolgreich abgeschlossen worden. Die Federführung hatte das Umweltministerium des Landes Brandenburg.

„Damit ist der erneuerte Staatsvertrag nun formell am 13. August 2024 in Kraft getreten und das Land Schleswig-Holstein neben den bisherigen Vertragspartnern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), weiterer Vertragspartner“, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus und ergänzt: „Durch das Hochwasser 2013 waren Städte, Dörfer und große Agrarflächen entlang der Elbe von Überflutung bedroht.

Die in Brandenburg und Sachsen-Anhalt liegenden Havelpolder wurden auf Grundlage des Staatsvertrages von 2008 nach 2002 zum zweiten Mal geflutet. Damit konnten Deichbrüche und größere Schäden für die Elbanlieger, u. a. auch in den Städten Dömitz und Boizenburg verhindert werden.

Die Stadt Lauenburg in Schleswig-Holstein war dennoch von Überflutung betroffen, Bewohner mussten teilweise evakuiert werden. Das Land Schleswig-Holstein war 2013 noch kein Vertragspartner und damit auch nicht in den Informationsfluss zur Polderflutung eingebunden. Dies war für das Land Schleswig-Holstein Anlass, dem Staatsvertrag beitreten zu wollen“, so Backhaus.

Nach Zustimmung aller bisherigen Vertragspartner wurde die Erweiterung des Staatsvertrages in Angriff genommen und mit der Neufassung des Vertrages erfolgreich abgeschlossen. Nachdem alle fünf Landesregierungen, Länderparlamente und der Präsident der GDWS dem Vertrag zugestimmt hatten, konnte durch die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der fünf beteiligten Länder die Ratifikationsurkunden ausgestellt werden.

Das bedeutet, dass mit Schleswig-Holstein ein weiteres Land, dessen Gebiet von der Entlastung durch die Flutung profitiert, an den finanziellen Folgen der Polderflutung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt beteiligt wird.

Zu den Havelpoldern zählen insgesamt sechs Polder, die eine Fläche von insgesamt 10.700 Hektar umfassen. Eine Flutung erfolgte sowohl beim großen Hochwasser der Elbe in 2002 als auch beim Hochwasser 2013 und sorgte jeweils für eine ganz wesentliche Entlastung der Deiche entlang der Elbe.

Arbeiten mit der E-Akte

Auch alle Fachgerichte in M-V an die E-Akte angeschlossen / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bei der Digitalisierung liegen wir im Zeitplan. Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mit der E-Akte.“

Schwerin – „Acht Jahre nach dem Start des Projekts zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind wir sehr auf der Zielgeraden. Die E-Akte ist jetzt an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt.

Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.

Die Einführung der elektronischen Akte hat natürlich noch mit ‚Kinderkrankheiten‘ zu kämpfen. Es gab schließlich keine Blaupause für die derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz neben der Nachwuchsgewinnung. Die Mammutaufgabe zeigt sich auch darin, dass es nicht nur darum geht, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen. Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zu digitalen Justiz zu bewältigen.

Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit für unsere Beschäftigten schneller und effektiver zu gestalten. Der Prozess ist zudem unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Parallel zur Einführung der E-Akte nehmen wir uns des Themas Künstliche Intelligenz an. Die Künstliche Intelligenz erfasst die Justiz mit großen Schritten. Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung.

Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber alles das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt Ministerin Bernhardt.